Laser an Jet Protector JPX montieren

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 12.319 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Dezember 2010 um 00:48) ist von Rancon.

  • Hallo liebes Forum,

    ich hoffe ich bin hier richtig und möche folgende Frage stellen: Für den Heimgebrauch habe ich Interesse an dem Jet Protector JPX. Bei meinen Recherchen ist mir aufgefallen, dass das Gerät eine kleine sogenannte "Weaverschiene" hat. Darf man sich dort einen Laser anmontieren?. Es ist etwas irritieren, da der ursprünglich eingebautet Laser nicht in Deutschland aktiv ist.

    Andererseits habe ich in einem Thread die aussage gefunden, dass der JPX ist keine Waffe, sondern ein Tierabwehrgerät, deshalb unterliegt er auch nicht dem WaffG unterliegen soll wo die Montage von Lampen/Laser verboten ist.


    1. Wer kann hierzu eine definitive Aussage treffen ob Laser an Jet Protector JPX montiert werden dürfen
    2. Wie ist eigentlich die Bestrafung gegen einen eventuellen Verstoß geregelt (sofern er bekannt wird)
    3. Wer kann konkrete Tipps für Laser für Weaver schienen geben? Was muss man da beachten?


    Vielen Dank und allen frohe Weihnachten.

  • Zu 3) Jap, ein Tipp: Sind verboten. Komplett. Damit haben sich 1 und 2 dann auch erübrigt, es sei denn du kommst an den originallaser (montiert im Griffstück, über der Weaverschiene) ran.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • es sei denn du kommst an den originallaser (montiert im Griffstück,

    Aber selbst dann dürfte man den (in der BRD) nicht einbauen... meines Wissens ist in .de nur die JPX-Version ohne Laser zugelassen. Habe mal ein BKA-Dokument dazu gesehen, leider finde ich gerade den Link nicht.

    Edit: http://www.bka.de/profil/faq/waf…kurzversion.pdf Laser nur für die Behördenversion zugelassen, für die freie Version als Tierabwehrgerät nicht.

  • Wobei sich mir immer noch nicht erschließt mit bwelcher Begründung der Laser nicht zugelassen wurde.

    Wegen dem ursprünglichen Sinn des Verbots von Vorrichtungen die das Ziel anleuchten, der Wilderei, kanns ja nicht sein :)

    Fakt ist halt aber mal daß das Ding nur ohne Laser als Tierabwehrgerät zugelassen ist.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Wobei sich mir immer noch nicht erschließt mit bwelcher Begründung der Laser nicht zugelassen wurde.

    Mir erschließt sich so vieles aus dem deutschen Waffengesetz nicht... ;( Vielleicht muss man da einfach den gesunden Menschenverstand abschalten, um es zu verstehen.

  • Auch wenn man den schon auf Waffengesetzlogik beschränkt hat, bleibt es ja das Paradoxe, das der Laser wohl lt. WaffG. verboten ist, obwohl der Jet Protector ja keine Waffe im eigentlichen Sinne zu sein scheint und somit vom WaffG. gar nich erfasst weden sollte.

    Weiss Jemand, ob das für Pfeffersprays noch irgendwo anders geregelt ist, weil ja kein Hersteller in Deutschland seine Sprays mit Laser anbietet.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
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  • wieso kauft mann sowas teures? und dann darf mann net mal auf menschen damit wenn es nötig ist

    :johnwoo: Walther CP88 Competition 6 Inch, Umarex CP Sort & Walther Nighthawk :johnwoo:

  • @ Volker 1982 Bevor du hier dein unqualifizierten Senf dazu ablässt, befass dich erstmal mit dem Notwehrparagraph §32 StGB

    Versuche NIE, einen Bayer über Bier zu belehren. NIE, denn 1. hast du keine Ahnung von Bier
    wenn du ein Preiß bist und 2. würdest du dir nur a boor einfanga und mit da Fotzn ans Discheck hirumpen (mit
    dem Gesicht am Tischeck zerschellen).

  • Einen Laser an ein Spray basteln darf jeder. Voraussetzung ist, daß er NICHT an eine Schusswaffe montiert werden kann bzw. dafür vorgesehen ist.

    Spray mit Laser ist aber so ne Sache. Weil der Strahlaustritt nicht immer gleich ist. Je nachdem wie du das Spray hältst, wird sich der Trefferpunkt verändern.

    Ein Laser wäre nur was für Geräte, die den Strahl mit hoher Geschwindigkeit und einer möglichst geraden Flugbahn verschießen. Also für den JPX :)

    Das war aber unseren paranoiden Herren vom BKA wohl schon wieder zuviel für einen Normalbürger. Anders kann ich mir eine Verweigerung der Zulassung mit funktionstüchtigem Laser nicht erklären.

