Grundstücksverteidigung

Es gibt 53 Antworten in diesem Thema, welches 7.407 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Januar 2010 um 19:26) ist von 5-atü.

  • Zitat

    Original von Bierbauch_Baer


    Der Rechtsanwalt sorgt für den Rest.
    Gruß BB


    Stimmt, nur wird es nicht deiner sein. Was wohl wäre, wenn da ein Kind ... ;)

    Und selbst wenn es ein Einbrechen wäre, würdest du wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit einen drauf bekommen. Das ist in Deutschland nun einmal so. :new16:

    Zitat

    Oder aufm dem Grundstück? Wer hat da mal mit ner SSW nen Einbrecher vertrieben?


    Ich, im jugendlichen Leichtsinn. Balkontür auf und ohne Vorwarnung das Magazin entleert. Die 2 sprangen vom Balkon (gute 3m) und liefen weg - Ruhe war.

    Würde ich heute allerdings nicht noch einmal machen, denn

    - allein zu Hause
    - hätte das (gerade deshalb) sehr übel ausgehen können. ;)

    Wie gesagt, jugendlicher Leichtsinn. Ist nun auch schon (sehr) lange her.

    "Sir! We are surrounded!"
    "Excellent! We can attack in any direction!"

  • Zitat

    Original von Rhinoz
    Ich frage mich, wie ich mich wehren darf, wenn der Einbrecher in meinem Haus ist. Muss es da erst zu einer Notwehrsituation kommen?

    Deswegen Pflicht WSK light für alle KWS-Inhaber :new16:

  • Zitat

    Original von Floppyk

    Deswegen Pflicht WSK light für alle KWS-Inhaber :new16:

    Zur Heimverteidigung braucht er ja keinen KWS, deine WSK light bringt da auch kein Wissen. :new16:

    Wenn schon, dann SSW nur mit WSK light.

  • http://www.reichelt.de/?;ACTION=3;LA=…096b26483b9fb0f

    Produktbeschreibung:Funk-Durchgangsmelder-Set FR-74

    Meldet per Funk optisch und akustisch das Betreten des Überwachungsbereiches. Ohne Installation sofort betriebsbereit. Ideal zur Überwachung von Räumen, Eingängen, Durchgangszonen, Terassen und Objekten bei einer Funk-Reichweite von ca. 40 m und Erfassungsbereichweite von ca. 6 m.

    • Erfassungsbereich: 360° rundum mit 140° Öffnungswinkel (inkl. verschiedene Blenden)
    • Sender und Empfänger sind werkseitig codiert - dadurch keine Überschneidungen mit ähnlichen Geräten in Ihrer Nachbarschaft
    • Stromversorgung
    • Empfänger: 230 V Netzstrom
    • Sender: durch beiliegendes Netzteil oder durch 4xAA/Mignon-Batterien (Batterien nicht im Lieferumfang)
    • Optische und akustische Meldung (nur am Empfänger)
    • Mit 2-Ton Gong, auch „stiller Alam” möglich, Lautstärke regelbar

    ...sowas ähnliches hab ich.... in Steckdose...immer Strom....+ 9V Blockbatterie piept sogar ultralaut weiter auch Minuten ohne Batterie (!)... übles Teil....mit Fernbedienung zum scharfschalten überwacht mal eben 20-40 m² Fläche keine Chance für Einbrecher, + stiller Alarm.

    reichelt.de oder auch conrad, ebay was auch immer......

    dazu noch Kamera Atrappen ( die runden), Blitzer, Sirenendummy, Alarmgesichert Schilder... etc.

    ....hatte so eine Batteriealarmanlage im Gartenhaus....wurde einmal leergeräumt nachts, dann wurde die Alarmanlage installiert- und beim zweiten mal wurden die erwischt weil die scharf war und nachts mit ca. 140 DB sierente , Nachbarn riefen Polizei.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Deswegen Pflicht WSK light für alle KWS-Inhaber :new16:


    Ganz ehrlich? Bei Einbrechern wäre ich eher für "Wer illegal mein Haus betritt, den darf ich mit einer Gusspfanne den Schädel verbrädeln!". ;)

    Was das betrifft ist unsere Gesetzeslage einfach nur daneben. :new16: Wenn man in seinem eigenen Haus warten muss, bis ein Krimineller (der sich zu meinem Haus illegaler weise und mit bösen Absichten Zutritt verschafft hat!) auf einen los geht, sein Messer oder gar eine Waffe zieht - nun ja, dann läuft hier definitiv etwas falsch. Soll ich mit dem Mann Tee trinken oder ihn auf ein Bier einladen und nett bitten doch wieder zu gehen?

