Revolver im Handschuhfach

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 3.765 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Dezember 2009 um 14:04) ist von Kentucky.

  • Schön guten Tag alle zusammen,

    Ich habe eine Frage :

    Ich besitze (endlich) einen Waffenschein für SSW´s
    Da ich die aber nicht immer am Gürtel tragen möchte, habe ich meinen HW37 Revolver ins Handschuhfach getan... Jedoch hat meine Frau keinen KWS...

    Ist es also rechtlich erlaubt den Revolver im Handschuhfach zu lassen, auch wenn z.B. nur meine Frau mit dem Auto unterwegs ist ? oder muss dann das Handschuhfach abgeschlossen sein -> zugriffssicher ?


    MfG

    florianwupper

  • handschubfach gliet nicht als zugriffs sicher .

    musst in immer wieder raus nehmen wenn du aussteigst

    und des weitern wenn du einen beifahrer hast ,geht das auch nicht soweit ich weiß , da du dann nicht die gewalt über die waffe hast .

    so viel zu niggi halb wissen :)

    gruz niggi

  • Das Auto gilt nicht als sicherer Aufbewahrungsort für Waffen. Du darfst die Waffe also sowieso nicht im Auto liegen lassen, wenn Du Dich nicht im Auto befindest.

    Und wenn Deine Frau Alleine unterwegs ist, darf sich die SSW auch nicht im Auto befinden, falls Deine Frau keinen KWS besitzt.

    Wenn Deine Frau auf dem Beifahrersitz vor dem Handschuhfach sitzt ..... auch nicht.

    Wenn das Handschuhfach abgeschlossen ist, wenn Du mit an Bord bist, Deine Frau auf dem Beifahrersitz ........ ich würde es nicht darauf ankommen lassen.

  • Da das Handschuhfach ein fest montierter Teil des als "nicht befriedetes Grundstück" geltenen Auto ist, gilt ein im abgeschlossenen Handschuhfach oder auch Kofferraum liegender Revolver als geführter Revolver.
    Nur in einem als Wohnmobil gebautes und zugelassenes Fahrzeug gilt der Wohnbereich als befriedetes Grundstück und ist vom Führen ausgeschlossen = Wohnmobil, SSW im Handschuhfach = Geführt / Wohnmobil, SSW hinten im Geschirrschrank = transportiert, nicht geführt.

    Bitte nicht versuchen, das zu verstehen - könnte Kopfschmerzen auslösen. :n17:

  • @ Vogelspinne :

    Ich habe alles wunderbar verstanden !

    Danke für die vielen Antworten !
    Schade !

    Aber wenn das Handschuhfach abgeschlossen ist, gilt es dann doch nicht mehr als zugriffsbereit oder ? Weil der Revolver muss doch verschlossen sein um das Ding herumführen zu können ohne KWS oder nicht ?

    Einmal editiert, zuletzt von florianwupper (27. Dezember 2009 um 18:42)

  • Zitat

    Original von florianwupper
    Aber wenn das Handschuhfach abgeschlossen ist, gilt es dann doch nicht mehr als zugriffsbereit oder ?

    Praktisch ja, aber rechtlich nein!

    Du könntest die Waffe auch im Motorraum platzieren oder im Tank - alles was zu einem Auto gehört, zählt rechtlich als geführt. Erst wenn die waffe in einem abgeschlossenen Behälter im Handschuhfach oder sonst wo im auto liegt, gilt es als transportiert.

    Mache es dir doch einfach und lege dir ein gute Markenholster zu, welches mit eine Klemme an der Hose befesteigt wird und, wenn es stört, mit dem Holster abgenommen und während deiner alleinigen Anwesenheit im Auto im Handschuhfach deponiert wird.

  • Wozu willst du überhaupt im Auto eine SSW führen?

    Zur SV ist das zweckfrei, da du innerhalb des Fahrzeugs den Wirkstoff höchstens selbst abbekommst, genau so wie den Knall.

    Wenn du unbedingt was für's Auto suchst, dann ein Pfefferspray mit Jet-Strahl. Das kann man theoretisch auch im Handschuhfach belassen (zumindest im Winter, im Sommer nicht, wegen der hohen Temperaturen).

    Wenn dir dein HW37 am Gürtel zu unangenehm ist, wie wäre es dann mit einem HW88 Airweight im Schulterholster?

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Zitat

    Original von Lanam
    Wozu willst du überhaupt im Auto eine SSW führen?

