Kleiner Waffenschein zuverlässigkeit nach 3 Jahren geprüft und neue gebühren?

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 13.456 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. September 2021 um 23:26) ist von BMSTJ.

  • Oder die Sektsteuer,die Kaiser Wilhelm wg dem 1WK eingefuehrt hat...wenn man mal ueberlegt-man zahlt so viele Steuern,und von dem Geld,was man nach Abzug der Steuern noch bekommt,zahlt man wiederum Steuern-Mehrwert,Mineraloel,Tabak,Alkohol,Leuchtmittel und was weiss ich noch fuer Steuern...irgendwie kassiert der Staat wohl dreiviertel der Kohle,die man verdient...


    Auch schon gemerkt! *lol*
    Und das Geld schickt immer noch vorn und hinten nicht!
    Das mit dem KWS ist ja eine Tolle Sache für die,haben keinen Aufwand und verdienen nicht schlecht damit.Wenn sie erst mal Spitz bekommen haben das man da noch ein paar Kröten zusätzlich einnehmen kann dann kassieren sie diese Gebühren Jährlich und wenn noch mehr Geld benötigt wird,dann wird der KWS Pflicht ohne ihn kann man dann keine SSW mehr kaufen.Also legen sich dann alle Notgedrungen einen zu und es fliesst noch mehr Geld in die Staatskasse.Die wissen schon wie man die Löcher stopfen kann *lol*

  • Schon immer?

    Das hat ich wirklich noch nie gehört das ich alle 3 jahre überprüft werden sollte...
    Ich glaub wenn dem wirklich so sein sollte das ich dann echt was ganz gewaltig verpasst habe.......

    Ja, schon immer, auf jeden Fall seit 2003, das WaffG davor hab nicht in allen Einzelheiten im Kopf.

    Das Du es verpasst hast ist aber auch kein Wunder. Bei den Behörden die (noch) kein Geld dafür nehmen bekommst Du davon nichts mit. Die ziehen einfach nur alle 3 Jahre deine Akte aus dem Schrank, schauen in den Rechner ob neue Verurteilungen o.Ä. aktenkundig sind, machen einen Stempel und packen die Akte wieder zurück. Merken konnte man das nur wenn die Behörde plötzlich die Erlaubnis entzogen hat weil dabei irgendetwas aufgepoppt ist.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Das stimmt so nicht ganz..

    Die ziehen einfach nur alle 3 Jahre deine Akte aus dem Schrank, schauen in den Rechner ob neue Verurteilungen o.Ä. aktenkundig sind, machen einen Stempel und packen die Akte wieder zurück.

    alle 3 Jahre wird die Zuverlässigkeit neu geprüft, und das genau in dem Umfang als wenn man das erste mal eine waffenrechtliche Erlaubnis (egal welche) beantragt.
    Das heißt, Anfrage bei der örtlichen Polizei, der Staatsanwaltschaft, usw. (ich meine 4 Stellen werden angeschrieben, das kann schon mal bis zu 6 Wochen dauern).

    Und leider dürfen die Behörden den "Aufwand" mit 25,- Euro abrechnen und dem Erlaubnis-Inhaber als Rechnung zustellen. Das ist Länder- bzw. sogar Stadt- abhängig, manche Städte erheben die Gebühr andere nicht. Bei meiner Behörde wird die Geböhr (noch) nicht erhoben, in der nachbar Stadt aber schon.

    Und es stimmt tatsächlich das man früher davon nichts gemerkt hat, heutzutage merkt man es wenn "mal wieder" die 25,- Euro fällig werden.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Ich wohne in NRW,habe den KWS seit dem 25.06.2003 und dieser ist laut Eintrag unbefristet gültig!

    Bis jetzt mußte ich nachträglich noch nichts bezahlen aber nach eurer "Rechnung" könnte dies dann ja im Juli 2012 passieren... :S

    Einmal editiert, zuletzt von high1967 (28. November 2010 um 11:41)

  • Die Überprüfung der Zuverlässigkeit hat nichts mit der unbefristeten Gültigkeit der Erlaubnis zu tun.

    Ich wohne in NRW,habe den KWS seit dem 25.06.2003 und dieser ist laut Eintrag unbefristet gültig!

    Übrigens heißt unbefristet nicht "für immer und ewig" hat man seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit verloren
    (was manches mal schneller geht als man sich das vorstellen kann), verliert man auch seine Erlaubnis, logisch !! (das gilt für alle Erlaubnisse inkl. KWS)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Die Überprüfung der Zuverlässigkeit hat nichts mit der unbefristeten Gültigkeit der Erlaubnis zu tun.

    Übrigens heißt unbefristet nicht "für immer und ewig" hat man seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit verloren
    (was manches mal schneller geht als man sich das vorstellen kann), verliert man auch seine Erlaubnis, logisch !! (das gilt für alle Erlaubnisse inkl. KWS)


    Unbefristet bedeutet ja nur, dass nach einer Bestimmten Frist nicht eine erneute Bedürfnisprüfung durchgeführt wird, was halt dadurch bedingt ist, dass für den KWS kein Bedürfnis verlangt wird und deshalb gibt es auch keine Frist, nach dessen Ablauf das Bedürfnis erneut geprüft werden müsste.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Das heißt, Anfrage bei der örtlichen Polizei, der Staatsanwaltschaft, usw. (ich meine 4 Stellen werden angeschrieben, das kann schon mal bis zu 6 Wochen dauern).


