Waffengesetzt- Freie Waffen Fragen

Es gibt 63 Antworten in diesem Thema, welches 4.084 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Dezember 2010 um 19:18) ist von Sala.

  • Hallo,
    Mein Vater hat sich heute ausgiebig mit meiner kleinen Waffensammlung beschäftigt.
    Da er Polizist ist meint er mal wieder alles besser zu wissen, und da ich nicht alles wiederlegen kann bräuchte ich Hilfe bei ein paar Fragen.

    -Er meint alle Airsoft Waffen über 0,49 Joule sind eigentlich in Deutschland illegal da sie nicht beschossen werden (fehlende PTB und Beschusszeichen)
    Ich habe ihn erklärt dass die Waffe dafür das F im Fünfeck trägt, er meint dass muss eingeschlagen sein und wenn es beschossen wurde muss auch das Beschussamts symbol dabei sein.
    Ausserdem muss das F an bestmmten Positionen zu finden sein (Meins liegt am Auswurfsfesnter,könnte ja gefälscht sein.

    Nächste Frage:
    Ich besitze eine AEG M4 die unter 0,5 Joule liegt, und er meinte das nachbildungen von Kriegswaffen verboten wären.(angeblich laut Kriegswaffengesetzt)
    Kann mir bitte jemand Handfeste Informationen geben? Am Besten aus dem Waffengesetzt?

    Ich danke schonmal im vorraus, ich streite mich schon seit 2 stunden mit ihm :)

    Why carry a gun?
    Cause a whole cop would be too heavy :whistling:

  • Airsoft > 0,5J

    Zitat

    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
    Abschnitt 2: Erlaubnispflichtige Waffen
    Unterabschnitt 2: Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

    1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
    1.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;


    Das :F: muss so angebracht sein, dass es nicht entfernbar ist. Ich denke dies ist gegeben, wenn es auf einem der Hauptbestandteile der Waffe angebracht ist.
    Eine Airsoft braucht außerdem keine Beschusszeichen. Hersteller/(-kürzel), Kaliberangabe, F und evtl. Seriennummer reichen


    Airsoft < 0,5J

    Zitat

    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
    Abschnitt 3:Vom Gesetz ganz oder teilweise ausgenommene Waffen

    Unterabschnitt 2: Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen
    Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.

    Zudem:
    Die PTB im Kreis gibt es nur auf Schreckschusswaffen.
    Der alte Anscheinsparagraph (damals §37) ist weggefallen (März 2003). Waffen und Waffennachbildungen dürfen die Optik von Kriegswaffen haben.
    Der neue Anscheinsparagraph (§42a) verbietet nur das Führen von Waffennachbildungen, nicht aber den Besitz !!

    mfG.

    2 Mal editiert, zuletzt von TheDuke (21. Dezember 2010 um 21:16)

  • moin moin


    ist ja schona lels recht gut erklärt worde.


    was viel schlimmer ist, das er das nicht selber weiß, also dein Vater


    gruß

  • badyan98: Duke hat Dir ja schon alle Infos gegeben.
    Aber sag Deinem Vater, er hätt Maurer werden sollen, dann hätte er nen ordentlichen Beruf.
    Dieser Satz stammt übrigens von Bud Spencer in: Zwei Himmelhunde auf dem Weg zur Hölle

    Da fällt mir noch ein.
    Wenn nicht mal ein Polizist die geringste Ahnung vom WaffG hat, was soll man dann den sogenannten "Gutmenschen" immer wieder Vorwürfe machen.

    2 Mal editiert, zuletzt von cesca (21. Dezember 2010 um 21:56)

  • Tja, leider kennen sich Polizisten meist nur ungenügend mit dem Waffengesetzt genau aus. Deswegen liest man hier im Forum auch öfter mal von Vorfällen mit Polizisten, die Mangels Kenntnis Waffen einkassieren, Anzeigen schreiben etc.

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

  • Mehr als die Hälfte aller Einträge in der :F:-Liste ist im Kaliber 6 mm BB.
    http://www.ptb.de/de/org/1/13/133/download/Anzeigeliste.pdf

    Die PTB wäre über den Vorwurf "Die tun nix" not amused.