    Ich habe keine Ahnung wie ich mich wirklich verhalten würde. Das weiß man nur, wenn man in solch einer Situation steckt und hoffe, ich werde das nie. Ich würde wahrscheinlich versuchen den Rest der hier Anwesenden zu erreichen, mich und sie zu schützen und dann wahrscheinlich "duck and cover" spielen bis die Polizei hier ist. Ist das nicht möglich, weil er auf meinem Weg ist, würde ich ihm - sofern ich unbemerkt geblieben bin - so derbe eine überbraten, dass der nicht mehr aufsteht. Da geht meine Familie klar vor. Und mir wäre egal ob ich da mit einem Holzpfosten oder eine Sektflasche seine Rübe verballern müsste. Mit den Konsequenzen müsste ich dann leben. Aber lieber damit, als mein Leben lang mir selbst Vorwürfe machen zu müssen, weil einem Familienangehörigen etwas schlimmes passiert ist. Ich wünsche euch allen und mir, dass wir niemals in solch eine Situation kommen werden!


    Btw:
    Im Gesetz steht doch auch etwas mit "Hab und Gut" schützen. Weiß einer was da genau steht? ???

    "Sir! We are surrounded!"
    "Excellent! We can attack in any direction!"

    Einmal editiert, zuletzt von Airweizen (7. Januar 2010 um 05:03)

  • Zitat

    Original von Airweizen
    Ganz ehrlich? Bei Einbrechern wäre ich eher für "Wer illegal mein Haus betritt, den darf ich mit einer Gusspfanne den Schädel verbrädeln!". ;)

    Wenn eine Person bei uns einbricht, muss er damit rechnen, auch etwas "abzubekommen".
    Er hat mich halt im Dunkeln angegriffen und ich musste mich verteidigen
    Soll er doch versuchen, das Gegenteil zu beweisen :new16:

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

    Einmal editiert, zuletzt von Beowolf (7. Januar 2010 um 08:12)

  • Wenn bei ihm keine Waffe gefunden wird, er aber ein Messer oder gar 3x 9mm Luger im Bauch hat, gibt es nichts mehr zu beweisen. Dann bist du, auf gut Deutsch gesagt, ziemlich im Arsch. Verhältnismäßigkeit und so ... ;)

    Versteh das bitte nich falsch. Meine Meinung dazu dürfte ja klar sein. Was muss, das muss, aber der realistischen Gefahr zum Täter gemacht zu werden, sollte man sich eben bewusst sein. Ich habe scharfe, japanische Küchenmesser und würde die auch einsetzen - weiß aber auch, dass das im schlimmsten Falle dann eine Verurteilung wegen Totschlag nach sich ziehen kann. Wenn ich in der jeweiligen Situation keine andere Möglichkeit sehen würde (weglaufen ist für mich eine, sofern ich damit nicht meine Familie einer Gefahr aussetze), würde ich alles nutzen, was mir zur Verfügung steht. Und da wäre mir sch.... egal wie es dem Gegenüber ergeht!

    Ich bin eben Realist - damit lebt es sich nicht wirklich leicht. Man ist nicht traurig, aber auch nicht glücklich. *lol*

    "Sir! We are surrounded!"
    "Excellent! We can attack in any direction!"

    4 Mal editiert, zuletzt von Airweizen (7. Januar 2010 um 08:20)

  • Zitat

    Original von Airweizen
    Wenn bei ihm keine Waffe gefunden wird, er aber ein Messer oder gar 3x 9mm Luger im Bauch hat, gibt es nichts mehr zu beweisen. Dann bist du, auf gut Deutsch gesagt, ziemlich im After. Verhältnismäßigkeit und so ... ;)

    Abgesehen davon, dass die Notwehr keine Verhältnismäßigkeit kennt und auch § 33 StGB berücksichtigt werden kann, wurde von mir mit keinen Wort eine Schuss- oder Stichwaffe erwähnt.
    Mir ist die evtl. prekäre Situation durchaus bewusst und die Wahl der "Waffen" würde entsprechend ausfallen. ;)

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Zitat

    Original von Airweizen
    Ganz ehrlich? Bei Einbrechern wäre ich eher für "Wer illegal mein Haus betritt, den darf ich mit einer Gusspfanne den Schädel verbrädeln!". ;)

    Was das betrifft ist unsere Gesetzeslage einfach nur daneben. :new16:

    ich denke diese Verteidigung wäre ok, nur nicht nachschlagen, wenn er sich schon nicht mehr rührt, dann bis Du sofort Angreifer und wirst ebenso vor Gericht behandelt. Das ist leider so, dass der Täter in D auch noch schützenwert ist :bash:

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Zitat

    Original von Airweizen
    [quote]Original von Floppyk

    . Soll ich mit dem Mann Tee trinken oder ihn auf ein Bier einladen und nett bitten doch wieder zu gehen?

    ?


    Ist die Frage, ob der dich überhaupt verstehen würde ... ;)

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • "bitte", "danke", "Bier" und "Zigaretten" sollte man in mehreren Sprachen präsent haben - auch russisch, rumänisch, bulgarisch, serbokroatisch, albanisch...

