Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 4.160 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Februar 2010 um 07:36) ist von Jagdzeit.

  • Hallo,
    ich meine irgendwo mal gehört zu haben das Armbrüste nicht als Waffen gelten und in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen. Mich würde interessieren ob dies zutrifft. Hab diesbezüglich in der SuFu nichts gefunden.
    Schonmal danke im vorraus.

    MfG Tobias

  • Zitat

    Unterabschnitt 2:
    Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
    1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

    [...]
    3. Erlaubnisfreies Führen

    3.1 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
    3.2 Armbrüste.

    Nach zu lesen im WaffG.
    Wir haben oben einen Button auf dem steht " recht ", dort findest Du das gesamte WaffG.
    Das ist jetzt nicht böse gemeint, sondern nur als Info.

    Also dürfen darf man, solln sollte man nicht. *lol*
    Ich glaube es gäbe eine ganz schönen Aufschrei wenn man mit einer AB durch die Gegend läuft.
    Zumindest darf man die AB ohne verschlossens Behältnis von A nach B bringen. Ich würde mir aber zusätzlich die entsprechenden Paragraphen des WaffG ausdrucken und mitnehmen. Nicht das ein Polizist auf die Idee kommt man bräuchte einen KWS :))


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von ToFu91
    Hab diesbezüglich in der SuFu nichts gefunden.
    Schonmal danke im vorraus.
    MfG Tobias

    Da müsste aber Haufenweise was zu finden sein, wie Joachim mir sicherlich bestätigen wird, haben Wir uns über das Pro und Contra die Griffel wund getippt, und sind meine ich bis Dato zu keinem endgültigen Ergebniss gekommen.

    Meine Empfehlung:
    Transporttasche, am besten verschliessbar muß ja nicht grad in Camo sein, eher unauffällig, Sehne oder den Kpl Bogen mit Sehne runter, letzteres hat den Vorteil das die AB in einer Angelruten Tasche untergebracht werden kann.

    Wer seine AB auf den Weg zum Schiessplatz so transportiert, wie diese Zeitgenössische Figur zeigt,

    https://www.zinnfigur.com/shop/images/ware/9_12_2596.jpg

    der muß damit rechnen, das der Ärger vorprogramiert ist, ob das führen nun erlaubt ist oder nicht.
    Gruß Bruder

    Einmal editiert, zuletzt von Bruder (18. Februar 2010 um 10:24)

  • *lol*

    Da hats sogar in unserem waffenrechtlich (noch) liberalen Österreich vor einiger zeit eine nette Anekdote gegeben !

    Ein mir bekannter Armbrustschütze (er ist in frühpension und besitzt keinen Führerschein ) war mit seinem Moped von einem turnier kommend auf dem weg nach Hause !

    Auf seinem Rücken hing , voller Stolz, die weithin bekannte und gefürchtete Tenpoint PHANTOM ! :))

    Das hat der Salzburger Polizei gar nicht geschmeckt !
    - und hat meinen bekannten kurzerhand verhaftet und mitgenommen !
    *lol* *lol* *lol* *lol*

    - nach ca. 3 stunden waren die Herren Uniformträger und Beschützer der Republik endlich in der Lage herauszufinden, dass die Armbrust bei uns sogar ein Kind haben darf !

    Darum, ToFu91 :
    Beherzige die Tips von Bruder und Pupsnase - gib die AB in eine Tasche,
    Gesetze ausdrucken und mitnehmen !
    Zu schnell ist sie beschlagnahmt !
    Und den Amtsschimmel zur Rückgabe zu bringen ist eine schwere Aufgabe ! Da kannst du im Recht sein , wie du willst !

    gruss aus den Alpen ! :winke:

  • Der Hinweis mit Tasche ist wichtig:

    Was man in einer Tasche transportiert, kann nicht für Irritationen sorgen. 98 % der Mitmenschen wissen nicht, was erlaubt ist und auch Mitarbeiter von Ordnungsamt oder Polizei sind in so speziellen Fragen nicht immer sattelfest.

    Ähnliche Erlebnisse wie in Alberts Annekdote haben auch schon Bogenschützen machen müssen, die mit geschultertem Bogen zum Bogenplatz 'radeln wollten und den Umweg über die Wache nehmen mußten.

