KWS, macht er wirklich Sinn?

Es gibt 101 Antworten in diesem Thema, welches 9.338 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Oktober 2010 um 09:47) ist von Tiju.

  • Darf man eine Ssw überhaupt in Bahn und U bahn etz führen?

    Die meisten Hausordnungen dürften dies verbieten wollen. Na und?!
    Der Angreifer mit dem Einhandmesser hält sich da doch auch nicht dran und verstößt sogar gegen Bundesgesetze.

    Ich finde, das sollte man abwägen zwischen einem Verstoß gegen die Hausordnung und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.

    Wo kein Kläger, da kein Richter. Solange man die Waffe nicht ziehen muss, passiert erst einmal gar nichts.
    Wenn man sie einsetzen muss, ist das (hoffentlich) durch den Notwehrparagraphen gedeckt.

    Schlimmsten Falls spricht die Bahn/ das Verkehrsunternehmen ein Hausverbot aus.
    Aber wer will das kontrollieren? Das geht vielleicht noch bei der personalisierten Jahreskarte (12 Monate fahren, 10 Monate bezahlen o.ä.), aber bei der Monatskarte aus dem Automaten oder bar bezahlt? Wohl kaum!
    ;)

    Das Gegenteil von 'gut gemacht' ist 'gut gemeint'.

  • Darf man eine Ssw überhaupt in Bahn und U bahn etz führen?


    Laut dem Waffengesetz darf man seine SSW überall führen! (Ausnahme: öffentliche Veranstaltung, Waffenverbotszone, ... )

    Das heißt, grundsätzlich kein Problem mit dem Führen in der Bahn. Jedoch hat die Bahn (und wahrscheinlich auch regionale S-Bahn Betreiber) in ihren AGB das Führen von Waffen ausgeschlossen, wobei es auch dazu hier im Forum eine Diskussion gab, da dort wohl etwas vermerkt ist wie: "ausser man ist dazu berechtigt".
    Habe die AGB selbst nicht gelesen, daher ein Zitat aus dem Gedächtnis.
    D.H. beim Führen in der Bahn verstößt du maximal gegen die AGB der Bahn. Die Folge: Evl ein Hausverbot....

    Man muss also abwägen, was für einen wichtiger ist: Seine Sicherheit oder die AGB der Bahn....

    PS: Alle Angaben sind nur aus dem Gedächtnis heraus geschrieben, daher keine Gewär auf Richtig- oder Vollzähligkeit!

    MFG

  • Hier nur mal ein Auszug aus den Beförderungsbedinungen des ÖPNV bei mir zuhause ...


    § 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen

    (1) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind

    von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen:

    1. Personen, die unter dem Einfluss geistiger Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,

    2. Personen mit ansteckenden Krankheiten,

    3. Personen mit geladenen Schusswaffen, es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt


    sind.


    Ich nehme mal an, dass die Bedingungen in anderen Städten ähnlich sind...

    Einfach mal auf deren Seite nach "Beförderungsbedingungen" suchen!

    Gruß

  • Und hier der Auszug von der Deutschen Bahn:

    7.2 Beförderungsausschluss
    7.2.1 Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände,
    Schusswaffen, explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände, entzündend wirkende,
    giftige, radioaktive, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe sowie sonstige gefährliche
    Güter nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter

    7.2.2 Besteht der begründete Verdacht, dass der Reisende von der Beförderung ausgeschlossene
    Gegenstände oder Stoffe mit sich führt, so ist er verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen
    unverzüglich die Begutachtung des betreffenden Gegenstandes oder Stoffes zu gestatten
    und gegebenenfalls dessen Unbedenklichkeit nachzuweisen. Reisende, die dieser
    Verpflichtung nicht nachkommen oder erkennbar ausgeschlossene Gegenstände oder Stoffe
    mit sich führen, können von der Beförderung oder Weiterbeförderung ohne Anspruch auf
    Erstattung ausgeschlossen werden.


    Ist der KWS eine "nachweisbare Unbedenklichkeit?

    Einmal editiert, zuletzt von Fire_Fly (17. Oktober 2010 um 14:51)

  • Man sollte unterscheiden, das Mitführen eines Einhandmessers ist bspw. eine Ordnungswidrigkeit,
    das Mitführen einer SSW ohne KWS eine Straftat. Beides sind Vergehen gegen die Regeln von Bund und Land.

    Die AGBs der Verkehrsbetriebe sind "nur" eine Hausordnung. Dagegen zu verstoßen ist vielleicht eine Frechheit, aber keine Straftat.
    Es taucht auch nicht im Führungszeugnis auf. ;)

    Fördermitglied des VDB.

  • Würde Sinn machen! Aber ob's tatsache so ist...

    Könnte man bei der Bahn in Erfahrung bringen, es sei denn wir hatten die Fragestellung hier bereits??? ?( ...und wurde beantwortet ?(

  • Ist der KWS eine "nachweisbare Unbedenklichkeit?


