ZitatOriginal von Rancon
Druck einfach den Antrag aus und schick ihn dorthin. Deren Ermessen ist gegen 0 - auf den Wortlaut des Gesetzes achten. Wenn der KWS abgelehnt wird obwohl die Voraussetzungen vorliegen, einfach Widerspruch einlegen (Frist beachten) und auf die gesetzlichen Vorschriften verweisen. Wenn das nichts bringt, kann man immernoch bei dem zuständigen Verwaltungsgericht klagen. Das kann allerdings dauernUm den KWS kümmert sich eine zuständige Stelle, wenn die einen schriftlichen Antrag haben, erspart man sich so ein unnötiges Telefonat, bei dem eh nichts verbindliches rauskommt.
Hallo,
genau so geht das, nicht über die Polizei gehen, warum auch?
Hier bei uns im Kreis ist das Landratsamt zuständig, den Antrag kannst du vom web ausdrucken, ausfüllen und abgeben, evtl.noch gleich bezahlen.Die Dame ist da auch noch nett.Eigentlich kein Problem.
Mach dir wegen den Ordnungshütern keinen Kopf.
(außer..... .. du lebst sehr ländlich und der oberste Hüter des Gesetzes ist Gleichzeit Bürgermeister und stellvertretender Landrad, aber so viel Pech gibt es wohl nicht) )
lg