Tuninglauf importieren,die Zweite...

Es gibt 55 Antworten in diesem Thema, welches 9.117 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Januar 2010 um 17:27) ist von baumstamm.

  • Ich rede hier von Laufrohlingen bzw. Laufabschnitten
    einen fertigen Revolverlauf kannst du freilich nicht kaufen weil der durch das Gewinde auf den bestimmten Waqffentyp angepasst ist.

  • Zitat

    Abschnitt 1 Unterabschnit 1 1.3 Als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können. Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der wesentlichen Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schusswaffen bestimmt sind;

    Noch fragen, Kienzle?

  • Jupp und Vorderlader habe auch keinen Lauf.
    Ähm, wo hast Du dein Sachkunde nochmal gemacht ?


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von menix
    Ich will das mal so definieren
    Wenn deine Waffe ein F zeichen hat
    und du einen Lauf importierst und einbaust
    und die Waffe kommt nicht über 7,5 Joule
    Kann dir niemand was ans Bein flicken, mit welcher Begründung auch?


    Na, Du hast ja eine ganz tolle Auffassung... Ich bin auch nicht der Meinung, daß unsere gesetze Sinn machen. Jeden Tag noch weniger. Aber das ist keine Begründung für Gesetzesverstöße!

    Der Einbau leistungsverändernder Teile ist verboten! Punkt! Damit ist das :F: auf der Waffe wertlos geworden und Du bist im Besitz einer illegalen Waffe! Und ein Tuninglauf verändert die Leistung, völlig egal, ob die Waffe noch immer unter 7,5 Joule hat.

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

    Einmal editiert, zuletzt von Elchinator (15. Januar 2010 um 20:09)

  • Zitat

    Original von hondo
    Ich will keinen Tuninglauf einbauen,
    ich will ihn nur besitzen,sprich Importieren.


    Jaja, ist klar ! :) Sorry, das mußte sein.

    Beim Heissgaserlauf könnte menix sogar Recht haben, wenn man die Definition "für allgemein gebräuchliche Werkzeuge" der halboffiziellen WaffVwV liest. Diese beinhaltet nur leichtes Gerät, keine stationär betriebenen Maschinen.

    Trotzdem Offtopic, da es hier um einen einbaufertigen Lauf geht.

    Zitat

    Original von menix
    Wart ihr schon mal vor Gericht wegen Waffendelikten?


    Du aber schon ? Wenn man sich so auskennt wie die beiden, braucht man sich dort keine Sachkunde-Nachhilfe holen.

    Andreas

  • Ja ich war schon vor Gericht
    Apropos Vorderlader
    Selbstverständlich sind Vorderladerläufer frei erwerbbar, du kannst ja sogar
    funktionsfähige einschüssige Vorderlader ab 18 Jahren erwerben

  • Jupp.

    Was davon darfst Du raten *lol*
    Aber was ist los ? Sind dir die Argumente ausgegangen ?

    Mal was anderes, verstehe ich deine Beitrag richtig wenn ich annehme das Du der Meinung bist das, wenn jemand wegen eines Verstoßes gegen das WaffG vor Gericht war wird er ein Fachman für das Waffenrecht ?


    Joachim

    Edit: Natürlich sind Einschüssige Vorderlader deren Modell vor 1871 entwickelt wurden frei ab 18. Das ist auch garnicht der Punkt. Du hast die These vertreten das ein Lauf nur ein Lauf ist wenn er ein Patronenlager hat. Ein Vorderlader hat kein Patronenlager. Denoch ist der Lauf ein Lauf

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (15. Januar 2010 um 20:58)

  • Zitat

    Original von menix
    Ja ich war schon vor Gericht


    Wieso nur überrascht mich das jetzt nicht...?

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • Zitat

    Original von groza

    Schrotflinten.

    Meines Wissen (bin mir nicht sicher) hat eine "Büchse" auch keine Züge/Felder, sondern einen glatten Lauf
    ......die Sachkunde ist halt auch schon wieder 3 Jahre her!!!!

    :direx: Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg :evil:

  • Zitat

    Original von LuckyLuke1250
    Meines Wissen (bin mir nicht sicher) hat eine "Büchse" auch keine Züge/Felder, sondern einen glatten Lauf
    ......die Sachkunde ist halt auch schon wieder 3 Jahre her!!!!

    Büchse= Züge/Felder oder Polygonprofil

    Flinte= Glattlauf

  • Hey Leute, nicht ablenken von des Pudels Kern.
    Also, menix.
    Schlag dir die Büchse aus dem Kopf und reagiere auf die Beiträge. Oder sind dir die Argumente wirklich ausgegangen ?


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Moin,
    also da wohl nur eine Anfrage beim zuständigen Zollamt endgültige Klarheit schaffen würde...,
    das mir aber wieder zuviel Streß bedeutet,
    habe ich den Tuninglauf aus meiner Bestellung storniert.

    Danke an Alle,
    die mir ihre Sichtweise kundgetan haben und mir so Ansatzpunkte dargelegt haben.


    besten Dank:
    Hondo

  • setzt ein lauf nicht eine ausreichende festigkeit vorraus? und ist die bei einem messingrohr gegeben?

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg