KWS, macht er wirklich Sinn?

Es gibt 101 Antworten in diesem Thema, welches 9.218 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Oktober 2010 um 09:47) ist von Tiju.

  • Am besten ist es eh, ob jetzt in einem Zug der DB, in einem Kaufhaus, oder auf der Straße, wenn man seine SSW verdeckt trägt. Dann bekommt auch keiner was davon mit. Das erspart schonmal viel unnötigen Ärger. Ich weiss es jetzt auch nicht so genau, aber glauben wir mal der Aussage von Rolf, dass einem der KWS dazu berechtigt eine SSW im Zug mit sich zuführen, dann kann es trotzdem immer noch sein, dass der nette Bahnbeamte das anders sieht und einen trotzdem des Zuges verweist. Also wäre das schlimmste was einem passieren könnte, dass man dann zu Fuß nach Hause gehen muss, man begeht aber keine Straftat (es sei denn, man hat keinen KWS). Aber wie gesagt, am besten so verdeckt tragen, das es keiner sieht, dann bekommt man auch keine Probleme.

    Hallo hmpf,

    - zu 1. da hast Du uneingeschränkt Recht !

    - zu 2. danke !

    - zu 3. siehe zu 1. !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Zur Frage der Gefährlichkeit von SSW: der Gasstrom beim Abschuß von Kartuschenmunition erreicht sehr hohe Geschwindigkeiten, teilweise bis 3000 m/sek, je nach Waffenmodell, Kaliber und Lauflänge. Bei aufgesetzten Schüssen und Schüssen im absoluten Nahbereich (unter 1 cm Hautentfernung) erreicht der Gasstrom Energiewerte pro Fläche, die zum Durchschlagen der Haut genügen können, so daß innere Verletzungen entstehen können. Es hat schon einige Todesfälle durch aufgesetzte Schüsse gegeben. Empfindliche Körperteile, wie die Augen, sind auch aus größerer Entfernung wegen Pulvereinsprengseln u.ä. gefährdet, dauerhaft geschädigt zu werden.

    Das spricht aber nicht gegen SSW als Verteidigungswaffen, es sei denn, man würde der kruden Philosophie folgen, eine Verteidigungshandlung müsse absolut ungefährlich und folgenlos für den Angreifer bleiben. Das ist nach dem deutschen Notwehrrecht aber nun sicher nicht der Fall, der Angreifer hat die Folgen rechtmäßiger Verteidigung hinzunehmen. Es ist nur wichtig, darauf zu achten, daß die Verteidigungshandlung erforderlich war, d.h. der Angreifer war schon so nah dran, daß man nicht anders schießen konnte.

    Einmal editiert, zuletzt von Tiju (20. Oktober 2010 um 10:01)