Laser / Lampen an Softairs

Es gibt 135 Antworten in diesem Thema, welches 14.839 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Januar 2010 um 13:43) ist von your-face.

  • Naja, die Sache ist, die Leute die illegal wildern scheren sich glaub nicht darüber, ob sie darüber hinaus noch ne illegale Lampe dran haben oder nicht.

    Zur Not hilft auch einfach ein Streifen paketband als Montage.

    Und wer unbedingt ne Lampe dranhaben will, macht sich im Internet international etwas schlau und lässt sich einen Lampendummy aus dem Ausland schicken.

  • Naja, die Möglichkeiten eine Lampe wie ein Glock LLM sich zu besorgen sind schon eher schwierig in D.
    Wer allerdings sich eine Waffe besorgt um damit zu Wildern wird sie wohl kaum auf einer WBK haben. Da liegt der Verdacht nahe, dass derjenige auch an sowas ohne Probleme rankommt.

    Da fällt mir grade mal wieder auf wie sinnlos dieses Verbot ist.

    BTW: Wo wir grade bein sinnlosen Verboten sind:
    Man kann auch zum Beispiel eine Glock17 so triggern, dass sie fast so losgeht wie eine G18c auf FA...

    Edit: Stimmt übrigens auch: Man kann sich mit einem Streifen Isolierband und einer Lidl Taschenlampe eine Waffenleuchte für unter 20 Euro bauen (aus frei zu erwerbenden Materialien) mit der man Wildern kann.

    Aber jetzt bin ich lieber still, denn sonst haben wir bald keine Taschenlampen und kein Klebeband mehr in D aber dafür ein noch dickeres und blöderes Gesetzbuch :nuts:.

    Mfg Alex

    ()()
    (°.°)
    (._.)
    Ich bin eine Signatur

    Einmal editiert, zuletzt von Walt(h)er (18. Januar 2010 um 15:38)

  • für die hobbyjuristen unter euch, mal folgende knobelaufgabe:

    was ist mit einem magnifier, der zusätzlich mit einem laser ausgestattet ist, und im paket mit einer montage für die rail, wie auch mit einer montage für die helmaufnahme geliefert wird.

    jetzt bin ich gespannt.

    God made Men, Sam Colt made them equal.

  • Solange die Lampe von der Montage getrennt ist,ist es ziemlich egal ob es ein oder zwei Pakete sind.. Weder Lampe noch Montage sind als einzelnes verboten,nur zusammen gefügt wird daraus der Stein des Anstoßes. Leider ist das Recht halt so,auch wenn es uns nicht passt.
    Lampe allein ist nicht strafbar,Montage allein auch nicht.
    Zusammengebaut oder in gleicher eingeschweißter Verpackung als Set ist es strafbar und da macht auch keiner eine Ausnahme.

    Und edit:Bin kein Hobbyjurist,nur lese ich die Gesetze so wie sie da stehen und wie sie der Richter und Co auch an sieht,nämlich Wort für Wort ohne einen Sinn dahinter zu erfragen

    Spinat schmeckt am besten,wenn man ihn kurz vor Verzehr durch ein Steak ersetzt

    Einmal editiert, zuletzt von eclipse286 (19. Januar 2010 um 00:08)

  • ich fürchte, da kommt man mit gesundem menschenverstand nicht ans richtige ende. gesetze lesen, wie sie da stehen, ist eine völlig falsche herangehensweise. juristen lesen gesetze nämlich ganz anders, als normal sterbliche. ich hab einen befreundeten anwalt mit dieser konstellation konfrontiert, und seine erste einschätzung war: verboten. genaueres will er aber recherchieren.

    abgesehen davon stimmt er mit mir überein, dass, sollte es tatsächlich verboten sein, das gesetz wieder mal eines der kategorie "blödsinn" ist. wenigstens was.

    God made Men, Sam Colt made them equal.

  • und das nachtsicht-ZF mit infrarotemitter...

    das ist sowieso das blödeste, für uns unsichtbares licht ist sogar verboten. dabei sind das auch nur wellen... ab wo fängt licht an? wenn ich mir ne funke dranschraub, ist das auch v erboten? gut, man kann funkwellen nicht sehen... aber ist im frequenzbereich doch nur noch etwas weiter... o.0

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Zitat

    Original von Leuchtturm

    Hast Du dazu bitte einen Gesetzestext-Link greifbar ?

    Danke !