    Natürlich nein. Es geht der Bahn um die Unbedenklichkeit in Sinne der Ungefährlichkeit des zu transportierenden Gegenstandes. Der KWS bestätigt allenfalls eine temporäre Zuverlässigkeit des Inhabers.

  • Also Hausrecht, Beförderungsbedingungen u.ä. sind mir eigentlich egal. Wenn man von deinen Waffen nichts sieht, hat man damit auch keine Probleme. Weder Bahn noch Kaufhaus sind berechtigt, mich zu durchsuchen und wenn ich mich je in der S-Bahn meiner Haut wehren muss, ist der Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen meine geringste Sorge.

    Ich lebe zwar nicht in einem Problemgebiet, aber meine täglicher Weg zu meiner Arbeit führt mich durch eines und meine Arbeitsstätte grenzt an eins. Unser Firmenparkplatz ist gesichert wie ein Militärgelände und trotdem kommt es in der Umgebung immer wieder zu unliebsamen Zwischenfällen. Selbst der Besuch kultureller Veranstalltungen in unserer beschaulichen Landeshauptstadt kann nicht mehr als ungefährich angesehen werden. In dem Hintergrund der Nobeleinkaufstrasse - zwischen Landtag und Staatstheater - hat sich ein Treff von Horden mit Migrationshintergrund etabliert (vermutlich von diesen als Gangs bezeichnet). Es gab vor einiger Zeit etwa 150 Meter vom Landtag entfernt eine verabredete Schlägerei um irgendeinen Ehrenhändel, bei dem ein deutscher Jugendlicher (der schlichten wollte) erstochen wurden.

    Die Wege in diesen Geländen werden oft zum Spießrutenlaufen. Beleidigungen - da hört man am besten gar nicht mehr hin. Und die Grenze zwischen Bettelei und einem Raubüberfall ist inzwischen auch schon fließend geworden.

    Vorn Polizei sieht man zu keiner Zeit etwas - jetzt sind sie ja auch alle damit beschäftigt, den Bauzaun von Stuttgart 21 zu bewachen.

    Dies sage ich nur, um nicht als waffengeiler Psychopath angesehen zu werden, der SV als Vorwand benutzt, um Waffen herumzuschleppen. Wenn ich das Haus verlasse, führe ich zwei Messer - eines am Gürtel und eines in einer Kydexscheide mit dem Griff nach unten an der Innentasche meiner Jacke. Bisher hatte ich in einem Umhängtaschenholster von Cops auch immer einen HW88 . Wenn die Jackentasche groß genug ist, oft auch noch ein Pfefferspray von Sabre Red.

    Aus diesem Grund habe ich Interesse daran, was von allen den Gewürzwerfern am besten wirkt, denn nach meinere Erfahrung sollte man mit dem wirkungsvollsten Verteidigungsgerät so lange üben, bis es praktisch ein Teil der Hand geworden ist. Persönlich liegt mir die SSW am besten - Schiessen ist schließlich mein Hobby und entsprechend vertraut ist auch die Benutzung einer Handfeuerwaffe. Nur kann ich mir das Wetter nicht aussuchen, bei dem iich aus dem Haus gehe. Aus diesem Grund meine Zweifel an dem Sinn einer SSW - Gabor und Vogelspinne haben diese nun wieder etwas zerstreut.

    In der neuen Visier (Abonennten haben sie schon) wurde leider die SSW nur in einem Halbsatz gestreift und eben nur die Windanfälligkeit erwähnt. Ich denke, ich werde den Guardien Angel II mal als Primarwaffe so plazieren, dass ich ihn sofort in der Hand habe. Auf die SSW brauche ich in der Umhängetasche ja trotzdem nicht verzichten und wenn es lebensgefährlich wird - ja dann wollen wir mal sehen, was jahrelanges Training mir dem Messer wert ist.

    Ich bin bestimmt nicht auf Krawall aus und die beste SV ist laut MarcAnimal MacYoung die These: "Don`t be there" - also geh nicht dahin, wo dir Ärger droht. Aber dieses Land entwickelt sich allmählich dahin, dass man sich entweder wehrt oder es aufgibt, zu jeder Zeit dahin zu gehen wohin man möchte. Recht muss Unrecht nicht weichen !! Das kann wohl nur noch jemand propagieren, der mit staatlichen Leibwächtern alle Wege in einem Dienstwagen zurücklegt.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    2 Mal editiert, zuletzt von barret (17. Oktober 2010 um 15:32)

  • Ob von den Transportunternehmen erlaubt oder nicht stellt sich auch für die Inhaber eines KWS grundsätzlich die Frage: Sollte man bei Gefahr in Verzug (Notwehrsituation) von der Waffe in Bus oder Bahn Gebrauch machen oder nicht? Ich denke mal in einem gut besetztem Bus bzw. Zugabteil, Bahnsteig etc. kann das zu erheblichen Problemen führen.

