Der Weg zur eigenen Waffe (WBK)

Es gibt 52 Antworten in diesem Thema, welches 6.054 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Oktober 2010 um 11:05) ist von gilmore.

  • Hallo an alle,
    ich weiß nicht ob das Thema in den Bereich hier passt aber ich fand keinen besseren...

    Ich war gestern mal zum Schnupperschiesen beim Schützenverein.
    Dort habe ich dann auf der 50m Bahn ein wenig KK und GK schiesen dürfen :thumbsup: .
    Da dies einen riesen Spaß gemacht hat, habe ich mich anschliessend mit dem Schützenmeister (tolle Bezeichnung :love: ) ein wenig über die Mitgliedschaft und den Weg zur eigenen Waffe unterhalten.
    (Ja, ich weiß dass das hier schon oft diskutiert wurde).

    Er sagte, um eine eigene Waffe besitzen zu dürfen müssen folgende Punkte erfüllt sein:

    1. Mindestens 12 Monate Mitgliedschaft in einem Schützenverein.
    2. In den 12 Monaten mindestens 12 Eintragungen in die Schiesklatte (oder so ähnlich).
    3. Bestandene Sachkundeprüfung.

    Soweit sogut, als ich dann fragte ob ich mir danach dann eine eigene Waffe zulegen darf, antwortete er:

    prinzipiell schon, die Waffe muss aber vom Schützenmeister genehmigt werden...

    Zu dieser letzten Aussage suche ich weiter Infos. Kann mir der Schützenmeister vorschreiben welche Waffe ich mir zulegen darf?
    Kann es sein, wenn ich mich aus irgendeinem Grund mit dem guten Mann verkrache (hab ich nicht vor) mir keine Waffe zulegen darf weil er es nicht genehmigt?
    Ich habe das Glück im ländlichen zu wohnen und im Umkreis von 30 km sind 4 oder 5 Schützenvereine was ist wenn ich den Verein wechsel?
    Muss ich auch später jede weitere Waffe vom Schützenmeister genehmigen lassen?

    Vielen Dank für sachkundige Antworten.

    Grüßle
    Ersma

    :direx: ichhattestreitmitmeinerleertasteundjetztredenwirnichtmehrmiteinander... X(

  • Hallo Duke,
    danke für die Antwort, aber der Link bezieht sich nur auf die ersten 3 Punkte meines postings. Die sind klar...
    Mir geht es im Moment darum zu erfahren wieweit der Schützenmeister bzw. der Verein mitbestimmen darf welche Waffe ich mir kaufen kann.

    Im Moment wäre das Ziel eine KK Matchwaffe und evtl. eine Marlin Lever Action oder Ähnliches zum "Spaß haben".

    Grüßle
    Ersma

    :direx: ichhattestreitmitmeinerleertasteundjetztredenwirnichtmehrmiteinander... X(

  • Er kann nur insofern Einfluß darauf nehmen, dass die Waffe zu den geschossenen Disziplinen passt und wenn er Dich nicht mag, kann er sich mit seiner Unterschrift Zeit lassen....

    Ansonsten ist das mit der Lever Action kein Problem, da Du als Sportschütze neben der grünen WBK normalerweise auch die gelbe ausgestellt bekommst und was Du damit kaufst, ist egal, solange es dafür eine Disziplin irgendwo gibt und die Waffe den Vorgaben der gelben WBK entspricht.

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  • Da die Zitatefunktion bei mir mal wieder klemmt, antworte ich mal so:

    Der Weg als Sportschütze mit erlaubnispflichtiger Waffe ist vorgegeben. Dazu sind die Voraussetzungen:

    1. Mitgliedschaft in einem Verein eines anerkannten Schießsportverbandes 12 Monate.
    2. Waffensachkunde
    3. Bedürfnis
    4. Pers. Eignung und Zuverlässigkeit

    Das Bedürfnis muss beim Verband - nicht Verein beantragt werden. Dazu ist ein regelmäßiger Trainingsnachweis gefordert. Das bestätigt zusammen mit der Mitgliedschaft der Verein und sendet das zum Verband. Man beantragt dazu eine Waffe nach einer bestimmten Diziplin. Also Pistole 45ACP für Disziplin 1.23

    Waffensachkunde kann man entweder im Verein bzw. als Verbandsveranstaltung ablegen. Das machen die Vereine oftmals einmal im Jahr als Abendveranstaltung. Hat man es eiliger oder passt Zeitpunkt oder Veranstaltungsort nicht, kann man die WSK auch bei einer Privatschule mit staatlicher Anerkennung ablegen. Das ist zwar teurer, geht aber meistens schneller und findet an einem einzigen Wochenende statt.

