Schreckschusswaffe auf nicht befriedetem Besitz: Grauzone?!

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 2.465 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. September 2010 um 22:49) ist von [RUS] Guard.

  • Moin moin zusammen!

    Ich habe gerad mal ein bisschen gesurft und hab mir im Zusammenhang mit Freien Waffen (also nicht speziell Gas-/Schreckschusswaffen) auch nochmal die Gesetzgebung zur Benutzung außerhalb des befriedeten Besitzes angeschaut.
    Und dabei ist mir was nicht ganz verständliches aufgefallen (sinngemäßes Zitat):

    "Jedes Benutzen/Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.
    Ausnahmen die nicht geahndet werden sind allerdings:

    • Notwehr, Notstand
    • mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
    • durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen
    • im befriedeten Besitztum , wenn der Inhabers des Hausrechtes dem zustimmt, die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können und mit Waffen geschossen wird, deren Geschoßenergie nicht über 7,5 Joule ("F im Fünfeck") beträgt (z.B. Luftdruck- und CO²-Waffen im eigenen Keller mit Kugelfang)
    • mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
    • mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist"


    Eine SSW ist ja im wesentlichen eine Waffe die eine Kartuschenmunition abfeuert. Denn eine Kartuschenmunition ist so definiert, dass sie eine Munitionsart darstellt, die kein Geschoss enthält sondern lediglich aus Treibmitteln besteht.
    Eine SSW kann allerdings mit einem (meist ja auch direkt) beigelegten Abschussbecher zu einer Waffe "umfunktioniert" werden, die ein Geschoss abschießt, nämlich ein "pyrotechnisches Projektil".

    Sooo, nun eigentlich meine Unsicherheit:
    Darf ich also eine SSW auf der Straße einfach so benutzen, welche ja wie oben erwähnt eine Waffe ist die eine Kartuschenmunition feuert, wenn sie keinen integrierten Abschussbecher besitzt (also nicht wie z.B. EM-GE Mod. 63) und auch keine Möglichkeit (Gewinde,...) hat einen zu befestigen (also nicht wie z.B. Röhm RG 96)?
    Werde ich bestraft, wenn ich (natürlich ohne Gefährdung anderer!!!) mit einer solchen SSW (z.B. EM-GE Mod. 60) auf nicht befriedetem Besitz schieße?

    Also keine Panik, ich hab nicht vor morgen los zu ziehen und zu Ballern bis der Zeigefinger nicht mehr mitspielt, sondern es geht vielmehr darum, was ihr zu dieser Grauzone sagt. Mal ganz davon abgesehen, dass es wohl ne Menge Lauferei und Streß geben könnte, bis einem im Falle einer Anzeige Recht gegeben wird - schließlich werden sich die Polizisten die u.U. gerufen werden würden nicht wirklich so gut mit der Materie auskennen - was meiner Meinung nach auch völlig okay ist: Was sollten die denn sonst alles im Kopf haben!?

  • Ja !!!

    Die Antwort hast Du Dir doch schon selbst gegeben!

    "Jedes Benutzen/Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.

    Ausnahmen die nicht geahndet werden sind allerdings:

    • Notwehr, Notstand
    • mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
    • durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen
    • imbefriedeten Besitztum , wenn der Inhabers des Hausrechtes dem zustimmt,die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können und mit Waffen geschossen wird, deren Geschoßenergie nicht über 7,5 Joule ("F im Fünfeck") beträgt (z.B. Luftdruck- und CO²-Waffen im eigenen Keller mit Kugelfang)
    • mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
    • mitSchreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen,wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist"

    Du darfst eine SSW nur außerhalb des befriedeten Besitztums führen, wenn Du einen KWS besitzt, sonst nicht. Dann dürftest Du im Fall eines Angriffs in Notwehr die SSW benutzen, aber auch nur dann. Einfach auf der Straße damit rumballernwürde ich Dir nicht empfehlen!!!

    "Sehen und Erkennen ist zweierlei..."

  • Hey, danke dir für die schnelle Antwort. :thumbsup:
    Aber du hast mich nicht richtig verstanden: Es geht mir nicht um das Grundsätzliche Verbot, sondern - wie ich geschrieben habe - um den Teil mit der Kartuschenmunition (blaue Schrift).
    Das ich zum Führen dieser Waffe eine KWS brauche ist weder der Punkt noch streite ich das ab!
    Es geht hier ums benutzen einer SSW ohne Möglichkeit einen Abschussbecher zu nutzen! Und das ist inbesondere im Fall von solchen Grauzonen ja schließlich sehr wesentlich! ;)

  • Ich verstehe das so, daß sich das Schießen mit Kartuschen (SSW) eben auf den "befriedeten Besitztum" bezieht. Ansonsten ist es verboten eine SSW, egal wo auch immer zu benutzen.

    "Sehen und Erkennen ist zweierlei..."

  • Es ist vieleicht Sinnmäßig knapp am Thema vorbei aber man darf ja auch nicht unter dem Jahr mit Faschingspistolen "schießen". Ich meine die, wo man diese rote runden Dinger einlegt. Auch wenn diese nicht sonderlich laut sind, ist es immer noch Ruhestörung.

  • Als ich meine KWS beantragt habe wurde ich darauf hingewiesen, dass das Schießen außerhalb befriedeten Besitztums definitiv nicht erlaubt ist, auch nicht an Silvester.

    Sobald die Waffe einen Abschussbecher integriert hat oder ein Gewinde dafür besitzt sollte es nicht erlaubt sein, denn "kann" bedeutet in der deutschen Rechstsprechung das es grundsätzlich möglich wäre (Abschussbecher draufschrauben) auch nicht-Kartuschenmunition zu verschießen.

    | Luftdruck: Diana 75, Diana 16, Beretta Px4 | SSW: Röhm RG59N, Umarex Wahlther P99 | Paintball: Invert Mini, WGP Autococker Trilogy |

  • Darf ich also eine SSW auf der Straße einfach so benutzen, welche ja wie oben erwähnt eine Waffe ist die eine Kartuschenmunition feuert, wenn sie keinen integrierten Abschussbecher besitzt (also nicht wie z.B. EM-GE Mod. 63) und auch keine Möglichkeit (Gewinde,...) hat einen zu befestigen (also nicht wie z.B. Röhm RG 96)?
    Werde ich bestraft, wenn ich (natürlich ohne Gefährdung anderer!!!) mit einer solchen SSW (z.B. EM-GE Mod. 60) auf nicht befriedetem Besitz schieße?

    Nein, jedes (!) Schießen außerhalb von Schießstätten ist genehmigungspflichtig. Es gibt im wesentlichen nur zwei Ausnahmen - Jäger und das private Schießen mit bestimmten Waffen im eigenen oder zugestimmten umfriedetem Besitztum.

    Das Schießen ohne Schießgenehmigung ist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

    Berechtigte Notwehrhandlungen sind davon auch ausgenommen, denn sie entschuldigen diesen Umstand.

  • Das Schießen ohne Schießgenehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.


    Ich finde zwar leider die Quelle nicht mehr, doch meines Wissens kostet solch eine Schießgenehmigung ca. 50 EUR und gilt für einen stark begrenzten Zeitraum (weniger als ein Tag) an einem bestimmten Ort. Jemand schrieb mal, dass er sich die schon ein paar mal geholt hat, um an Silvester vor dem Haus schießen zu dürfen.

    Hier was zu Orten an denen man darf, bzw. nicht:
    Wo mit der SSW mal Probeschüsse abgeben?
    Testschießen im Waffenladen?

    Zur Ursprungsfrage nach der Grauzone: Richtiges Zitieren hilft da schon weiter ;)


    Wie du siehst wird der Punkt drei durch a) und b) nur auf diese speziellen Fälle eingeschränkt.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

    Einmal editiert, zuletzt von Lanam (3. September 2010 um 11:57)

  • Ich finde zwar leider die Quelle nicht mehr, doch meines Wissens kostet solch eine Schießgenehmigung ca. 50 EUR und gilt für einen stark begrenzten Zeitraum (weniger als ein Tag) an einem bestimmten Ort. Jemand schrieb mal, dass er sich die schon ein paar mal geholt hat, um an Silvester vor dem Haus schießen zu dürfen.


    Schießgenehmigungen werden nur mit guter Begündung und sehr restriktiv ausgegeben. Diese kann z.B. für Jäger für Gatterabschuss ausgestellt werden (Das ist der Wildabschuss in Gehegen). Eine solche Genehmigung wird tatsächlich nur eng befristet ausgestellt.
    Ich habe eine unbefristete Schießgenehmigung im Rahmen der WSK-Ausbilung an einer Signalpistole. Diese kann man verständlicherweise nicht auf einem geschlossenen Schießstand schießen. Dafür habe ich mal 50 € bezahlt.

    Eine Schießgenehmigung, die für das Schießen zu Silvester ausgestellt wurde, kann ich mir nur mit Unwissenheit des SB erklären. Für private Spaßveranstaltungen wird diese nicht ausgestellt, zumal der SSW-Besitzer auf befriedetem Grund ohne eine solche Genehmigung ja schießen darf.

    Nebenbei bemerkt ist eine Haftpflichtversicherung nötig (WaffG § 4, Satz 1, Pkt 5). Eine private Haftpflichtversicherung ist in der Regel nicht ausreichend. Daher hat der Jäger für das Schießen auf öffentlichem Grund eine Jägerhaftpflicht (die den Gatterabschuss einschließt).

  • Eine Schießgenehmigung, die für das Schießen zu Silvester ausgestellt wurde, kann ich mir nur mit Unwissenheit des SB erklären


    Finde den Beitrag wie gesagt leider nicht mehr. Derjenige behauptete aber, er habe dies schon ein paar Mal gemacht. Immerhin der Preis stimmt wohl - deine Theorie (falls er wirklich diese Genehmigung bekommen hat), dass der SB keine Ahnung hat, dann wohl auch. :P

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

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  • Wenn man alleine schon 50 € für eine (sinnlose) Schießgenehmigung für Silvester zahlt um schießen zu dürfen, würde mich mal interessieren was derjenige zu Silvester durchknallt, damit sich diese Genehmigungskosten "bezahlt" macht.

  • Hallo Floppy,

    eventuell ein Irrer wie ich?

    Ich weis nicht ob du auf den SSW Bereich achtest, wohl eher nicht so. Wenn aber wüsstest du aber das bei uns viele gibt die sich Silvester was kosten lassen.

    Ich z.B., ich sehe Silvester als einen besonderen Tag für mich wo man eben mal nicht vernümftig sein muß...
    Da gehen dann schon mal ein paar hundert Euro für Spaß drauf.
    Andere rauchen wieder andere saufen, das mache ich nicht dafür dann lieber mal ein Tag im Jahr Spaß haben egal ob es viel kostet.
    Jeder hat eben seine besonderheiten.
    Das versteht nicht jeder, bei vielen ist man ein Idiot aber das hat mich noch nie gestört und wird es auch nicht denke ich.

    Also bei mir währe 50 Euro für eine Genemigung sicher auch drin und würden die Kosten nicht all zu sehr erhöhen.

    Wie gesagt manche halten das für verrückt, aber irgend was verrücktes haben wir doch alle.

    Gruß Christian

    P.S. und ich habe im Silvesterthema schon geschireben was ich von denen halte die dann kommen das man das für sie sinnlos verballerte Geld lieber spenden sollte...

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

    Einmal editiert, zuletzt von Christian (3. September 2010 um 15:46)

  • Moin!
    Danke dass ihr so zahlreich einmischt - scheint ja doch ein wenig Diskussionsstoff zu sein! :)

    Danke Lanam! Ja, das wärs wohl gewesen - einfach mal ins WaffG. schauen...auch wenn man nicht unbedingt viel davon versteht ohne mind. 4 Semester Jura zu studieren, so hätte man diesen Absatz durchaus hinbekommen können! :P

    Es hätte mich auch im entsprechenden Falle ein wenig gewundert, dass es kaum etwaige SSW gibt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das ein Unternehmen entgehen lässt. Das wär schon ein großer Markt.
    Zusätzlich hätte man wohl bereits etliche Diskussionen um eine entsprechende Verschärfung des Waffengesetzes mitbekommen...