    Gruß,Leuchtturm

    Gern:

    WaffVwV:
    Anl.I-A1-UA1-4.1
    Zu derartigen Vorrichtungen zählen insbesondere solche Teile, die auf Grund ihrer
    Konstruktion zur Verwendung an Schusswaffen bestimmt sind und sichtbares oder unsichtbares
    Licht emittieren.
    Ein Ziel wird beleuchtet, wenn es durch einen Lichtkegel aufgenommen und erkennbar
    erhellt wird.
    Ein Ziel wird markiert, wenn der Treffpunkt durch einen Lichtpunkt im Ziel dargestellt
    wird.
    Bei den Zielscheinwerfern handelt es sich um Lampen, die mittels einer Montagevorrichtung
    an Schusswaffen befestigt sind. Oftmals können diese mittels Fernschalter angeschaltet
    werden.
    Bei Lasern im Sinne dieser Vorschrift handelt es sich um Vorrichtungen, die mittels
    Licht das Ziel markieren und über eine Montagevorrichtung an der Waffe befestigt sind.
    Bei den oben angeführten Definitionen von Zielscheinwerfern und Lasern handelt es
    sich um Begriffsbestimmungen und somit um keine waffenrechtlichen Reglementierungen
    (s. Anl.II-A1-1.2.4). Die Definitionen müssen derart eng gefasst werden, um eine
    Ausweitung verbotener Waffen dieser Art auf allgemein gebräuchliche Taschenlampen
    und Laserpointer zu vermeiden.
    Bei Zielpunktprojektoren handelt es sich um Lampen, die mittels einer Abschattung eines
    Teils des Lichtkegels den Zielpunkt markieren.
    Die Wellenlängen des ausgestrahlten Lichtes der Vorrichtungen müssen nicht im sichtbaren
    Bereich, sondern können auch im Infrarot- oder Ultraviolett-Bereich liegen (z. B.
    bei Infrarot-Zielscheinwerfern).

  • Das heisst doch,

    wenn ich mir einen Laser an die Waffe montiere, der am ZIel VORBEI leuchtet ist er wieder erlaubt oder wie? ;)

    Bevor jetzt hier wieder alle abdrehen:

    :direx:DAS WAR EIN SCHERZ! :confused:

    Laser und Lampen an Waffen verboten. Aus die Maus.

    @ Leuchtturm:

    Dass Umgang, Besitz, bla, bla, bla verboten sind findet man in den Straf- und Busgeldvorschriften des Waffengesetzes:

    §52 Art. 3 Abs. 1

    Da ist das in feinstem Juristendeutsch ziemlich genau erklärt,.....glaube ich.....???


    Grüße

  • Zitat

    Original von eclipse286
    Lampe allein ist nicht strafbar,Montage allein auch nicht.
    Zusammengebaut oder in gleicher eingeschweißter Verpackung als Set ist es strafbar und da macht auch keiner eine Ausnahme.

    Weisst du das sicher?

    Ich frage, weil ich bei einem amerikanischen Händler jetzt etwas gefunden habe, bei dem die Montage nicht fest ist, also abnehmbar. Darf ich das besitzen, oder nicht? Bzw. kann ich das überhaupt importieren?


    Ich möchte so ein Ding fürs Spielen im Ausland haben.
    Darum häng ich mich überhaupt so an dem Thema auf.

    Es tut mir leid, dass ich euch damit unentwegt auf den Sack gehe. :huldige: Sorry.

    Grüße

  • Letzten Endes wird darüber ein Richter entscheiden, und nicht wir. Wir können daher auch nur ungefähre Prognosen abgeben ;)

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • Dann prognostizier mal bitte.

    Werde dieses auch noch mit Juristen klären, bevor ich da tatsächlich was bestellen sollte.

    Wollte hier halt auch nur ne "Vorab-" Prognose haben.

    Bin gespannt in welche Richtung das geht.

    Danke euch.

    Grüße

  • kann wohl keiner so 100% prognostizieren...kommt drauf an wie der kaffee vom richter an dem tag war. du kennst den wortlaut des gesetzes...gut möglich dass du damit durchkommst, aber auch gut möglich dass DIE das anders sehen.

    ich persoenlich wuerde es nicht riskieren ;)

    o
    L_
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  • Bin weder Anwalt noch Richter, nur so wie ich es bisher immer gelesen und verstanden habe:
    Lampe allein,ok
    Montage allein,ok
    Lampe und Montage zwar im gleichen Paket aber getrennte Verpackungen auch kein Problem

    Lampe und Montage zusammen als Set eingeschweißt ist ein Problem,weil das Set ja diesen Verwendungszeck hat.
    Das wird,soweit ich es verstanden habe,dann gleichgestellt wie schon montiert,weil es ja als Set zur Zielbeleuchtung/Targetlaser usw auch verkauft wird.
    Wenn es anders wäre,dann würden wohl einige sich ein solches Set kaufen und behaupten,das nur die Taschenlampe oder Laser so schön war und die Montage eh in die Mülltonne fliegt.Ganz so dämlich sind die Behörden wohl nicht

    Spinat schmeckt am besten,wenn man ihn kurz vor Verzehr durch ein Steak ersetzt

  • Zitat

    Original von katha
    du kennst den wortlaut des gesetzes...


