Hoffe ein wenig geholfen zu haben.
Tut mir leid, aber eine Hilfe war das nicht! So ein Durcheinander von Vorderladerpresslingen, PM II-Zeug, etc habe ich selten gelesen.
Du kannst Schwarzpulverpresslinge, also Treibladungen, nicht mit pyrotechnischen Geschossen wie Ratterpatronen vergleichen. Denen liegen gänzlich unterschiedliche Vorausrausetzungen und Vorschriften zugrunde.
Und irgendwelche Polenböller oder PM II-Geschosse stehen in hier keinster Weise zur Debatte. Wenn dir so ein PM II-Vogelschreck im Abschußbecher explodiert, sind mit Sicherheit mehr körperliche Schäden zu erwarten als der Dreck im Gesicht, die leichten Verbrennungen und eventuelle Hornhautschäden bei der Explosion eines frei ab 18 erhältlichen PM I-Pyros im Becher.
Pyros mit Papphülle explodieren im Abschußbecher, wenn die Treibladungspressung nicht in Ordnung ist, sei es durch Feuchtigkeit oder Herstellungsfehler. Wenn der Pyro im Becher verklemmt ist, brennt der Pyro im Becher ab, was bei einem Pyro mit Antrieb, wie Ratterpatronen, mit Sicherheit heiße Finger macht.
Die Zusatzläufe haben ab .315K Druckausgleichbohrungen, die geprüft sicherstellen, das im Becher des Zusatzlaufes ein Geschoß, egal welcher Art, mit maximal 7,5 J abgefeuert wird.
Das gilt für alle Kaliber! Daß auf den Pyros meistens nur die 6 mm und .315K oder 6 mm und 8 mm K genannt werden, liegt daran, das die Hersteller der Pyros ihre Pyros auch nur mit den Kalibern getestet haben.
Fakt ist aber, das alle SSW mit PTB, die einen Zusatzlauf zum Verschiessen von Pyros besitzen, die Abschußenergie auf dem gleichen Niveau von 6 mm haben, sonst wären sie garnicht von der PTB zugelassen worden!
Und vor und während der Nutzung hat sich jeder Schütze von der sicheren Funktionsfähigkeit einer Waffe zu überzeugen. Wer sein halbvergammelte SSW vom letzten Silvester ungereinigt wieder einfach so benutzt, handelt grob fahrlässig.
Das sind aber Selbstverständlichkeiten, die jeder Mündige mit etwas Verstand für sich einhält.