Laser / Lampen an Softairs

Es gibt 135 Antworten in diesem Thema, welches 14.737 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Januar 2010 um 13:43) ist von your-face.

  • Es geht aber um den ursprünglichen Verwendungsgrund und der ist nunmal für Waffen.
    Da kann niemand drann rütteln.

    mfg

    Meine Babys:
    RS T56-1, VFC AIMS, H&K USP .45 Match, 2x KWA MAC11 A1, Franchi Sas 12, DE Mossberg M500, Marushin T2 1887

  • Ohne Montage ist aber die Befestigung nicht möglich, also ist es keine Waffenleuchte mehr.

    Eine Taschenlampe ist ja auch legal und das PEQ ist dann nichts anderes.

    Mfg Alex

    ()()
    (°.°)
    (._.)
    Ich bin eine Signatur

  • Eben doch, da eine Taschenlampe nicht primär für Waffen entwickelt wurde.
    Da dieses Peq aber nunmal für Waffenentwickelt wurde ist es vollkommen egal ob Montage oder nicht, da es nunmal eine Vorrichtung für Waffen ist.

    mfg

    Meine Babys:
    RS T56-1, VFC AIMS, H&K USP .45 Match, 2x KWA MAC11 A1, Franchi Sas 12, DE Mossberg M500, Marushin T2 1887

  • Dann wäre die SF M3 auch illegal, da sie extra eine Stelle zur Befestigung einer Montage hat.

    Das ist nichts anderes.

    Mfg Alex

    ()()
    (°.°)
    (._.)
    Ich bin eine Signatur

  • Doch!
    Da sie nunmal anders gebaut ist.
    Es ist vor dem gesetzgeber nunmal so.
    Da kann ich auch nichts machen.

    mfg

    Meine Babys:
    RS T56-1, VFC AIMS, H&K USP .45 Match, 2x KWA MAC11 A1, Franchi Sas 12, DE Mossberg M500, Marushin T2 1887

  • Zitat

    Original von katha
    worauf stützt du diese annahme? nur weil dus gerne so hättest heissts nicht dass es so ist. im gesetz steht ganz klar ein verbot für lampen, die zum anbringen an schusswaffen "bestimmt" sind. wenn du da die schiene abschraubst ist das nicht genug um sich an dem gesetz vorbeizuwieseln...

    Gewisse Montagen, z.B. die um Lampen an Waffen zu montieren, eignen sich auch um ein ZF auf einem Gewehr zu befestigen. Sind die gleichen Teile.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von Hmm
    Es geht aber um den ursprünglichen Verwendungsgrund und der ist nunmal für Waffen.
    Da kann niemand drann rütteln.

    mfg


    Das wird mit Sicherheit eine Rolle spielen, sollte das mal gutachterlich (vor Gericht) geprüft werden.
    Deswegen habe ich ja geschrieben - der offensichtliche Verwendungszeweck.

  • Hallo zusammen

    (erster Beitrag hier, lese aber schon etwas länger ohne Anmeldung)

    dass der Besitz und auch der bloße Erwerb von Lasern für Waffen verboten ist, wurde ja bereits mehrfach geklärt. Die Frage von mir wäre jetzt - was ist, wenn ich den Laser funktionsunfähig mache, und ihn nur zu Dekozwecken oder aus Sammlergründen benutze?
    Im konkreten geht es mir um dieses Modell: http://www.aceros-de-hispania.com/imagen/laser-n…act-walther.jpg
    Also eindeutig ein montierbarer Laser.

    Es geht mir dabei rein um die Optik oder die Sammlermotivation, die Funktonalität würde ich zerstören (z.B. LED kaputt machen oder entfernen, oder innere Elektronik entnehmen). Damit würde er kein Ziel mehr anleuchten können, was der Gesetzesgeber ja bewirken möchte. Wie sieht es damit dann mit der Rechtslage aus? Ist damit der Besitz legal?

    Grüße,

    Ynnus

  • Problem daran ist wohl schon, dass die Bestellung nach Deutschland illegal ist, aber wo kein Kläger da kein Richter. Wenns dann ne Attrappe ist kann die keiner mehr an den Bock fahren.

