WaffVwV soll noch dieses Jahr kommen

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 7.017 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. November 2011 um 22:55) ist von Raziel.

  • Aber da die Armbrustschützen keine großen Fürsprecher haben,wird mit dieser unmöglichen Reglung in dieser Vorschrift ein großer und wichtiger Teil des Sports einfach verwurstet.
    Toller Wurf,für die die eine große Lobby haben wird mal wieder etwas vereinfacht und anderen macht man den Sport kaputt.Ich hoffe das es noch ein paar kluge Köpfe im DSB gibt die dafür sorgen das diese unsägliche Regelung für abgenommene Schießstätten für Armbrüste noch aus dieser VwV herraus genommen wird.

    Gab es seit 2003 denn irgendwelche Anstrengungen von Armbrustschützen, noch Einfluss auf diese Regelung zu nehmen? Genug Zeit wäre ja eigentlich gewesen...

    Marcus

  • Gab es seit 2003 denn irgendwelche Anstrengungen von Armbrustschützen, noch Einfluss auf diese Regelung zu nehmen? Genug Zeit wäre ja eigentlich gewesen...

    Dein Einwurf wäre lustig wenn's nicht so traurig wäre.Denn ich z.B. weiß erst seit diesem September das ein solch bescheidener Eingriff in das bisherige Waffenrecht geplant ist.Denn wie gesagt haben wir Armbrustschützen leider keine Lobbyisten oder politische Vertreter die uns über geplante Anschläge auf unseren Sport warnen.Und wenn Ihr schon seit 2003 über diese geplante Änderung bescheid wisst,dann hätte es Euch gut angestanden auch betroffene andere Sportler über soetwas zu informieren.Aber in diesem Land ist es ja zur Sitte geworden sich nur mit den eigenen Problemen auseinander zusetzen.Kein Wunder das dadurch immer mehr Einschränkungen für den Bürger durchgesetzt werden konnten.Vom Schleuderer,über die Bogenschützen,die Armbrustschützen,die Lg- und LpSchützen bis hin zu allen weiteren Sportschützen und Jägern sitzen wir in einem Boot.Denn das wird sicher nicht das Ende sein.Heute sind es die Armbrustschützen denen man den Sport kaputt macht,morgen ist es irgend eine andere Gruppe Sportler.

    Danke für die erwiesene Hilfe anderen Sportkameraden gegenüber! ;(

    Einmal editiert, zuletzt von Raziel (5. November 2011 um 19:05) aus folgendem Grund: Rechtschreibung!

  • Zitat

    Und wenn Ihr schon seit 2003 über diese geplante Änderung bescheid wisst,dann hätte es Euch gut angestanden auch betroffene andere Sportler über soetwas zu informieren

    Bitte Was?????
    DU übst diesen Sport aus!
    Und andere sollen dir die entscheidenden Brocken mundgerecht auf den Teller legen? Du kannst diesen Entwurf doch seit genau dem Zeitpunkt lesen, seit dem es alle anderen auch können.
    Jetzt sollen wieder andere schuld sein... :wacko:
    Wenn keine Lobby da ist muss man selber tätig werden, und wenn es nur um Informationsgewinnung geht.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Genau ... Der Vorwurf ist schon ganz schön dreist .... wir hatten die Entwürfe hier im Forum spätestens 2006 verlinkt:

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

    Und der Text war in Bezug auf Schießstände für Armbrüste damals schon genau derselbe wie heute.

    Die Verbände hatten die ersten Entwürfe, glaube ich, schon 2002, aber was damals drin stand weiß ich auch nicht. Insofern wären die vielleicht die bessere Adresse für Vorwürfe (wie Du ja auch schon selbst angedeutet hast).

    Gruß,
    Marcus

    Einmal editiert, zuletzt von Old_Surehand (5. November 2011 um 23:40)

  • Ich arbeite im Monat 210-250h,bin nur alle 3-4Wochen mal in der Heimat,hab neben der Arbeit auch noch einen Sport den ich ausübe und viele weitere Sorgen die hier sicherlich niemanden interessieren. X( Wie soll man da auch noch immer auf dem laufenden sein wenn unsere Damen und Herren Politiker mal wieder die Welt auf den Kopf stellen wollen.Man muß ja schließlich mal feststellen das diese VwV nur den Behörden den Umgang mit bestimmten Situationen vorschreiben soll.Also nach Aussage einiger Sachverständiger etwas was mich als Bürger nicht betreffen soll. :thumbdown: Diese wiederum stellt eine Verkehrung des Waffengestzes dar,zumindest im Punkt Schießstätten für Armbruste. :eeeevil:
    Woher soll also ein schon mit Arbeit überhäufter,auch schon mit anderen politischen Problemen beschäftigter kleiner Dienstleister auch noch jede politische Drucksache betreffend VwV im Auge behalten können ohne seine Arbeit,seine Familie und noch viele andere Dinge zu vernachlässigen?
    Und wie ich auch schon schrieb,heute sind die Armbrustschützen dran.Und wer von Euch wird morgen wieder ausgeraubt oder in seiner individuellen Freiheit beschnitten?
    Ist es nicht endlich wieder an der Zeit anderen gegenüber Solidarität entgegen zu bringen?Egal ob im Sport,bei der Arbeit oder in dem Versuch unsere Politiker davon abzuhalten denen die eh schon am ärmsten dran sind weiter in die Tasche zu greifen.
    Außerdem sollte meine Meinung kein Vorwurf sodern eher eine Bitte um Hilfe sein!

  • Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist die Verwaltungsvorschrift eine "Bedienungsanleitung" für Beamte etc. wie das Waffengesetz anzuwenden bzw. umzusetzen ist. Das bringt für uns Vorteile, sowie auch Nachteile. Korrekt?
    Den der Auszug von Seite 1

    Zitat

    Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien
    Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z. B.
    Druck-luftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes
    Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z. B. die Sicherung von
    Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig
    gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen

    macht mich ehrlich gesagt etwas stuzig. Angenommen ich habe nun ein paar Druckluftwaffen an meiner Wand hängen (da alle Personen in dem Haushalt volljährig sind, ist dies ja erlaubt, vonwegen Zugriff etc.), reicht es dann aus sie mit nem Abzugsschloss zu sichern? Oder muss ich sie in einem abgeschlossenen Koffer aufbewaren? Oder das Beispiel mit den Blankwaffen:
    Muss ich jetzt mein Schwert/Schild/Speer-Stilleben mit einem Metallkabel verunstalten, damit es ja keiner wegnehmen kann?
    Den eigentlich denke ich, muss ich garnichts. Alle im Haus sind über 18, also darf theoretisch jeder mit der (freien) Waffe hantieren. Könnte es nicht aber genau durch diese VwV dazu kommen das der Beamte meint "Nein, in der VwV steht aber verschlossenes Behältniss blabla, so wie die da an der Wand hängt ist das nicht rechtens!" und die Waffe eingezogen wird?
    MUSS man sich als normaler Bürger nach der VwV richten, bzw. kann einem ein Strick draus gebunden werden wenn man es nicht tut?
    Fragen über Fragen...

    Grüße,
    Fabele

    Nothing in this world that`s worth having comes easy.
    FvLW und ProLegal - Mitglied.... du auch?

    Dies ist meine Signatur! Es gibt viele davon aber diese gehört mir... :P

  • Ich bin kein Jurist, mein Verständnis ist folgendes:

    In der Theorie muss Du Dich nur an das Waffengesetz halten, eine Verwaltungsvorschrift ist kein Gesetz.

    In der Praxis werden sich die Behörden aber an die Verwaltungsvorschrift halten, das heißt, wenn Du Deine Waffen nicht wie dort beschrieben aufbewahrst und das jemand von der Behörde irgendwie mitkriegt (wie auch immer das geschehen sollte), das musst Du wohl damit rechnen, dass die eingezogen werden könnten -- und Du hättest dann als rechtschaffender Bürger, der sich seine Rechte nicht nehmen lässt, die ehrenvolle Aufgabe, vor Gericht zu gehen und dort nachzuweisen, dass die Verwaltungsvorschrift nicht mit den Waffengesetz übereinstimmt. Viel Spaß und Erfolg dabei ... ;^)

    Ich glaube, der Aufwand, ein paar Schlösser zu besorgen, lohnt sich dann vielleicht doch.

    Marcus

  • Juhu, ein Kreuzzug für unser Recht! :thumbsup:
    Die Fragen waren auch eigentlich nur theoretischer Natur, aber interessant ist das schon.
    Fragt sich nur ob die VwV mehr Vor- als Nachteile hat.

    Grüße,
    Fabele

    Nothing in this world that`s worth having comes easy.
    FvLW und ProLegal - Mitglied.... du auch?

    Dies ist meine Signatur! Es gibt viele davon aber diese gehört mir... :P

  • Muss ich jetzt mein Schwert/Schild/Speer-Stilleben mit einem Metallkabel verunstalten, damit es ja keiner wegnehmen kann?


    Solange diese nicht als Waffen definiert sind, natürlich nicht.
    Meine Schaukampfschwerter mit 3mm Schlagkante fielen und fallen nicht unter's Waffengesetz, weil sie de facto und de jure keine Waffen sind.


  • Juhu, ein Kreuzzug für unser Recht! :thumbsup:


    Die WaffVwV ändert kein bestehendes Recht. Sie hilft nur dem rechtsunkundigen Sachbearbeiter bei den Auslegung einzelner § des WaffG.


    Fragt sich nur ob die VwV mehr Vor- als Nachteile hat.