    Gruß K.

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  • Halt du das Maul ! deine aw war nicht gefragt

    @ Volker 1982 Bevor du hier dein unqualifizierten Senf dazu ablässt, befass dich erstmal mit dem Notwehrparagraph §32 StGB

    :johnwoo: Walther CP88 Competition 6 Inch, Umarex CP Sort & Walther Nighthawk :johnwoo:

  • welch umgangston. sry so geht es nicht. cya

    Versuche NIE, einen Bayer über Bier zu belehren. NIE, denn 1. hast du keine Ahnung von Bier
    wenn du ein Preiß bist und 2. würdest du dir nur a boor einfanga und mit da Fotzn ans Discheck hirumpen (mit
    dem Gesicht am Tischeck zerschellen).

  • Volker, mit dem Umgangston kannst du dich hier direkt verdrücken.

    Zum Thema:

    Das Problem wäre, rein rechtlich, gar nicht die Montage des Lasers an dem JPX selbst. Der Haken ist beim Laser, der auf eine Weaverschiene passen müssste, wie sie der JPX besitzt. Ein Laser, der diese Eigenschaft innehat, verfügt aber daher über eine Montagevorrichtung für eine Waffe, was ihn wiederum zu einem verbotenen Gegenstand macht. Ich hoffe, der Sachverhalt wird klar..?

    Also der Laser mit der Waffenaufnahme ist das Problem, nicht der JPX. Quasi ein Verbot durch die Hintertür, wie es leider im deutschen Waffengesetz immer wieder vorkommt. Solange der JPX nicht über eine Aufnahmemöglichkeit verfügt, die mit scharfen Waffen nichts gemein hat, wird man auch keinen Laser erwerben dürfen, der daran passt.

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • Halt du das Maul ! deine aw war nicht gefragt.....


    @ Volker1982:

    Beleidigungen anderer User werde ich in Unserem Forum nicht dulden!

    Deine Foren-"Karriere" ist durch diese Entgleisung beendet.


    ALFHA1802
    (Moderator)

  • kann man den laser nicht einfach mit kabelbinder oder klebstoff, gaffa tape oder so am jpx befestigen und nicht mit einer aufnahme die für die schiene vorgesehen ist?
    in so einem fall könnte ich mir vorstellen einen extrem starken 200mw laser zur tierabwehr zu verwenden. man braucht sich dann vieleicht auch nicht an die bescheidenen 2mw für laserpointer halten weil das ja dann kein pointer sondern ein "tierabwehrlaser" ist.
    ich glaub ich sollte mir die idee mit dem "tierabwehrlaser" schützen lassen. 8)

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Hm, theoretisch wäre das möglich. Die Frage ist hierbei, verliert der JPX seine Zulassung durch das BKA wenn du was dranbaust, das den ursprünglichen Zustand verändert. Ich hab mir mal das Schreiben vom BKA durchgelesen in dem die Zulassung erteilt wird.

    Darin ist sogar ein Foto vom JPX und darin steht dann, der JPX ist in dieser Ausführung zugelassen.
    Wird jetzt daran was verändert, KÖNNTE es so ausgelegt werden, daß er dann nicht mehr der ursprünglichen Zulassung entspricht.

    Vielleicht denken wir da zwar schon wieder zu weit, aber das Risiko besteht halt.

    Übrigens würde ich mir keinen Laser an den JPX kleben, sondern wenn dann eine kleine, helle Taschenlampe. Die markiert durch den größeren Lichtkegel auf die 6 Meter das ungefähre Trefferbild incl. Streukreis :)

    Gruß K.

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  • jetzt mal eine dumme frage, kann der jpx seine zulassung verlieren als tierabwehrgerät?
    hast du nen link zur zulassung?

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Interessant, wie Gerichte und Behörden herumeiern und irgendwie nicht wirklich einer Meinung sind. Das sagt meiner Meinung nach auch einiges über unser Waffenrecht und dessen Auslegung(smöglichkeiten) aus. ;)

  • Ich möchte mich kurz bei allen Schreibern bedanken. Ehrlich gesagt, mir ist die Sache dann doch zu heiss. Man stelle sich vor, man hat einen Verteidigungsfall und vor Gericht wird das "Tierabwehrgerät" dann als Waffe im Sinne des WaffG behandelt, da der Laser/Lampe die Zulassung als Tierabwehrgerät ausser Kraft setzt. Dann lieber ohne, auch wenns schade ist.