BKA-Mitteilung Elektroimpulsgerät

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 6.312 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Januar 2011 um 16:37) ist von Kentucky.


  • [....]

    Da sollte man vielleicht empfehlen, Hobbyrinderzüchter zu werden, und einen Bullentreiber mitzuführen - die wirken wenigstens und gelten als Arbeitsgerät oder man erklärt sich zur Viehweide und umgibt sich mit einem mobilen E-Zaun. :wacko:

    Ahahahaha Carsten, der war echt supi! :D Die Idee find ich klasse!

    *Sorry für OT, aber das musste sein.

  • Tja, die ursprüngliche Eingrenzung ist da nicht genannt: All diese Altbesitz-Erlaubnisse beziehen sich nur auf die Geräte, die vor dem Stichtag 2003 schon in Besitz waren. Alle später gekauften Geräte sind laut Gesetz grundsätzlich illegaler Besitz - auch wenn es die allermeisten Besitzer nicht wissen oder wahrhaben wollen. Und Altbesitz ist im Zweifelsfall nachzuweisen, z.B. per Kaufbeleg.

  • Der Altbesitz von Geräten dürfte nicht so sehr das Problem werden, da der Handel den Vertrieb wohl einstellen wird.
    Aber wer kennt von den Besitzern dieser Geräte den nun geänderten Umstand?
    Würde das Führen nun als Führen eines verbotenen Gegenstandes ausgelegt und folglich als Straftat bewertet?
    Macht es überhaupt Sinn einen Gegenstand zu besitzen der ausschließlich zur Selbstverteidigung taugt aber nicht geführt werden darf? Somit bliebe ja nur die Heimverteidigung übrig.

    Das ist wieder mal sowas, was in völlig unnötiger Weise zwangsläufig die Gerichte beschäftigen wird und der ahnungslose Bürger somit kriminalisiert wird.

  • All diese Altbesitz-Erlaubnisse beziehen sich nur auf die Geräte, die vor dem Stichtag 2003 schon in Besitz waren.


    Ne, die Stichtagsregelung wird allerdings nur in der 1. Verfügung von 2003 genannt.

    Die erstmalige Herstellung vor dem 11.10.2002 zählt. Kaufen darf man noch bis 31.12.2010. Ab dann ist der Altbesitz nur noch zur Notwehr bzw. -hilfe im befriedeten Besitztum tauglich bzw. Sondermüll.

    Es gibt sogar eine eigene Bußgeldvorschrift für die Geräte:

    Zitat

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    .....
    2. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.6 (Anmerkung: PTB-lose E-Schocker und Taser), einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,


    Die letzte BKA-Homepage-Verlautbarung hat irgendwie eine halboffizielle Aura. Mal schauen, ob es wie bisher noch ein amtliches .pdf gibt und dieses dann auch das Führen ausschließt.

    Andreas

  • Die erstmalige Herstellung vor dem 11.10.2002 zählt. Kaufen darf man noch bis 31.12.2010.

    Ok, das bedeutet aber, daß ich als Käufer im Ernstfall nachweisen muß, daß mein Gerät schon vor dem 11.10.2002 in der Produktion war - ein Beweis, den die allermeisten Besitzer eines solchen Gerätes nie nachweisen können und so defacto erstmal ein illegales Gerät haben, bis der hoffentlich noch existente Hersteller juristisch einwandfrei den Produktionsbeginn vor dem Stichtag nachgewiesen hat.
    Und wenn man sich ansieht, wo die allermeisten Geräte hergestellt werden, kann man nur noch viel Spaß beim Versuch des Legalitätsbeweises wünschen.

    Und wie wird ein bestimmtes Modell eingegrenzt? Reicht es, wenn das Modell in der Form schon vor dem 11.10.02 produziert wurde, oder muß es dasselbe Modell mit der haargenau selben Leistung sein oder kann die Leistung in einem bestimmten Bereich schwanken, bzw. weiterentwickelt sein?
    Und so weiter - alles Fragen, die im Gesetzestext nicht behandelt werden - nur die allerwenigsten Geräte, die in den letzten 8 Jahren verkauft wurden, sind 100 % identisch mit vor dem 11.10.02 produzierten Geräten. Die meisten Geräte von damals sind leistungsmäßig weiterentwickelt, benötigen teils andere Batterien, bzw. sind Akku-tauglich gemacht worden, haben geänderte Verkabelungen, etc. - ohne eine genaue Definitation, was ein vor 11.10.02 produziertes Modell ist, macht jedwede noch so klitzekleine Änderung nach dem 11.10.02 in der Produktion das Modell zu einem neuen, nach dem Stichtag erstmal produzierten, Modell und somit illegal.

