Wird der Altbesitz jetzt doch registriert?!?

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 2.258 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Februar 2003 um 13:26) ist von patx.

  • http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/359982


    Zitat

    (...) "Künftig gibt es auch den kleinen Waffenschein. Schreckschuss-, Gas- und Signalpistolen, die bisher erlaubnisfrei waren, müssen auch registriert werden." Nastold kann noch nicht genau sagen, ob nur neue oder auch schon gekaufte Gaspistolen registriert werden müssen, da noch die Ausführungsvorschriften fehlen. "Da kommt aber der ganz große Hammer auf uns zu. Das dürften Unmengen sein."


    Also jetzt doch Registrierung des Altbesitzes? :crazy2: Ich dachte, das wäre vom Tisch? Oder hat der Typ keine Ahnung? ???


    Ohne ******* wie solche 12-jährigen Kiddies, die "Gaser auf der Wiese finden", gäbe es wahrscheinlich überhaupt keine strengeren Vorschriften: :evil:

    http://de.news.yahoo.com/030129/12/38jsg.html


    Bye

    Mulder

    Einmal editiert, zuletzt von Mulder (30. Januar 2003 um 18:31)

  • Zu den Kiddies:
    Wers glaubt... ne Gaser auf der Wiese gefunden..zufall... dann noch in der Schule rumzeigen.... und als 15 jähriger ne Gaser nicht erkennen und für spielzeug halten... unglaubwürdig. Obwohl kann ich ja so nicht sagen, es soll ja Leute geben... und da da schon ne CS/OC patrone drin war... die Waffe ungesichert war...vll. hat sie einer auf der Flucht vor dem Täter weggeworfen...

    Trotzdem übel das sowas passiert.....

    Ich pers. bezweifel auch, das der Altbestand registiert werden muss. Falls ja dann nur bei den Leuten, welche einen "kleinen Waffenschein" möchten?!

    cya

    5x Silvester? ------------------------> :dafuer:

  • Wie Du schon sagtest, der Typ hat keine Ahnung. Das ist völliger Blödsinn, was der Mann da von sich gibt.

    Das Ding heißt "kleiner Waffenschen", nicht "kleine WBK", und das ist es auch. Weder die alten noch die neuen Gaswaffen werden registriert.

    Gruß,
    Marcus

  • Hallo Para,

    ich hoffe, daß Du recht hast . Aber was mich wundert,
    daß noch niemand das Waffengesetz gelesen hat.
    Keine Waffenzeitschrift "genaues geschrieben hat "
    Mitarbeiter im Landratsamt keine Antwort haben.
    Waffenhändler nur den Kopf schütteln ( ich weis es
    auch nicht antworten. )
    Das läst natürlich Raum für Spekulationen.
    Wo kann ich das neune Waffengesetz für Schreck-
    schußwaffen nachlesen ????

    Gruß

    Fred

  • Was mich wundert, ist, daß solche Gerüchte (?) auch von Leuten in die Welt gesetzt werden, die es eigentlich wissen müssen. Bspl. aus der neuen Visier, ein Händler (dessen Namen ich nicht nennen will) der mit seinem doppelseitigen Inserat in fast jeder Ausgabe vertreten ist, schreibt (mal wieder):

    1. "LEPs noch frei bis 01.04."

    2. Diverse Sachen wie Luftgewehrersatzteile ebenfalls und, wer hätts gedacht, auch Gaspistolen sind hinter dem Doppelpunkt subsumiert...

    Hab ich da was nicht kapiert, der Händler oder ist das lediglich Geschäftstaktik?

  • Hi Krypto

    Ich weis zwar jetzt nicht welchen Händler du meinst aber VISIER kann dafür ja nix was die in ihren Anzeigen für nen Mist schreiben. Meistens ist es Verkaufsstrategie. Bei K&Z hies es im jahr 2001 schon daß Wurfsterne Verboten werden und erst 2003 tritt das in Kraft. Der Großteil der Potentiellen Käufer sind keine Kenner des Waffengesetzes und glauben halt das was der Händler sagt oder schreibt.

    Gruß
    Para

  • Meiner Lieblingszeitschrift :ngrins: wollte ich damit natürlich keinen Vorwurf machen, eher verstehe ich den Händler nicht, denn wenn jemand bereit ist, für Dinge wie LEP-Umbauten Geld auszugeben (sind ja nicht so billig), dann wird derjenige auch die aktuelle Gesetzgebung in diesem Zusammenhang mitverfolgen und ein Händler, der unwahre Gerüchte (?) in die Welt setzt.....

