eGun-ID = Kunde ist min. volljährig?

Es gibt 40 Antworten in diesem Thema, welches 5.055 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. April 2010 um 15:06) ist von Dispatcher.

  • Es geht doch darum, ob Du nachweisen kannst, dass Du die nötige Sorgfalt hast walten lassen.

    Es ist doch wohl ein Unterschied, ob man den Vorwurf, man hätte leichtfertig eine Waffe an einen Minderjährigen verkauft, mit einer Ausweiskopie beantworten kann, oder ob man sagen muss, man habe sich da einfach voll auf Egons gutes Wort verlassen.

    Einem Urkundenfälscher kann man natürlich immer aufsitzen, aber sich nur auf jemanden verlassen zu haben, der einem Urkundenfälscher aufgesessen ist, und der dazu noch am Zustandekommen des Handels verdient, ist ja nochmal ne andere Sache.

  • Dann kannst Du aber gleich die Vorlage des Personalausweises im Orginal oder eine belaubigte Kopie fordern. Alles andere ist Augenwischerei.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Also ich finde man sollte das ID Merkmal von Egun schon aktzeptieren.
    Auch wenn der eigentliche Deal zwischen Verkäufer und Käufer abgeht und
    Egun nur der Vermittler ist .
    Egun erklärt mit der ID zweifelsfrei - das ihnen ein Alternachweis vorliegt.
    Dies kann im Streitfall jederzeit überprüft werden.
    Ob Egun bei der Ausweisvorlage aus igendwelchen Gründen gelinkt wurde,
    kann man im schlimmsten Fall nicht ausschliessen.
    Ebenso kann es dem Verkäufer ergehen, der direkt den Alternachweis
    fordert.

    Resumee - da Egun der Alternachweis vorliegt - ist der Verkäufer auf der sicheren Seite. Also macht Euch keinen Kopf...

    Gruss terracan

    Einmal editiert, zuletzt von terracan (22. März 2010 um 21:48)

  • EGun ist irgendeine 5-Mann-Firma, die im Zweifel auf überhaupt nichts in Anspruch genommen werden kann und sogar noch an dem Handel verdient.

    Wie gesagt, es muss jeder Verkäufer selber wissen, ob er sich auf die verlässt oder nicht -- so wie jeder Verkäufer ja auch die Konsequenzen selbst trägt, wenn es schief geht. Ich habe als Käufer jedenfalls volles Verständnis dafür, wenn der Verkäufer sich lieber selbst überzeugt.

    Marcus

  • Ob man sich auf eine eGun-ID verlassen oder nicht, wird im Zweifelsfall das Gericht zu klären haben. Ich war jedenfalls erstaunt, dass ich meine ID einfach per einfachen Persoscan binnen Stundenfrist bekommen habe.
    Ich weiß nicht, ob eGun anhand der lesbaren Nummer eine Verifizierung in irgendeiner Form machen kann.

  • ich weiß ja nich ob ich bei der nameldung bei egun was falsch gemacht habe.

    aber ernsthaft nach meinem alter gefragt hat keiner, ja klar, aber da hätte man ja auch einfach irgendwas eintragen können.

    und perso kopie hat auch keiner was von gesagt bei der anmeldung

  • Zitat

    Original von fasty
    eGun iD reicht - lest mal die AGB von eGun unter "Z":

    "Zertifiziertes eGun-Mitglied

    Zertifiziertes eGun - Mitglied werden Sie, wenn Sie uns per Post oder per eMail eine Kopie oder Scan der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises zukommen lassen.
    Sie erhalten neben Ihrem Benutzernamen dieses Symbol. Dadurch wird Ihre Vertrauenswürdigkeit erheblich gesteigert. Alle eGun-Mitglieder sind damit über die Korrektheit Ihrer Angaben informiert. Lassen Sie sich zertifizieren!

    Zertifizierte Mitglieder benötigen keinen zusätzlichen Altersnachweis für Artikel welche ab 18 Jahren frei verkäuflich sind. Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn Waffenhändler dennoch einen Altersnachweis fordern. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen."

    Hi, kann mich fasty nur anschließen! Um zertifiziertes Mitglied zu werden muß man gegenüber eGun die Hosen runterlassen, die wollen schließlich auch auf der sicheren Seite sein!!!

    Außerdem, in Frage stellen kann man alles. Ich bin zertifiziertes eGun-Mitglied und gebe nur noch Waffenhändlern eine zusätzliche Ausweiskopie (weil, die sind dazu gesetzlich verpflichtet, in jedem Fall eine Ausweiskopie zu verlangen). Jeder andere private Verkäufer, der meine eGun-ID nicht akzeptiert, der kann mich mal. Dann soll er doch seinen Sch... behalten!

    Auch Ausweise kann man klauen oder fälschen, aber welcher Normalbürger macht das schon? Für mich persönlich ist eine eGun-ID völlig ausreichend, da bin ich rechtlich auf der sicheren Seite und stelle keine Fragen mehr!