    "Sehen und Erkennen ist zweierlei..."

  • Ob von den Transportunternehmen erlaubt oder nicht stellt sich auch für die Inhaber eines KWS grundsätzlich die Frage: Sollte man bei Gefahr in Verzug (Notwehrsituation) von der Waffe in Bus oder Bahn Gebrauch machen oder nicht? Ich denke mal in einem gut besetztem Bus bzw. Zugabteil, Bahnsteig etc. kann das zu erheblichen Problemen führen.


    Ja. Auch das sollte jedem SSW-Benutzer klar sein, dass der Einsatz (z.B. im Bus) auch andere Mitmenschen verletzen kann. Knalltrauma, Hörsturz, etc.
    Kann sein dass der Prozess wegen Notwehr/ Körperverletzung gut ausgeht, aber man in Nebenklagen verliert und u.U. Schadensersatz o.ä. leisten muss.

    Das Gegenteil von 'gut gemacht' ist 'gut gemeint'.


  • Ja. Auch das sollte jedem SSW-Benutzer klar sein, dass der Einsatz (z.B. im Bus) auch andere Mitmenschen verletzen kann. Knalltrauma, Hörsturz, etc.
    Kann sein dass der Prozess wegen Notwehr/ Körperverletzung gut ausgeht, aber man in Nebenklagen verliert und u.U. Schadensersatz o.ä. leisten muss.

    Rechtlich gesehen hast Du recht. Moralisch gesehen würde es da endlich mal alle die Weggucker und Ohnemichels treffen, die gemütlich zuschauen, wie ein einem vollbesetzen
    S-Bahn-Abteil einer aufgemischt wird. Gegenklage wegen unterlassener Hilfeleistung wäre da wohl auch drin.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Ich denke, es ist an der Zeit, mal mit den Begrifflichkeiten aufzuräumen!

    Schußwaffen sind in der Bahn verboten, sofern man keine Berechtigung zum Führen hat - damit hat jeder Polizist außer Dienst, der seine Dienstwaffe auch dann führen darf, und alle Bürger mit KWS und SSW berechtigt, ihre Waffe zu führen.

    Aber:
    Die Bahn verbietet Schußwaffen - SSW sind im rechtlichen Sinne Feuerwaffen, da kein Geschoß den Lauf verlässt! Somit ist die SSW immer in der Bahn erlaubt, egal, ob mit KWS geführt oder ohne KWS in einem abgeschlossenen Behältnis transportiert!

    Wenn sich die Mühe macht, im WaffG. und der Hausordnung der Bahn und andere Verkehrsbetriebe zu lesen, kann die obige Aussage bestätigen.

  • Aber:
    Die Bahn verbietet Schußwaffen - SSW sind im rechtlichen Sinne Feuerwaffen, da kein Geschoß den Lauf verlässt! Somit ist die SSW immer in der Bahn erlaubt, egal, ob mit KWS geführt oder ohne KWS in einem abgeschlossenen Behältnis transportiert!

    Das ist nun wirklich Quatsch. Schreckschusswaffen sind im Waffengesetz definiert als:

    Zitat

    Schreckschusswaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Kartuschenlager, die zum Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind.

  • In Ordnung, da habe ich nicht weit genug nachgelesen, meine Aussage bezog sich darauf :anon: :

    1.1 Schusswaffen
    Schusswaffen sind Gegenstände, die
    zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur
    Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind
    und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

  • Hi,

    letzte Auskunft von meinem zuständigen Dezernat für Waffen-/Sprengstoffrecht:

    - WS: Ich darf eine Waffe in Bayern in Zügen, nicht bei Aufzügen etc. führen.

    - KWS: Ich darf eine Waffe in Deutschland in Zügen, nicht bei Aufzügen etc. führen.

    Nun ist aber hoffentlich Schluss !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Am besten ist es eh, ob jetzt in einem Zug der DB, in einem Kaufhaus, oder auf der Straße, wenn man seine SSW verdeckt trägt. Dann bekommt auch keiner was davon mit. Das erspart schonmal viel unnötigen Ärger. Ich weiss es jetzt auch nicht so genau, aber glauben wir mal der Aussage von Rolf, dass einem der KWS dazu berechtigt eine SSW im Zug mit sich zuführen, dann kann es trotzdem immer noch sein, dass der nette Bahnbeamte das anders sieht und einen trotzdem des Zuges verweist. Also wäre das schlimmste was einem passieren könnte, dass man dann zu Fuß nach Hause gehen muss, man begeht aber keine Straftat (es sei denn, man hat keinen KWS). Aber wie gesagt, am besten so verdeckt tragen, das es keiner sieht, dann bekommt man auch keine Probleme.

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!