    Mag sein, daß ich mir da unnötig Gedanken mache, aber die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, daß man garnicht kompliziert genug denken kann, um alle Eventualitäten zu berücksichtigen, die den Unterschied zwischen ehrbaren Bürger und kriminellen Besitzer verbotener Gegenstände/illegaler Waffen ausmachen. :S

  • Frankonia verschleudert nun den Lagerbestand an E-Schockern. Es ist schon ne Frechheit, dass diese ohne Hinweis der in Kürze kommenden Gesetzeslage verkauft wird.


    Marktwirtschaft halt.... :)
    Habe mir diese Frage auch schon oft bei Egun gestellt, aber da sieht es genau so aus. Anbieten rechtlich in Ordnung, ob die Käufer dann gekniffen sind, ist deren Problem.

  • macht jedwede noch so klitzekleine Änderung nach dem 11.10.02 in der Produktion das Modell zu einem neuen, nach dem Stichtag erstmal produzierten, Modell und somit illegal.


    Klar, so ist es.

    Zitat

    Mag sein, daß ich mir da unnötig Gedanken mache, aber die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, daß man garnicht kompliziert genug denken kann, um alle Eventualitäten zu berücksichtigen, die den Unterschied zwischen ehrbaren Bürger und kriminellen Besitzer verbotener Gegenstände/illegaler Waffen ausmachen. :S


    Carsten, das sind keine unnötigen Gedanken. Die Jammerthreads neuer User werden kommen "Hilfe, ich hab ein Verfahren an der Backe..." .

    Frankonia verschleudert nun den Lagerbestand an E-Schockern. Es ist schon ne Frechheit, dass diese ohne Hinweis der in Kürze kommenden Gesetzeslage verkauft wird.


    Tja, Big Business ;) Oder: Entsorgungsgebühr sparen. Nebenbei: Ersatzlieferung im Garantiefall fällt dann ab 2011 auch flach.

    Andreas

  • Auch mit Hinweis würden sie die Dinger loswerden. Ich wette meinen Axxxxx drauf, das es genügend Leute gibt die jetzt unbedingt noch so ein Teil haben wollen auf legalem Weg.

    Gruß Frank

  • Hm, also mit den Stabmodellen Paralyser dürfte man am ehesten die Chance haben daß sie als "vor dem Stichtag" in den Handel gebracht durchgehen.
    Diese Geräte sind meines Wissens schon ewig in der gleichen Form und nutzen auch die gleiche Technik.

    Bei den anderen Geräten wüsste ich nicht wie man rauskriegen sollte wann sie das erste mal verkauft wurden. Ausser man fragt beim Hersteller.

    Alles in Allem wirds wieder mal ein Chaos geben mit vielen unwissenden Opfern, die sich irgendwann vor 5 Jahren so ein Teil gekauf haben und sich nicht bewusst sind, daß sie ab 1.1. deshalb zum Gesetzesbrecher werden.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • So,
    habe von jemanden der sich stark für das Waffenrecht einsetzt was bekommen. Eine wichtige Änderung, die man veröffentlichen sollte. Besitzer dieser Altbestände sollten sich eine Bescheinigung der Waffenrechtsbehörde oder der Polizei holen, die einen Nachweis bietet dass man das Ding im Dezember 2010 schon hatte, denn die wenigsten dürften die Kaufquittung aufheben.

  • Der Besitz von "getarnten Geräten", stellt weiterhin eine Ordnungswidrigkeit dar ...

    Genau das isses, ein Gummi-Paragraph! Was soll das überhaupt heißen?

    Vor X Jahren hatte ich dieses Problem schon mal, nach Kauf eines E-Schockers auf eine Annonce in der Funk-Uhr.

    Ahnungslos bestellt, legal, wie ich dachte. Pustekuchen! Ein paar Tage später "Rollkommando"-Besuch.

    Beschlagnahme:

    Der wäre verboten, auf meine Frage, warum? - Er täusche einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs vor, welchen denn? Ja ... ein Walkie-Talkie und wäre
    daher nicht als "Waffe" erkennbar. - Begründung für mich: Totaler Schwachsinn!

    Das Ding hatte soviel Ähnlichkeit mit einem Handfunk-Sprechgerät, wie eine Schachtel Zigaretten mit einer Tafel Schokolade, gar keine!

