Gilt das jetzt deutschlandweit oder ist das von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich?
Die Frage kommt da als Ansprechpartner der Landrat aufgeführt ist.
Zuständig ist immer die Waffenbehörde des Wohnortes des Antragstellers. Wer aber die Funktion der Waffenbehörde übernimmt, ist unterschiedlich. Mal ist es das Ordnungsamt, mal die untere Jagdbehörde. Auch Polizeidienstellen oder Landratsämter machen das in einigen Landkreisen. Wer das macht, weiß der Waffenhändler des Orters oder der Jäger. Man kann auch mal das Bürgerbüro anrufen. Es müsste die selbe Behörde sein, die auch den KWS ausstellt. Dort kann man auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen.