Es gibt 87 Antworten in diesem Thema, welches 7.967 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Mai 2010 um 16:07) ist von Lanam.

  • Wo kein Richter, da kein Henker. So sagt doch der Volksmund. In diesem Sinne habe ich den Beitrag von Gaius aufgefasst.

    Dennoch sollte man sich gerade, wenn man mit KWS und SSW rumhantiert, und dass auch noch länger so zu machen gewillt ist, penibel an die Vorschriften halten. Natürlich gibt es wohl genug Leute, die ihre SSW auch mal in der Karre liegen lassen und "es geht jahrelang gut".

    Irgendwann wird dann aber mal Dein Auto zufälligerweise von ner Bande 16-jähriger Kleinkrimineller aus dem Nachbarghetto gestohlen, die Kiddings bekommen Zugriff auf Deine SSW. Fände ich persönlich nicht so prickelnd. Dann zur Wache und ne Verlustmeldung aufgeben. Oder Deine Karre wird mal durchsucht und plötzlich taucht unter dem Sitz was auf. Da reagieren die meisten Beamten sehr allergisch drauf.

    Richtigerweise ist dem Themenstarter selbstverständlich dazu zu raten, die gesetzlichen Bestimmungen im Interesse auch auf seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit einzuhalten. Ob er sich jetzt wohl vernünftigerweise daran hält, oder vertretbar für sich sagt, das ist alles paranoid, bleibt ihm natürlich selbst überlassen.

    No, this is not a gun in my pocket, i'm just glad to see you...

  • Zitat

    Original von masterluke
    Wo kein Richter, da kein Henker. So sagt doch der Volksmund. In diesem Sinne habe ich den Beitrag von Gaius aufgefasst.

    Dennoch sollte man sich gerade, wenn man mit KWS und SSW rumhantiert, und dass auch noch länger so zu machen gewillt ist, penibel an die Vorschriften halten. Natürlich gibt es wohl genug Leute, die ihre SSW auch mal in der Karre liegen lassen und "es geht jahrelang gut".

    Irgendwann wird dann aber mal Dein Auto zufälligerweise von ner Bande 16-jähriger Kleinkrimineller aus dem Nachbarghetto gestohlen, die Kiddings bekommen Zugriff auf Deine SSW. Fände ich persönlich nicht so prickelnd. Dann zur Wache und ne Verlustmeldung aufgeben.


    Das wäre sicherlich ärgerlich, aber das Risiko hält sich doch in Grenzen - naja jedenfalls hier, wo ich wohne. Ich sage ja auch nicht, dass man das Ding 365 Tage im Jahr im Auto bunkern soll. Es geht ja nur darum, es mal, wenns nicht anders geht, ein paar Stunden drin zu lassen. Da mache ich mir nicht ins Hemd.

    Außerdem: Selbst wenn was passiert - melden muss ich im Grunde nichts. Eine SSW ist ja nicht auf mich registriert. Wenn sie den kriminellen 16jährigen dann irgendwann damit hopps nehmen, wird er den Cops kaum erzählen, dass er die Waffe aus nem geknackten Auto hat und auch noch wissen, wie das Kennzeichen war. Einziges Szenario wäre, sie erwischen ihn auf frischert Tat und da ist das Risiko - wie gesagt - wirklich gering, wenn man die SSW drei mal pro Jahr ein paar Stunden im Wagen lässt, um auf ein Volksfest zu gehen.


    Zitat

    Oder Deine Karre wird mal durchsucht und plötzlich taucht unter dem Sitz was auf. Da reagieren die meisten Beamten sehr allergisch drauf.

    Das ist nur denkbar, wenn sie dich während der Fahrt anhalten, also Du im Auto bist. Aber dann darfst Du die Waffe ja unter dem Sitz haben, wenn du den KWS hast. Eine Durchsuchung ohne dein Beisein - also mit Aufbrechen des Autos - ginge nur im Rahmen einer Hausdurchsuchung und das mir das blühlt halte ich auch für ziemlich ausgeschlossen.

    2 Mal editiert, zuletzt von gaius (11. Mai 2010 um 15:34)

  • gaius

    Zitat

    Original von gaius
    [...] ist das Risiko - wie gesagt - wirklich gering, wenn man die SSW drei mal pro Jahr ein paar Stunden im Wagen lässt, um auf ein Volksfest zu gehen.[....]