  • Zitat

    Original von Back Jack
    ... Aber was mich wundert,
    daß noch niemand das Waffengesetz gelesen hat.
    Keine Waffenzeitschrift "genaues geschrieben hat " ...

    Da muß ich jetzt doch mal widersprechen. Das neue Waffengesetz gibt's im WWW an jeder Ecke (zum Beispiel hier auf Co2air.

    Hier im Forum wurde schon während der Entstehung des neuen Gesetzes immer wieder drauf eingegangen, und eine FAQ dazu, was sich bei freien Waffen ändert, steht schon seit der Verabschiedung im FAQ-Forum.

    Nicht anders bei VISIER online und Waffen-Online, wo laufend über den neuesten Stand berichtet wurde.

    Der letzten Ausgabe des DWJ lag das gesamte neue Gesetz als Beilage bei, und VISIER hat schon im Vorfeld und auch hinterher ausführlich berichtet.

    Kurz gesagt: wer sowas wie diesen Bericht in der Stuttgarter Zeitung noch glaubt, der hat sich einfach nicht selbst genügend informiert.

    Zitat


    ... Mitarbeiter im Landratsamt keine Antwort haben.


    ... na ja, das ist ne andere Sache. Die informieren sich halt nicht selbst, sondern warten auf die entsprechenden Erlasse und Fortbildungen...

    Zitat


    Waffenhändler nur den Kopf schütteln ( ich weis es
    auch nicht antworten. )


    Einigermaßen fitte Waffenhändler wissen Bescheid. Zumindest wissen sie, was es schon zu wissen gibt und was nicht.

    Zitat


    Wo kann ich das neune Waffengesetz für Schreck-
    schußwaffen nachlesen ????

    Link zum Gesetzestext siehe oben, Co2air-FAQ dazu siehe hier

    Gruß,
    Marcus

  • Zitat

    "...Waffenbesitzer sind halt auch nur Menschen, die mal betrunken Auto fahren oder Steuern hinterziehen."

    Vielen Dank, Herr Nastold, aber werfen Sie uns Waffenbesitzern doch nicht Ihre Gebrechen vor!!! :evil:

    Vielleicht ist diesem "Sicherheitsexperten" ja entgangen, daß Waffenbesitzer nicht unbedingt mit allen schlechten Eigenschaften gesegnet sein müssen, die er möglicherweise aus seinem eigenen Lebenslauf kennt. :ngrins:

    Gruß
    Klaus

    Man kann ja mal beide Augen zudrücken. Es müssen ja nicht die eigenen sein. ;)
    Exkommunizierte Member und Veteranen sind was besonderes :D

  • Hallo Marcus,

    vielen Dank für den Hinweis ( Link ) zum neuen
    Waffengesetz.
    Hab da mal nachgelesen, doch wie scheint überfordert
    das "Lesen und die richtige Auslegung meien Geist. "
    Denn ich konnte zwar lesen, daß Schreckschußwaffen
    nach dem 1.04.03 weiterhin frei zu erwerben sind und in der Öffentlichkeit nicht mehr ohne weiteres geführt
    werden dürfen. ( Zum führen bedarf es den kleinen
    Waffenschein. ) Aber ich konnte nichts lesen, ob neu gekaufte oder alte Schreckschußwaffen registriert
    werden müssen unsw.
    Aber wie ich sehe bin ich nicht der einzige, der probleme mit der Auslegung des neuen Waffengesetzes hat. Ich persönlich sehe da noch jede
    Menge Unklarheiten.
    Also dann, lassen wir uns überraschen.

    Gruß

    Fred

  • Das Du nichts über Registrierungen von Signalwaffen gefunden hast, ist schon richtig so.
    Die werden nicht registriert und deshalb steht auch nix dazu im Gesetz.
    Der kleine Waffenschein ist völlig losgelöst von der Waffe.
    Er berechtigt den Besitzer zum führen irgendeiner freien Signalwaffe (oder mehrerer).

    Sehe es so, wie beim Auto.
    Mit Deinem Führerschein kannst Du ja auch jedes Auto der genehmigten Klasse fahren.
    Im Führerschein wird kein Auto eingetragen.