    Toptech M4 sowie Mp5, KWA USP compact

  • Naja,

    zunächst mal herzlich Willkommen hier. Viel Spaß beim lesen, stöbern und fachsimpeln.

    Zu Deiner Frage:

    Also bei "deinem" Laser handelt es sich um einen Laser mit FESTER, INTEGRIERTER Montage und der ist damit DEFINITIV in Deutschland verboten, und kommt auch nicht ungefähr in irgendwelche eventuellen Grauzonen.
    Der Gesetzestext besagt, dass der ERWERB, der BESITZ, das BEARBEITEN, und das VERBRINGEN verboten sind. Alles Punkte, die du bei deinem Plan berühren würdest.
    Du machst dich also strafbar, noch bevor du die Chance hast, das Ding unbrauchbar zu machen.
    Und ganz ehrlich, WENN du das alles in den Wind schlägst, und das Ding bestellst und irgendwie ins Land kriegst, reicht es nicht, nur die Batterien rauszunehmen, oder nen Draht durchzuknipsen.
    Ein Vorposter hat es so ausgedrückt:

    "Das Teil muss nicht nur unBRAUCHBAR sein, sondern auch unREPARIERBAR und nicht WIEDERHERSTELLBAR.
    Das erreichst du, indem du das Ding z.B. mit Beton ausgießt. Und dafür ist die Kohle, die du dafür Zahlen musst, gepaart mit der Gefahr und dem Stress doch echt zu schade.

    Also begrab den Gedanken lieber.

    Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

    Grüße Jack

    Einmal editiert, zuletzt von Jack ONeill (26. Januar 2010 um 20:21)

  • Zitat

    Original von Jack ONeill
    Der Gesetzestext besagt, dass der ERWERB, der BESITZ, das BEARBEITEN, und das VERBRINGEN verboten sind. Alles Punkte, die du bei deinem Plan berühren würdest.
    Du machst dich also strafbar, noch bevor du die Chance hast, das Ding unbrauchbar zu machen.

    Hallo Jack und danke für das nette Hallo. :)

    Okay, aber der Gesetzestext bezieht sich nur auf Deutschland. Ich selbst kann ihn also nicht erwerben und zerstören. Wenn ich den Laser aber von einem Österreichischen Freund kaufen lasse, dieser ihn zerlegt und zerstört (kann ihn ja auch von innen mit Zement ausgießen, um deine Aussage aufzugreifen) dann habe ich weder einen laser gekauft noch modifiziert. Ich lasse mir dann lediglich das kaputte Stück Plastik von einem Freund zusenden, was keine Licht- oder Laser-Funktion mehr hat. Würde das damit dann gehen?

  • Das hast du absolut richtig verstanden.

    Bei den Össis ist sowas ja alles legal.

    Ich würd ihn dann aber gleich von deinem Freund "ausgießen", oder halt anders "unreparierbar" machen lassen.

    Beim deutschen Zoll weiss man nie...
    Auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dass die nen Paket von Österreich nach Deutschland kontrollieren wohl bei unter einem Prozent liegen....

    Aber sicher ist halt sicher.

    Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Jack ONeill (26. Januar 2010 um 23:22)

  • Zitat

    Original von Jack ONeill
    Bei den Össis ist sowas ja alles legal.

    Schalldämpfer nicht :crazy2:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von jnievele

    Schalldämpfer nicht :crazy2:

    Nur, wenn man sie auf scharfen Waffen montiert. Nach meinem Kenntnisstand ist ein Schalli an Softairs vollkommen legal.

    Grüße

  • ich bin nicht sicher aber ich war der meinung auch für luftgewehre und softairs. aber nur hörensagen, ich weiss es keinesfalls sicher.

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Zitat

    Original von Jack ONeill
    Nur, wenn man sie auf scharfen Waffen montiert. Nach meinem Kenntnisstand ist eine Schalliattrappe an Softairs vollkommen legal.

    Grüße

    Das stimmt, auch in Österreich soviel ich weiss.