    Risiko hin oder her. Durch ein nicht den Gesetzen entsprechendes Verhalten rückst Du, wenn es aus irgendeinem Grund rauskommt, nicht nur Dich, sondern jeden anderen, der eine SSW führt und besitzt oder auch nur besitzt, in ein schlechtes Licht. Darum geht es hier.


    Zitat

    Original von gaius
    [....]Das ist nur denkbar, wenn sie dich während der Fahrt anhalten, also Du im Auto bist. Aber dann darfst Du die Waffe ja unter dem Sitz haben, wenn du den KWS hast. Eine Durchsuchung ohne dein Beisein - also mit Aufbrechen des Autos - ginge nur im Rahmen einer Hausdurchsuchung und das mir das blühlt halte ich auch für ziemlich ausgeschlossen.

    Die Waffe unter dem Sitz mag mit KWS noch i.O. gehen, die Beamten jedoch nicht vor Beginn der Fahrzeugdurchsuchung daraufhinzuweisen halte ich jedoch für äußerst gewagt. Selbst wenn es nicht im Gesetz verlangt oder vorgeschrieben wäre - man läuft im Leben immer besser, wenn man kritische Informationen vorneweg weitergibt und man nicht ertappt wird und sich erklären muß.

    @Threadstarter
    bist Du inzwischen zu einem für Dich darstellbaren Ergebnis gekommen?

    Gruß
    Thorsten

  • Zitat

    Original von Thorsten_W

    Die Waffe unter dem Sitz mag mit KWS noch i.O. gehen, die Beamten jedoch nicht vor Beginn der Fahrzeugdurchsuchung daraufhinzuweisen halte ich jedoch für äußerst gewagt. Selbst wenn es nicht im Gesetz verlangt oder vorgeschrieben wäre - man läuft im Leben immer besser, wenn man kritische Informationen vorneweg weitergibt und man nicht ertappt wird und sich erklären muß.

    Gruß
    Thorsten


    Ich habe doch nirgendwo gesagt, dass man die SSW unterm Sitz verschweigen sollte!

  • Zitat

    Original von Saalach
    Ssw im Fahrzeug auch mit Kws = Viel Spaß mit den grünen freunden:-(
    Traurige eigenerfahrung, darum keine Ssw ins auto, gibt nur ärger.


    Das würde mich mal interessieren. Was ist denn passiert?

  • Zitat

    Original von gaius
    [...]

    Ich habe doch nirgendwo gesagt, dass man die SSW unterm Sitz verschweigen sollte!

    Okay, Sorry, dann hatte ich das in Deine Aussage hineininterpretiert.

    Zitat

    Original von Saalach
    Ssw im Fahrzeug auch mit Kws = Viel Spaß mit den grünen freunden:-(
    Traurige eigenerfahrung, darum keine Ssw ins auto, gibt nur ärger.

    Schließe mich dem an. Würde mich auch mal interessieren.

    Danke.

    Gruß
    Thorsten

  • Es gibt SItuationen in denen eine im Fahrzeug während der Fahrt (und nur für die Dauer der Fahrt) deponierte SSW ungünstig sein kann:

    Wenn man rausgewinkt wird bei einer groß angelegten Drogenkontrolle (das geht nach Mutmaßung des Polizisten der einen durch- oder rauswinkt) und einer damit verbundenen Öffnung des Handschuhfachs. Hat man dann vorher nicht gesagt, dass es sich dabei um eine legal geführte legale SSW handelt, liegt man sicher ganz schnell auf der Motorhaube oder dem Boden. :confused2:

    Ich wurde bisher nur durchgewinkt und das letzte Mal vor dem Kauf meiner SSW. Ich denke, man sollte das dann den Beamten direkt kundtun, indem man den Beamten den KWS vorlegt und darauf hinweist, dass sich dort eine SSW befindet.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Zitat

    Original von Lanam
    Es gibt SItuationen in denen eine im Fahrzeug während der Fahrt (und nur für die Dauer der Fahrt) deponierte SSW ungünstig sein kann:

    Wenn man rausgewinkt wird bei einer groß angelegten Drogenkontrolle (das geht nach Mutmaßung des Polizisten der einen durch- oder rauswinkt) und einer damit verbundenen Öffnung des Handschuhfachs. Hat man dann vorher nicht gesagt, dass es sich dabei um eine legal geführte legale SSW handelt, liegt man sicher ganz schnell auf der Motorhaube oder dem Boden. :confused2:

    Ich wurde bisher nur durchgewinkt und das letzte Mal vor dem Kauf meiner SSW. Ich denke, man sollte das dann den Beamten direkt kundtun, indem man den Beamten den KWS vorlegt und darauf hinweist, dass sich dort eine SSW befindet.