    Dann gibts den "kleinen Dienstweg" : Hörer in die Hand nehmen und die zuständige Behörde für waffenrechtliche Erlaubnisse anrufen. Sie ist oft bei der Kreispolizei oder beim Ordnungsamt angesiedelt.

    Die harte Tour ist sich das Beschussgesetz inkl. zugehöriger -verordnung anzutun. Ist jedoch schwere Kost.

    Wenn nicht mal ein Polizist die geringste Ahnung vom WaffG hat


    Das Problem ist: Du mußt evtl. einen Anwalt einschalten/bezahlen, die Behörde nicht.

    Andreas

  • Danke schonmal für die Antworten.
    Ja mein Vater ist immer sehr von sich überzeugt und gibt auch nicht nach.
    Jetzt kann ich ihm zum Glück das Gegenteil beweisen =)

    Danke :thumbsup:

    Why carry a gun?
    Cause a whole cop would be too heavy :whistling:

  • Armes Deutschland......
    Ich bin sprachlos.......

    Ich werde nie vergessen wie ich am 01.04 ich mein 2002 auf unsere Örtliche Polizeistation geangen bin nachdem ich von dem neuen Gesetz zum KWS in der Bild gelesen habe - dich dachten ich wolle sie verarschen/Aprilscherz als ich fragte wo ich diesen beanztragen kann weil in der BBild nur Polizeibehörde stand.

    Da standen 5 Polizisten die mich ausgelacht haben......

    Wehe sie werden losgelassen...

  • Danke schonmal für die Antworten.
    Ja mein Vater ist immer sehr von sich überzeugt und gibt auch nicht nach.
    Jetzt kann ich ihm zum Glück das Gegenteil beweisen =)

    Danke :thumbsup:


    Hast ja glück gehabt das er dich nicht gleich verhaftet hat *lol*
    Und die Waffen sind auch Beschlagnahmt,Junge *lol*
    Schenk ihm zu Weihnachten mal das Waffengesetz,damit er mal richtig bescheid weiss!


  • Nächste Frage:
    Ich besitze eine AEG M4 die unter 0,5 Joule liegt, und er meinte das nachbildungen von Kriegswaffen verboten wären.(angeblich laut Kriegswaffengesetzt)
    Kann mir bitte jemand Handfeste Informationen geben? Am Besten aus dem Waffengesetzt?

    Ich bin zwar kein Anwalt, aber eine Softair, dessen E0 < 0,5J beträgt, gilt in Deutschland als "Spielzeug". Sie sind für jeden frei erwerbbar, nur dass viele sich auf die Regelung "erst ab 14" eingelassen haben. Deswegen dürfen diese Spielzeuge auch vollautomatisch sein.

    Erst ab einer E0 >= 0,5J ist diese dann waffenrechtlich zu betrachten. Diese darf dann nicht vollautomatisch sein. Auch darfst du diese nicht führen (es sei denn, du lässt dir die auf einen Waffenschein eintragen - aber mal ehrlich...).

    Im Bezug auf "Nachbildung von Kriegswaffen": Du darfst auch keine Spielzeugsoftair führen. Da benutzt man dann den Begriff "Anscheinswaffe". Guck mal in unserer § Abteilung. Da ist das ganze (aktuelle) Waffengesetz. Da solltest du auch den Begriff "Anscheinswaffe" finden und sehen, was damit gemeint ist.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Man muss aber unterscheiden wenn es um die "Anscheinswaffe" geht.

    Das war mal im KwKg integriert und wurde dann aber gelockert - erst dann konnte man Vollautomatische nachbildungen in der BRD erwerben.

    Das mit dem Führen kahm erst viel später.

