Es gibt 60 Antworten in diesem Thema, welches 7.630 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Januar 2010 um 13:33) ist von Rancon.

  • Hallo,

    zwar bin ich neu hier aber zu dem Thema kann ich doch was sagen ;)

    Vor einiger Zeit hatte ich ein ähnliches Problem.
    Kurz nachdem ich mich auf einem Autobahnparkplatz verdeitigen musste flatterte eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen mich ins Haus.

    Kurz um habe ich mir einen Rechtanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht gesucht, habe den Vorfall geschilder wie er gelaufen ist und habe alles in die Hände meines Rechtsanwaltes gelgegt.

    Ungefähr 6 Wochen danach kam ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dass die Anzeige gegen mich fallen gelassen wurde weil es sich nach eingehender Prüfung um Notwehr gehandelt hat.

    Es ist nichtmal Anklage gegen mich erhoben worden.

    Also, such dir einen guten Anwalt, sprich es mit ihm ab und lass ihn für dich arbeiten, dann wird das schon wieder!

    Greetings
    Johnny

    Wir wollen die Waffen auf dem Fechtboden niederlegen, aber weggeben wollen wir sie nicht. (Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck, (1815 - 1898))
    :opi: Rechtschreibfehler? Ach Quatsch! Das ist ein Suchspiel!!! Wer sie findet darf sie behalten!

  • Erstmal Glückwunsch zu der gelungen Abwehr des Angriffs, nicht jeder hätte so verantwortungsvoll gehandelt und du hast damit wahrscheinlich schlimmeres verhindert. :new11:

    Wünsche dir in jedem Fall das die Sachen gegen dich Fallen gelassen werden.
    Selbst wenn das nicht der Fall sein sollte, musst du dir im Klaren sein, dass du richtig gehandelt hast, auch wenn das verkorkste Rechtssystem in Deutschland lieber die Täter schützt anstatt den Opfern zu helfen.

    Pro Legal / BDS

  • Das nennt man Rechtfertigungsgrund.

    Wer in Notwehr handelt und eine Person verletzt, begeht eine Körperverletzung, die aber durch den Rechtfertigungsgrund straffrei bleibt.

    Daher habe ich ja eingehens schon gesagt, dass die Gegenseite alles daran setzten wird, einen Grund zu finden, dass es eben keine Notwehr ist.

    Dazu braucht man sich nur mal den (hoffentlich) bekannten Satz genau anzusehen:
    Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff[ von sich oder einem anderen abzuwenden

    Hat sich der Angreifer bereits wieder umgedreht und abgewendet, so kann das als Abbruch des Angriffs gewertet werden. Dann wäre ein Nachschlagen nicht mehr durch die Notwehr gedeckt.

  • Ich frag mich ja immer wieder wie dreist man sein muss, jemanden anzugreifen, und dann als Angreifer (!!!) noch Strafeinzeige zu erstatten. Das ist echt der Knüller!

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Notwehr setzt einen Angriff voraus.
    Der Anwalt wird schwer arbeiten müssen, um aus der körperlichen Nähe (10cm bis 1 Meter) einen Angriff herleiten zu können.

    (Nicht umsonst sagen einige Polizeibeamte "Besser erst schiessen, wenn einem selber die Kugeln um die Ohren fliegen.")

    Andreas

  • Zitat

    Original von Knallebum
    Ich frag mich ja immer wieder wie dreist man sein muss, jemanden anzugreifen, und dann als Angreifer (!!!) noch Strafeinzeige zu erstatten. Das ist echt der Knüller!


    Das muss er gar nicht. Das besorgt die Polizei schon und der Staatsanwalt eröffnet das Verfahren.

  • Zitat

    Original von Amarti
    Notwehr setzt einen Angriff voraus.
    Der Anwalt wird schwer arbeiten müssen, um aus der körperlichen Nähe (10cm bis 1 Meter) einen Angriff herleiten zu können.

    (Nicht umsonst sagen einige Polizeibeamte "Besser erst schiessen, wenn einem selber die Kugeln um die Ohren fliegen.")

