Behörde kontrolliert "Verschluss" von Waffen

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 857 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. September 2010 um 17:56) ist von Jeri Ryan Fan.

  • Hallo,

    wie ich heute von einem Schützenkollegen erfahren habe, wurde er wohl gestern von der Behörde kontrolliert, ob er seine erlaubnispflichtigen Waffen ordnungsgemäß weggeschlossen hat.
    Das ganze war kein Problem, also alles war ordnungsgemäß.

    Nur jetzt meine Frage dürfen die Leute einfach ins Haus?
    Braucht man dafür nicht einen Durchsuchungsbefehl, dem zuerst ein Verdacht voran gehen muss, dass die Waffen nicht ordnungsgemäß gelagert werden?

    mfg,
    Michael

  • Nur jetzt meine Frage dürfen die Leute einfach ins Haus?
    Braucht man dafür nicht einen Durchsuchungsbefehl, dem zuerst ein Verdacht voran gehen muss, dass die Waffen nicht ordnungsgemäß gelagert werden?

    Ja, das gehört zur neuen Gesetzgebung und nennt sich verdachtsunabhängige Kontrolle. Die Frage ist heute in welchem Umfang darf die Behörde kontrollieren und kann von dem WBK-Inhaber dafür eine Gebühr verlangt werden.

  • Eine Gebühr kann ja als solches erst dann fällig werden wenns Beanstrandungen gibt.
    Hier wurden auch alle Kontrollen so durchgeführt wurde keiner zur Kasse geben.

    Wäre ja das tollste wenn man für eine Kontrolle geld zahlen kann,- Da wäre ich ja echt arm geworden als Student wie oft ich chon auf meiner Zwiebacksäge die Kelle bekam ^^
    "Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte" .... " Ok, alles in Ordnung, macht 17 Mark 80!" ... "Gute Weiterfahrt"

  • Mal als Frage, wen würdet ihr reinlassen ?

    Meine Sachbearbeiter kenne ich (2 Leute) aber was ist wenn da ein Fremder vor der Tür steht und mir einen Ausweiß vor die Nase hät ?

    Ich weiß weder wie der Ausweis vom Ordnungsamt aussieht noch von der Polizei !

    Bankenkrise ?
    Wäre Monopoly schon lange verboten, so wie es in der DDR schon damals war, gäbe es heute keine Bankenkrise !!!
    BDMP, WSB/DSB, FvLW, FWR

  • Grad gestern war ja bei Aktenzeichen XY so ein Fall von falschen Cops, insofern ist Skepsis durchaus angesagt. Ich würde einfach den Herren kurz stehen lassen mit dem Hinweis, dass man eben nur bei der Behörde/Polizei telefonisch nachfragt. Ist IMHO besser, als wenn dir der Typ drinnen eins überzieht und alle Kanonen weg sind, wenn du wieder aufwachst ... ;)

    Jens

  • Zitat

    Mal als Frage, wen würdet ihr reinlassen ?

    Generell ist das ein Peroblem, da man (behördliche) Ausweise nicht kennen kann und somit eine Echtheitsprüfung auch nicht vornehmen kann.

    Aber in diesem Fall ist das recht einfach, denn die Leute müssen ja Unterlagen - genauer: die Daten meiner WBK - dabei haben. Da ja auch die Daten der Behörde mit der WBK abgeglichen werden und das dann mit dem Inhalt des Waffenschrankes, müssen die Kontrolleure entsprechende Ausdrucke dabei haben.

  • "Echte" Prüfer sollten ja wissen was sie zu prüfen haben, als eine Liste mit zu prüfenden Waffen mit Typ, Kaliber und SN-Nummer dabei haben. Einfach mal fragen welche Waffen sie denn prüfen wollen.

    Hat hier schon jemand so eine Prüfung selber mitgemacht, oder kann berichten wie es da genau abgeht?

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Jop, kenne es von älteren Schützenbrüdern. Da waren sie da, wollten den Waffenschrank sich ansehen. Waffenschrank = Kleiderschrank zählt nicht also der gute Mensch wieder gegangen und eione Frist von 2 Wochen gesetzt, wiedergekommen, angeschaut und gut wars.
    Ich habe um möglich dem zu entgegnen gleich bei der WBK Beantragung neben der Rechnung auch gleich Bilder des Schrankes eingereich, mif Bild der Sicherheitsstufe und als ganzes. Dadrüber hat er sich mächtig gefreut und gut wars.