Da hat schon direkt nach dem Auftauchen des Bildes bei Waffen-Online Frau Katja Triebel angerufen, von der bekannten Berliner Firma, die seit längerem sehr aktiv gegen Waffenrechtsverschärfungen und andere Dinge kämpft
Als sich herausstellte, dass die Quelle gar nicht die Polizei selber war, sondern ein paar Journalisten mehrerer Medien, die auf ihren Ohren sitzen oder das einfach nicht wahrnehmen wollten, hätte es keinen Zweck gehabt, die alle einzeln zu informieren. Die meisten, etwa die WELT, sind sowieso beratungsresistent, da kann man kaum sachlich gegenargumentieren.
Ebensowenig wie bei der Tatsache, dass nicht jeder, der zwei, dreimal bei einem Schießtraining dabei ist oder der seit 15 Jahren nicht mehr aktiv im Verein war, gleich ein "Sportschütze" im Sinne des Waffengesetzes ist. Der Begriff des Sportschützen, der berechtigt zum Erwerb wbk-pflichtiger Waffen ist, ist ja im Waffengesetz und in der Allg. Waffenverordnung recht genau definiert - dazu gehört etwa Paragraph 14
(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass
1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt
Das gilt zumindest, wenn man den Begriff Sportschütze in Verbindung mit scharfen Waffen benutzt (die Schützen mit freien Waffen sind natürlich ebenfalls Sportschützen, aber selbst dadurch nicht automatisch berechtigt, eine scharfe Waffe zu besitzen).
Außerdem muss man eine Sachkundeprüfung abgelegt haben, ein pol. Führungszeichnis, Versicherung - alles bei Tim K. in Winnenden nicht so gewesen, selbst wenn der Vater nun zugab, ihn einige Male mitgenommen zu haben. Und bei der Amokläuferin von Lörrach war das Bedürfnis nicht mehr vorhanden, und die Behörden hat zwar die Aufbewahrung (per Brief) bestätigen lassen, hatte aber keinen aktuellen Nachweis über eine Vereinsmitgliedschaft: also gepennt.
Leider ist der Begriff "Journalist" nicht so klar geregelt, da kann sich leider auch jeder so bezeichnen, auch wenn er, wie täglich zu sehen und zu lesen ist, sein Handwerk nicht versteht...