Hallo,
wie ich heute von einem Schützenkollegen erfahren habe, wurde er wohl gestern von der Behörde kontrolliert, ob er seine erlaubnispflichtigen Waffen ordnungsgemäß weggeschlossen hat.
Das ganze war kein Problem, also alles war ordnungsgemäß.
Nur jetzt meine Frage dürfen die Leute einfach ins Haus?
Braucht man dafür nicht einen Durchsuchungsbefehl, dem zuerst ein Verdacht voran gehen muss, dass die Waffen nicht ordnungsgemäß gelagert werden?
mfg,
Michael