    Andreas

    50 cm sind - vorausgesetzt man steht nicht gerade in einer vollen S-Bahn schon die innerste Intimssphäre, die schon geschützt wird, wenn ich mich nicht völlig irre. Du musst niemanden so dicht an dir dulden. Und zur Not kannst du eben auch mit einer SSW schießen. Die Polizei hat scharfe Waffen und würde eher das Pfefferspray einsetzen. Dass eine scharfe Waffe bei nur körperlicher Nähe nicht das angemessene Mittel ist, sollte einleuchten.

  • 15cm ist diese Intimsphäre, alles was nicht vertraut ist wird automatisch abgewehrt. (nicht rechtlich, psycholog.)

  • War beim Anwalt.

    Wie gesagt: Mehr erzähl ich später wenn alles vorbei ist.

    Ich halt euch auf dem laufenden, vielen Dank für die Hilfe!

    Edit: Lanam du hast eine PN

    "Reichtum für alle, wenn sich Arbeit wieder lohnt." *lol*

    Einmal editiert, zuletzt von killthebay (7. Januar 2010 um 19:49)

  • Quatsch, 15cm... erst ab da wird es dir unangenehm, wenn einer vor dir steht? :new16:

    Zitat

    Kommt uns jemand zu nahe, fühlen wir uns unwohl, ja sogar bedroht. Der Abstand einer Armlänge markiert in unseren Breitengraden unsere Intimsphäre. In dieser Entfernung können wir uns unser Gegenüber im Notfall „vom Leibe halten“. Unser Raumverhalten garantiert uns sowohl körperliche als auch geistige Bewegungsfreiheit. Das Maß körperlicher Distanz richtet sich in erster Linie danach, in welchem Verhältnis wir zu unseren Mitmenschen stehen.

    Quelle: http://www.marketing.ch/wissen/koerpersprache/grundlagen.pdf

    Allgemein gilt, dass der Abstand, wenn man nebeneinander steht, also Schulter an Schulter, ruhig geringer sein kann, bevor man sich eingeengt fühlt.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Lanam: Das ist aus der Schweiz, das gilt hier nicht *lol*
    Bloß weil man so was im Internet auf einer Marketingseite findet, braucht man nicht davon auszugehen, das auf jeden hier zu beziehen.
    Die Intimsphäre wird schonmal individuell anders aufgefasst.
    Auch von Kulturkreis zu Kulturkreis wird der körperliche Abstand anders empfunden.
    Aber letztlich entscheidend ist, was der Anwalt draus macht....

    2 Mal editiert, zuletzt von Peng! (7. Januar 2010 um 20:05)

  • Wie du schon sagtest, kann man das nicht eingrenzen - auch nicht auf die Schweizer.

    Aber es ist realistisch. Mach doch einfach mal den Test. Schnapp dir einen Kollegen, einen Kommilitonen - eben jemand, dem du nicht sehr nahe stehst, also kein Familienmitglied, Freund, Bekannter etc.

    Dann geht ihr aufeinander zu und da wirst du merken, ab wann es unangenehm wird. Sicher werdet ihr beide das unterschiedlich empfinden - das macht dann aber meist nur wenige Zentimeter Unterschied aus. Als ich das mal im Kurs gemacht habe, hat sich in etwa eine Armlänge ergeben.

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  • Also die im Moment zur diskussion stehenden Intim Zone ist bei weitem nicht wie vorher geschrieben 15cm, in der Regel kann man von einer Distanz von 60cm-20cm ausgehn.
    Ab welchem Abstand eine andere Person als unangenehm empfunden wird ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich.
    Zusätzlich wird die Intimzone vom Kulturkreis, der Gesellschaft und dem Geschlecht mitbestimmt.
    In manchen Gesellschafts- und Kulturkreisen beträgt die Intimzone bis zu 1m.
    Auch die Rekationen auf die Verletzung der Intimzone sind höchst unterschiedlich, während so mancher die Verletzung aushart und abwartet bis sich die "Unperson" wieder entfernt reagiert eine andere Person mit ausweichen und eine weitere mit "Angriff" verbal oder nonverbal.

    Die gilbt im Übrigen Länderübergreifend und damit muss ich mich in meinem Beruf als Marketing- und Werbeberater täglich auseinandersetzen.

    Greetings
    Johnny

    Wir wollen die Waffen auf dem Fechtboden niederlegen, aber weggeben wollen wir sie nicht. (Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck, (1815 - 1898))
    :opi: Rechtschreibfehler? Ach Quatsch! Das ist ein Suchspiel!!! Wer sie findet darf sie behalten!