    Sehe ich absolut genauso, würde jedoch ergänzen, dass das genauso für die SSW "am Mann" gilt - noch mehr sogar.

    Landet man bei einer nicht angegebenen SSW im Handschuhfach auf der Motorhaube, dürfte man bei einer nicht angegeben und plötzlich entdeckten SSW in der Jackentasche oder Holster beim selben Beamten wahrscheinlich eine 9mm vor der Nase haben, jedoch eine ohne Laufsperre;-)

    Ich persönlich würde die SSW melden, sobald ich aufgefordert werde, aus dem Auto auszusteigen, egal wo ich die Waffe habe.

  • Da gibts ned viel zu sagen, am tag der deutschen einheit nach ö zum tanken gefahren da dort ja kein feiertag ist, dummerweise einen weg genommen durch eine ortschaft (halsbach) in oberbayern an dem tag ist in dieser gemeinde eine demo gegen rechts gewesen da rechte (npd) das dortige wirtshaus ersteigern wollten und die halsbacher bürger eben darum an dem tag auf die straße gegangen sind gegen rechts......ein riesen polizeiaufgebot kann man sich ja vorstellen, ich selbst wollte ja nicht zu dieser scheiß demo, musste aber um nach ö zu gelangen die ortschaft durchqueren, naja....polizeikontrolle, alles aussteigen, (ich meine frau und mein sohn) fahrzeugdurchsuchung, tadaaaa was haben wir denn da im handschuhfach herr S ? ahhh eine ssw!!!!!!! tja, auto wurde mehr oder weniger umstellt und ich an vw bus gelehnt, verstoß gegen das versammlungsgesetz!!!!!!!! Keine schusswaffen auf öffentlichen veranstalltungen........das sagte ich, entschuldigen sie herr polizist ich will nicht zu dieser verantstallung, ich nehme nur den weg durch die ortschafft weil es schneller geht nach ö, ich will zum tanken!? Das ist egal, verstoss ist verstoss, kripo traunstein wird angefordert, waffe in beschlag genommen, ( waffenschein hatte ich dabei, hat auch nix geholfen) da...verstoss gegen das versammlungsgesetz.....kripo is vor ort....kripo nimmt mich mit zur Pi burghausen, 2 std verhör, dann nach Hause, ohne waffe. ende vom lied bußgeldbescheid der staatsanwaltschafft traunstein über 400 euro wegen verstoß gegen das waffengesetz...... so siehts aus......und ja bevor jemand sagt selber schuld etz......nach einem lange tele mit dem dortigen staatsanwalt um ihm die sache zu erkären, habe ich von ihm den tipp bekommen im auto auch zukünftig keine ssw zu haben, denn bei einer konntrolle müsste ich mich dann automatisch erkennungsdienstlich behandeln lassen wenn ich eine solche im fahrzeug habe, auch wenn ich nicht gerade auf dem weg zu einer demo bin wo ich eigentlich überhaupt nicht hin wollte.....darum sage ich....raus mit den dingern ausm fahrzeug!!!!!!!!!! Ach ja, wer meint die geschichte sei ned ganz richtig oder erfunden kann im alt/neuöttinger anzeiger im internett vom 3 oktober letzten jahres den zeitungsbericht dazu lesen, titel: metzger mit fleischerbeil und schusswaffe aufgehalten auf dem weg zur ortskudgebung gegen rechts:-) fleischerbeil deswegen da ich berufsbedingt mein zeug zum notschlachten im kofferraum habe, darunter übringens auch ein viehbetäubungsgerät was sie allerdings weniger interessiert hat, wobei meiner meinung das weitaus mehr schaden als eine ssw gemacht hätte wenn ich denn böse absichten gehabt hätte:-)

  • Danke für die Schilderung, ist ja ohne Worte. Wie hat Dein Filius den ganzen Trubel verkraftet? Hattest Du in Erwägung gezogen, einen Anwalt zu konsultieren oder ggf. eine möglicherweise vorhandene Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen?

    Vielen Dank.

