Hallo Gemeinde,
hatte heute ein laengeres Telefongespraech mit dem
zustaendigen Sachbearbeiter bei der Stadt.
Habe nach dem kleinen Waffenschein gefragt.
Seinen Angaben zufolge wird dieser nur fuer eine
genau definierte (Fabrikat, Type, Kaliber, Nr.) Waffe ausgestellt. Wenn man auf Reparaturfaelle
usw. hinweist, kann eine zweite Waffe eingetragen
werden. Besitzt man weitere Waffen, so wird da-
fuer kein kleiner Waffenschein ausgestellt.
Meine Frage, ob es Moeglichkeiten gibt, einen
kleinen Waffenschein fuer eine komplette Sammlung
zu erhalten -wobei jeweils immer nur eine beliebige
Waffe aus der Sammlung gefuehrt wird- wurde ab-
schlaegig beantwortet. Auch das Eintragen einer
kompletten Sammlung wird abgelehnt.
Mein Argument, dass die Un-/Gefaehrlichkeit einer
Person, die eine freie Waffe mit kleinem Waffenschein
fuehrt, nicht vom jeweils mitgefuehrten Modell ab-
haengig ist, hat er nicht akzeptiert.
Wenn diese Aussage Bestand hat, heisst das fuer uns:
unabhaengig von der Anzahl der im Besitz befind-
lichen Waffen darf davon nur eine (evtl. 2) mit dem
kleinen Waffenschein gefuehrt werden!
Der Rest darf das umfriedete Besitztum nicht verlas-
sen.
Bleibe an der Sache dran.
Hat jemand von euch gleiche oder widersprechende
Auskuenfte / Erfahrungen?
Gruss pak9