Angabe bestimmter Modelle? (Frage zum Antrag des KWS)

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 2.481 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. April 2010 um 18:25) ist von JC-Denton.

  • Erhlich, da währe ich mir nicht so sicher...

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Wäre das ein Antrag für den normalen (großen) Waffenschein, der auch für die Beantragung des KWS herhalten muss, wäre die Sache klar. Aber offenbar ist das ein eigenständiger, extra für den KWS entwickelter Antrag, der fehlerhaft umgesetzt worden ist.

  • Meinen Antrag hatte ich vor dem Sachbearbeiter ausgefüllt, dabei fragte ich in was ich da eintagen soll, ich darf doch alle PTB SSW führen und ich habe mehrere.

    Ist egal welche, er brauche das nur für den Datenabgleich, war die Antwort. Hat man den kleinen WS, kann auch im Nachbar seine SSW mit PTB geführt werden.

    Ich glaube die möchten nur sehen, ob der Antragsteller weiß was er führen darf und nicht mit der Luftpistole in der Hose, das Haus verlässt.

    Gruß
    Hubert

  • Was für Daten will er denn abgleichen? SSW sind nirgends registriert. So kann er eine evtl. eingetragene Seriennummer auch nicht mit irgendwas abgleichen.

  • Die PTB und das entsprechende Modell dazu.

    Z.B Röhm RG 800, PTB 414, kann der Sachbearbeiter in der PTB-Liste finden, dann ist alles OK.

    Wenn im Antrag steht, Diana Modell 08/15 , PTB 201 (frei erfunden) kann der Sacharbeiter nicht finden, also wird er nachfragen was das für ein Modell sein soll, was der Antragsteller führen möchte.


    Gruß
    Hubert

  • Naja, wüsste aber nicht was das den SB angehen sollte?
    Weil ich kann auch einfach nichts hin schreiben und er muß den KWS auch ausstellen.
    Oder ich schaue in die PTB Liste und suche mir die RG3 PTB 33 und gut...
    Was soll das?

    Ich meine die Jungs wissen selber nicht was sie tun...
    Mich würde es nicht wundern wen es KWS mit Waffeneintrag in DE geben würde.
    Nur leider würde das hier sicher keiner zugeben so "verarscht" worden zu sein...

    Gruß Christian


    P.S. und wenn ich mir das Merkblatt zur Lagerung so ansehe ist das auch eher für WBK inhaber gedacht.
    Bei meinem KWS bekam ich ein auf SSW zugeschittenes Schreiben mit wo drin stand das sie vor Personen unter 18 Jahre gesichert und von der Mun getrennt aufzubewahren sind.
    Der ganze Kram über die Aufbewahrung von Erwerbscheinpflichtigen Waffen war da nicht dabei. Das streut doch wieder nur unsicherheit...

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

    Einmal editiert, zuletzt von Christian (6. April 2010 um 14:26)

  • Als ich mein Antrag ausfüllte, war ich gerade bei der Waffenbehörde wegen eines WBK Eintrag. Der kleine WS ergab sich und ich wollte den Antrag gleich ausgefüllt bei der Behörde lassen. Die einzige PTB 413 die ich im Kopf hatte, war Röhm RG 9, die ich dann auch eingetragen habe, Seriennummer gibt es keine.

    Am besten wird sein Gas u. Reizstoffwaffen mit PTB, da einzutragen.

    Bei meiner Waffenbehörde ist es egal, mein Sachbearbeiter ist auf Zack, der kennt sich aus, was regelkonform und möglich ist macht er auch.

    Aber bei manchen Sachbearbeiter muß da anscheinend nachgeholfen werden :(

    Gruß
    Hubert

  • Zitat

    Original von Hubilyn
    Die PTB und das entsprechende Modell dazu.

    Z.B Röhm RG 800, PTB 414, kann der Sachbearbeiter in der PTB-Liste finden, dann ist alles OK.

    Wenn im Antrag steht, Diana Modell 08/15 , PTB 201 (frei erfunden) kann der Sacharbeiter nicht finden, also wird er nachfragen was das für ein Modell sein soll, was der Antragsteller führen möchte.

    Was machst Du, wenn Dein Sachbearbeiter nicht ganz so "up to date" ist und Du kommst mit der H&K P30 - PTB 912 an?
    Dann sagt der dir, die gibt es nicht oder was?!
    :new16:

    Das Gegenteil von 'gut gemacht' ist 'gut gemeint'.

  • Zitat

    Original von Spundekäs

    Was machst Du, wenn Dein Sachbearbeiter nicht ganz so "up to date" ist und Du kommst mit der H&K P30 - PTB 912 an?
    Dann sagt der dir, die gibt es nicht oder was?!
    :new16:

    Im Antrag und später im KWS hat nur folgendes zu stehen:

    Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (nach Anlage 2 Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 zum WaffG neu) sonst gar nichts.

    Wenn da was anderes steht Widerspruch einlegen, falls nötig Klage einreichen.

  • Christian: Ja, ist vollkommen egal. Ich hatte damals nur 1 SSW und hatte auch gar nciht en Kauf einer oder gar mehrerer geplant (na das hat ja geklappt *lol*) und hab damals auch eine spezielle Waffe angegeben. Im KWS steht davon nichts. Das lag glaube ich daran, daß das ein schlecht umgewandelter Antrag von nem normalen Waffenschein war.