Schlecht gelaunter Polizist - bekomme ich darum keinen KWS?

Es gibt 69 Antworten in diesem Thema, welches 8.201 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Januar 2010 um 10:04) ist von Yoda.

  • Zitat

    Original von Rancon
    Druck einfach den Antrag aus und schick ihn dorthin. Deren Ermessen ist gegen 0 - auf den Wortlaut des Gesetzes achten. Wenn der KWS abgelehnt wird obwohl die Voraussetzungen vorliegen, einfach Widerspruch einlegen (Frist beachten) und auf die gesetzlichen Vorschriften verweisen. Wenn das nichts bringt, kann man immernoch bei dem zuständigen Verwaltungsgericht klagen. Das kann allerdings dauern :confused2:

    Um den KWS kümmert sich eine zuständige Stelle, wenn die einen schriftlichen Antrag haben, erspart man sich so ein unnötiges Telefonat, bei dem eh nichts verbindliches rauskommt.

    Hallo,

    genau so geht das, nicht über die Polizei gehen, warum auch?
    Hier bei uns im Kreis ist das Landratsamt zuständig, den Antrag kannst du vom web ausdrucken, ausfüllen und abgeben, evtl.noch gleich bezahlen.Die Dame ist da auch noch nett.Eigentlich kein Problem.
    Mach dir wegen den Ordnungshütern keinen Kopf.
    (außer..... :cry:.. du lebst sehr ländlich und der oberste Hüter des Gesetzes ist Gleichzeit Bürgermeister und stellvertretender Landrad, aber so viel Pech gibt es wohl nicht) )


    lg

    Das Leben ist Hart aber ungerecht !

  • Ja, natürlich. Der KWS kostet nichts. Es ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr für den Antrag - übrigens profitiert der Staat nicht davon, die fünfzig Euro decken vmtl nicht der Aufwand, der dabei zusammenkommt ;)

  • die Anträge enthalten zum Teil folgende Fragen

    3. Angaben zur persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung
    Ich besitze die zum Umgang mit Schusswaffen erforderliche körperliche Eignung
    Mögliche Einschränkungen: (z. B.: nicht korr.-bare Sehschwäche, Nachtblindheit, Hirnverletzungen,
    schwere Herz-/Kreislauferkrankungen, Anfallsleiden, Geisteskrankheit, Amputation, Lähmungen usw.)
    Ich besitze folgende Einschränkungen:
    Ich bin nicht Mitglied in einem Verein, der unanfechtbar verboten wurde,
    nicht Mitglied einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das BVG festgestellt hat,
    nicht innerhalb der letzten 5 Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit richterlicher
    Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam gewesen,
    nicht in meiner Geschäftsfähigkeit beschränkt oder geschäftsunfähig,
    nicht abhängig von Alkohol und Drogen und auch nicht psychisch krank oder labil.

  • Dadurch haben sich die Vorurteile gegenüber der Beamten der Polizei
    mal wieder bestätiegen.Ich würde mir das Formular auch einfach downloaden und ausgefüllt abschicken.Das ist dein Recht. :direx:

    Moto des Minensucher: Wer suchet der findet, wer drauftritt verschwindet :n17:

  • Zitat

    Original von Puschkind_030
    Ich würde mir das Formular auch einfach downloaden und ausgefüllt abschicken.Das ist dein Recht. :direx:

    klar! er kann ausdrucken und wegschicken was er will!!!


    das hier vor ort erforderliche formular ist sehr übersichtlich. die einzig waffen-relevanten fragen sind die ptb-nummern der vorhandenen und wie diese aufbewahrt werden....


    wird wohl sehr unterschiedlich gehandhabt.

    x Röhm RG 59 x Röhm RG 9 x Valtro mod. 98 civil x H&K USP x

  • Vielleicht ist der abgelehnte Opa Mitglied der als nicht verfassungskonform eingestuften und vom Verfassungsschutz überwachten / bespitzelten Partei wie "Die Linke", "NPD", "Graue Panther", "Republikaner", etc. - das wäre schon ausreichend, um den KWS zu verweigern. Oder er lebte in der DDR und war als inzwischen bekannter IM tätig oder, oder,...

    Der Möglichkeiten gibt es viele, um den KWS erstmal zu verweigern. In wie weit bei einem Widerspruch und einem eventuell folgenden Verwaltungsgerichtsverfahren die verweigernde Behörde doch Recht bekommt, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt. Leider nehmen zu viele Bürger unrechtmäßige Rechtsbeschneidungen wie gottgegeben hin und reden so Diktatur und Polizeistaat das Wort. :new16:

  • Es gibt Länder, es gibt Länder, wo richtig was los ist..., und es gibt, ...
    http://www.youtube.com/watch?v=cNfJ7woNxpI

    Antrag stellen, Gebühr bezahlen, Wisch erhalten, fertig! Mann!