    Somit ergibt sich auch, dass eine VwV keine Vor- oder Nachteile haben kann.
    Für uns ist die Kenntnis des Inhaltes hilfreich, weil vieles im Gesetz Auslegungssache ist und so wissen wir, wie der SB entscheiden sollte.
    Ich halte sie zudem auch als Argumentationshilfe nützlich. Denn wenn der SB nicht so ganz will, kann man seine Nase auf die WaffVwV zeigen und sagen - so solltest du das aber entscheiden und entsprechend handeln.
    Die WaffVwV hat zudem für "uns" den Vorteil, dass unterschiedliche Auslegungen der Bundesländer vermieden werden sollen. Daher steht im Eingangstext der WaffVwV auch:


  • Die WaffVwV ändert kein bestehendes Recht. Sie hilft nur dem rechtsunkundigen Sachbearbeiter bei den Auslegung einzelner § des WaffG.
    ...
    Somit ergibt sich auch, dass eine VwV keine Vor- oder Nachteile haben kann.

    Die Aussage ist aber doch praxisfremd. Die Vorschrift ist klar eine Auslegung des Gesetzes, die über das Gesetz hinausgeht, und keine Erklärung des Gesetzes für den "Rechtsunkundigen". Es stehen viele Details drin, die im Gesetz selbst nicht so eindeutig geregelt sind, wie zum Beispiel bei der Frage, ob Schießstände für Armbrüste genehmigungspflichtig sind.

    Wenn das nicht so wäre, wenn nämlich das Gesetz für sich selbst sprechen würde, würde ja gar nicht die Gefahr bestehen, dass die Länder sie unterschiedlich auslegen.

    In der VwV stehen manche Auslegungen drin, die sich zugunsten des Waffenbesitzers auswirken, und es sind welche drin, die sich zu Ungunsten des Waffenbesitzers auswirken. Und wie gesagt, diese Auslegungen werden das Handeln der Behörden bestimmen -- das heißt, es wird sehr schwierig werden, gegen Entscheidungen der Behörden anzugehen, die auf der Basis dieser Vorschrift gefallen sind. Die Behörden haben weniger Entscheidungsspielraum -- was je nach Fall positiv oder negativ sein kann.

    Deshalb gilt eher im Gegenteil: die VwV hat sowohl Vor- als auch Nachteile.

    Marcus

  • Für mich als Armbrustschützen der seinen Sport lieb bedeutet es,wenn diese VwV kommt und so umgesetzt wird,das ich dann meinem Sport aufgrund meiner Arbeit und der Sicherung der Zuverlässigkeit nur noch sehr eingeschränkt nachgehen kann.Allerdings wäre es mir um einiges lieber gewesen wenn man von verantwortlicher Seite gleich auf solch miese Einschränkungen weit über den Vorgaben des Wffgstz verzichtet hätte.
    Ich schieße gern auf Scheibe,aber mein Bogenverein wird seinen Platz nicht wegen eines Armbrustschützen kostenpflichtig für Armbrüste genemigen lassen und zu meinem Schützenverein in der Heimat komm ich wich ich vorher schon schrieb nur alle 3-4Wochen,und nicht unbedingt zu den Tagen an denene mir das Training dort möglich ist.Und auf die Abwechslung ab und an mal an einem 3D Turnier teilzunehmen kann ich in Deutschland dann komplett verzichten.
    Für mich bedeutet also diese VwV das ich nur noch 6-7 mal im Jahr zum Training komme und ins Ausland reisen muß um 3D zu schießen.Damit brauch ich dann auch nicht mehr zu irgend welchen Wettkämpfen fahren da ich mit diesem Trainingsstand höchstens noch als Zuschauer gut bin. :whistling:

  • @ Raziel
    Ich habe da mal nachgeschaut. In der nun verabschiedeten WaffVwV ändert sich im Bezug Armbrust zur alten, vorläufigen WaffVwV nichts. Die Armbrust ist den Schusswaffen gleichgestellt und das Schießen ist nur auf genehmigten Schießstätten zulässig.
    Und ein Schießen auf genehmigten Schießstätten ist auch ohne Mitgliedschaft bzw. Wettkapfteilnahme möglich. Überhaupt gibt es auch als Mitglied in einem Schützenverein keine Wettkapfpflicht. Das ist auch bei scharfen Waffen so. Erst wenn der Sportschütze das Regelkonitgent mit scharfen Schusswaffen überschreiten möchte, ist ein Beleg zur Wettkampfteilname Pflicht. Aber das bedeutet auch keinen Zwang am Erfolg. Dabeisein ist alles.

  • Ich würde eher sagen - die WaffVwV hat den Vorteil einer Klarstellung gewisser Regelungen und schafft somit etwas Rechtssicherheit.