    Pers. Eignung und Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung der Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde des Wohnortes geprüft. Das dauert in der Regel 2 - 8 Wochen. Dann stellt die Behörde je nach beantragter Waffen eine grüne und/oder gelbe WBK aus. Dann darf man die beantragte Waffe erwerben und muss sie eintragen lassen.

    Für die Waffensachkunde kannst Du hier schon mal den amtlichen Fragenkatalog saugen, ausdrucken und lernen:
    http://www.bva.bund.de/cln_047/nn_955….html__nnn=true

    Wechselt man den Verein, so hat man ein Problem, wenn die vormals erworbene Waffe nicht mehr zu den Disziplinen des neuen Vereines passt. Man kann aber in mehreren Vereinen Mitglied sein.

    Und nein, nicht unebedingt jede Waffe muss einzeln beantragt werden. Das gilt prinzipiell nur für Waffen eines Sportschützen mit grüner WBK. Hat er jedoch die gelbe WBK (zusätzlich), so kann der Sportschütze darauf eintragungsfähige Waffen auch ohne vorherige behördliche Genehmigung erwerben. Welche Arten von Waffen das sind, steht in § 14 WaffG. Alles was dort nicht aufgeführt ist, muss auf die Grüne. Grundsätzlich gilt aber - alles das was halbautomatisch funktioniert, egal ob kurz oder lang muss auf die Grüne. Mit bestimmten Ausnahmen auch alle Kurzwaffen.

  • Prinzipiell kann der Vorstand dir in jeder Weise den Weg zur Waffe verbauen. Im Grunde reicht es schon aus, wenn man sagt, es wirkt als wärst du nicht am sportlichen Schießen interessiert.
    Daher ist es schon zu Beginn ganz wichtig, sich den Verein auszusuchen der wirklich zu den Interessen passt. Am Besten guckst du mal bei Verschiedenen rein und wo du das Gefühl hast, dass du am besten reinpasst, sollte man dich dann auch freudig aufnehmen und dir ohne unnötige Mühen zur ersten eigenen Waffe verhelfen! (Nach den bereits mehrfach erwähnten gesetzlichen Vorraussetzungen)

    jaja, so ist das...

  • Gut das mit der Lever Action sei mal nur so dahin gestellt...

    Wie läuft es weiter wenn ich die ersten drei Punkte erfüllt habe?
    Ich gehe im Moment davon aus das ich dann die 3 Punkte per Unterschrift vom Schützenmeister (in Zukunft schreib ich Boss) bestätigen lassen muss und
    mir dann die erste Waffe kaufen darf. Dann habe ich die Waffe und die WBK.
    Wie geht es dann weiter? Darf ich dann "einfach" eine weitere Waffe kaufen oder brauche ich immer die Unterschrift?

    Grüßle
    Ersma

    :direx: ichhattestreitmitmeinerleertasteundjetztredenwirnichtmehrmiteinander... X(

    2 Mal editiert, zuletzt von Ersma (9. Juli 2010 um 23:47)

  • Zitat

    Prinzipiell kann der Vorstand dir in jeder Weise den Weg zur Waffe verbauen.

    Eigentlich nein. Es ist zwar immer blöde, wenn man sich mit dem Vorstand verworfen hat, aber ich kenne einen Fall, wo sich der Vorstand mit seiner Weiterleitung des Bedürfnisantrages einfach nicht bewegt hat. So hat sich der Schütze aufgrund meines Rates an den Verband gewand und dann ging auch das. Der Verband weiß wie lange seine Mitglieder dazu gehören. Wenn der Schütze den Trainingsnachweis mit seinem Schießbuch belegen kann, ist die Bestätigung des Vereines entbehrlich.
    Allerdings soll das ein Ausnahmeweg bleiben.

  • Hat sich überschnitten. Ich erkenne aus euren Antworten, dass
    die Waffe also immer zu den Disziplinen des Vereins passen muss.
    Dann werd ich mich mal umschauen welcher Verein welche Disziplinen als
    Schwerpunkt hat. Der von gestern das sind mehr so die Matchschützen.
    Ein anderer Verein, der ist gleich um die Ecke kommt mir vor vor als ob da
    nur Cowboys sind.
    Bei denen hab ich reingeschaut und konnte nicht glauben welche Jungs eine WBK haben. ;(

    Ich glaub das ist ein langer Weg mit vielen Unbekannten. Naja, wenn ich erst mal dabei sind werden sich einige Fragen klären...

