Verboten oder nicht + Polizei Beweis

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 4.076 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. November 2010 um 12:46) ist von Dosenrafioli.

  • Ach, Herr Sgt_Elias,

    und wozu "BRAUCHST" Du aufm Camping-Platz mehr als 12cm ???
    Zum Schnitzel teilen sicher nicht, zum Holz hacken darfst du ne kleine Axt oder beil nehmen.

    Also, wenn Du oder sonstwer aufm Camping-Platz tatsächlich zu irgendwas eine Klinge mit mehr als 12cm tatsächlich BRAUCHST, dann BRAUCH ich die auch mitten in der City um meine Auf-die-Hand-Pizza zu schneiden.

    Nebenbei, hat der Gesetzgebern schon was zum Thema Messer als "Waffe" (wenn man kampfmesser so nennen möchte) gesagt:

    Zitat

    Laut Paragraph 1, Absatz 2, Nr. 2,

    des Waffengesetzes, sind als Waffe anzusehen: „Tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu
    beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.“ In der Anlage 1 zum Waffengesetz werden im Unterabschnitt 2, Punkt 1.1, werden Hieb- und Stoßwaffen
    näher definiert als „Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf
    Verletzungen beizubringen“. Damit ist die Zweckbestimmung ein entscheidendes Kriterium, um ein Werkzeug von einer Waffe abzugrenzen.


    Ob der Hersteller nun ein Messer als Kkampfmesser, Brotmesser, Outdoormesser oder Trekkingmesser bezeichnet ist demnach völlig irrelevant.

    Andererseits gibts da ja noch den lieben Absatz 2 und 3 des §42a des WaffG:

    "(2) Absatz 1 gilt nicht
    1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
    2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
    3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."


    Camping zählt aber soweit ich weiss dazu.


    Nach dem "Gleiches-Recht-für-Alle"-Prinzip bin ich trotzdem der meinung, daß .. sofern die herren auf dem Camping-Platz ein längeres messer führen dürfen, ich auch ein OutdoorMesser (z.b. wie das Eickhorn German-Expedition-Knife 2000) tragen / führen darf, wann ich es für richtig halte.
    Und dabei sollte es keine Rolle spielen, ob es nun bei einer Wanderung im Wald, auf dem Camping-Platz oder in der City ist.

    (Quelle: Messer-Recht in Deutschland aus Messer-katalog 2010)

  • "Schön", daß Du uns Stadtmenschen erzählst, was wir wann als ausreichend zu akzeptieren haben... :thumbdown:


    Boah....warum so angepisst :D Das dass Gesetz nun Blödsinn ist teile ich ja... Wenn du ne Machete führen musst in deiner Großstadt hast du da wohl ein starkes Problem mit Grünpflanzen ;) Führen in dem Sinne tu ich auch in der Natur keine Messer..die liegen im Rucksack, und das ist ja kein führen. Wer heutzutage es für nötig hält ein Messer zur SV zu führen oder am Gürteln baumeln lassen will dem kann man eh nicht mehr helfen imho. Auch aufm Campingplatz (wo ich seit 20 Jahren niht mehr war btw :D ) oder im Wald wird das alles ne Grauzone sein... nur dort wird das eher toleriert. Wenn ich jetzt sage ich finde es gut das man "böse" Messer nicht mehr führen darf so ist die Aussage nutzlos... jeder der was bödes damit vorhat wir weiterhin sein Butterfly etc. führen.

    @Alex...die Gesetzespassagen kenne ich ;) Und das ist schwammiger als Spongebob. Zählt denn SV zu einen anerkannten Zweck? Ist schnitzen Brauchtumspflege? Ich glaube ihr habt nicht ganz verstanden was ich meine. Niemand wurde angeschissen weil er sagen wir mal ein 20cm Messer in der Natur führte... aber in einer Stadt z.B. Und ehrlich gesagt brauch man auch in der Natur nicht unbedingt ein großes Messer...

