Darf man eine Ssw überhaupt in Bahn und U bahn etz führen?
Die meisten Hausordnungen dürften dies verbieten wollen. Na und?!
Der Angreifer mit dem Einhandmesser hält sich da doch auch nicht dran und verstößt sogar gegen Bundesgesetze.
Ich finde, das sollte man abwägen zwischen einem Verstoß gegen die Hausordnung und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Solange man die Waffe nicht ziehen muss, passiert erst einmal gar nichts.
Wenn man sie einsetzen muss, ist das (hoffentlich) durch den Notwehrparagraphen gedeckt.
Schlimmsten Falls spricht die Bahn/ das Verkehrsunternehmen ein Hausverbot aus.
Aber wer will das kontrollieren? Das geht vielleicht noch bei der personalisierten Jahreskarte (12 Monate fahren, 10 Monate bezahlen o.ä.), aber bei der Monatskarte aus dem Automaten oder bar bezahlt? Wohl kaum!