Hallo an alle,
ich weiß nicht ob das Thema in den Bereich hier passt aber ich fand keinen besseren...
Ich war gestern mal zum Schnupperschiesen beim Schützenverein.
Dort habe ich dann auf der 50m Bahn ein wenig KK und GK schiesen dürfen .
Da dies einen riesen Spaß gemacht hat, habe ich mich anschliessend mit dem Schützenmeister (tolle Bezeichnung ) ein wenig über die Mitgliedschaft und den Weg zur eigenen Waffe unterhalten.
(Ja, ich weiß dass das hier schon oft diskutiert wurde).
Er sagte, um eine eigene Waffe besitzen zu dürfen müssen folgende Punkte erfüllt sein:
1. Mindestens 12 Monate Mitgliedschaft in einem Schützenverein.
2. In den 12 Monaten mindestens 12 Eintragungen in die Schiesklatte (oder so ähnlich).
3. Bestandene Sachkundeprüfung.
Soweit sogut, als ich dann fragte ob ich mir danach dann eine eigene Waffe zulegen darf, antwortete er:
prinzipiell schon, die Waffe muss aber vom Schützenmeister genehmigt werden...
Zu dieser letzten Aussage suche ich weiter Infos. Kann mir der Schützenmeister vorschreiben welche Waffe ich mir zulegen darf?
Kann es sein, wenn ich mich aus irgendeinem Grund mit dem guten Mann verkrache (hab ich nicht vor) mir keine Waffe zulegen darf weil er es nicht genehmigt?
Ich habe das Glück im ländlichen zu wohnen und im Umkreis von 30 km sind 4 oder 5 Schützenvereine was ist wenn ich den Verein wechsel?
Muss ich auch später jede weitere Waffe vom Schützenmeister genehmigen lassen?
Vielen Dank für sachkundige Antworten.
Grüßle
Ersma