Unbekannte Schreckschusswaffe

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 7.090 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Januar 2003 um 21:25) ist von svenni.

  • Was heisst an der Waffe hängen?

    Meine P22 ist viel schöner!
    Nur is es halt ein Erbstück von meinem Opa, und außerdem ist sie ja wohl schon ein Tacken älter!

    Wie bekommt man denn so ne WBK, beziehungsweise, was muss man da machen?
    Das ist doch nicht dasselbe wie dieser kleine Waffenschein, der ab April Pflicht wird, oder?
    Hatte nämlich vor den zu beantragen, war deswegen schon beim Amt, und saß da ne dreiviertel Stunde, bis die endlich herausbekommen hatten, was das eigentlich ist, und dass das nicht in ihren zuständigkeitsgebiet gehört, sondern die Polizei dafür verantwortlich ist!

    Eyken: Nee, vorbestraft bin ich nicht, die Anzeige wegen Sachbeschädigung, Eingriff ins Strassenverkehrsgeschehen und Diebstahl (ich hatte an Karneval sturzbesoffen von ner kleinen Baustelle so ein Licht von ner Barke mitgenommen, wurde leider erwischt!!
    :crazy2: ) wurde fallengelassen, wegen Nichtzurechenbarkeit während der tatzeit (ein Alkotest ergab 2,1 promille) und weil das alles halt recht lapidar war!
    Ich hatte wohl pech, das ich an so übereifrige Streifencops gelangt bin!

    :n12: Nur zwei Dinge im Leben eines Menschen sind wirklich wichtig: Sylvester und Karneval!!!:piss:


  • Lies noch mal meine Ausführungen. Für die alte Schreckschusspistole wirst Du keine WBK bekommen (kein Bedürfnis, keine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung). Ich bin auf das Thema doch bereits eingegangen.

    Ausserdem sehe ich bei Deinen Schilderungen über die behördenkundlichen Vorkommnisse schon ein Problem bei der Zuverlässigkeitsprüfung für die Erlangung einer WBK.

    Die Waffensachkundeprüfung wäre auch noch Vorraussetzung.

    gunimo

  • @ gunimo
    joot, hast mich überzeugt, werde die schöne EM-GE
    vernichten! meinste ich kann die einfach so unauffällig und dick eingepackt innen Abfall schmeißen? Da spar ich mir den weg über die behörde!
    Und zum Thema Führungszeugnis: Abgewiesene Anklagen werden doch nicht ins Führungszeugnis übernommen! Brauchte vor ein paar Wochen ein Führungszeugnis fürn Arbeitgeber, und da stand nix von der Karnevalsache drin!
    Wieso sollte das also zum Problem werden?
    Meinst Du, ich bekomm dann auch Probleme mit dem Erwerb des kleinen Waffenscheins? ???

    LUI

    :n12: Nur zwei Dinge im Leben eines Menschen sind wirklich wichtig: Sylvester und Karneval!!!:piss:

  • Guten Tag !
    meines Wissen gilt bis jetzt noch das sog. Erbenprivileg. Das heißt wenn die Schreckschuß geerbt wurde und beim Amt angemeldet wird, wird normalerweise eine WBK problemlos ausgestellt.
    Selbst wenn die EM-GE vom Opa nicht angemeldet war. denn erst ab dem neuen WaffG. muß die vererbte Waffe rechtmäßig besessen worden sein. Kommt natürlich auch auf die Beamten an. Kann sein der gute Wille wird anerkannt und man macht keinen großen trubel wegen einer unegfährlichen Platze oder der beamte spielt sich auf und macht einen Staatsakt draus. Ich würde empfehlen, das Ding anzumelden, freundlich mit der zust. behörde zu reden und ne WBK zu beantragen (und zwar sofort, da die Anmeldefrist für Kurzwaffen bekanntlich 14 tage ist). Wenn die behörde abblockt kan man ikmmer noch zur Schrottpresse greifen.Wenn jemand ne scharfe waffe erben kann, müßte das logischerweise auch für eine Gaswaffe gelten.
    Gruß
    Svenni

  • ...Du solltest sie vor Entsorgung völlig unbrauchbar machen.

