Sachkunde für ALLE Waffenbesitzer?

Es gibt 71 Antworten in diesem Thema, welches 5.570 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Januar 2010 um 21:11) ist von JohnnyB.

  • Nunja, solange die Leider noch an deinem Haus lehnt und nur nicht an dem Platz wo du sie hingeleht hast ist sie noch nicht geklaut, oder?

    Hmm... in wie weit es Hausfriedensbruch ist wenn er dann daraur rum klettert ist eine gute Frage, die will ich mal nicht beantworten, da mich dazu zu wenig auskenne in der Materie.

    Was macht er Nachts um 3 so weit von zu hause weg?!?
    Hmm... das müssen dann die Herren in Grün klären... :laugh:

    Nein, mal ganz im Ernst jetzt Jungs und Mädls!
    Wir haben hier ein Thema in dem es auch sehr stark ums Recht geht und fakt ist nunmal, dass er solange er nur auf deiner Leiter an deinem Haus hoch krabbelt noch kein Einbrecher ist vom Rechtlichen her!

    Wir wollen die Waffen auf dem Fechtboden niederlegen, aber weggeben wollen wir sie nicht. (Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck, (1815 - 1898))
    :opi: Rechtschreibfehler? Ach Quatsch! Das ist ein Suchspiel!!! Wer sie findet darf sie behalten!

  • Ist das nicht Hausfriedensbruch, wenn er bereits über den Gartenzaun klettert und damit auf dem eigenen Grundstück ist? Diebstahl, wenn erdie Leiter von den Haken an der Wand nimmt und die ans Haus stellt?

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
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    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Wenn er über den Gartenzaun klettert bin ich mir fast sicher, dass es Hausfriedensbruch ist.
    Aber ob es schon Diebstahl ist, wenn er die Leiter vom Haken nimmt und an die Wand stellt ohne das Grundstück zu verlassen?

    hmmmmm....

    Sehr interessante Frage!!!!

    Wir wollen die Waffen auf dem Fechtboden niederlegen, aber weggeben wollen wir sie nicht. (Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck, (1815 - 1898))
    :opi: Rechtschreibfehler? Ach Quatsch! Das ist ein Suchspiel!!! Wer sie findet darf sie behalten!

  • Nein, Diebstahl ist das noch nicht. Es liegt eine sogenannte "Gebrauchsanmaßung" vor. Ich schau noch mal die Folien von meiner Strafrechtsvorlesung in diesem Semester durch -muss ja leider für die Abschlussklausuren lernen- und wenn ich fündig geworden bin (sollte morgen irgendwann sein) dann stell ich die Entscheidende gerne hier ein.

    Gruß
    nedlog

  • Sachkundeprüfung bezüglich SSW-Erwerb war übrigens vor der Novelle 2002 tatsächlich mal ein Thema im BMI.

    Schlagzeile der "Frankfurter Rundschau" vom 19.01.2000, Zitat:

    "Schily verlangt Sachkunde bei Schreckschusspistolen"


    In dem Buch „Freiverkäufliche Schreckschußwaffen“ vom Jahr 1999 stellte der Rechtsmediziner Prof. Markus Rothschild auch schon diese Forderung auf.

    Wurde aber alles wieder fallengelassen, den Behörden war der Aufwand zu hoch, vor allem die Innenminister der Länder haben blockiert.

    Ciao

    Mulder

  • Warum verwundert es mich nicht, dass das damals schon im Gespräch war...?

    Aber gut, wie gesagt, an und für sich halte ich es für keine schlechte Idee wenn man eine SV-Waffe führen darf man daran auch geschuhlt ist.

    Den behörden war dazu der Aufwand zu hoch.... Das wundert mich jetzt auch nicht wikrlich. Woher auch das Personal dafür nehmen?

    Vor kurzem war ich mal bei uns aufm Landratsamt und habe mich mit meinem Sachbearbeiter über die Verdachtsunabhängigen Kontrollen unterhalten. Da meinte er auch, dass er nicht weisst wie das zu schaffen sein soll.

    Wie sollten dann noch die Lehrgänge für KWS Antragsteller zu schaffen sein von rein Staatlicher Seite...

    Wir wollen die Waffen auf dem Fechtboden niederlegen, aber weggeben wollen wir sie nicht. (Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck, (1815 - 1898))
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  • Also dieses Argument mit "zuwenig Personal" für eine Schulung ist natürlich blanker Unsinn. Es gibt in Deutschland tausende von Überprüfungen, Beeidigungen oder was auch immer, die von privater Seite durchgeführt werden. Und man benötigt dafür noch nicht einmal vereidigte Sachverständige. Für Sprachprüfungen (ohne die man z.B. nicht Heiraten oder studieren darf) genügt bereits billigstes AUshilfspersonal.

    Also VHS und TÜV hätten garantiert nichts dagegen, sollte der Gesetzgeber eine kleine Waffensachkundeprüfung für einen bedürfnislosen Waffenschein einrichten.

    Andreas

  • Das ist schon wahr, zum Beispiel könnte es ja auch wie vormals schon angesprochen auch in Schützenvereinen abgehalten werden.
    Ist ja bei der normalen Sachkundelehrgängen auch nicht anders, die wird auch oftmals in den Vereinen abgehalten und die Prüfungen nur von Sachverständigen abgenommen.

    Natürlich ist das mit dem Personalmangel blanker Dünnpfiff aber das ist auch eine sehr beliebte Argumentation von unseren lieben Politikern...

    Wir wollen die Waffen auf dem Fechtboden niederlegen, aber weggeben wollen wir sie nicht. (Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck, (1815 - 1898))
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  • sachkunde mache ich gerne dann aber auch luftgewehre >7,5 joule und kk lang und kurz frei.

  • Ach kommt, dass das garantier nicht sei wird ist uns doch allen klar!

    Mit einer kleinen Sachkunde für SSW würde es bestimmt keine pööööööösen Luftgeweher geben! :new16:

    Wir wollen die Waffen auf dem Fechtboden niederlegen, aber weggeben wollen wir sie nicht. (Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck, (1815 - 1898))
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  • http://www.focus.de/auto/diverses/…aid_313046.html

    Paar Überlegungen in diese Richtung.

    1.) keine Waffengesetze========> alle GK frei erhältlich===> zu gefährlich, logisch

    2.) Was ist wirklich gefährlich ? ======> GK (Revolver, Pist., Flinte etc)

    3.) "quasi Ungefährlich" =======> SSW, KK, Flobertwaffen, Armbrüste, Bogen, Messer, LG auch bis 50 Joule etc., Softair.

    4.) Punkt drei alles frei käuflich.

    5.) Warum ? Abbau von " Kasperletheater Strafvervolgung".

    6.) Warum ? Paar Leute fallen immer durchs Raster===> fahren besoffen Auto etc. was willste da machen ?

    7.) Sachkunde für eine SSW/ - LG ?

    - Wer damit vorsätzlich "Mist bauen " will, auf Autos schießen, auf Tiere etc. weils cool ist wirds sowieso machen und der wird damit auch eine Bank überfallen mit einer SSW.

    - Kann doch nicht so schwer sein, muss doch wenn ich ein auto neu kaufe auch die Bedienungsanleitung lesen sonst wirds auch gefährlich.

    8.) ich glaube an das gute im Menschen- 95 % haben mit Punkt Drei Waffen Spass in der Freizeit und setzen die nicht mißbräuchlich ein.

    9.) Notfalls SSW, KK, Flobert erst ab 21 Jahren frei für jeden zu kaufen zur Sicherheit- ab 21 sollte man doch vernünftig sein.

    10.) Oder so: ...wer 5 Jahre seinen Führerschein hat, keine Punkte hat in Flensburg ist zuverlässig und darf GK kaufen- so einfach sollte das sein, denn Beweis====> der hält sich an Gesetze=> weil er nie geblitzt wurde

    11.) quasi ein " Bierdeckel" Waffengesetz

  • Hi wildlife,

    es könnte alles so einfach sein...
    Nur leider kann man das in die Köpfe von unseren Politikern nicht rein bekommen. Da diese nur auf Stimmenfang aus sind um möglichst lange ihre gut bezahlten Posten zu erhalten...

    Nur mal so kurz nebenbei, KK ist nicht wirklich viel ungefährlicher als GK. Auch KK kann ohne grosse Problem tötliche Verletzungen hervorrufen...

    Wir wollen die Waffen auf dem Fechtboden niederlegen, aber weggeben wollen wir sie nicht. (Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck, (1815 - 1898))
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