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Ich habe beim Kreis Pinneberg im September den KWS beantragt. Im Oktober hatte ich noch eine Gerichtsverhandlung, nach zehn Minuten forderte sogar der Staatsanwalt Freispruch. Mein Führungszeugnis sieht aus wie mit Persil gewaschen.
    Habe immer noch keinen KWS, muß bestimmt den zuständigen Beamten aus seinem Winterschlaf wecken.

    Genieße dein Leben, denn Du hast nur eins. :party:
    Aber bitte nicht das Gehirn ausschalten.

    Einmal editiert, zuletzt von HEW2307 (16. Januar 2010 um 23:58)

  • Zitat

    Original von 5-atü

    Ich würde eher gesundheitliche Probleme vermuten: Allergien, Diabetes, Herz, Kreislauf, Füße, usw.
    Wäre für mich zwar nicht nachvollziehbar und kein ausreichender Grund (Parkinson, Alsheimer, etc. schon eher), aber gut möglich, dass die ausstellende Behörde zu übervorsichtig war ("Wie Heuschnupfen? Nee, dann bekommen sie doch keinen KWS!").

    auf diese gründe wollte ich auch eigentlich hinaus. zwar übertrieben bei manchen sachen zu verstehen.

    aber mich wunderts, dass kein grund angegeben wurde.

  • Aus Neugier habe ich mal hier bei uns in der Region nach einem Antragsformular geschaut..... die Fragen tatsächlich nach

    Geburtsname der Mutter :confused2:
    Waffentyp,
    Hersteller,
    Art,
    Kaliber
    PTB vorhanden ja/nein,
    Herstellungsnummer und
    Aufbewahrungsort.....


    mit 5 Zeilen ist das Formular natürlich gnadenlos zu klein. ;D

    Gruß
    Thorsten

  • Mahlzeit,

    Sorry konnte die Tage nicht online kommen da ich die Bude immer mit Gästen voll hatte ....

    Mich persönlich regt an der ganzen Geschichte jetzt lediglich auf, das ich ja so gesehen nach Strich und Faden verarscht worden bin wenn der mir den Schein garnicht aus eigenem Ermessen verwehren darf....

    Zitat

    nicht innerhalb der letzten 5 Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit richterlicher Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam gewesen,

    Was soll das denn jetzt bedeuten ? Bei dem ganzen Gesetzen hab ich garkeinen durchblick, was auch der Grund war warum ich den Netten Herrn von der Behörde überhaupt angerufen habe....

    SSW´s: Sig Sauer P239/Umarex Phyton/EM-GE Mod. 6d/Reck Goliath
    Luftdruck: Umarex S.P. 50

  • Hmm - ich schreib jetzt mal Fett um meine Erfahrungen zum Thema in NRW mitzuteilen.
    So oder ähnlich habe ich es auch schon von anderer Seite gehört.

    - Man stellt einen Antrag (online oder via Post)

    - man bekommt unangemeldet Besuch von einem Beamten (meißt uniformiert) der den Auftrag hat die waffenrechtliche Zuverlässigkeit des Antragstellers gemäß den Anforderungen an den KWS zu prüfen. (Wie immer Er das auch machen will).

    - man bekommt ein weilchen später per post bescheid das man sich den KWS beim zuständigen Sachbearbeiter abholen darf - sofern man vor Ort die 50 Euro entrichtet.

    Ich meine gelesen zu haben das man seitens der Verwaltung in BaWü ähnlichen Aufwand betreibt.


    Nelo - den Gedanken sich im Vorfeld auf der Wache darüber zu informieren halte ich für gut und in meinen Augen hast Du auch nichts falsch gemacht.

    Der Beamte jedoch kann Dir "einen vom Pferd erzählen" solange Er keinen Auftrag hat.
    In meinen Augen hat Er völlig unangemessen und schlecht informiert reagiert.
    Seine persönliche Meinung spielt da auch keine Rolle.

    Meine Empfehlung:

    - Antrag stellen und der Dinge harren die da kommen. ;)

    Dann ist der beamte auch verpflichtet sich sachlich mit dem Vorgang auseinander zu setzen und ein "der ist mir aber zu jung" oder ähnliches spiels da keine Rolle mehr.

    Auch in die Wohnung lassen braucht (und sollte) man Ihn nicht - begrabbeln irgendwelcher Waffen steht Ihm auch nicht zu.

    Mach das offiziell - dann geht das Seinen Weg.

    Gruß,

    Michael

  • Ich denke das ich die Sache nun auch so angehen werde ...

    Von nem Bekannten der bei der Polizei ist lass ich mir den Antrag mitbringen, füll den aus und reich ihn ein.

    Schluss aus Ende .

    SSW´s: Sig Sauer P239/Umarex Phyton/EM-GE Mod. 6d/Reck Goliath
    Luftdruck: Umarex S.P. 50