WaffVwV soll noch dieses Jahr kommen

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 6.924 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. November 2011 um 22:55) ist von Raziel.

  • Ich warte. Un auf zweierlei Ereignisse in diesem Zusammenhang.
    1. Die entgültige Fassung, die hoffentlich irgendwo veröffentlicht wird.
    2. Die Nachricht, dass die Waffenbehörden diese nun als Druckwerk bekommen haben und entsprechend anwenden sollen. Ich glaube nicht, dass das noch dieses Jahr oder gar diesen Winter passieren wird.

  • Auszug aus Seite 52:

    Zitat

    die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportordnung nach § 15 Abs. 7 für die Disziplin zugelassen und erforderlich ist (Nummer 2);
    das ist der Fall, wenn mit ihr nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten des Antragstellers auch geschossen werden kann.

    Super. Dann also nur noch konkret die Waffen, die auf den Anlagen des Vereines geschossen werden können, in dem man auch Mitglied ist. Das dürfte den Widerruf von x-tausend Erlaubnissen bedeuten wenn im Einzelfall überprüft wird ob entsprechende Schießbahnen auch wirklich vorhanden sind. Jetzt hat man uns doch am Ar....

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Zitat

    Dann also nur noch konkret die Waffen, die auf den Anlagen des Vereines geschossen werden können, in dem man auch Mitglied ist


    Nein, dass heißt das nicht oder kannst Du nirgendwo anders als in deinem Verein schießen? Mein verein beispielsweie (wie hundert andere auch) hat garkeine Anlagen.

  • Floppy: OK, du wirst das besser wissen. Ich habe jetzt in der Schnelle auch nicht mit dem bisher geltenden Gesetztestext abgeglichen. Aber wenn diese Verordnung kommt und verschärft Einzelfallprüfungen im Rahmen der Beantragung stattfinden kann man das als herbe Einschränkung werten. Wenn die Sachbearbeiter erst Listen der Vereine wollen, welche Bahnen installiert sind und was dort geschossen werden darf (Joulezahl usw.) wird's eng für einige Waffen/Kaliber.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Zitat

    Nein, dass heißt das nicht oder kannst Du nirgendwo anders als in deinem Verein schießen? Mein verein beispielsweie (wie hundert andere auch) hat garkeine Anlagen.

    Genau das meine ich. Und wenn die nächste geeignete "Range" über 100 km weit weg ist, ist das mit dem tatsächlichen Gebrauch nicht mehr glaubhaft nachvollziehbar.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Wenn die Sachbearbeiter erst Listen der Vereine wollen, welche Bahnen installiert sind und was dort geschossen werden darf (Joulezahl usw.) wird's eng für einige Waffen/Kaliber.


    Die Waffenbehörde des Ortes ist auch die Genehmigungsbehörde des Schießstandes. Sie hat somit das für dieses Schießstand erstellte Gutachten mit allen Daten. Ich weiß nun nicht, ob du schon mal einen Bedürfnisantrag gestellt hast, aber der Verein bestätigt dort, dass die beantrage Waffe auch auf dem Schießstand des Vereines geschossen werden kann. Das ist für die Behörde jederzeit nachprüfbar.
    Bei Waffen auf der gelben WBK steht der Antragsteller in der Nachweispflicht, um belegen zu können, dass die einzutragende Waffe auch sportlich geschossen werden kann, bzw. überhaupt sportlich zugelassen ist. Das kann nötig werden, weil im Gegensatz zur grünen WBK kein Einzelbedürfnis nötig ist.

  • Zitat aus der WaffVwV:

    Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme auf § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 ergibt, dass die auf Gelber WBK zu erwer-bende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Ver-bandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zuge-lassen und erforderlich sein muss. Es soll dem Sportschützen also er-möglicht werden, mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze auszuüben. Unberührt bleibt allerdings die Geltung des allgemeinen Bedürfnisprinzips nach § 8.


    Das bezieht sich alles nur auf Gelbe WBK. Bei Waffen auf Grün müssen Verein und Verband ohnehin bestätigen (siehe Floppyk). Was aber nicht bedeutet, dass Du nicht zum schießen 100km weit fahren darfst, wenns keine nähere Möglichkeit gibt oder Du die Nase vom Vorstand des ortsnahen Vereins nicht leiden kannst. Ich habe eine Büchse auf Grün für eine Disziplin die ich nur in 82km Entfernung schießen kann...schade, aber hilft nichts.