    Gruß, David... der mal auf besseres Wetter hofft damit nicht gleich jeder was falsch intepretiert

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • "Laut Paragraph 1, Absatz 2, Nr. 2,

    des Waffengesetzes, sind als Waffe anzusehen: „Tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu
    beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.“ In der Anlage 1 zum Waffengesetz werden im Unterabschnitt 2, Punkt 1.1, werden Hieb- und Stoßwaffen
    näher definiert als „Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf
    Verletzungen beizubringen“. Damit ist die Zweckbestimmung ein entscheidendes Kriterium, um ein Werkzeug von einer Waffe abzugrenzen. "

    Das sagt aber doch gar nichts aus. Wo ist dennd efiniert welches Messer für diese Zwecke gedacht ist? Bzw. wer legt die Zweckbestimmung fest, wenn nicht der Hersteller ("Dieses Messer verkaufen wir als Outdoormesser")

  • Boah....warum so angepisst :D Das dass Gesetz nun Blödsinn ist teile ich ja... Wenn du ne Machete führen musst in deiner Großstadt hast du da wohl ein starkes Problem mit Grünpflanzen ;) Führen in dem Sinne tu ich auch in der Natur keine Messer..die liegen im Rucksack, und das ist ja kein führen. Wer heutzutage es für nötig hält ein Messer zur SV zu führen oder am Gürteln baumeln lassen will dem kann man eh nicht mehr helfen imho. Auch aufm Campingplatz (wo ich seit 20 Jahren niht mehr war btw :D ) oder im Wald wird das alles ne Grauzone sein... nur dort wird das eher toleriert. Wenn ich jetzt sage ich finde es gut das man "böse" Messer nicht mehr führen darf so ist die Aussage nutzlos... jeder der was bödes damit vorhat wir weiterhin sein Butterfly etc. führen.

    @Alex...die Gesetzespassagen kenne ich ;) Und das ist schwammiger als Spongebob. Zählt denn SV zu einen anerkannten Zweck? Ist schnitzen Brauchtumspflege? Ich glaube ihr habt nicht ganz verstanden was ich meine. Niemand wurde angeschissen weil er sagen wir mal ein 20cm Messer in der Natur führte... aber in einer Stadt z.B. Und ehrlich gesagt brauch man auch in der Natur nicht unbedingt ein großes Messer...

    Gruß, David... der mal auf besseres Wetter hofft damit nicht gleich jeder was falsch intepretiert


    Ich bin nicht angepisst, fühle mich aber bevormundet, weil Du uns (mir) erklärst, was "man" (ich) brauche und was nicht. Es genügt, wenn ein in seiner Naivität absolut formvollendetes Waffengesetz versucht, das zu tun...

  • Hallo, misch mich auch mal ein :P

    ich wohn nich direkt in der stadt aber auch nich hinterm mond und ich bin mir ziemlich sicher das es da irtgendwas mit bedürfnis oder so gab....

    Messer mit feststehender Klinge knapp18 CM lang, das nehm ich gern mal auf nen abend Am grillplatz mit oder zum brotschneiden vlt mal was schnitzen und wie schon gesagt wurde anzündholz mahcen ect. gut ich würd damit nich in der innenstadt rumrennen ABER.

    wenn ich richtig gelesen habe stand da was von Feststehen = Verboten

    allerdings hab ich mich vor dem kauf ja auch informiert (mitunter bei einem Befreundeten Polizisten) und es hies : "das teil kannst dir kaufen, blos braust nen bedürfnis, wie z.B. auf dem grillplatz n stück holz schnitzen" ,so wenn ich da kontrolliert werden sollte, kann das dieser Person herzlich egal sein warum ich nen 18 cm messer brauch um n holzstöckchen zu schnitzen, sprich, man braucht nur einen plausiblen, brauchbaren grund um es mitzunehmen, oder lieg ich da ganz falsch? schließlich hat es mir ein polizist so erklart? 8|
    In jedem Baumarkt bekommt man (auch unter 18) ne Machete die locker über 30cm hat, da sagt doch auch niemand was, bzw. kein gesetz oder?


    Es kommt noch soweit das Schraubendreher als "stichwaffe" gelten und man dafür nen schraubendreherschein braucht .... wie mit allen andren waffen, nur weil irgendwelche leute schindluder damit treiben, das macht kein spass..

    MFG dome

  • Das Messer auf dem Grillplatz zu nutzen dürfte kein Problem sein ( Du hast ja einen Anerkannten Grund ).
    Aber auf dem Weg zum Grillplatz und zurück wirst Du es in einem verschlossenem ( mit einem Schloss ) Behältnis transportieren müssen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Hm, Frage zur folgenden Situation bitte:

    Oma Meier geht für ihren 80. Geburtstag einkaufen.
    Nachdem sie beim Fleischer für die Party eine halbe Sau geordert hat, fällt ihr siedendheiß ein "Herrgottsakra, womit soll ich das denn schneiden, wenn's geliefert wird?".
    Oma Meier geht in die Eisenwarenhandlung ihres Vertrauens, kauft sich ein Fleischerbeil (40cm) und ein Fleischermesser (30cm, feststehend), packt beide in ihre unverschlossene Handtasche (nur mit Verpackungskarton. Achso, ihre Handtasche ist groß genug, das passt da rein) und macht sich auf den Weg nach Hause.
    Auf dem Rückweg kommt sie am Bahnhof vorbei und kauft beim dort stehenden Vietnamesen gleich noch ne Stange Kippen (weil sie Steuern sparen will, Oma Meier denkt praktisch).
    Leider wird der Vietnamese observiert. Oma Meier wird in GSG9-Manier niedergerungen, dabei öffnet sich ihre Handtasche, Beil und Messer fallen heraus.