  • Ja, ich kenn das.
    Ein älterer guter Bekannter von mir hat auch die Angewohnheit zum normalen Plauschen auf ca. 30cm aufzurücken.
    Das ist mir dann auch ein wenig unheimlich, was aber wahrscheinlich auch am Größen- und Altersunterschied liegt.
    Bei Personen, die gleich groß oder kleiner sind, macht das weniger aus, selbst wenn sie älter sind als ich.
    Kommt natürlich auch auf den Winkel zueinander an.
    Bei "In Front of" ist für die meisten ein bißchen mehr Abstand lieber als in leicht abgewendeter Position.
    Beispiel: Ein Tourist/Ortsunkundiger frägt dich nach dem Weg, während er dir eine Straße oder was auch immer auf einer Karte zeigt.
    Da ist der Abstand mit Sicherheit sehr viel geringer als eine Armlänge und man fühlt sich trotzdem noch sicher.

  • Zitat

    Originally posted by Rancon
    Du musst niemanden so dicht an dir dulden. Und zur Not kannst du eben auch mit einer SSW schießen. Die Polizei hat scharfe Waffen und würde eher das Pfefferspray einsetzen.

    Solltest du Polizeibeamter sein und so reagieren, weil ich dir auf 50cm nahe komme, dann wirst du hier in Deutschland mit größter Wahrscheinlichkeit die längste Zeit Polizeibeamter gewesen sein. Gleichzeitig wird dein Vorgesetzter / Personalreferent peinliche Fragen beantworten müssen, wie denn nur so ein Schwachlappen eingestellt werden konnte.

    Noch einmal: Persönliche Not rechtfertigt nicht automatisch eine Notwehr.

    Andreas

  • Zitat

    Original von Knallebum
    Ich frag mich ja immer wieder wie dreist man sein muss, jemanden anzugreifen, und dann als Angreifer (!!!) noch Strafeinzeige zu erstatten.

    Würd mal sagen: dann, wenn er verloren hat.

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Zitat

    Original von Knallebum
    Ich frag mich ja immer wieder wie dreist man sein muss, jemanden anzugreifen, und dann als Angreifer (!!!) noch Strafeinzeige zu erstatten.


    Das ist gar nicht mal so weit hergeholt. Kenne ich aus eigener Erfahrung.

    Allerdings ging das bei mir damals mit einem lupenreinen Freispruch ( wegen der vorhandenen Zeugen und der Verletzungen, die die Opfer erlitten haben ) aus.

  • Zitat

    Original von Knallebum
    Ich frag mich ja immer wieder wie dreist man sein muss, jemanden anzugreifen, und dann als Angreifer (!!!) noch Strafeinzeige zu erstatten. Das ist echt der Knüller!

    macht die polizei doch immer

    jemand wurde angeschossen mit pfeffer , anzeige

    der schießende sagte er wurde angegriffen , anzeige

    das is der normale gang ;)

    geht ein zyklop zum augearzt

    :n17:

    :laugh:

  • Sobald die Polizei Kenntnis einer Körperverletzung hat, muss die das zur Anzeige bringen. Dann geht das automatisch seinen Weg. Dann gibt es nur zwei Möglickeiten - 1. die Sache geht bis zur Verhandlung vor Gericht oder 2. die Sache wird eingestellt. Das kann nur der Staatsanwalt veranlassen.

    KV ist ein sog. Offizialdelikt
    http://de.wikipedia.org/wiki/Strafantrag

  • Da mir das grade in die Hand fiel, wollte ich das noch richtig stellen und einen wichtigen Überblick liefern.

    "Abstandszonen in den westlichen Kulturen"
    aus "Taschenbuchguide Körpersprache":

    Intimzone: 15 bis 46 cm
    Persönliche Zone: 46 cm bis 1,2 m
    Gesellschaftliche Zone: 1,2 m bis 3,6 m
    Öffentliche Zone: Über 3,6 m

    "Beachten Sie die Intimzone Ihres Gegenübers
    Überschreiten wir diese Grenzen, vor allem die der Intimzone, fühlt sich unser Gesprächspartner bedrängt oder verstimmt.
    Das Eindringen in das Territorium eines anderen kann als ein Vertrauenshinweis verstanden oder aber als Bedrohung wahrgenommen werden und Aggressionen auslösen"

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E