    Was immer noch völlig unklar ist: wie und wo bekommt man den kleinen W.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Es ist wirklich ein schlimm unübersichtliches Machwerk, da hast du recht.

    Daß Schreckschußwaffen nicht registriert werden müssen, kann man schon rauslesen. Denn wenn es so wäre, müßte das im Gesetz stehen. Mit den Verordungen kann das Innenministerium nur das regeln, wozu es im Gesetz ermächtigt worden ist, da kann also nicht einfach irgendwas reingeschrieben werden.

    Es war in früheren Versionen des Gesetzes übrigens noch vorgesehen, daß Schreckschußwaffen registriert werden müssen, aber die Bundesländer (zum Teil dieselben, die es ursprünglich gefordert hatten) haben diese Regelung später aus Kostengründen im Bundesrat gekippt. Deshalb ist jetzt diese halbherzige und eigentlich sinnlose Regelung mit dem "Kleinen Waffenschein" übriggeblieben, die von der Gewerkschaft der Polizei ja schon als "Lachnummer" bezeichnet worden ist.

    Gruß,
    Marcus

  • edbru
    War vor zwei Wochen hier in Köln aufm Amt, um mich mal zu erkundigen, wie das mit dem kleinen Waffenschein abläuft, was man dazu braucht, wie teuer er ist, etc!
    Nachdem man am Anfang noch abstritt, dass sowas in Kürze zum Führen einer Schreckschusswaffe Pflicht ist, wurden danach Kataloge gewälzt, Telefonate geführt, etc
    Nach sage und schreibe einer dreiviertel Stunden teilte mir dann endlich mit, dass man den kleinen Waffenschein nur von der Polizei ausgestellt bekommt, soll heißen, du mußt zur Polizei gehen, und die machen das dann wohl! Was man dazu braucht, und wie teuer es wird, weiß ich allerdings weiterhin nicht! War nämlich bisher zu faul, bei der Polizei deswegen mal nachzufragen! :crazy2:

    Gruß Lui

    :n12: Nur zwei Dinge im Leben eines Menschen sind wirklich wichtig: Sylvester und Karneval!!!:piss:

  • Wenn die das alles redistrieren wollten, gäb's bald einige Arbeitsplätze mehr.
    Man bedenke fast jeder hat eine und dann noch die Sammler die mit zwei Koffern voll ankommen.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Lui

    na das ist ja schon eine konkrete Richtung.
    Allerdings ist der Begriff Polizei ja auch nicht gerade sehr eng gefasst.
    Ist damit Meldestelle gemeint?
    Oder Präsidium?

    Offiziell ist ja wohl noch nix entschieden. (?)

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • eddi: das läßt sich eh nicht auf andere Bundesländer übertragen. In NRW ist es, wenn ich mich nicht irre, schon länger so, daß die Polizei für die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse zuständig ist, egal ob WBKs, kleine oder große Waffenscheine...

    Hier in Baden-Württemberg ist das anders, da macht das das Ordnungsamt, und wie das bei Dir ist, weiß ich nicht.

    Gruß,
    Marcus

  • Stimmt schon.
    Ich könnte mir vorstellen, daß hier in Berlin für die waffenrechtlichen Dinge die Polizei (ne Dienststelle im Präsidium?) zuständig ist.

    Aber ich kann mich ja auch selber mal darum kümmern.
    Zeit wird es ja langsam.

    Eigendlich führe ich ja sehr selten ne Signalwaffe.
    Aber siehe mein Sig. (:)

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Nachdem es hier viele unterschiedliche Meinungen zum diesen Thema gibt, habe ich mal auf der offiziellen Homepage des Innenministeriums nachgeforscht.

    Unter folgendem Link heisst es wie folgt:
    http://www.bmi.bund.de/dokumente/Artikel/ix_86728.htm?#Restriktionen_für_Reizstoff-,_Schreckschuss-_und_Signalwaffen_

    Darüber hinaus wird eine besondere Hinweis- und Protokollierungspflicht von Waffenhändlern bei der Veräußerung von solchen Schusswaffen vorgesehen, deren Verletzung mit Bußgeld bedroht ist - §§ 35 Abs. 2, 53 Abs. 1 Nr. 18.

    Deutlicher kann man es kaum noch beschreiben - oder?