Das Problem wäre, rein rechtlich, gar nicht die Montage des Lasers an dem JPX selbst. Der Haken ist beim Laser, der auf eine Weaverschiene passen müssste, wie sie der JPX besitzt. Ein Laser, der diese Eigenschaft innehat, verfügt aber daher über eine Montagevorrichtung für eine Waffe, was ihn wiederum zu einem verbotenen Gegenstand macht. Ich hoffe, der Sachverhalt wird klar..?
Also der Laser mit der Waffenaufnahme ist das Problem, nicht der JPX. Quasi ein Verbot durch die Hintertür, wie es leider im deutschen Waffengesetz immer wieder vorkommt. Solange der JPX nicht über eine Aufnahmemöglichkeit verfügt, die mit scharfen Waffen nichts gemein hat, wird man auch keinen Laser erwerben dürfen, der daran passt.
Beim Nachrüsten eines Jet Protector JPX so wie er in Deutschland angeboten wird Stimme ich Dir zu. Doch Piexon stellt fürs Ausland auch Versionen mit integriertem Laser her, wie es auch im Visier Test beschrieben wurde. Die Grundlage, das die Laserversion in Deutschland verboten zu sein scheint konnte ich aber bisher nicht herausfinden.