Tennisballkanone Waffenscheinpflichtig?

Es gibt 84 Antworten in diesem Thema, welches 12.995 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. April 2010 um 17:45) ist von sandro.

  • Zitat

    Original von Futzer
    Was hat denn Tennis mit Waffenrecht zu tun?


    Wenn Du diesen Fred komplett gelesen hättest, dann wüsstest wovon hier gesprochen wird.

  • Zitat

    Original von Futzer
    Was hat denn Tennis mit Waffenrecht zu tun?

    Alles lesen und verstehen!

    Oder willst du nur zu allem deinen Senf dazugeben, egal ob er einen Sinn ergibt oder nicht?
    Inzwischen hast du in fast allen aktuellen Threads einen Post hinterlassen, welcher nur mit Wohlwollen nicht als Spam zählt.
    In der Gesamtheit deiner Posts ist es jedenfalls weitgehend sinnfreier Spam.
    Kurz:
    Entweder du hast etwas zum jeweiligen Thema beizutragen oder nicht.
    Falls nicht: Spar´dir deine Worte!


    Stefan

  • Wieso?
    Tennis und Schießsport sind unterschiedliche Sportarten.Das Waffenrecht gilt ja auch nicht im Biathlon.Oder glaubst du das da jeder einen Waffenschein hat. :laugh:

  • Zitat

    Original von Futzer
    Das Waffenrecht gilt ja auch nicht im Biathlon.Oder glaubst du das da jeder einen Waffenschein hat. :laugh:

    Wat, wat wat? Dem Biathlon ist ein eigener Absatz gewidmet. Es steht nur das Wort Biathlon nicht drin, weil der Gesetzgeber diese Ausnahme nicht allein an B. festmachen will:

    § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
    ...
    (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
    ...
    3.eine Langwaffe nicht schussbereit den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen auf festgelegten Wegstrecken führt;

    Damit ist das B gemeint, da der Wettkampf mit (umgehängter) Waffe auch außerhalb der eigentlichen Schießstätte statt findet. Die Sportler laufen ja kilometerweit vom der (genehmigten) Schießstätte weg.

  • Zitat

    Original von Futzer
    Tennis und Schießsport sind unterschiedliche Sportarten.

    Und was hat das mit der Tragweite des Rechts zu tun? Das Waffengesetz betrifft JEDEN der auch nur ein Messer oder ein Stück Schnur und 2 Hölzer oder 10000 andere Gegestände sein eigen nennt, die wohl fast jeder haben dürfte.

    Schießsport und Angeln ist z.B. auch weit voneinander entfernt. Trotzdem bietet mein Angelverein inzwischen einen Kurs im Waffenrecht an. Alleine die letzten Messernovellen können da auch Angler schon in Verlegenheit bringen, und ob man nun auf dem Weg zu Angelplatz das Messer in einem verschlossenen Behälter haben muß ist noch immer nicht eindeutig von den Gerichten geklärt.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Wo wir bei Schneekanonen sind, wie siehts mit Gulaschkanonen aus, oder gar Heizkanonen?

    Jetzt wirds OT..was heißt jetzt, is eigentlich eh schon längst vorbei hier mit dem Thread!

    BTT!

    Gibts schon irgend einen konsens?

    LG

    ad asTra per aspera

  • Um nochmals auf die Tennisball-Kanone zu kommen (nicht die Tennisball-Wurfmaschine für's Training):

    Es ist nur eine Idee, aber wenn der "Lauf" der Kanone mit Längsschlitzen versehen werden würde, wäre das ganze wohl kein Lauf mehr in Waffenrechtlichen Sinne, oder?
    Die Beschleunigung würde aber immer noch stattfinden, da nur ein Teil der Gase durch die Schlitze kommt und der Rest zuerst auf den Ball trifft (obwohl natürlich weniger starker effekt als ohne Schlitze)

    Dann könnte der eigentliche Lauf ja knapp 2x Kaliber (Tennisball) Durchmesser haben und noch einen "Führungsteil" (mit Schlitzen) um die Präzision zu gewährleisten.

    Geht das? ...im rechtlichen Sinn meine ich...


    Gruss
    Flo

    The Bird of Hermes Is My Name,
    Eating My Wings To Make Me Tame

  • Vom rechtlichen kenne ich mich nicht aus, aber sobald die Luft die Schlitze erreicht gehts PFFT und die Luft sucht sich den Weg
    mit dem geringsten Widerstand und treibt dann nicht mehr den Ball an! Also könntest du gleich nur de Ball in die Öffnung Stopfen, ohne Lauf mit nur ner kurzen Führung 3 Stäbe oder Ähnlichem!

    LG

    ad asTra per aspera

  • Nun, auf eine Kurze Distanz (vielleicht max 5-10cm) und dünnen Schlitzen würde wohl kaum ALLE Luft durch die Schlitze (durch eine kleine Öffnung passt nicht beliebig viel Luft!)
    Das ganze wäre auch nur eine kleine Verlängerung und v.a. Führung der Balles, nicht mehr.


    Gruss
    Flo

    The Bird of Hermes Is My Name,
    Eating My Wings To Make Me Tame

  • Zitat

    Original von Dosenrafioli
    Ich hoffe das du das nicht ernst gemeint hast.

    es gibt schneekanonen, die wasser (projektil) mit druckluft durch ein rohr (lauf) blasen, um es zu beschleunigen. was ist daran nicht ernst?

    vita brevis, ars longa

  • Zitat

    Original von Mr. Flo
    Es ist nur eine Idee, aber wenn der "Lauf" der Kanone mit Längsschlitzen versehen werden würde, wäre das ganze wohl kein Lauf mehr in Waffenrechtlichen Sinne, oder?

    Doch.

    Zitat

    der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt;

    "Ausreichend fest" ist der Lauf dann, wenn er beim Schuß nicht platzt.

    "Gewisses Maß an Führung" heißt nicht, daß der Tennisball mit Gewalt hindurchgepresst werden muß, es reicht wenn er ungefähr eine Richtung aufgezwungen bekommt.

    "Rohrförmig" ist der Lauf auch wenn er Schlitze hat, oder dreieckig ist...

    Die einzige Möglichkeit sehe ich darin, den Lauf kürzer als zwei "Kaliberlängen", also Tennisballdurchmesser, zu machen. Dann ist natürlich etwas mehr Druck nötig, aber dann ist es immerhin kein Lauf mehr. Leider wird das der Präzision nicht gerade zuträglich sein.


    Sei auch Du ein Verdammter!

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Eine Flüssigkeit kann irgendwie kein Geschoss sein.
    Stefan


    Doch. Gilt zwar nicht für die Schneekanone, aber das WaffG nennt:

    Unterabschnitt 3:
    Munition und Geschosse
    ...
    Geschosse im Sinne dieses Gesetzes sind als Waffen oder für Schusswaffen bestimmte
    3.1
    feste Körper,
    3.2
    gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen.

    Damit sind die Paintball gemeint.

    Aber natürlich ist die Schneekanone keine Waffe, weil 1. kein Lauf und 2. Wasser nicht als Geschoss zählt, weil keine Umhüllung um das Wasser. Zudem passt die Definition nicht, welche die Zweckbestimmung einer Waffe vorgibt.

  • Zitat

    Original von C_O_2
    es gibt schneekanonen, die wasser (projektil) mit druckluft durch ein rohr (lauf) blasen, um es zu beschleunigen. was ist daran nicht ernst?

    Schneekanonen sind große Ventilatoren, mehr erstmal nicht. Das Wasser wird erst dann in den Luftstrom gesprüht, wenn er den Führungsteil des Ventilators bereits verlassen hat. Außerdem sind die Führungsrohre der Schneekanonen meist nicht doppelt so lang wie dick.

    Zitat

    Original von HWJunkie
    Eine Flüssigkeit kann irgendwie kein Geschoss sein.
    Und ohne Geschoss keine Schusswaffe.

    Reines Wasser ohne Umhüllung also nicht. Eine Wasserballonkanone wäre demnach eine Waffe im Sinne des Gesetzes. Eine Spritzpistole nicht.


    Sei auch Du ein Verdammter!

  • Dialektik, floppyk!

    Ohne Hülle kein Geschoss, also ist Flüssigkeit kein Geschoss.

    Die Definition im WaffG ist da etwas fragwürdig.
    Die Umhüllung alleine hat schon Geschosscharakter bzw. sie macht erst das Geschoss.
    Der Text wurde also falschrum aufgezogen.

    Folgendes wäre m.E. sinniger gewesen:

    Unterabschnitt 3:
    Munition und Geschosse
    ...
    Geschosse im Sinne dieses Gesetzes sind als Waffen oder für Schusswaffen bestimmte
    3.1
    feste Körper,
    3.2
    Hohlkörper beliebiger Füllung.


    Aber wie gesagt, Dialektik.


    Stefan

  • Nein, das wäre falsch.

    Ist die Umhüllung aus einem festen Stoff? Dann ist sie ohnehin selbst ein Geschoß. Ist sie nicht fest, ist sie keine Umhüllung.

    Aber wie Du gesagt hast: Dialektik. Und zwar juristische Dialektik, die in diesem Fall sogar so eindeutig ist sie nur sein kann.


    Sei auch Du ein Verdammter!