    Gruß
    Thorsten

    P.S.: Wie hat die Polizei das Fleischerbeil hinsichtlich Deines Berufes kommentiert? Unter den Vorzeichen müßte man ja auch jedem Arzt, der einen Arztkoffer dabei hat und zufälligerweise an der Loveparade oder einer Disko vorbeikommt unterstellen, das er den Koffer nicht zwecks erster Hilfe dabei hat, sondern um Betäubungsmittel zu verkaufen.

  • mein junior, (ist ja schon 9 ) hat das ganze eger witzig gefunden das da papa mit da polizei mitfahren darf und hat den oberhauptspezialpenibelkomissar sogar gefragt ob er auch mit darf ins polizeiauto:-) ich selbst fand es weniger witzig!!!!! naja das der staatsanwalt die 400 euro strafe als bußgeld ausgelegt hat hat es kein verfahren gegen mich gegeben somit auch keine einträge etz, darum habe ich den anwalt weggelassen da ich mich ja sozusagen ("aussergerichtlich") geeinigt habe mit vater staat eine strafe zu zahlen und dann is mehr oder weniger gut, im nachhinnein denk ich mir hätte ich dagegen ankämpfen sollen, dann wären mir aber bei nicht zusprechung eines gerichts höhere strafen auferlegt worden, naja 400 euro sind auch 400 euro, oder 800 mark:-( aber gut, is vorbei und ich hab draus gelernt.......aber mein viehbetäubungsgerät hat ich trotzdem noch dabei, sonst muss ich in zukunft stiere mim hammer erschlagen:-)

  • Zitat

    Original von merkur75
    Bist du nicht dagegen angegangen? Das ist doch dein Recht !!!

    Ich hätte mir das auch nicht gefallen lassen.

    Man sollte doch vermuten, dass auch in Bayern "Recht und Ordnung" gelten. *lol*

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • was hätte ich tun solen???es war nach aussage des staatsanwalts ein entgegenkommen mit der 400 euro geldstrafe, andernfalls wäre ja anklage erhoben worden da ich gegen das versammlungsgesetz und das waffenrecht verstossen habe, da is ma ned viel übrig geblieben, selbst wenn ich dagegen versucht hätte was zutun hätte ich nicht recht bekommen, jeder der einen Kws hat schlägt den mal auf was da drinnen steht, somoit war ich im unrecht, auch wenn es meinerseits nie geplant war auf diesen dumme gegen rechts demo zu gehen.

  • Ein Staatsanwalt entscheidet nicht, ob du gegen das geltende Recht verstoßen hast. Ich habe arge Zweifel, ob da ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz oder das Waffengesetz vorlag. Das hätte ein Richter entscheiden sollen. Einem Bußgeldbescheid hätte widersprochen werden sollen, dann hätte es ein normales Verfahren gegeben. Vor Gericht hättest du bestimmt glaubhaft machen können, dass du den Ort nur passieren wolltest und eben nicht an der Versammlung teilnehmen wolltest. Und schon wäre die Anklage zusammengebrochen. Aber nun ist natürlich zu spät ;)

  • ich kann auch nur das wiedergeben was mir die stattsanwaltschaft mitgeteilt hat, ein richter hatte jedenfalls bei mir seine höände nicht im spiel, naja, was solls strafe is längst bezahlt und meine akte bleibt auch sauber,..

  • Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist halt die Verfolgung von Straftaten oder genauer, was sie für eine mögliche Straftat halten. Der Sachverhalt stellte sich eben für den zuständigen Staatsanwalt erstmal so dar, dass du durchaus ein Verstoß hätte vorliegen können.

    Aber § 42 I WaffG:
    (1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.

    Allein durch das Wörtchen "teilnehmen" ist hier kein "zufällig passieren" gemeint.

    Im VersammlG hab ich jetzt nicht noch nachgeschlagen, aber ich glaube, da steht etwas ähnliches drin. Das VersammlG findet seinen Anwendungsbereich sowieso nur auf eben - Versammlungen - und kann garnicht auf jemanden angewandt werden, der nicht an einer Versammlung teilnimmt.

    Aber für die Zukunft merken: Nicht immer sofort klein bei geben.

  • im nachhinnein habe ich mich auf gefragt wo da mein kapfgeist geblieben ist, aber andererseits bin ich einfach nur froh des thema abgehakt zu haben, ich würd jedensfalls keine ssw mehr mit mir im auto haben, und wbk waffe transportiere ich nur noch vom schützenhaus zu mir und umgekehrt.