    Ob das mit dem kleinen Waffenschein ein Problem gibt, weiss ich nicht. Keine Ahnung wo solche "Delikte";-) wie Deines überall einfließen, und ob überhaupt etwas davon "hängen geblieben" ist.

    gunimo

  • Zitat

    Original von svenni
    Guten Tag !
    meines Wissen gilt bis jetzt noch das sog. Erbenprivileg. Das heißt wenn die Schreckschuß geerbt wurde und beim Amt angemeldet wird, wird normalerweise eine WBK problemlos ausgestellt.
    Selbst wenn die EM-GE vom Opa nicht angemeldet war. denn erst ab dem neuen WaffG. muß die vererbte Waffe rechtmäßig besessen worden sein. Kommt natürlich auch auf die Beamten an. Kann sein der gute Wille wird anerkannt und man macht keinen großen trubel wegen einer unegfährlichen Platze oder der beamte spielt sich auf und macht einen Staatsakt draus. Ich würde empfehlen, das Ding anzumelden, freundlich mit der zust. behörde zu reden und ne WBK zu beantragen (und zwar sofort, da die Anmeldefrist für Kurzwaffen bekanntlich 14 tage ist). Wenn die behörde abblockt kan man ikmmer noch zur Schrottpresse greifen.Wenn jemand ne scharfe waffe erben kann, müßte das logischerweise auch für eine Gaswaffe gelten.
    Gruß
    Svenni

    Bei mir hat das mit der Erbenbegründung nichts gebracht! Meine Pistolen ohne PTB waren auch vom Großvater. Alles was nicht über ein Testament benannt wird, kann man im Nachhinein nicht legitimieren. Das würde nur gehen, wenn die Pistole vor Ablauf der Anmeldefrist in eine WBK eingetragen worden wäre. Dann wäre sie erfasst und ein Beweis für den Vorbesitz durch den Opa erbracht. Mit diesem Ansinnen bin ich ja zur Kreispolizeibehörde gegangen. Das Ende der Geschichte ist bekannt: Ultimativ geforderte Vernichtung mit kostenpflichtigem Nachweis. Alternativ: Überlassung an einen Berechtigten oder Anklage wegen illegalem Waffenbesitz. Also, erspar Dir den Ärger, zerklump das Teil, und ruhe ist....

    Ist nur ein gut gemeinter Rat, jeder darf natürlich selber für sich die Erfahrung sammeln.

    gunimo

  • also einem bekanntem mit WBK überlassen.... hmmmmm! So einen hab ich leider nicht...
    Aber hier gibts ja genügend.....

    Also, hat jemand von euch Interesse? Für lau so ein teil...!
    Wenn ja meldet euch per mail bei mir!

    Danke trotzdem für eure zahlreichen Hilfen!

    Lui

    :n12: Nur zwei Dinge im Leben eines Menschen sind wirklich wichtig: Sylvester und Karneval!!!:piss:

    Einmal editiert, zuletzt von Lui (17. Januar 2003 um 20:07)

  • Zitat

    Original von Lui
    also einem bekanntem mit WBK überlassen.... hmmmmm! So einen hab ich leider nicht...
    Aber hier gibts ja genügend.....

    Lui


    ...glaubst Du allen Ernstes, dass jemand einen teuren Eintrag und einen Platz in der WBK verschwendet, um sich einen alten "Druckgusstrümmer" ;):nuts: eintragen zu lassen... :new16:

  • ..ach noch was: Bei einer evtl. Veräusserung machen sich Käufer und Verkäufer strafbar, da diese Waffe illegal, also ohne WBK-Eintrag, besessen wird. Es handelt sich hier nach dem Gesetz um eine genehmigungspflichtige Waffe!! - Soviel zu unserem "phantastischen" Waffengesetz und dessen Interpretationsmöglichkeiten.

    Glück-auf

    gunimo :new16:

  • ach wie, dat kostet auch noch wat sich das eintragen zu lassen?
    na dann kütt se wech!
    was genau bedeutet jedoch unbrauchbar machen? is so ziemlich massiv das dingen, is nix mit druckguss oder so! wenn du mit nem hammer druffkloppst passiert gar nichts!

    :n12: Nur zwei Dinge im Leben eines Menschen sind wirklich wichtig: Sylvester und Karneval!!!:piss:

  • Zitat

    Original von gunimo
    ..ach noch was: Bei einer evtl. Veräusserung machen sich Käufer und Verkäufer strafbar, da diese Waffe illegal, also ohne WBK-Eintrag, besessen wird.
    :new16:

    ui, langsam bekomm ich paras! werd dat dingen einfach irgendwo im Garten einbetonieren, und zwar sofort! wenn ich geahnt hätte, was mein opa mir da hinterlassen hat.........

    :n12: Nur zwei Dinge im Leben eines Menschen sind wirklich wichtig: Sylvester und Karneval!!!:piss:

  • Zitat

    Original von Lui
    ach wie, dat kostet auch noch wat sich das eintragen zu lassen?

