Moin moin zusammen!
Ich habe gerad mal ein bisschen gesurft und hab mir im Zusammenhang mit Freien Waffen (also nicht speziell Gas-/Schreckschusswaffen) auch nochmal die Gesetzgebung zur Benutzung außerhalb des befriedeten Besitzes angeschaut.
Und dabei ist mir was nicht ganz verständliches aufgefallen (sinngemäßes Zitat):
"Jedes Benutzen/Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.
Ausnahmen die nicht geahndet werden sind allerdings:
- Notwehr, Notstand
- mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
- durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen
- im befriedeten Besitztum , wenn der Inhabers des Hausrechtes dem zustimmt, die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können und mit Waffen geschossen wird, deren Geschoßenergie nicht über 7,5 Joule ("F im Fünfeck") beträgt (z.B. Luftdruck- und CO²-Waffen im eigenen Keller mit Kugelfang)
- mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
- mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist"
Eine SSW ist ja im wesentlichen eine Waffe die eine Kartuschenmunition abfeuert. Denn eine Kartuschenmunition ist so definiert, dass sie eine Munitionsart darstellt, die kein Geschoss enthält sondern lediglich aus Treibmitteln besteht.
Eine SSW kann allerdings mit einem (meist ja auch direkt) beigelegten Abschussbecher zu einer Waffe "umfunktioniert" werden, die ein Geschoss abschießt, nämlich ein "pyrotechnisches Projektil".
Sooo, nun eigentlich meine Unsicherheit:
Darf ich also eine SSW auf der Straße einfach so benutzen, welche ja wie oben erwähnt eine Waffe ist die eine Kartuschenmunition feuert, wenn sie keinen integrierten Abschussbecher besitzt (also nicht wie z.B. EM-GE Mod. 63) und auch keine Möglichkeit (Gewinde,...) hat einen zu befestigen (also nicht wie z.B. Röhm RG 96)?
Werde ich bestraft, wenn ich (natürlich ohne Gefährdung anderer!!!) mit einer solchen SSW (z.B. EM-GE Mod. 60) auf nicht befriedetem Besitz schieße?
Also keine Panik, ich hab nicht vor morgen los zu ziehen und zu Ballern bis der Zeigefinger nicht mehr mitspielt, sondern es geht vielmehr darum, was ihr zu dieser Grauzone sagt. Mal ganz davon abgesehen, dass es wohl ne Menge Lauferei und Streß geben könnte, bis einem im Falle einer Anzeige Recht gegeben wird - schließlich werden sich die Polizisten die u.U. gerufen werden würden nicht wirklich so gut mit der Materie auskennen - was meiner Meinung nach auch völlig okay ist: Was sollten die denn sonst alles im Kopf haben!?