    So. Beil ist klar, Werkzeug, eindeutig.
    Aber das Messer?
    Ist es nach WaffG möglich (ich glaube: Ja! Oder?), dass Oma Meier hier für das Führen eines Gegenstandes nach §1 Abs.2 Nr.2 belangt werden kann?
    Denn
    a) war die Handtasche nicht verschlossen, die Messerverpackung auch nicht
    b) Lag ja kein Interesse vor, wenn man bösartig interpretiert.
    Ansonsten könnte sich ja jeder mit "Verbringung des Gegenstandes von A nach B" ...ich sag mal... "herausreden".. im Fall des Falles.

    Mache ich bei dem Hirnkonstrukt hier irgendwas falsch oder könnte das, als 'worst case scenario', tatsächlich so passieren?

    Danke im Voraus.
    Ratlos..

  • Guten Morgen allhier!
    Ist ne prima Gelegenheit irgenteinem intressiertem Forenkumpel nen Gefallen zu tun. ist ja kein Handel:
    In meinem Hoheitsgebiet sitzt ein Kramhändler, Chinese. Der hat ein schön normales Taschemesser zu liegen kostet 35.- Euro. Nur: das Ding ist en Werbegerät und hat ne Größe von 1:5 also aufgeklappt cä 35 cm
    Sonst ist alles wie "normal", dat Ding ist sogar scharf.
    Werd noch diese Woche den Chinaman bitten ein Foto machen zu dürfen stell ich hier en, könnt ich dann für nen intressierten Sammler ( Forumsmitglied ) kaufen!

    Pupsnase:
    Deine monatealte Bitte steht kurtz vor Erfüllung. wenn Polak wieder hier ,ein ganzer Satz ist meine.
    Gruß
    iwan

  • weil sie einach zu Dumm sind.
    Der Eine ist einfach ein Schwätzer.
    Kann ich diese Geier mit aufs Polizeirevier schleppen
    Die sind einfach geistig weg.

    Wenn du vor Ort im gleichen Tonfall argumentierst, wirst du sicher viel Erfolg haben... :rolleyes:


    Und für Salas Frage:
    Der Verkäufer wäre zumindest beim Messer dazu verpflichtet, es nicht zugriffsbereit einzupacken, also etwa in Papier einzuwickeln und zu verkleben, das reicht bereits aus.

    Da aber auch Polizisten entgegen der landläufigen Meinung nicht generell doof sind, dürfte hier ein einfacher, aber deutlicher Hinweis "beim nächsten Mal aber..." die Sache klären - die können schließlich auch nichts dafür, dass irgendwelche Quereinsteiger von der Polizeiakademie, die "nie das Weiße im Auge eines Ladendiebs gesehen haben" mit ihren geforderten Verbotszonen und ähnlichem Unsinn die einfachen Streifenpolizisten vor solch unsinnige Probleme stellen.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Der Verkäufer wäre zumindest beim Messer dazu verpflichtet, es nicht zugriffsbereit einzupacken, also etwa in Papier einzuwickeln und zu verkleben, das reicht bereits aus.

    Da aber auch Polizisten entgegen der landläufigen Meinung nicht generell doof sind, dürfte hier ein einfacher, aber deutlicher Hinweis "beim nächsten Mal aber..." die Sache klären - die können schließlich auch nichts dafür, dass irgendwelche Quereinsteiger von der Polizeiakademie, die "nie das Weiße im Auge eines Ladendiebs gesehen haben" mit ihren geforderten Verbotszonen und ähnlichem Unsinn die einfachen Streifenpolizisten vor solch unsinnige Probleme stellen.

    Jau, Danke.

    Kapiert habe ich das so weit, dass hier ein Ermessensspielraum der Beamten mit reingehört, die würden zumal bei einer Oma sicher ein Auge zudrücken und die Dame erst einmal aufklären. Also einfacher Karton mit vielleicht einem WMF-Siegel (als Markenbeispiel, soll keine Werbung sein) über der Lasche reicht auch?
    Aber wenn es tatsächlich nur an einem Ermessensspielraum hängt, dann wird mir mulmig.

