Ich habe die nachfolgende Diskussion aus dem Thread Grundstücksverteidigung ausgeschnitten. Denn dies ist eine u.U. recht interessante Diskussion darüber, ob Waffenbesitzer GENERELL, zumindest aber KWS-Inhaber wenigstens über Grundlagen der Waffensachkunde und speziell des Notwehrrechts verfügen sollten.
Viel Spaß bei der Diskussion!
Gruß, 5-atü
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ZitatGenau das ist der Punkt. Ich wundere mich immer wieder über die Leichtfertigkeit mancher Aussagen.
Genauso wundere ich mich über das erschreckende Nicht-Wissen rund um die Notwehr, insbesondere bei KWS-Inhabern, die auch noch eine SSW führen. Schließlich soll diese Kombination im Sinne einer möglichen Notwehr dienen. Dann muss man aber auch wissen, wie es um das Recht dazu bestellt ist. Es sollte sich herumgesprochen haben, dass das Feld Notwehr schwierig ist und wenn auch durchgeführt, in vielen Fällen vor Gericht landet. Wehe die Gegenseite zerreißt den RFG Notwehr.
Also wenn ich hier so mitlese muss ich immer wieder an die Waffensachkunde und an das Thema Notwehr / Notstand denken.
Dazu drängt sich mir dann ein weiterer Gedanke auf...
Auch wenn mich jetzt hier einige am liebsten steinigen würden...
Wenn ich mir so einige Aussagen ansehe, dann wäre es doch vielleicht sinnvoll vor der Erteilung eines KWS eine abgespeckte Form der Waffensachkunde einzuführen die speziell die Themen Notwehr und Notstand behandeln.
So ähnlich wie der LSM-Kurs vor dem Führerschein.
Das Thema Notwehr und Notstand könnte ja genauso in einem Samstag abgehandelt werden und man erhält dann eine Teilnahmebescheinigung.
Gut, natürlich sind die SSW zwar frei verkäuflich aber ich finde, gerade wer das Ding mit sich rumschleppen darf sollte über dieses Sachgebiet bescheid wissen.
So, nun stehe ich frei um in der Luft zerissen zu werden!
Greetings
Johnny