    ...hä-hä-hä, ja lebst Du denn in Wolkenkuckucksheim?? :nuts: Klar, Schützen und Waffensammler sind DIE Melkkühe der Nation!

    Zitat


    na dann kütt se wech!
    was genau bedeutet jedoch unbrauchbar machen? is so ziemlich massiv das dingen, is nix mit druckguss oder so! wenn du mit nem hammer druffkloppst passiert gar nichts!

    ...so zurichten, dass sie völlig irreparabel ist und auch durch aufwändigste Heimarbeit nicht mehr brauchbar gemacht werden kann! Meine wurden zersäääääääägt :cry::cry: Ich musste das vom BüMa machen lassen, wegem dem Nachweis.

    Ein Tipp: Schlachte das Teil vorher völlig aus: Griffschalen, Mag, Federn u.a., vielleicht kannst Du damit mal einem Sammler helfen... nimmt ja keinen Platz weg und frisst kein Brot.

    gunimo

  • Zitat

    Original von gunimo
    Klar, Schützen und Waffensammler sind DIE Melkkühe der Nation!

    Und wat is mit uns arme Autofahrer? Ich überlege schon, mir einen Euter verbauen zu lassen, dann hat's Herr Eichel leichter... :fluch: :evil:

    Aber dat is nu wedder OT.

    Gib Gates keine Chance!

    FWR- Mitglied Nr. 22146

  • Zitat

    Original von King Wimmy

    Und wat is mit uns arme Autofahrer? Ich überlege schon, mir einen Euter verbauen zu lassen, dann hat's Herr Eichel leichter... :fluch: :evil:

    Aber dat is nu wedder OT.

    ...wieso, ist doch kein Problem! Ich schlage dem Typen Eichel ein Schnippchen: ...ich tanke immer nur für 10 EURONEN...hä-hä-hä... da kann der mich mal... :nuts::nuts::nuts:

  • @ Lui
    "Unzuverlässigkeit" aufgrund von Delikten, die dich an eriner Erlangung einer WBK hindern könnte, liegt erst ab einem bestimmten Strafmaß vor (ich glaube 80 Tagessätze).

    Allerdings würde es wohl in der Tat mit dem Bedürfnis für diese Pistole recht schwierig werden...

  • [
    Bei mir hat das mit der Erbenbegründung nichts gebracht! Meine Pistolen ohne PTB waren auch vom Großvater. Alles was nicht über ein Testament benannt wird, kann man im Nachhinein nicht legitimieren. Das würde nur gehen, wenn die Pistole vor Ablauf der Anmeldefrist in eine WBK eingetragen worden wäre. Dann wäre sie erfasst und ein Beweis für den Vorbesitz durch den Opa erbracht. Mit diesem Ansinnen bin ich ja zur Kreispolizeibehörde gegangen. Das Ende der Geschichte ist bekannt: Ultimativ geforderte Vernichtung mit kostenpflichtigem Nachweis. Alternativ: Überlassung an einen Berechtigten oder Anklage wegen illegalem Waffenbesitz. Also, erspar Dir den Ärger, zerklump das Teil, und ruhe ist....

    Ist nur ein gut gemeinter Rat, jeder darf natürlich selber für sich die Erfahrung sammeln.

    gunimo[/quote]

    Hallo zusammen,

    Das mit dem Erbenprivileg würd ich auf einen versuch ankommen lassen. Wiegesagt komt es hier auch auf die behörde an. ich kenne jemand, dem ist genau das selbe passiert, er hat jedoch die WBK ohne Probleme bekommen. Wenn z.B. andere Familienmitglieder (z.B. Oma) bestätigen, daß das Ding im haushalt war und dem Opa gehört hat, dürfte bei einem bürgernahen Beamten nichts passieren. Daß das Ding alt ist sieht jeder, der etwas davon versteht. Und daß die innere Sicherheit dadurch nicht gefährdet ist ist auch klar.
    Ein Bedürfnis wird bis dato bei einer Erbschaft nicht geprüft. Man muß polizeilich sauber sein. Was halt ein problem ist, ist daß das Ding bisher nicht eingetragen war. Aber das käme auf einen Versuch an. Angenommen die Behörde drückt ein Auge zu und stellt ne Karte aus ist doch alles o.k. und das Erbstück kann im familienbesitz bleiben. Wenn es bei den Waffen von Gunimo nicht geklappt hat ist das nur schade, heißt aber noch lange nicht, daß alle beamten der waffenbehörde so rigoros reagieren.
    Svenni

    2 Mal editiert, zuletzt von svenni (17. Januar 2003 um 21:26)