    Da fängt das Problem an. Kenn ich eben NICHT.

    Ich hab mir diese dämliche Passage jetzt bestimmt 150 mal in den letzten 48 Stunden durchgelesen, und habe sie immernochnicht so ganz kapiert.
    Da steht halt, dass die Montage, der Bestitz eines solchen Geräts (Laser/Lampe MIT Montage) und der ganze andere Kram halt verboten sind.
    Aber auf die Thematik, ab wann das als "montiert" gilt wird nicht behandelt.
    Ich muss da tatsächlich nochmal nen Richter anhauen, wie der das sieht.

    Ich schick euch mal den Link noch mit, dann könnt ihr euch selber nen Bild machen.
    http://www.wgcshop.com/wgc2008/main/p…ecial&rs=Lasers

    Mein Plan wäre, wgc zu fragen, ob sie mir den Laser und die Mount getrennt schicken können. Das müsste doch drin sein oder?
    Und legal wär es dann auch noch.

    Wie gesagt, ich will hier keine Hilfen um unerkannt gegen Gesetze zu verstoßen. Ich will eben das NICHT!
    Danke

  • Zitat

    Original von Jack ONeill


    Da fängt das Problem an. Kenn ich eben NICHT.

    achso? sorry, ich nahm an es wäre schon irgendwo hier im thread gepostet worden...also dann:

    Zitat

    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    [...]1.2 Schusswaffen [...] oder
    1.2.4 für Schusswaffen bestimmte
    1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren)

    und in der anlage

    Zitat


    4.1 Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. Infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt.


    hab das worauf ich mich beziehe mal fett gemacht. du siehst, es ist recht zweideutig...die andere seite kann argumentieren das gerät wäre, getrennt oder nicht, dazu bestimmt, an schusswaffen verwendet zu werden. ob nun dir oder ihnen glauben geschenkt wird...das kann niemand vorraussagen...

    o
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    Einmal editiert, zuletzt von katha (20. Januar 2010 um 00:51)

  • Frag einen Richter,aber eigentlich ist bei dem Teil,was du da verlinkt hast der Verwendungszweck mehr als nur eindeutig.
    Das Teil kann weder als Taschenlampe mit Laserpointer geträumt werden noch als ungewöhnliches Dekoobjekt.
    Entschuldige,aber wäre das jetzt sowas http://www.m-e.de/index.php?opti…id=60&Itemid=68 , dann hätte man noch streiten können.

    Spinat schmeckt am besten,wenn man ihn kurz vor Verzehr durch ein Steak ersetzt

  • katha:

    Ja, du hast schon recht, aber dann wäre das hier weiter oben besprochene "Walther Tactical Light" ja eigentlich auch verboten, weil da der Zweck ja auch auf der Hand liegt.

    Dann hab ich das also doch richtig gelesen. Das Gesetz drückt sich da also recht schwammig aus.
    Demanch könnte ich einen Richter fragen, der sagt "Kein Problem", und der nächste würde sagen "Vergiss es Kleiner" oder wie?

    Man ey, das ist echt zum kotzen.
    Ich hasse Deutschland in der Hinsicht!

    P.S.: Nen netten Bauch haste ;)

  • ya, genau so kannst laufen...ich hab den restlichen thread nur überflogen, um was für ein tactical light gings weiter vorne?

    P.S. ich persoenlich find die glock ja viel netter ;D

    o
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  • Nein die Taschenlampe Tactical ist eben nicht verboten,weil es eben "NUR" eine Taschenlampe ist.
    Und so schwammig finde ich es in der Hinsicht eben gar nicht.Alles was leuchtet,das Ziel markiert,anstrahlt oder sonst wie erkennbar machen kann(NachtsichtZF) und fest an der Waffe montiert werden soll ist verbotener Gegenstand

    Und ja,Kathas Bauch ist nett ;) ;)

    Spinat schmeckt am besten,wenn man ihn kurz vor Verzehr durch ein Steak ersetzt