    Apropos Diskussion...ich bin ja mal gespannt wann spitzfindige Knallköppe auf die Idee kommen SSW registrierpflichtig zu machen um Steuern kassieren zu können...ein Hoch auf Stuttgart 21 - oder doch eher Stuttgart wie im 12. Jahrhundert?!

    ...Aber kreativ sind sie...das muss man ihnen lassen...Waffensteuer um einen gigantischen Bahnhof zu buddeln da muss man erstmal drauf kommen...egal, ich schweife ab...
    Vielen dank für deine - und natürlich nochmal allen anderen - Antworten damit ist die Grauzone doch eher tief schwarz, aber ich finds auch nicht übermäßig schlimm, hätts so oder so nicht "(aus)nutzen" wollen. Rumballern in der Öffentlichkeit find ich auch mit Böllern nicht gerade sinnig (was auch nur Silvester erlaubt ist), warum sollte es mit SSW anders sein, was hätte ich denn davon? Mich stört das Verbot also nicht. Da gibts andere Sachen über die man sich wesentlich mehr und auch sinnvoller aufregen kann...! ;)

    Für alle die gerne noch ne Runde diskutieren wollen kann der Thread gern genutzt werden, aber achtet, so wie ich, darauf nicht all zu sehr abzuschweifen. :thumbup:

  • Hehe Das mit dem Jura war gut. Aber mal ehrlich bei keinem Gesetz wird soviele andere Gesetzlichen bestimmungen ausgehebelt wie beim WaffG. Laut Strassenverkehrsgesetz ist dein auto ein befriedeter grund. Das mit Freien Waffen ist wohl eher so zusehen der Staatsanwalt hat die freie Wahl weswegen er dich anklagt. Von Falscher Lagerung bis hin zu ünerlaubter nutzung einer Schußwaffe.

  • Was ist denn eigentlich, wenn ich mit meiner SSW auf meinem eigenen Grundstück tagsüber mal schieße.

    Laut den Definitionen darf ich das ja, aber da die Dinger doch sehr laut... könnte man hier trotzdem Probleme bekommen? Muss ich mir sorgen machen wenn ich sagen wir mal am Montag um 17Uhr im Garten 10 Schuß abfeuere? Kannn mir da ein Nachbar was?

  • Was ist denn eigentlich, wenn ich mit meiner SSW auf meinem eigenen Grundstück tagsüber mal schieße.

    Laut den Definitionen darf ich das ja, aber da die Dinger doch sehr laut... könnte man hier trotzdem Probleme bekommen? Muss ich mir sorgen machen wenn ich sagen wir mal am Montag um 17Uhr im Garten 10 Schuß abfeuere? Kannn mir da ein Nachbar was?


    Du könntest Besuch von den Herren in Grün ähh jetzt Blau bekommen weil dein Nachbar denkt das dort einer Scharf Schiesst!

  • Grundsätzlich ist die Benutzung einer SSW nicht nur an das WaffG.( was ja das Schiessen/Böllern auf eigenen befriedeten Grund oder zumindest mit Erlaubnis des Besitzers erlaubt) gebunden, sondern es greifen auch andere Gesetze aus anderen rechtlichen Bereichen wie Lärmschutz, Umweltschutz, öffentliche Ordnung, etc., pp. - wenn man alles berücksichtigt, um sich nicht in die Nesseln zu setzen, bleibt den Meisten von uns eigentlich nur das Schiessen auf befriedeten Grund an Silvester oder im Haus/Wohnung mit Sicherheitskompensator oder mit Gehörschutz in einem schallgedämten Raum, wo keine Nachbarn gestört werden.

  • Es gibt auch die Möglichkeit eine Schießerlaubnis zu beantragen. Allerdings muss das schon ein triftiger Grund und nicht einfach "Silvesterschießen" sein. Ich glaube irgendjemand hier im Forum hatte mal zu Silvester eine schießerlaubnis bekommen.

    Aber ansonsten darfst du (ob Silvester oder nicht) rein vom Gesetz her nicht auf der öffentlichen Starße mit einer SSW schießen.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,