Frage zu einem alten BSA Luftgewehr

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 1.290 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Oktober 2010 um 00:04) ist von Pellet.

  • Hallo!

    ich wollte fragen, ob ich ein BSA-Luftgewehr das in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts hergestellt worden ist, und somit kein 'F-Zeichen' hat, nach Deutschland importieren darf und was gegebenenfalls zu beachten ist. Es handelt sich um das 'improved model d'. Ich möchte nämlich keine Straftat begehen und mich daher hier im Forum erkundigen. Danke für Eure Auskunft!

    Mit freundlichem Gruss,

    Camille.

  • Meiner Meinung nach darf man das. Das problem sind
    die Beamten beim Zoll. Die sind nicht immer so mit der
    Rechtslage vertraut. In solch einem Fall würde ich das
    vorher mit der Zollbehörde abklären und mir das schriftlich
    bestädigen lassen. Geht es per Post, würd ich das Schreiben
    schon als Kopie mit ins Paket legen. Am besten auch mit einem
    Auszug aus dem Waffengesetz, wo die F Ausnahme geregelt
    ist.

    Gruß Klaus

    PS Übrigens ein tolles Gewehr. Ich habe selbst ein par aus
    dieser Baureihe. Gehören zu meinen besten Stücken. Ein Muss
    für Sammler.

  • Zitat

    Meiner Meinung nach darf man das.

    Wieso sollte man das dürfen? Gilt die "mehr als 7,5 Joule Regel" nicht nur für Waffen, die vor 1990 (???) in der DDR gefertigt wurden?

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.


  • Die Kein-:F:-Regel (egal ob > oder < 7,5 J) gilt auch für vor dem 01.01.1970 hergestellte Luftgewehre.

    Es heisst vollständig: Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind. Wurde die Waffe nicht in den Handel gebracht, dann ist sie auch trotz Baujahr vor 1970 WBK-pflichtig.

    vita brevis, ars longa

  • Übrigens ein tolles Gewehr. Ich habe selbst ein par aus
    dieser Baureihe. Gehören zu meinen besten Stücken. Ein Muss
    für Sammler.


    Ich habe ein BSA 317K und bin überrascht, wie genau doch diese Gewehre sind.
    Mein Gewehr stammt ca. von 1938.
    Davor war das doch Simson oder täusche ich mich da.
    Ich konnte das Gewehr nur auf Grund der Namensgebung dieser Suhler Waffenschmiede Datieren.
    Gab es denn in den 20ern schon den Namen BSA?

    http://www.mz-und-simson.de/simson/geschichte.html

  • Wurde die Waffe nicht in den Handel gebracht, dann ist sie auch trotz Baujahr vor 1970 WBK-pflichtig.


    Völlig richtig!

    Aber auch ziemlich irrelevant, denn es ist definitiv in den Handel gekommen.
    Einzige Ausnahme: Die Firma BSA trennt sich von Lagerrestbestand, der in der letzten Jahrzehnten nie das Werk in Richtung Handel verlassen hat.
    Recht unwahrscheinlich.

    Der Passus sollte wohl verhindern, dass Hersteller auf Halde produzieren und/oder nach dem Stichtag noch LGs der alten Stärke mit der Angabe in den Handel bringen, dass jeweilige LG sei vor dem Stichtag hergestellt worden.

    Genaugenommen hätte man auf den Herstellungszeitpunkt im Gesetzestext verzichten können, denn der Zeitpunkt des In-den-Handel-bringens kann ja nicht vor dem Herstellungszeitpunkt liegen.


    Stefan

  • Es sei denn, es wurden Termingeschäfte auf die Luftgewehre abgeschlossen, dann wären sie schon verkauft, bevor sie hergestellt wurden. :D

    collector

  • Hallo!

    ich wollte fragen, ob ich ein BSA-Luftgewehr das in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts hergestellt worden ist, und somit kein 'F-Zeichen' hat, nach Deutschland importieren darf und was gegebenenfalls zu beachten ist. Es handelt sich um das 'improved model d'. Ich möchte nämlich keine Straftat begehen und mich daher hier im Forum erkundigen. Danke für Eure Auskunft!

    Mit freundlichem Gruss,

    Camille.

    Hallo,
    Nein leider nicht erlaubt, obwohl ich keine Ahnung habe.
    Nur der Besitz ist erlaubt, kaufen und verkaufen nur mit F (Handeln).
    Hierunter fallen auch LG vor 1970 und der DDR.
    Wenn Du mit dem Zoll reden möchtest, lass es sein.
    Die haben andere Probleme als Mitbrürgern zu helfen.
    Die richtige Antwort erhälst Du nach 1-2 Jahren, mit etwas Glück.
    Nur wird Dir die Antwort mit Sicherheit nicht gefallen.
    OK, es gibt auch dort schnelle Leute, nur äußert selten.

    Über einen Händler würde es wohl gehen, aber nur mit beschiessen des LG.
    Problem könnte aber sein, das dieses LG schon "verbessert" wurde.
    In England sind andere Werte als in Deutschland erlaubt.

    Gruß Eberhard

  • ganz verwirrend alles hier...wo steht denn in welchen Handel?Gilt damit der deutsche Markt?
    Bisher hatte ich noch kein Problem,selbst bei der Sichtung durch den Zoll wurde alles fein säuberlich eingepackt und weitergeschickt! Nur Glück gehabt?
    MfG.

    Nein Sgt. , keine Flak!

  • Hallo :)

    @ Eberhard:
    danke für Deine Anmerkung und auch Warnung. Ich könnte mir schon vorstellen, dass es Probleme bei einem Kauf im Ausland geben könnte und wolte mir daher auch hier im Forum Rat holen :)

    Ich würde mich trotzdem über weitere Antworten freuen, vielleicht gibt es ja sonst noch einige hier im Forum, die ein ähnliches Problem bereits hatten und dieses erzählen würden.

    steffirn:
    ja BSA ist eine alte englische Waffenschmiede, den Namen gibt es laut Wikipedia seit 1861. das Modell 317k kenne ich leider nicht von BSA, sondern tatsächlich nur von simson, aber ist das nicht ein kk-gewehr? falls nicht, wäre ich (und bestimmt andere auch) froh über ein Bild und zusätzlichen Informationen :)

    Gruss,
    Camille :)

    Einmal editiert, zuletzt von Camille (4. Oktober 2010 um 22:43)