    "Sehen und Erkennen ist zweierlei..."

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Genau so ist es.
    Der Überlasser einer Waffe hat sich davon zu überzeugen, dass der Erwerber zur Sache brechtigt ist - nicht mehr oder weniger.

    Ich würde das ohne Kaufvertrag und sicheren, schriftlichen Nachweis nicht machen, denn wenn die Waffe später bei einem Minderjährigen gefunden wird, wird man den Weg zurück verfolgen wollen.

    Floppyk, nimm's mir bitte nicht übel, aber dann kannste auch gleich einen notariellen Nachweis verlangen!!!

    "Sehen und Erkennen ist zweierlei..."

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Dann kannst Du aber gleich die Vorlage des Personalausweises im Orginal oder eine belaubigte Kopie fordern. Alles andere ist Augenwischerei.


    Joachim

    Nicht nur das, Joachim, dann könnte man auch gleich verlangen den Ausweis persönlich vorzulegen! *lol*

    Leute, wie soll denn das funktionieren? Man muß sich doch auf gewisse Mindeststandards verlassen können. Wenn ich z.B. eGun einen Ausweis-Scan zukommen lasse, dann überprüfen die ob mein Ausweis (egal ob Perso oder Reisepass mit Meldebestätigung) mit meinen Anmeldedaten übereinstimmt, oder nicht. Was soll denn auch noch mehr gemacht werden?

    Noch einmal, ich kann, wenn ich will, alles in Frage stellen, sogar einen notariell beglaubigten Vertrag! Der könnte ja auch getürkt sein, wenn ich nicht p e r s ö n l i c h dabei gewesen wäre.

    Nun kommt mal wieder runter und bleibt bitte auf'm Teppich!

    "Sehen und Erkennen ist zweierlei..."

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Ob man sich auf eine eGun-ID verlassen oder nicht, wird im Zweifelsfall das Gericht zu klären haben. Ich war jedenfalls erstaunt, dass ich meine ID einfach per einfachen Persoscan binnen Stundenfrist bekommen habe.
    Ich weiß nicht, ob eGun anhand der lesbaren Nummer eine Verifizierung in irgendeiner Form machen kann.

    Im Zweifelsfall wird auch jedes Gericht feststellen, daß Deine Angaben gegenüber eGun völlig korrekt sind, es sei denn, Du bist ein Betrüger oder ein Urkundenfälscher und dann wird Dir mit Sicherheit der Prozeß gemacht!

    Daß Du binnnen Stundenfrist von eGun die Freigabe (Zertifizierung) bekommen hast, hängt alleine damit zusammen, daß Deine Anmeldedaten mit dem Ausweis übereinstimmen und .... das ist doch wohl ok, oder?

    "Sehen und Erkennen ist zweierlei..."

  • Wer gleich drei Postings hintereinander absetzt, hat deshalb auch nicht unbedingt gleich recht... ;)

    Zitat

    Zertifizierte Mitglieder benötigen keinen zusätzlichen Altersnachweis für Artikel welche ab 18 Jahren frei verkäuflich sind.


    Das kann egun ja gar nicht festlegen, sondern nur der Gesetzgeber oder die Gerichte.

    Zitat

    Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn Waffenhändler dennoch einen Altersnachweis fordern. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


    Auf deutsch: Eigentlich gelten NUR die gesetzlichen Bestimmungen -- egun sichert sich hier ab und in keiner Weise zu, dass mit der egun-ID irgendwelchen gesetzlichen Bestimmungen Genüge getan wird.

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Wer gleich drei Postings hintereinander absetzt, hat deshalb auch nicht unbedingt gleich recht... ;)


    Das kann egun ja gar nicht festlegen, sondern nur der Gesetzgeber oder die Gerichte.


    Auf deutsch: Eigentlich gelten NUR die gesetzlichen Bestimmungen -- egun sichert sich hier ab und in keiner Weise zu, dass mit der egun-ID irgendwelchen gesetzlichen Bestimmungen Genüge getan wird.

    Erstens habe ich nie behauptet, daß ich Recht habe, schon gar nicht weil ich zufällig mal schnell war und mir keiner dazwischen gekommen ist. War mir auch schon ein bißchen suspekt, aber was soll's?

    Ich habe auch nie etwas anderes behauptet, als, daß eGun sich hier absichert, aber verdammt noch mal, wie sollen sie es denn anders machen?
    Noch einmal, alles was nicht persönlich vorgezeigt wird, wie z.B. bei einer Polizeikontrolle, oder Vorlage des Ausweises am Flughafen, wo der kontrollierende Beamte den Ausweis oder Reisepass mit dem Betreffenden vergleicht, könnte ja demnach in Frage gestellt werden.

    Ein gewisser AH hat mal die Frage gestellt, wollt ihr den totalen Krieg? Dem kann man so oder so gegenüber stehen, aber ich stelle dann mal hier die Frage: was wollt ihr eigentlich?

    Den totalen Überwachungsstaat? Ich bin nach wie vor der Meinung, wer sich eGun gegenüber ausgewiesen hat, der hat dem Gesetz nach Genüge getan. Ich hoffe, daß sich zwischendurch mal wieder jemand zu diesem Thema meldet, damit ich nicht wieder lesen muß, der, der 2, 3 oder 4 Post's nacheinander schreibt muß nicht unbedingt Recht haben. Hat er auch nicht, aber man sollte andere Meinungen zur Kenntnis nehmen und vielleicht auch respektieren!

    "Sehen und Erkennen ist zweierlei..."

  • Zitat

    Zertifizierte Mitglieder benötigen keinen zusätzlichen Altersnachweis für Artikel welche ab 18 Jahren frei verkäuflich sind.
    Das kann egun ja gar nicht festlegen, sondern nur der Gesetzgeber oder die Gerichte..

    Das ist völlig richtig und eGun hat ja auch hierfür nicht die Kriterien festgelegt, sondern der Gesetzgeber! Ich denke mal die Verantwortlichen von eGun kriegen einen Lachkrampf, wenn sie diesen Müll hier lesen. Die Verantwortlichen dieser Plattform verhalten sich schon sehr gut, indem die "Mindestvoraussetzungen" erfüllt werden (auch seitens der Käufer und Verkäufer). Ich persönlich habe zumindest die Erfahrung gemacht, daß, wenn es zu Problemen mit den Käufern bzw. Verkäufern kommt, man nicht völlig alleine gelassen wird, wie z.B. bei eBay!

    In jedem Fall kann ich von meiner Seite aus sagen, daß ich persönlich von eGun jede Unterstützung bekommen habe, wenn es um rechtswidrige Auktionen ging. Das ist nicht selbtsverständlich und bei eBay so gut wie unbekannt!!! *lol*

    "Sehen und Erkennen ist zweierlei..."

  • Es gibt einen Knopf der heißt "ändern"

    Wenn einem noch etwas einfällt, kann man so noch etwas dem Post hinzufügen und muss nicht immer einen neuen Beitrag starten. Das wird nämlich sehr unübersichtlich.

    Mach das doch bitte in Zukunft so.

    Gruß Matthias

    Einmal editiert, zuletzt von Drangdüwel (24. März 2010 um 01:21)

  • Danke Matthias!
    Tja, den habe ich doch benutzt, wo habe ich denn einen n e u e n Beitrag gestartet?

    Ok, is auch egal, ich gehe jetzt poofen! Ich wünsche eine angenehme Nacht!

    ich habe den Knopf "ÄNDERN" gefunden ...ist ja auch hell - jetzt - am Tag! ;D

    "Sehen und Erkennen ist zweierlei..."

    2 Mal editiert, zuletzt von Kraufux (24. März 2010 um 13:45)

  • ohne Persoscan gibts bei mir keine Waffen :F:
    Ich schreibe es in jede Auktion, wems nich passt der soll woanders kaufen.
    Egon ID hin oder her - interessiert mich nicht

    Gruss Robert

    Einmal editiert, zuletzt von robbie (24. März 2010 um 12:17)

  • Toll! :new16:

    Schauen wir uns doch die Fakten an:
    Wenn jemand egun-ID-Mitglied ist, dann hat er an's egun-Team eine Ausweiskopie oder einen Ausweisscan geschickt. Den haben sich die egun-Leute zumindest mal angesehen und daraufhin den ID-Status ausgegeben.

    Wenn nun jemand bei dir eine :F:-Waffe ersteigert und er die Waffe an genau die Adresse geschickt haben will, die auch bei egun hinterlegt ist, gibt es doch keinerlei Grund, selbst auch noch einen Ausweis zu verlangen - oder möchte hier ernsthaft jemand der Blockwart-Verkäufer (sorry, aber das musste raus, einiger der Ansichten hier im Thread sind schon wieder so ultimativ "deutsch"...) behaupten, er könne eine Ausweisfälschung besser identifizieren als die Mitarbeiter von egun??

    Meiner Meinung nach völlig sinnfreies Spießertum mit der zusätzlichen Gefahr, dass irgendein Privatverkäufer mit meiner Ausweiskopie "shoppen geht".

    Was ich jedoch fest halten will: Ich finde es absolut okay und fair, wenn ein Verkäufer, der auf eine eigene Ausweiskopie besteht, dies klar und deutlich in seinen Verkaufsbedingungen festhält - dann bleibe ich als Kunde König und kann mir selber überlegen, ob ich mitbiete oder lieber einen anderen, unkomplizierteren Verkäufer unterstütze...

    :F:: Crosman 622 :n1:, Cybergun Mossberg M500, Gamo G-1200, Walther CP88 Competition

    http://www.pro-legal.de - die NRA für Deutschland