Alle ehemals legalen Änderungen von vor 1970 sind immer noch legal. Und m.E. gilt das Schalldämpferverbot nur für Druckluftwaffen > 7,5 Joule, die FWB hatten aber nie mehr Leistung. Somit müsste ein Schalldämpfer daran eigentlich legal sein.
ich bin mir nicht sicher, aber waren vor 1970 änderungen an waffenrelewanten teilen an luftgewehren nicht legal möglich weil es kaltgasgetrieben war und man das nicht wirklich als waffe angesehen hat? (ich bin mir da nicht sicher!!!)
sinn macht es, weil ich eher etwas zum basteln suche als wirklich zum schießen. die fwb 150 scheint mir eine gute und günstige basis zu sein. ob mehr oder weniger 7,5 joule ist für mich nicht so ausschlaggebend.
mit vereinsmeierrei meine ich eher so die zwiespältigkeiten untereinander. bin zwar lausig mit dem gewehr, habe aber früher leistungsmäßig pistole geschossen( 2bis 3 mal die woche im verein und zuhause noch täglich eine stunde training, dazu die wettkämpfe und meisterschaften kosten für an und abfahrt, waffen, munition. wenn ich heute schieße, schnapp ich mir ein paar kugeln und ne schleuder und ab gehts! ich habe heute im jahr nicht die kosten mit meinen schleudern die ich früher im monat verballert hatte. ich bin mit meinen schleudern ungebunden von raum, zeit oder gesetzlichen auflagen und kontrollen.