    Vergl. FAQ Rechtslage zur Armbrust im WaffG.


    viele Grüße

    Andreas

    3 Mal editiert, zuletzt von kreuzbogen (18. Februar 2010 um 10:45)

  • Ja, ich bin auch der Meinung das ein neutrales Behältnis absolut nötig ist. Die Herren Schmiermichel ziehen sich an solchen Gelegenheiten richtig hoch. Da kannst Du Deine Armbrust sogar zuhause lagern und kommst trotzdem in die Zeitung! :new16:

  • Ich hab das mal lieber gelöscht,

    ( "was in diesem Forum bisher noch nicht völlig geklärt ist" )

    bevor die Erbsenzählerei über dieses Thema wieder von vorn beginnt, es gibt ja leider Leute genug, die sich an so eine Formulierung Std lang hoch ziehen könnten ;)

  • ToFu91
    Warum willst du´ne AB überhaupt in der Öffentlichkeit führen? Sag jetzt nicht weils geil aussieht, oder "die brauch ich zur Selbstverteidigung".

  • Zitat

    Original von Shooter78
    Warum willst du´ne AB überhaupt in der Öffentlichkeit führen?

    Er hat ja bisher nur geschrieben, daß ihn die Rechtslage interessiert.

    Klar läuft man nicht mit der geschulterten Armbrust 'rum, aber unter Führen fallen auch eine Menge nachvollziehbarer Nutzungen, beispielsweise

    1. 3D-Turniere auf den üblichen Parcouren im Wald,

    2. Präsentationen oder Vorführungen mit historischen Armbrüsten oder Nachbildungen auf Mittelalterfestivals oder ähnlichen Veranstaltungen, usw.

    Ohne erlaubnisfreies Führen wäre erlaubnisfreies Schießen oder sportliche Aktivitäten außerhalb von Schießstätten nicht möglich.


    viele Grüße

    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von kreuzbogen (18. Februar 2010 um 11:23)

  • Hallo Andreas!

    Natürlich nur reine Vermutungen!

    Aber man hat hier ja auch schon Pferde kotzen sehen. ;)

  • Zitat

    Original von Shooter78
    Aber man hat hier ja auch schon Pferde kotzen sehen. ;)

    man hat ja schon Pferde kotzen sehen, und das direkt vor der Apotheke :kotz:

    wenn wir schon genau sein wollen, dann aber auch mit dem kpl Spruch bidddeee schöööön *lol*

  • Shooter78: nein ich möchte nicht mit gespannter Armbrust durch die Öffentlichkeit laufen. Mir ging es aber darum das wir bei einem Freund etwas öfter schießen. Und mir ging es darum ob ich die kleine Armbrust einfach in ne Plastiktüte stecken darf und damit
    dann rumm laufen. Das dürfte dann ja jetzt soweit geklärt sein. Vielen dank für eure Beiträge.

    MfG Tobias

  • Zitat

    Original von ToFu91
    Shooter78: nein ich möchte nicht mit gespannter Armbrust durch die Öffentlichkeit laufen.


    Von gespannt hab ich auch nix gesagt!

    Gegen ne Plastiktüte sollte nichts sprechen.Musst nur so halten, das nicht jeder reingucken kann.

    Bei den grossen AB Taschen sieht das so aus, als würde man einen Manta-Rochen durch die Gegend tragen. *lol*

  • Zitat

    Original von Shooter78

    Bei den grossen AB Taschen sieht das so aus, als würde man einen Manta-Rochen durch die Gegend tragen. *lol*


    *lol* *lol* *lol* *lol* *lol* *lol* *lol* *lol*
    Das konnte ich mir nun nicht verkeifen

  • Spricht nichts dagegen, ich hatte meine AB am Anfang immer in eine Decke gehüllt...

    Meine Empfehlung für eine günstige Tasche ist bei eGun beim Händler cwoshop.de
    gibst du bei Google einfach ein: "page: http://www.egun.de cwoshop" Ich hab bei dem eine Tasche für 30 Euronen gekauft in die mit bissl quetschen sogar meine Darton Lightning passt. Qualität ist okay, dem Schulterriemen würde ich zwar nicht allzuviel zutrauen, aber trotzdem ist die Tasche wegen Riemen zum befestigen der AB und Ausstattung besser als die einfache Tasche von BSW, davon hab ich auch eine...

    Einmal editiert, zuletzt von xbow-n00b (18. Februar 2010 um 23:41)

  • Zitat

    Original von xbow-n00b
    Meine Empfehlung für eine günstige Tasche ist bei eGun beim Händler cwoshop.de
    gibst du bei Google einfach ein: "page: http://www.egun.de cwoshop"

    Er scheint aber leider zZ keine Taschen zu haben. Konnte zumindest keine finden.

    Einmal editiert, zuletzt von Dosenrafioli (19. Februar 2010 um 00:16)