Es geht doch darum, ob Du nachweisen kannst, dass Du die nötige Sorgfalt hast walten lassen.
Es ist doch wohl ein Unterschied, ob man den Vorwurf, man hätte leichtfertig eine Waffe an einen Minderjährigen verkauft, mit einer Ausweiskopie beantworten kann, oder ob man sagen muss, man habe sich da einfach voll auf Egons gutes Wort verlassen.
Einem Urkundenfälscher kann man natürlich immer aufsitzen, aber sich nur auf jemanden verlassen zu haben, der einem Urkundenfälscher aufgesessen ist, und der dazu noch am Zustandekommen des Handels verdient, ist ja nochmal ne andere Sache.