Das soll doch wohl ein Witz sein ?!
Aber lest selbst: http://www.pfefferspray-versand.de/news/allgemein…rspray-304.html
Das Pfefferspray mit dem Hinweis "zur Tierabwehr" gekennzeichnet werden muß, ist klar.
Aber hier ist von "Hundeabwehr" und einem Viereck mit PTB-Zeichen die Rede:
http://www.selbstverteidigung-pfefferspray.de/87/wegen-pfeff…i-einem-anwalt/
Die Meldung stammt vom 01. Oktober 2009.
Hab ich da etwas verpasst ?