Laser an Jet Protector JPX montieren

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 12.359 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Dezember 2010 um 00:48) ist von Rancon.

  • Das Problem wäre, rein rechtlich, gar nicht die Montage des Lasers an dem JPX selbst. Der Haken ist beim Laser, der auf eine Weaverschiene passen müssste, wie sie der JPX besitzt. Ein Laser, der diese Eigenschaft innehat, verfügt aber daher über eine Montagevorrichtung für eine Waffe, was ihn wiederum zu einem verbotenen Gegenstand macht. Ich hoffe, der Sachverhalt wird klar..?

    Also der Laser mit der Waffenaufnahme ist das Problem, nicht der JPX. Quasi ein Verbot durch die Hintertür, wie es leider im deutschen Waffengesetz immer wieder vorkommt. Solange der JPX nicht über eine Aufnahmemöglichkeit verfügt, die mit scharfen Waffen nichts gemein hat, wird man auch keinen Laser erwerben dürfen, der daran passt.

    Beim Nachrüsten eines Jet Protector JPX so wie er in Deutschland angeboten wird Stimme ich Dir zu. Doch Piexon stellt fürs Ausland auch Versionen mit integriertem Laser her, wie es auch im Visier Test beschrieben wurde. Die Grundlage, das die Laserversion in Deutschland verboten zu sein scheint konnte ich aber bisher nicht herausfinden.

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  • Die Grundlage, das die Laserversion in Deutschland verboten zu sein scheint konnte ich aber bisher nicht herausfinden

    Steht doch ganz klar in dem Link, den ich gepostet habe.... mit Laser scheint das Teil nicht nur verboten, sondern ist es auch, zumindest für Otto-Normalverbraucher.

  • laut feststellungsbescheid ist einer der gründe des verbots das auf der laserversion "selbstverteidigungsgerät" und nicht " tierabwehrgerät" an einem selbstverteidigungsgerät darf natürlich kein laser dran da das eindeutig eine waffe ist!
    die frage ob es illegal ist am tierverteidigungsgerät einen laser zu bauen ist meiner meinung damit nicht geklärt! ich denke die haben keinen laser dran gemacht um zulassungsärger zu ersparen.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Tatsächlich wäre ein Laser an einem "Tierabwehrgerät" wohl erlaubt ... allerdings wird vielleicht ein Tierabwehrgerät, wenn es einen Laser aufweist, zu einer Waffe.

    Ich schätze, hier wollte man praktisch vorgehen und eben keinen Einsatz von Lasern als Zielhilfe durch die Hintertür erlauben. Ob das vor Gericht bestehen würde, wissen wir nicht.