    Einmal editiert, zuletzt von Spike1401 (4. November 2011 um 23:39)

  • Das beruhigt mich.
    Floppyk: nein, ich habe noch keinen Antrag gestellt weil das Jahr noch nicht um ist. Ab morgen wird erst einmal der Sachkundelehrgang besucht. Die Unterlagen habe ich mir vorab besorgt und in den letzten Wochen schon mal fleißig gebüffelt.
    Ich finde es interressant, was dort alles geschrieben steht.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • So ist es. Man muss daher die Waffen trennen, die auf den beiden WBK gelb oder grün eingetragen werden.
    Gelb hat den Vorteil, dass kein Einzelbedürfnis für jede Waffe nötig ist. Die Waffe muss nur sportlich zugelassen sein. Eine Bindung an den "eigenen" Verein gibt es daher nicht.
    Bei den "grünen" Waffen ist das strenger. Einzelbedürfnis für jede Waffe und die beantragte Waffe muss im zugehörigen Verein schießbar sein. Das sind aber alles Regelungen für den Sportschützen.
    Und daher empfehle ich auch grundsätzlich auch die gelbe WBK zu beantragen. Sie hat bei bestimmten Waffen Vorzüge und weil ab der 2. Waffe kein Bedürfnisschreiben notwendig ist und weil es keine Voreinträge sowie gesonderte Munitionseinträge gibt , ist sie auch bei den Gebühren erheblich billiger.

  • Das beruhigt mich.
    Floppyk: nein, ich habe noch keinen Antrag gestellt weil das Jahr noch nicht um ist. Ab morgen wird erst einmal der Sachkundelehrgang besucht.


    Der WSK-Kurs sollte die Unterschiede und Besonderheiten des Erwerbes erklären und auch alle WBK's mitsamt ihren Eintragsmöglichkeiten zeigen. Dann kommt sicher der Aha-Effekt ;^)
    Sind dann noch Fragen offen, so scheue nicht sie mir zu stellen. Oft kann ich das beantworten.

  • Zitat

    Sind dann noch Fragen offen, so scheue nicht sie mir zu stellen.

    Danke für das Angebot. Ich komme beizeiten gerne darauf zurück!

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)


  • Bei den "grünen" Waffen ist das strenger. Einzelbedürfnis für jede Waffe und die beantragte Waffe muss im zugehörigen Verein schießbar sein.

    Da muss ich widersprechen: "Die Waffe muss im zugehörigen Verein schießbar sein" hat nichts mit dem Schießstand zu tun. Viele DSB-Vereine hier haben einen eigenen Stand, auf dem nicht alle Waffen zugelassen sind. Das kann aber im Nachbarort schon wieder ganz anders aussehen und ich kann die beantragte Waffe dort schießen. Daher ist es hier kein Problem, ein Bedürfnis für eine Waffe zu bekommen, die im eigenen Verein nicht geschossen werden kann. Und die Behörde sieht hier auch kein Problem. Wie auch? Denn dann könnten BDMP-Schützen gar keine Waffen beantragen, denn hier gibt es keinen BDMP eigenen Schießstand. BDMP-Schützen trainieren hier grundsätzlich auf Ständen anderer Vereine.

    PS: War evtl. nicht Verein sondern Verband gemeint? Dann würde es Sinn ergeben.

  • Ok, das ist eingeschlossen. Sicher gibt es Vereine, die Anlagen zum Schießen anmieten. Die "grünen" Bedürfnisse für Sportschützen sind quasi an den Verein gebunden. Ich hatte diese kleine Besonderheit gestern sogar im Kopf, habe mir Ausführungen darüber aber eingespart. Mit "im Verein schießbar sein" bedeutet ja nicht zwingend auch räumlich. Wenn der Verein sich für bestimmte Disziplinen mangels eigene Möglichkeiten woanders Vereinsabende zum Training trifft, bliebt das ja vereinsintern.

  • Es ist doch letztlich so:

    1. Das der SB auch zeitgleich der mit der Abnahme/Genehmigung vom Vereinsstand zu tun haben muss, muss nicht immer der Fall sein. Nur dann, wenn beide im selben Zuständigkeitskrei sind. Bei mir ist das nicht der Fall. Mein SB ist in Bad Homburg, also Hochtaunuskreis und mein Stammverein im Lahn Dill Kreis!

    2. Ich kann auch in weiteren Vereinen Mitglied sein, oder in SLG`N oder Gruppe aus anderen Bundesländern.
    Ich bin Mitglied in einer Thüringer SLG des BDMP. Wohne habe in Hesse, im Hochtaunuskreis, wie viele meiner SLG Jungs auch. Trügleben, sollte es mal wieder geöffnet sein, ist über 200Km entfernt, gilt aber als Stammverein für alle Waffen.
    Ich kann auch als Gastschütze in einem anderen Verein mit Waffen schießen, die in meinem Verein nicht möglich wären. Ttrotzdem bekomme ich im Schießbuch den Eintrag und kann somit das Training mit dem Waffentyp auch nachweisen.

    Also, erstmal abwarten und keine Panik schieben.
    Es gibt für alles eine Lösung!

  • Ja, aber nur deshalb, weil eben über die Waffensteuer so heiss diskutiert wurde ist sie nicht gekommen!!!

    Ich denke Du musst noch etwas mehr über Politik lernen. Die Füße still halten ist für uns Legal-Waffenbesitzer genau das FALSCHE Vorgehen.


    Abwarten.

    Ich würde nicht die Pferde wild machen nur weil irgendeiner da was anschieben will. Hier bei mir in Göttingen wollten sie ja auch die Waffensteuer einführen, und überall haben sie sich im Netz ihr Köpfe drüber zerbrochen für eine heiße Blase aus der eh nix wurde.

    Also Wayne interessiert? :tine:

  • Ja, die Lösung ist ganz einfach. Im Zuge der Dank des neuen WaffG stattfindenden permanenten Überprüfung Deines Bedürfnisses, wird eben wegen nicht mehr vorhandenem Bedürfniss die Waffenbesitzkarte wiederrufen.

    So what, ist doch eine ganz einfach Lösung, oder?


    Also, erstmal abwarten und keine Panik schieben.
    Es gibt für alles eine Lösung!

  • Für Jäger und einige Sportschützen mag diese VwV ja etwas positives sein,für's Wach- und Sicherheitsgewerbe hat sie ja auch einige positive Einflüsse,aber für die Armbrustschützen die ordentlich Ihrem Sport nachgehen möchten werden Teile Ihres Sports durch diese Vorschrifft unmöglich gemacht.Aber da die Armbrustschützen keine großen Fürsprecher haben,wird mit dieser unmöglichen Reglung in dieser Vorschrift ein großer und wichtiger Teil des Sports einfach verwurstet.
    Toller Wurf,für die die eine große Lobby haben wird mal wieder etwas vereinfacht und anderen macht man den Sport kaputt.Ich hoffe das es noch ein paar kluge Köpfe im DSB gibt die dafür sorgen das diese unsägliche Regelung für abgenommene Schießstätten für Armbrüste noch aus dieser VwV herraus genommen wird.
    Hier will doch mal wieder jemand nur Geld verdienen,denn sinnvoll und gut für den Sport kann eine solche Regelung nicht sein.

  • @ Raziel:

    Du bist Dir aber schon darüber im klaren, daß die Verwaltungsvorschrift keine Gesetzesänderung ist?! Die VwV ist eine Auslegungshilfe für die Behörden, aber keine Verschärfung des WaffG.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Stimmt,das hatten wir aber schon.Dieser Umgang der Behörden sorgt nun mal dafür das die Beamten im Verlassen auf diese Verwaltungsvorschrift einem das Sportgeräteinziehen könnten und Verstöße vorwerfen können die nach dem Gesetz garnicht von Bestand sind.Soll heißen,wenn ich an einem 3d Turnier teilnehme,dann könnten sie durch die Umsetzung der VwV das Turnier beenden,die Armbrüste vorläufig sicherstellen und man hätte einen haufen Ärger um wieder zu seinem Sportgerät zu kommen und die daran angerichteten Schäden zu beseitigen.Und zum völligen Entsetzen darf man sich vielleicht noch einen Anwalt und einen Gutachter bzw. Sachverständigen nehmen um endlich wieder seinen Sport weiter betreiben zu können.Dazu kommt noch die Tatsache das ich mir in diesem Fall auf jeden Fall einen Anwalt nehmen müßte,da bei Verlust der Zuverlässigkeit mein Job weg wäre.
    Herzlichen Dank an den jenigen der diesen Mist durchboxen will!