    Grüßle
    Ersma

    :direx: ichhattestreitmitmeinerleertasteundjetztredenwirnichtmehrmiteinander... X(

  • Zitat

    Ich gehe im Moment davon aus das ich dann die 3 Punkte per Unterschrift vom Schützenmeister (in Zukunft schreib ich Boss) bestätigen lassen muss und

    Nein, das ist nicht richtig. Das Bedürfnis muss vom Verband bestätigt werden. Der Schützenwart - Meister oder wie auch immer bestätigt bestenfalls die erforderlichen Mindesttrainingeinheiten und die Mitgliedschaft. Er muss dann den Antrag zum Verband senden.

    Bei weitere Waffen kommt es auf die Art an. Hat man eine gelbe WBK, kann man alle 6 Monate 2 Waffen ohne Voreintrag kaufen, die zum einen sportlich zugelassen sind und prinzipiell auf der Gelben eintragungsfähig sind.

  • Danke Floppyk.


    Das war doch genau die Antwort auf meine Frage!
    Das die jetzt sogar noch positiv ist sehe ich als schönen Nebenefekt an. :thumbsup:

    Grüßle
    Ersma

    :direx: ichhattestreitmitmeinerleertasteundjetztredenwirnichtmehrmiteinander... X(

  • Der Sportschütze kann ja 2 Waffen beantragen. Wählt er eine mehrschüssige Kurzwaffe und z.B. eine Match Einzelladerlangwaffe aus, so muss das in eine gelbe und grüne WBK münden. Allerdings kostet das auch schon kräftig Gebühren.
    Sind dann 6 Mon vergangen, kannst Du einfach in den Laden gehen und den gewünschten Unterhebel unter Vorlage der Geleben kaufen. Er sollte sinnvollerweise mit dem Kaliber zu dem Schießstand passen.

  • Gut nachdem eine Waffe eh schon genug kostet sollten die Gebühren für die Eintragung nicht so ins Gewicht fallen.
    Weiß jemand wie hoch die in etwa sind.

    Gestern im Gespräch kam das Thema auf und die Aussagen gingen von 12 bis 125 Euronen hin und her...

    Grüßle
    Ersma

    :direx: ichhattestreitmitmeinerleertasteundjetztredenwirnichtmehrmiteinander... X(

  • Ich habe für meine gelbe WBK mit einem Eintrag drin,und eine grüne mit Voreintrag und Eintrag was bei 130€ rum bezahlt.


    Prinzipiell schön da einer mehr den Weg in einen Verein gefunden hat.

    Was du vorher machen darfst ist die Erlaubniss nach §27 des Sprenstoffgesetzes. Das setzt keine 12Monate Mitgliedschaft vorraus.
    Damit kannste Schwarzpulver kaufen für das Vorderladerschießen ( die einschüssigen Waffen sind ja frei ab 18 Jahren erhältlich ) und mit dem NC Pulverteil kannste später, oder auch schon für die Vereinswaffen dir Munition laden ( billiger und du kannst die Munition an die Waffe anpassen). Kostet alles in allem was bei 300€ davon sind 150€ der Lehrgang der Rest Ordnungsamt.
    Sauberes Führungszeugniss natürlich auch hier vorrausgesetzt.

  • ...Ich glaub das ist ein langer Weg mit vielen Unbekannten....

    Das hört sich nur so an, wenn man neu an das Thema geht. Ich hatte bis vor drei Jahren auch keinerlei WBK und dachte immer zu stressig, zu teuer und zu aufwendig. Irgendwann habe ich mich dann doch überwunden und bin in einen Verein gegangen. Die Zeit verging schnell, die Sachkundeprüfung war nicht so schwierig und so schwupp-die-wupp habe ich mittlerweile einen ganzen Ordner voller Genehmigungen, indem ich einfach nur konsequent mein Ziel weiterverfolgt habe. Darunter sind Genehmigungen, die ich nie für möglich gehalten hätte oder von deren Existenz ich bisher nicht einmal etwas wusste.

    Deshalb kann ich nur jedem raten: wenn Ihr Euch für das Schiessen und Waffen ernsthaft interessiert, dann fangt an - und zwar heute und nicht morgen! Noch ist es nicht allzu schwer und die Erfahrungen mit den WaffG-Änderungen der letzten 40 Jahre haben gezeigt, dass es wohl in Zukunft eher schlechter als besser wird. Wer also wartet, wird irgendwann einmal merken, dass es zu spät ist....

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  • Deshalb kann ich nur jedem raten: wenn Ihr Euch für das Schiessen und Waffen ernsthaft interessiert, dann fangt an - und zwar heute und nicht morgen! Noch ist es nicht allzu schwer und die Erfahrungen mit den WaffG-Änderungen der letzten 40 Jahre haben gezeigt, dass es wohl in Zukunft eher schlechter als besser wird. Wer also wartet, wird irgendwann einmal merken, dass es zu spät ist....

