§§ Waffenrecht? Wann wo ballern? §§

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 4.596 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Mai 2003 um 20:11) ist von HWJunkie.

  • Ich holte mir ne Walther P99 Schreckschuss/Gas/Signal Waffe.
    Nur ich würde sie gerne mal testen.
    Ein Weg wäre der, einfach vor die Tür zu gehen und mal abzuziehen.
    Nur rechtens ist das ja auch nicht.
    Wäre in dem Falle ja Ruhestörung.
    Ich würde sie einfach nur mit ner Platzpatrone nur testen wollen, also ohne Signalkörper oder so.

    Kann ich dazu in den Wald gehen, wo ich im Prinzip niemanden störe?
    Oder würde man das am besten so machen, dass man sich gleich noch ein Bolzenschussgerät mitnimmt, falls einer fragt, könnte man sagen, man härre das getestet, was ja nicht soweit ich weiß dann unter Ruhestörung fallen würde, insofern man die gesetzlichn Ruhezeiten einhält.

  • hio!

    eigentlich darf man während des jahres (aueßer halt an sylvester) nicht schießen,ich denk mal wenn du einmal schießt vor deiner haustür wird schon kein nachbar gleich stress machen.
    im wald wäre es nartürlich sicherer....
    kannst du die nicht bei dir im keller testen ?
    also wie gesagt dürfen tuts man eigentlich nicht...
    nur theorien.. *g*

    bye

    :direx: Schieß nicht ohne Gehörschutz...-> dein Tinnitus belastet dich! ! !

  • Keller?
    Nunja, Ohrenschutz sollte ich dann doch noch über den tragen, die ich ins Ohr schriebe, da 9mm dorch sicher Lärm machen werden :)
    Ich könnte ja auch mit Boltzenschussgerät vor die Tür gehen, bzw. um die Ecke und mal die P99 Abdrücken, und mein Bolzenschussgerät mit ner leeren Patrone füllen, und falls einer dumm schaut leere ich einfach das Bolzenschussgerät aus :)

  • also ohrennschutz sollte schon sein im keller *g*
    sonst.... :(

    wie gesagt eigentlich gibts keine richtige lösung..aber mach einfach ma *gg* darf man ja wohl ma testen dürfen (:)

    bye

    :direx: Schieß nicht ohne Gehörschutz...-> dein Tinnitus belastet dich! ! !

  • Im Keller würde ich auch dringend guten Ohrenschutz empfehlen.
    Wenns doch leiser wird, als man denkt, kann man den "äußeren" Gehörschutz für den zweiten Schuss immer noch abnehmen. Aber wenns lauter wird,als man glaubt wird es mit zu schwachem Gehörschutz schnell gefährlich. Lieber vorsichtig, der Mensch unterschätzt gern die Empfindlichkeit seines Gehörs.
    Auch was nicht schmerzt, kann bei längerer oder häufiger Beschallung schwer schaden.

    Ich hätte auch noch zwei Fragen:
    1.) Sind die Teile so laut , daß man auch draußen ohne Gehörschutz verletzt wird? Wenn ja, ist das nicht das Gegenteil von Selbstverteidigung?

    2.) Ist es verboten, auf dem eigenen befriedeten Besitztum mit freien Waffen und Kartuschenmunition zu schießen? Ich dachte , das wäre legal.

    Einmal editiert, zuletzt von Hayate (17. Februar 2003 um 19:44)

  • Danke, da haben wir es doch.
    Das Schießen im befriedeten Besitztum ist also mit Kartuschenmunition erlaubt.
    Wenn man die Ruhezeiten einhält, dürfte es keine Probleme geben.

  • Nimm einen Karton und mache ein Loch hinein,dass
    gerade die Faust durchpasst. Das nimmste mit in den
    Keller steckst die Hand rein und los. Aber pass auf, dass
    Du den Karton nicht ankogelst.

  • Genau, im befriedeten Besitztum mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts kann man mit den Dingern schießen. Man muß nur sicherstellen, daß man keine Ruhestörung begeht.

    Im Wald oder sonstwo ist es verboten, und ich kann mir auch gut vorstellen, daß der Förster das eher nicht so witzig findet.

    ajz: daß wir hier im Forum auf solche Aufforderungen der Art "Is zwar verboten, aber mach mal..." überhaupt nicht stehen, dürfte sich auch schon zu Dir rumgesprochen haben.

    Gruß,
    Marcus

  • Also ich habe jetzt den Röhm Mündungskompensator - ist zwar nicht lautlost - aber doch erheblich leiser.
    Damit habe ich mein Problem für meine Pistolen gelöst.

    Aber wenn ich mal mit meinen Revolvern ein Schuss zum Test abgeben will, dann gehe ich auf den Balkon und ducke mich und schieße wenn unten nicht greade Personen laufen, da sie ja den aufsteigenen Rauch sehen würden. Nur leider ist das immer mit dem Risiko verbunden das es zur Anzeige kommt.

    Darum habe ich auch mal folgende Frage:

    Gibt es eigentlich Schützenvereine oder Schussanlagen die auch gestatten für ein Nutzungsentgelt seine Schreckschusswaffe zu schießen?

  • Zitat

    Original von tweg
    Gibt es eigentlich Schützenvereine oder Schussanlagen die auch gestatten für ein Nutzungsentgelt seine Schreckschusswaffe zu schießen?

    Damit hätte ein Schießstand die wenigsten Probleme!
    Vorausgesetzt du findest einen Ansprechspartner der dich lässt.

  • Und wenn Du dann Jemanden kennst, darfst Du bestimmt auchmal als Gastschütze unter Aufsicht an ner echten Handanlegen. :lol:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Bei uns gibts ein fast leeres ..., wo man niemanden stört. Im Wald würde ich nicht unbedingt schießen, denn da kannst du dir schon gröberen Ärger einhandeln. Am besten fahr irgendwo auf einem Feldweg (weit weg von Wald und Nachbarn) und dann schieß ein bisschen rum.
    !!!Wenn du nicht übertreibst, wird auch keiner was sagen.!!!
    Das ist aber alles nicht LEGAL!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Babylon (21. Februar 2003 um 15:02)

  • Zitat

    Original von Jeri Ryan Fan
    Ich holte mir ne Walther P99 Schreckschuss/Gas/Signal Waffe. ...

    Ich würde sie einfach nur mit ner Platzpatrone nur testen wollen, also ohne Signalkörper oder so...

    Hi Jeri Ryan Fan,

    kann dir leider nicht versichern, ob es mit einer Pistole funktioniert (wahrscheinlich eher nicht, wegen der Schlittenbewegung und dem Hülsenauswurf!), im Schreckschußbereich besitze ich nur Revolver, für deren Funktionstest hab ich im Keller `ne alte Matratze (an der Unterseite eingeschnitten, gefaltet und mit Draht zusammengebunden), die Knarre schön weit zwischen die Hälften gesteckt und abgezogen.
    Hört sich in 2mtr Abstand nur noch wie eine massive Verdauungstörung an.
    Aber wie gesagt, mit P.A.K. hab ich keine Erfahrungen, ev. könnte ein zwischen Waffe und Matratze locker eingelegtes altes Wischtuch Abhilfe schaffen.

    point

  • Zitat

    Original von Hayate
    Sind die Teile so laut , daß man auch draußen ohne Gehörschutz verletzt wird? Wenn ja, ist das nicht das Gegenteil von Selbstverteidigung?


    Hallo Hayate,
    ich kenne Dich doch irgendwo her ... :crazy2:
    Zu Deiner ersten Frage: 9mm PAK ist laut. Keine Ahnung wieviel dB, aber der Impuls ist schon heftig. Ohne Gehörschutz hast Du schon nach einem Schuss ein Piepen im Ohr, auch draussen. Wenn ich mir vorstelle, ein ganzes Magazin ... bei Selbstverteidigung ... da biste wahrscheinlich taub. :(
    Das ist auch ein (wenn auch nur ein relativ unbedeutender) Grund, warum IMHO Schreckschussteile für Selbstverteidigung absolut ungeeignet sind.

  • In dem Gesetzestext war von Kartuschenmunition die Rede. Was ist denn damit gemeint?

    Gruß, Whiteshark

    du-ich-kann-dich-nicht-leiden-aber-blende-dich-mit-dem-winke-smiley :winke: siehste-hat-wieder-geklappt

  • Coolcat, klar kennen wir uns!
    :lol:

    Kartuschenmunition sind Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoß nicht enthalten.

    Geschosse im Sinne des Gesetzes sind feste Körper oder gasförmige,flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen.

  • tweg und alle,

    ich hätte kein problem jemanden bei uns im verein auf dem schiessstand eine schreckschuss ausprobieren zu lassen.
    ich denke das kommt ganz darauf an, wie man auftritt und fragt.

    cz75 ( der im moment aus kartoons lebt )