    Denn gleichzeitig zeigt mir deine Antwort auch, dass die Herrschaften Oma Meier, wenn es hart auf hart kommt, rein vom Gesetz her durchaus einsacken dürften... hm, so ein Irrsinn. An den Verkäufer hab ich dabei nicht einmal gedacht.
    Na, Humor ist, wenn man trotzdem lacht.

  • "das teil kannst dir kaufen, blos braust nen bedürfnis,


    Na ja, er meint vielleicht das Richtige, jedoch ist der Begriff Bedürfnis falsch und man zum belibigen Messererwerb kein Bedürfnis oder sonstige Begründung braucht.
    Denn ein Bedürfnis ist an einer Person gebunden. Z.B. hat der Sportschütze Herr xyz das Bedürfnis eine Schusswaffe für die Ausübung der sportlich genehmigten Disziplin abc des Verbandes sowiso zu erwerben. So steht es sinngemäß in der Bedürfnisbestätigung eines Sportschützenverbandes, das zum Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe benötigt wird.

    In dem § 42a spricht man aber nicht von Bedürfnis, sondern einem allgemein anerkannten Zweck. So ist es sicherlich kaum anzuzweifeln, dass das Grillen zum schneiden von Brot und Grillwaren im Allgemeinen nunmal ein langes Messer erfordert.

  • ...Wo ist dennd efiniert welches Messer für diese Zwecke gedacht ist? Bzw. wer legt die Zweckbestimmung fest, wenn nicht der Hersteller ("Dieses Messer verkaufen wir als Outdoormesser")...

    Definiert wird es durch die Funktion: Z.B. ist ein Mark II durch seine Klingen- und Grifform (besonders spitz, zweischneidig, grosses Parierelement) eindeutig eine Waffe, daß grosse Güde aber zweifelsfrei ein Brotmesser, also ein Werkzeug. Wer unbedingt "tactical" will, der bekommt dann eben auch "tactical", vielleicht mehr, als ihm lieb ist ... :whistling:

    vita brevis, ars longa

  • @ Floppyk er meinte ich brauche ein Bedürfnis/Grund um es zu Führen nicht um es zu Kaufen, sorry hab war schon ein wenig müde bei meinem letzten Post :P

    Also wenn ich mein Messer mitnehme ( meist auf den Grillplatz oder wenn ich Holzmachen bin ect.) hab ich es meist in nem Leder Gürtelholster. das is also nich ganz so in ordnung?


    Wie sieht es den mit einer Machete aus? oder ist das dann einfach ein Werkzeug ? :?:


    MFG dome

  • meist auf den Grillplatz oder wenn ich Holzmachen bin ect.

    Wenn du wirklich auf einem Grillplatz bist oder Holzhackst, ist eine normale Scheide vollkommen in Ordnung.

    Eine Machete ist ein Werkzeug, keine Waffe und unterliegt der ">12cm - Regel" (§ 42a).

  • Wuhu Zickenterror.

    Das Thema Blankwaffe ist ein Thema für sich.
    Im bestenfall, bzw. im Alltag trägt man ein Victorinox Taschenmesser wie dieses hier: http://www.schweizer-messer.eu/Victorinox_Off…ser/02363T.html
    Damit kann man alles machen was man brauch.
    Damit habe ich auch schon Menschen (Männer...) in der Ubahn gesehen die ihr Bier damit geöffnet haben.

    Auf dem Campingplatz/ Gartem ? *lol*
    Ihr wollt mich da nicht sehen: BW Kampfstiefel Modell 2000, BW Feldhose und meist irgendein Messer am Gürtel. Mal das Randall King the Syphon mal ein Mora.
    Aufjedenfall immer ein Feststehendes Gürtelmesser.
    Und mit ner Axt renne ich aus dem Grund nicht herum, weil ich damit kein Fleisch Schneiden kann, was ich mit meinen Messern immer tue.
    Sind halt Alzwecksgegenstände

  • Ich dachte, die 12 cm-Regel gilt nur für Messer und nicht für Werkzeuge.

    Das eine Machete ein Werkzeug ist schließt ja nicht aus, dass sie auch ein Messer ist - IMSW ;)

    Sie ist genau so ein "Messer" wie ein Schwert, nur das letzteres unter Waffe statt Werkzeug fällt.