    Genau das ist mein Gedankengang. Ich weiß das ich ein großes Interesse habe und der Weg eher steiniger wird als einfacher.
    Ich werde mich noch mal in aller Ruhe mit sämtlichen Vereinen hier beschäftigen und dann dem Verein meines Vertrauens beitreten...

    Grüßle
    Ersma

    PS: Danke für die hilfreichen Aussagen! :thumbup:

    :direx: ichhattestreitmitmeinerleertasteundjetztredenwirnichtmehrmiteinander... X(

  • Das es schlechter wurde kann man auchnicht so ganz sagen, denn es war ja sogar eher so, dass einiges auch lockerer wurde. Beispielsweise ein AUG -Z in privater Hand wäre nie denkbar gewesen weil Magazin hinter Abzugruppe und soetwas.
    Man kann aber nicht weniger Waffen kaufen als damals meiner Meinung nach.
    Nur die bestrebungen sind etwas mehr eben.

    Bei mir wars auch so,
    - 12 Monate im Verein
    - Nen Monat später lief glücklicherweise von dem Schützenbund hier die Sachkunde ( machste sie unabhängiger wird sie teurer)
    - Ab zum Amt, dir einen Antrag abholen oder aus dem Internet ausdrucken
    - Läste dir das Bedürfniss vom Verein geben ( also zwecks Leistungssteigerung und der Verein keine dafür ausreichenden Waffen hat und dass der Verein die für die Waffen notwendigen Stände hat und das nach Sportortnun des ich sag jetzt mal "DSB" schießt.
    - Dann musste ich noch zu unserem Kreis Schützenbund gehen für die nächste Unterschrift, wo eigendlich nur bescheinigt wurde, dass diese Disziplinen auch tatsächlich da betrieben werden.
    - Dann nimmste deinen Antrag, eine Kopie der Sachkundebescheinigung, die Bescheinigung des Kreisschützenbundes ( in meinem Fall, kann bei dir anders sein) , Kopie der Rechnung vom Tresor , wenn du es gut machen willst gleich noch ein Bild des Tresores mit einem weiterem Bild des Typenschilden ( der bei mir war von begeistert beim Ordnungsamt) und ab gehts.
    - Dann warten (ca 2-3 Wochen) , dann kommste da rum zahlst deine 130 Mark und hast die WBKs für Lang und Kurzwaffe ( in sofern beantragt) und kannst dich ans shoppen gehen machen.

    Langwaffen darfste kaufen was du Lustig bist wennde eine gelbe Schützen WBK hast und gehst dannach eintragen und in der grünen brauchste einen Voreintrag und da darfste aber nicht kaufen was du willst, aber das wird dir in der Sachkunde hoffentlich erkärt ( sind auch keine Götter da die auchnicht alles wissen musste ich bei mir feststellen).

  • Zitat

    Was du vorher machen darfst ist die Erlaubniss nach §27 des Sprenstoffgesetzes. Das setzt keine 12Monate Mitgliedschaft vorraus.

    Richtig. 6 Monate Mitgliedschaft und zum Bedürfnis reicht eine formlose Bestätigung des Vereines, dass das Mitglied regelmäßig am Training mit GK- und/oder VL-Waffen teilgenommen hat.
    Der Lehrgang kann vorher schon absolviert werden und ist nicht so aufwändig wie die WSK. Da das schon auf dem "halbem Wege" zur WBK gemacht werden kann, nutzen einige das zur Überbrückung der Wartezeit. Der Kurs enthält weniger Theorie aber mehr Prxisanteil.
    Die folgende Ausstellung der Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz - so wie der Pulverschein offiziell heißt - ist unabhängig einer WBK. Denn diese Erlaubnis ist auch für VL-Schützen interessant, die "nur" einschüssige und WBK-freie Waffen haben und schießen wollen. Diese Erlaubnis ist zum Erwerb und Umgang für Treibladungsmittel wie Nitrocelluose- und Schwarzpulver.

  • Da er scheinbar keine Eigenwerbung machen wollte und er ein netter Kerl ist gebe ich gleich mal an dieser Stelle den Hinweis, dass Floppyk Lehrgangsgeber ist und solche Schuldungen durchführt. Der Lehrgang dauert ein Wochenende und ist zu bestehen *g*

    So haste auch gleich weiteres Wissen was über den Horizont des "normalen" Schützen hinaus geht und bist eben auch in der Lage preiswerter Munition zu machen nach deinen Bedürfnissen ( Beispiel von mir, was ich immer wieder gerne anführe: Brauche 7,62x54R, kostet 50 Schuss bei Frankonia von S&B 35€,- mich kosten sie selbst geladen 13€). Ist nen Unterschied. Bei mir sind die Lehrgangskosten schon locker raus und ich habe den Schein knapp 1,5 Jahre.