  • Jaja die Sache mit den Joule Grenzen dem Führen oder Transpotieren und Anscheinswaffen sind mir alle bewusst.
    Nur leider hält ein Dickkopf dagegen. Und kommt mit Gesetzten von den ich noch nie was gehört hab. Wie zum Beispiel das kriegswaffennachbauten verboten sind,was wie ich ja jetzt erfahren hab völlig veraltet ist ^^

    Why carry a gun?
    Cause a whole cop would be too heavy :whistling:

  • Wenn die Verboten währen würde man sie nicht in jedem Laden kaufen können!Oder unterstellt er dir du hättest die illegal hinterm Bahnhof gekauft *lol*

  • Haha nein er ist tatsächlich der Meinung gewesen dass man viele Dinge kaufen kann die trotzdem verboten sind.(handel ok besitz eig. verboten)
    Totaler Schwachsinn. :D
    Zitat: Das Ding hat ja über 0,49 Joule und ist damit eine Schusswaffe und kein Spielzeug. Bis jetzt wurde noch keine einzige Airsoftwaffe die eingeführt wurde vom beschussamt geprüft.
    Das F im Fünfeck könnte ja auch gefälscht sein, das ist so ähnlich wie das GS (gprüfte Sicherheit?) Zeichen auf Elektroartikeln,dass kann man jeder Hersteller freiwillig drauf machen.
    Zitat ende

    Und dann wollte er mir noch weiß machen dass das gesetzt ein Unterschied macht, ob es Luftdruck oder Gasdruck Airsoft Waffen sind 8|

    Ich wollte ihn einfach das Gegenteil beweisen, jetzt ist er sauer auf mich :D

    Why carry a gun?
    Cause a whole cop would be too heavy :whistling:

  • Jährliche Auffrischungskurse in Sachen Waffenrecht sollten für diese Gruppe der beruflichen Waffenträger langsam mal verpflichtend vorgeschrieben werden... :cc

    Ließ er sich nicht einmal durch Vorlage der Waffengesetzauszüge überzeugen? :huh:
    Wenn er der hiesigen ,,Forenausgabe" des Waffg. nicht trauen sollte - hier der Link zum offiziell von der Bundesregierung veröffentlichten Gesetzestext:
    http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html

    Zitat

    Impressum

    Diensteanbieter im Sinne des TMG:
    Bundesrepublik Deutschland,
    vertreten durch das Bundesministerium der Justiz,
    [...]

    TMG = Telemediengesetz

  • Haha nein er ist tatsächlich der Meinung gewesen dass man viele Dinge kaufen kann die trotzdem verboten sind.(handel ok besitz eig. verboten)
    Totaler Schwachsinn. :D
    Zitat: Das Ding hat ja über 0,49 Joule und ist damit eine Schusswaffe und kein Spielzeug. Bis jetzt wurde noch keine einzige Airsoftwaffe die eingeführt wurde vom beschussamt geprüft.
    Das F im Fünfeck könnte ja auch gefälscht sein, das ist so ähnlich wie das GS (gprüfte Sicherheit?) Zeichen auf Elektroartikeln,dass kann man jeder Hersteller freiwillig drauf machen.
    Zitat ende

    Und dann wollte er mir noch weiß machen dass das gesetzt ein Unterschied macht, ob es Luftdruck oder Gasdruck Airsoft Waffen sind 8|

    Ich wollte ihn einfach das Gegenteil beweisen, jetzt ist er sauer auf mich :D


    Das Gesetz macht nur einen unterschied zwischen Waffen wo das Geschoss mit kalten Gasen angetrieben wird (Luft) oder mit Heißen Gasen (Schießpulver)!
    Und da ein Geschoss im Luftgewehr,Airsoft ect. nicht mit heissen Gasen angetrieben wird gibt es auch keine Beschusszeichen,man kann ja schlecht den Adler mit dem N drunter für Nitro nehmen.Da wird einfach geguckt ob die Waffe unter 7,5 J hat und es kommt ein F drauf fertig!
    Und das er jetzt Sauer ist glaub ich dir,die Polizei hat immer Recht *lol*
    Sag ihm einfach das seit seiner Ausbildung viele Gesetze geändert worden sind und das er sich mal auf den neusten Stand bringen muss!Ist im Straßenverkehr auch nicht anders da gibt es ja laufend was anderes was es früher auch noch nicht gab!