    3 Stellen werden angefragt. Bundeszentralregister, das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister und die örtlichen Polizei. Mag so eine Ländergeschichte sein, bei uns ist das Stadtamt für Waffenrechtliche Erlaubnisse zuständig. Die sind gleichzeitig obserste Polizeibehörde und haben dadurch auf alle 3 direkten Onlinezugriff.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Wenn ich das mal ergänzen bzw. komplett darstellen darf:

    1. Alle Anträge einer waffenrechtlichen Erlaubnis lösen eine (komplette) Antrage an das Bundeszentralregister Berlin (Einträge auf rechtskräftige Verurteilungen), das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (Prüfung auf laufende Verfahren) und eine Stellungsnahme der örtlichen Polizei (Anfrage ob Antragsteller wegen Alkohol-, Drogenproblemem oder Gewalttaten bekannt ist) aus.

    Das steht im WaffG. § 5 Zuverlässigkeit:
    ...
    (5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:
    1.die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;
    2.die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;
    3.die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein.
    Die nach Satz 1 Nr. 2 erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für den Zweck der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung verwendet werden.

    Man muss beachten, dass dieses bei allen Erlaubnissen gilt, die das Waffenrecht kennt. Somit ist der KWS keine Ausnahme.
    Weiterhin wurde nach der Wiederholungsprüfung gefragt. Das untergliedert sich in der zwangsweisen Nachprüfung innerhalb der ersten 3 Jahre nach Ausstellung der Erlaubnis und in der nicht weiter definierten regelmäßigen Abständen einer weiteren Überprüfung:

    § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis
    ...
    (3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 sich das Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen zu lassen.

    Bei allen anderen Erlaubnissen, die nur mit Bedürfnisnachweis zu erhalten sind - z.B.die WBK - gilt zusätzlich die Prüfung des Bedürfniserhaltes. Daber gilt auch wieder zwangsweise in den ersten 3 Jahren, danach eine Kann-Bestimmung.

    (4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen. Die zuständige Behörde kann auch nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen.

    Die Frage der Gebühren ist m.W. noch nicht abschließend geklärt. Es gibt in beiden Richtungen Urteile darüber, ob für eine vom Amt und wie es heisst - im öffentlichen Interesse liegenden Überprüfungen - initiierte Prüfung dem Inhaber der Erlaubnis oder der Behörde angelastet wird.
    Diese Überprüfung ist aber getrennt von den Hausbesuchen zur Waffenkontrolle der WBK-Inhaber zu sehen. Auch dort gibt es bei den Ländern noch keine einheitliche Linie zur Gebührenfrage mit dem gleichen Hinweis.

    Ich hoffe, dass die Gebührenfrage mit der Gültigkeit der erwarteten WaffVwV endgültig geklärt wird.

  • Unbefristet bedeutet ja nur, dass nach einer Bestimmten Frist nicht eine erneute Bedürfnisprüfung durchgeführt wird, was halt dadurch bedingt ist, dass für den KWS kein Bedürfnis verlangt wird und deshalb gibt es auch keine Frist, nach dessen Ablauf das Bedürfnis erneut geprüft werden müsste.

    Stimmt, wobei man aber eine erneute Bedürfnisprüfung nicht mit der Zuverlässigkeits-Prüfung verwechseln sollte.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • BadBoy,
    ich würde von der Behörde einfordern, dass sie genau benennen, welche waffenrechtliche Erlaubnis Du besitzen sollst. Dieses "...Inhaber/In einer oder mehrerer waffenrechtlicher..." klingt mir sehr nach Serienbrief/Abzocke einer Behörde, die auf das schnelle Geld aus ist. Das ganze riecht für mich danach, dass man einfach bei jedem mit einem :W: in der Akte den Klingelbeutel rumgehen lässt. Lass diesen Verein wenigstens ihre Arbeit ordentlich machen, wenn sie schon Geld dafür wollen.
    Wenn Du ein Knöllchen bekommst, muss schließlich auch Dein Autokennzeichen drinstehen, sonst ist es für den Papierkorb.

  • Stimmt, wobei man aber eine erneute Bedürfnisprüfung nicht mit der Zuverlässigkeits-Prüfung verwechseln sollte.


    Das ist klar. Ich wollte nur nochmal erwähnen, was das "unbefristet" bedeutet, weil das einem User nicht ganz klar war.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • WBK und KWS sind immer unbefristet und gelten bis auf Widerruf.
    Während Jagdschein, Sprengstofferlaubnis, (großer) Waffenschein, WHL, EFWP, MES (Ausnahme Sammler), Schießstandgenehmigungen (Pflicht zur regelmäßigen Prüfung) und meistens eine Schießerlaubnis immer befristet sind. Dabei gibt es unterschiedliche Regelungen wie diese Erlaubnis verlängert bzw. aufrecht erhalten werden kann.

    Aber das alles nichts damit zu tun, dass der Inhaber oben genannten Erlaubnisse erneut auf Zuverlässigkeit und (!) Bedürfniserhalt geprüft wird. Einzig der KWS und der Jagdschein ist bedürfnisfrei. Wird jemand aufgrund eines Vorfalles unzuverlässig oder er verwirkt seine persönliche Eignung hat das den Widerruf aller Erlaubnisse zur Folge.

  • Der letzte Beitrag ist schon eine Weile her in diesem Trade.

    Habe letzte Woche meine Verlängerung des KWS erhalten. Das Ergebnis der Überprüfung ergab, dass keine bedenken gegen die Ausstellung des KWS vorliegen. Ansonsten hätte ich schon Besuch erhalten um den KWS einzuziehen. Kostennote der Überprüfung 30,- €.

    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, hat die beste Position um mich am Allerwertesten zu lecken. :P:P