    Von Deinem Standpunkt aus kann ich das sogar verstehen,aber Du solltest auch mal über den Tellerrand hinaus schauen!Wenn ich nicht durch Zufall über dieses Problem gestolpert wäre,dann hätte ich mir wegen Verstößen dagegen einen Eintrag in mein erweitertes Führungszeugnis einhandeln können.Dieses würde dann dafür Sorge tragen das ich meine Zuverlässigkeit verlustig gegangen wäre und meinen Job nicht mehr ausführen dürfte.Um diesen Eintrag dann loszuwerden hätte ich dagegen klagen müssen.Das dürfte dann allerdings ziemlich schwer werden und der Job ist in der Zwischenzeit lange weg.Und weil der Job und die Kohle weg sind,kann ich auch nicht sonderlich erfolgreich dagegen klagen.
    Dies bedeutet dann im Endeffekt,das ich mein Sportgerät,meine Arbeit und noch einiges andere wegen dieser Rechtssicherheit verloren hätte. :thumbdown: Ist ja eine tolle Rechtssicherheit,vorallem weil mich diese VwV als Bürger ja garnicht betrifft. :eeeevil:

  • @ Raziel
    Ich habe da mal nachgeschaut. In der nun verabschiedeten WaffVwV ändert sich im Bezug Armbrust zur alten, vorläufigen WaffVwV nichts. Die Armbrust ist den Schusswaffen gleichgestellt und das Schießen ist nur auf genehmigten Schießstätten zulässig.
    Und ein Schießen auf genehmigten Schießstätten ist auch ohne Mitgliedschaft bzw. Wettkapfteilnahme möglich. Überhaupt gibt es auch als Mitglied in einem Schützenverein keine Wettkapfpflicht. Das ist auch bei scharfen Waffen so. Erst wenn der Sportschütze das Regelkonitgent mit scharfen Schusswaffen überschreiten möchte, ist ein Beleg zur Wettkampfteilname Pflicht. Aber das bedeutet auch keinen Zwang am Erfolg. Dabeisein ist alles.


    Bis jetzt ist auch die ältere Fassung der VwV noch nicht angewand worden,ich hoffe sie wurde auch nicht verabschiedet.Sonst hätte für mich schon vorher angeschriebenes Problem bestanden!Dann wäre mein Training beim Bogenverein nämlich schon illegal da der Platz nicht entsprechend für Armbrüste genehmigt wurde.Bedeutet das jetzt also für mich das ich schon geraume Zeit illegal trainiere?

  • Wenn ich nicht durch Zufall über dieses Problem gestolpert wäre,dann hätte ich mir wegen Verstößen dagegen einen Eintrag in mein erweitertes Führungszeugnis einhandeln können.


    Ich hatte auf diesen Umstand früher schon mal hingewiesen. Das wollte man damals nicht wahr haben.

    Zitat

    Bis jetzt ist auch die ältere Fassung der VwV noch nicht angewand worden,ich hoffe sie wurde auch nicht verabschiedet.


    Das ist nicht richtig. Die alte WaffVwV hat zwar nie den Bundesrat passiert, aber es gab einen Erlass der Innenminister, der die Anwendung dennoch empfahl. Dieser Empfehlung sind die meisten Länder auch gefolgt.
    Aber nochmal: Die WaffVwV ist kein Gesetz. Ob eine WaffVwV nun den Bundesrat nun passiert hat oder nicht, ändert nichts am WaffG. Die WaffVwV ist im Gegensatz zu den Gesetzen auch nicht öffentlich.

  • Sarkasmus ein:Toll,dann kann ich meinen Sport ja an den Nagel hängen! :thumbsup: Weil es macht keinen Sinn etwas auszuüben ohne die Möglichkeit zu haben sich zu verbessern,und dafür ist nun mal ausreichnd viel Training nötig!Sarkasmus aus:
    Realität ein: Dieses Land und seine Regelungen sind zum k......!

  • Ich kann zwar deine Verärgerung verstehen, aber was die WaffVwV betrifft, hat sich in Sachen Armbrust ja nichts verändert, genauso wenig wie der Umstand, dass die AB den Schusswaffen gleichgestellt ist. Es ist halt für dich ein dummer Umstand, dass dir diese Problematik erst jetzt aufgefallen ist.
    So mag es ein schwacher Trost sein, dass dein Gartentraining bislang keine Konsequenzen hatte.

  • Ich habe als sicherheitsbewußter Bürger nie im Garten trainiert,aber ich habe in Deutschland an 3dTurnieren teilgenommen und auf Bogenplätzen trainiert die nicht ausdrücklich eine Genehmigung für Armbrüste hatten.Die alles fällt mit dieser Regelung auch weg,nicht nur das schießen im Garten oder an anderer Stelle!
    Sonst hätte ich garkein Problem mit dieser ...... Regelung! :whistling: