Hallo,
Ich bin auf der suche nach einer Antwort auf diese Seite gestoßen und hoffe hier hilfe zu finden.
Vollgendes Problem :
Ich habe ein "Geschoß" gebaut mit dem auf Kindershützenfeste, in Altenheime, bei Straßenfeste u.s.w. auf Styropor oder Blechdosen geschossen wurde, nun wird dieses Gerät mit Pressluft aus einem Kompressor angetrieben, ca.8Bar, der Durchmesser der "Geschosse" (Tennisbälle) 63mm, Flugweite ca. 40m, länge des Rohres ist 850mm, ist dieses jetzt eine Waffe im Sinne des Waffengesetztes und somit Waffenscheinpflichtig?, mach ich mich strafbar wenn ich dieses weiter betreibe oder verleihe ?
ich bin für jeden hinweis dankbar
MfG
Fell-n
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