    *lol*

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    "bitte", "danke", "Bier" und "Zigaretten" sollte man in mehreren Sprachen präsent haben - auch russisch, rumänisch, bulgarisch, serbokroatisch, albanisch... *lol*

    Du hast "Bargeld, EC-Karte, PIN, Handy" usw. vergessen!
    Man koennte ein handliches mehrsprachiges Taschenbuch (oder eine Karte, wie sie die BW hat) verfassen, Titel: Fremdsprachlicher Umgang mit besonderen Gaesten.
    :(
    Gruss
    pak9

  • noch zu ergänzen:
    - Tresor
    - Autoschlüssel
    - Schmuck
    - Alarmanlage
    - Sicherungskasten
    - etc.


    Für Analphabeten zusätzlich mit Bildern/ Symbolen versehen. Dann wirds internationel verständlich.
    :ngrins:

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von Beowolf
    Abgesehen davon, dass die Notwehr keine Verhältnismäßigkeit kennt und

    tut sie nicht? auf welcher rechtsgrundlage werden dann leute verurteilt, die sich zwar in einer notwehrsituation befinden aber mit unverhältnismäßigen mitteln reagieren? wenn es keine verhältnismäßigkeit gibt, komm ich ja auch davon wenn ich einem 12-jährigen, der mich in den bauch boxt, mit einem beil den schädel spalte....

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Zitat

    Original von Airweizen


    Ganz ehrlich? Bei Einbrechern wäre ich eher für "Wer illegal mein Haus betritt, den darf ich mit einer Gusspfanne den Schädel verbrädeln!". ;)


    Im Prinzip hättest Du völlig Recht. Wer illegal und mit bösen Absichten fremdes Besitztum betritt, muss mit "Gegenmaßnahmen" rechnen und sich dabei der rechtsschaffende Hausbesitzer in rechtlicher Sicherheit wiegeln können.

    Aber schauen wir doch mal ehrlich, was in einem solchen fiktiven Fall vor Gericht passieren könnte oder sogar wird.

    Da zieht der Hausbesitzer dem Einbrecher mit der Bratpfanne eins über. Der ist natürlich verletzt und in Folge wird (zwangsläufig) ein Verfahren eröffnet. Dann wird die Seite des Einbrechers alles daran setzen, dass die Notwehr keine war und der Einbrecher ein armer Schlucker ist, der aus Not zwangsläufig für seinen Hunger einbrechen musste. Er war ja in einer (durstigen) Notlage und ein freundlicher Verweis das Haus zu verlassen hätte vollauf genügt. Hinzu kommt noch, dass das schlechte Elternhaus kein gutes Vorbild war und er ohnehin Schwierigkeiten hat, mein und dein zu unterscheiden. Aber eine wirklich böse Absicht kann man dem Einbrecher nicht unterstellen.

    Wenn der Richter diesem Ansatz ein klein wenig folgt und der Grundsatz der Notwehr war nicht gegeben, wird das zappenduster für den Hausbesitzer. Der Einbrecher muss 100 € als Sachbeschädigung für das Schloss bezahlen, aber der Hausbesitzer wird wegen schwerer KV richtig verdonnert. Hat der Geschädigte noch einen bleibenden Schaden davongetragen, steht ihm auch neben dem Schmerzensgeld auch noch eine lebenslange Rente zu. Dann sind da noch die Forderungen der Prozess- und Anwaltkosten und nicht vergessen die Krankenkasse schickt noch die Rechnung vom Krankenhaus und des Arztes mit der langen Nachbehandlung.

    So sieht das oft in der Realität aus.
    Daher bin ich immer sehr vorsichtig, vor der Pauschalaussage, Bratpfanne drüber (oder ordentlich Pfefferspray in die Fresse). Ihr versteht.

  • Zitat

    Original von Beowolf
    Abgesehen davon, dass die Notwehr keine Verhältnismäßigkeit kennt und auch § 33 StGB berücksichtigt werden kann, wurde von mir mit keinen Wort eine Schuss- oder Stichwaffe erwähnt.
    Mir ist die evtl. prekäre Situation durchaus bewusst und die Wahl der "Waffen" würde entsprechend ausfallen. ;)


    Uhi, woher hast das. Notwehrexzess ist strafbar.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr#E…r_Notwehrexzess

    Zwar darf man zur Notwehr zum nächst erreichbaren Mittel greifen, jedoch dem völlig besoffenen Angreifer ein ganzes Magazin in den Bauch leeren, wobei ein Schritt zur Seite ausgereicht hätte, wird bestraft. Es geht sehr wohl nach dem Grundsatz - nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (7. Januar 2010 um 10:39)

  • mal ehrlich wenn bei uns einer einbricht, und ich ihm eins rüberziehe dann fällt der rückligs die treppe runter, un d dann sagt der nix mehr.

    dann hat der pech gehabt, hätte ja net einbrechen müßen, und das er leider die trppe gestürzt ist da kann ich nix für, habe nur mein habe verteidigt, das war ein unfall dann.

  • Wie das richtig funktioniert, sieht man doch immer in den Fernsehserien.
    Der Einbrecher wird über den Haufen geschossen oder zum Krüppel geschlagen und wenn er ohne Bewusstsein auf dem Boden liegt, wird ihm schnell ein Messer oder eine illegale Waffe in die Hand gedrückt. :laugh:

    Pro Legal / BDS