    *Die Metallkontakte", da wo´s knistert, würden eine "Antenne" vortäuschen ... :bash:

    Also, *getarnt* passt immer ihr bösen "Kriminellen"! :schluchz: -

    Das einzig Kriminelle sind solche Gesetze, die heimlich, still und leise verabschiedet werden, so daß 99,9 % der Bevölkerung es nie erfahren.

    Erst, wenn man ´reingefallen ist. - Denn: *Unwissenheit schützt vor Strafe nicht*!

    Eine echte SAUEREI!

    Gruß!

  • Hm, also wenn ein getarnter Schocker verboten ist, dann frag ich mich warum die Schocker, die (bewusst) aussehen wie ein Handy, immer noch auf egun vertickt werden.

    Ich hab vor einiger Zeit schon zweimal bei egun angefragt und gebeten daß sie prüfen ob die Teile keine verbotenen Gegenstände sind.

    Es kam beide Male keine Reaktion und ich nahm an, daß dann schon alles seine Richtigkeit hat.

    Aber wenn ich mir das jetzt anhör, siehts wieder ganz anders aus.

    Na was denn nu??

    Die unwissenden Käufer dieser Dinger sind nun allesamt krininell!?

    Da versteh ich egun aber auch icht ganz. Wenn schon ein Hinweis kommt, sollten die sowas sofort entfernen. Die sind doch sonst auch so pingelig bei allem was illegal sein KÖNNTE.


    Gruß K.

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  • Hab mir grad die Mitteilung durchgelesen.

    Also wenn es keinen Ausnahmetatbestand des Führens für Altgeräte gibt, ist ein verschlossener Transport auch nicht mehr zulässig.
    Irgendwie sehr unlogisch. Was ist, wenn ich umziehe und den Schocker mit meinem anderen Plunder in die neue Wohnung bringen will. Das wäre dann nicht zulässig.
    Im Klartext hieße das, so ein Ding darf die Wohnung des Besitzers nur noch als zerschnippselter und funktionsloser Plastikschrott verlassen. Ansonsten ist jeder Ausflug tabu.

    Nun ja, wieder eine Gelegenheit für viele junge Beamte, sich einen Stern extra zu verdienen...........

    Gruß K.

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  • So.
    Also, ich als hilfsbereiter Mensch hab mit dem Wissen, daß die Dinger ab 1.1.2011 verboten sind, einen Arbeitskollegen , von dem ich wusste daß er sowas hat, zum Amtgeschickt damit die ihm offiziell bestätigen, daß sich das Gerät vor dem 1.1. in seinem Besitz befindet.

    Ergebnis: Kein Ergebnis.

    Den Leuten vom Amt wurde lang und breit erklärt was von ihnen erwartet wird. Nämlich nur ein Schreiben bzw. eine schriftliche Bestätigung, daß das Gerät zum jetzigen Zeitpunkt bereits in seinem Besitz ist.
    Die gebetsmühlenartige Aussage der Damen und Herren war laut meines Kollegen folgende:

    Es tut uns leid aber wir können ihnen den E-Schocker nirgends eintragen weil er kein PTB-Prüfzeichen hat.

    Ist das nicht goldig? :)

    Es wurde scheinbar auch beim BKA angerufen aber da ging keiner ran.


    Ist gar nicht so einfach sich an Gesetze zu halten XD


    Gruß K.

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  • Das ist so lächerlich. Ist schon irgendwie peinlich sich als deutscher zu nennen. Bei unserer Politik lachen die Nachbarländer ja nur noch...

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Hi Leute,
    Teleskopschlagstöcke und Einhandmesser sind auch verboten und werden immer noch verkauft ohne den Käufer darüber zu unterrichten das das Führen verboten ist. Beim Waffenhändler mag man noch eine Info bekommen aber Einhandmesser sind immer wieder mal beim Lidl / Aldi im Angebot. Und ohne einen Hinweis auf der Verpackung!!

    Schöne Weihnachten
    Pinkerton

  • Nun ja, das kann man nicht wirklich vergleichen.

    Einhandmesser und Schlagstöcke sind ja nicht verboten, sondern nur das Führen.

    Bei Elektroschockern (ohne Prüfzeichen) ist es ein totalverbot. Also dürfen Einhandmesser etc. natürlich noch verkauft werden und Elektroschocker nach dem 1.1.2011 nicht mehr.

    Obwohl ich dir da zustimmen muss, ich würde es auch lieber sehn wenn z.B. jedem Einhandmesser ein Hinweis beiliegen würde daß man es nur mit anerkanntem Grund führen darf.

    Das würde so manchem Bürger eine OWI aus Unwissenheit ersparen.

    Gruß K.

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