Also Besitze eine P99 vor ca. 4 Monaten hat sie angefangen nicht mehr jede Patrone aufgegangen ist (der Schlagbolzen war zu schwach!)
Bei meinem Waffengeschäft in der nähe sagt kein Problem schicken wir ein kostet mich ca. 35 € und alles würde wieder funktionieren!
Da ich die Waffe aus 2ter Hand habe wusste ich nicht das Wohl versucht wurde der Lauf aufzubohren darauf die Herren von Karl Walther das die Waffe nicht repariert wurde und zusätzlich der Schlagbolzen entfernt wurde!
Jetzt ist meine Fragen kann man den schlitten irgendwo einzeln erwerben?
Oder ist die Waffe nur noch zur Deko zu gebrauchen!?
MfG: HB
P99 Schlitten
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Zitat
Original von hboese
Da ich die Waffe aus 2ter Hand habe wusste ich nicht das Wohl versucht wurde der Lauf aufzubohren
Man schaut sich doch ein Gegenstand an. Solche Manipulationen muss man doch sehen.
Wird die Laufsperre entfernt, wird die Waffe nicht mehr repetieren weil kein Gegendruck aufgebaut werden kann - Schrott. Zudem ist es illegal, weil die Zulassung der Waffe erlischt. Das hat weiter zur Folge, das die PTB nicht mehr gültig ist und somit ist auch das Führen mit KWS nicht mehr zulässig.ZitatOriginal von hboese
darauf die Herren von Karl Walther das die Waffe nicht repariert wurde und zusätzlich der Schlagbolzen entfernt wurde!
Logisch, denn die Waffe ist in dem Zustand illegal und eine Reperatur nicht so ohne weiteres möglich, bzw. sinnvoll. Daher auch die Ablehnung der Gewährleistung.ZitatOriginal von hboese
Jetzt ist meine Fragen kann man den schlitten irgendwo einzeln erwerben?
Schlitten reicht ja nicht. Der Lauf wird ja hin sein und der ist bei SSW fest eingebaut.ZitatOriginal von hboese
Oder ist die Waffe nur noch zur Deko zu gebrauchen!?
MfG: HB
Nein, die Waffe ist illegal, auch wenn sie in diesem Zustand nicht schießen kann.
Sie ist nichts weiter als Schrott und Müll. -
Wenn ich das recht verstehe, hat der Händler die Waffe eingeschickt an Umarex. Umarex hat dann die Laufmanipulation festgestellt und die Waffe unrepariert zurückgeschickt.
Durch die Manipulation hat die Waffe keine PTB Zulassung mehr und wird rechtlich wie eine scharfe Waffe behandelt.
Da der Lauf mit dem Griffstück fest verbunden ist müßte ein neues Griffstück erworben werden um die Waffe wieder PTB fähig zu machen.
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Wie entsorgt man diese Waffe ordnungsgemäß?
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Und die Laufsperre ist Vollständig vorhanden! Laut meinen Waffengeschäft!
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Es ist aber eigentlich egal ob die Sperre noch vollständig da ist.
Der Lauf ist ein Relvantes Teil der Waffe und darf nicht, ohne erlaubnis, bearbeitet werden. Bei einer SSW ist der Lauf zusätzlich eine wichtige Bauteil bei der Abnahme der PtB. Wurde der Lauf bearbeitet erlischt die Zulassung. Selbst wenn es ein Büma gemacht hätte. Eine SSW ist ohne Zulassung einer scharfen Waffe gleichgestellt und erfordert eine EWB.
Genau genommen darf der Büma dir die Waffe nicht mehr aushändigen.Joachim
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