    Zur SV ist das zweckfrei, da du innerhalb des Fahrzeugs den Wirkstoff höchstens selbst abbekommst, genau so wie den Knall.

    Wenn du unbedingt was für's Auto suchst, dann ein Pfefferspray mit Jet-Strahl. Das kann man theoretisch auch im Handschuhfach belassen (zumindest im Winter, im Sommer nicht, wegen der hohen Temperaturen).

    Wenn dir dein HW37 am Gürtel zu unangenehm ist, wie wäre es dann mit einem HW88 Airweight im Schulterholster?

    Also SSW zur SV : JA !
    Im Auto verteidigen : NEIN !
    Ich möchte die Waffe im Handschuhfach führen. Wenn ich in Gefahr außerhalb des Autos ausgesetzt bin.

    Achso weil ich meinen KWS erst nach über 4 Monaten erhalten habe, hatte ich in der Zwischenzeit ein Pfefferspray im Handschuhfach und das auch im Sommer ! Hochgegangen ist bis jetzt noch nix .

    MfG

  • Zitat

    Original von florianwupper
    Ich möchte die Waffe im Handschuhfach führen. Wenn ich in Gefahr außerhalb des Autos ausgesetzt bin.

    Du sagst dann deinem potentiellen Angreifer also "Moment, ich hol mal kurz was aus meinem Handschuhfach", um dann im Fall der Fälle die SSW zur Hilfe zu holen? :confused2:

    Im Sommer können im Übrigen im Auto leicht Temperaturen über 50°C entstehen, für die die Spühdosen nicht ausgelegt sind.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Hallo zusammen,

    gerade beim Lesen dieses Themas hier kam mir eine Frage in den Kopf, ich hoffe es ist ok wenn ich die gleich hier mal reinstelle.
    Ist es rechtlich gesehen ok, die SSW in der Originalverpackung ungeladen im Rucksack zu transportieren? Bis jetzt dachte ich immer, das darf man aber jetzt war ich mir doch nicht mehr ganz so sicher.

    mfg

  • Zitat

    Original von Lanam

    Du sagst dann deinem potentiellen Angreifer also "Moment, ich hol mal kurz was aus meinem Handschuhfach", um dann im Fall der Fälle die SSW zur Hilfe zu holen? :confused2:

    Im Sommer können im Übrigen im Auto leicht Temperaturen über 50°C entstehen, für die die Spühdosen nicht ausgelegt sind.

    Lass das mal meine Sorge sein ;)
    Ich schaff das schon mit der SSW !

    Vielleicht hast du ja schon mal davon gehört, das man gefährliche Situationen im voraus erkennt und dementsprechend handeln kann?!

  • Zitat

    Original von z@pp
    Hallo zusammen,

    gerade beim Lesen dieses Themas hier kam mir eine Frage in den Kopf, ich hoffe es ist ok wenn ich die gleich hier mal reinstelle.
    Ist es rechtlich gesehen ok, die SSW in der Originalverpackung ungeladen im Rucksack zu transportieren? Bis jetzt dachte ich immer, das darf man aber jetzt war ich mir doch nicht mehr ganz so sicher.

    mfg

    Die ist zwar alles andere als zugriffsbereit - trotzdem gilt das rechtlich als Führen, ohne KWS setzt es eine Anzeige. Klingt komisch, ist aber leider so... :confused2:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Zitat

    Original von florianwupper

    Lass das mal meine Sorge sein ;)
    Ich schaff das schon mit der SSW !

    Vielleicht hast du ja schon mal davon gehört, das man gefährliche Situationen im voraus erkennt und dementsprechend handeln kann?!

    Wow! Wie machst du das? Das musst du mir mal verraten! Dann kan man ja in Zukunft mit deiner Technik Unfälle, Anschläge ja sogar viele Straftaten verhindern! :new11:

    Ich bezweifle das du jede gefährliche Situation im voraus erkennen kannst. :laugh:

    In diesem Sinne

  • Wenns ein Koffer ist, einfach Vorhängeschloß um die Griffe drum klipsen - feddich!

    Karton ist problematisch - aber wenn die Waffe in eine Stahlkassette paßt, geht das auch.

    Auch beliebt: die Alukoffer mit Schloß ausm Baumarkt, darin steckt z.B. meine Softair-Scorpion.

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Zitat

    Original von z@pp
    Danke für deine Antwort Motorbiker, das hätte ich jetzt echt nicht gedacht.
    Frag mich wie man die dann vom Laden nach Hause bringen soll... :new16:

    mfg

    In der Regel ( zu mindestens sollte der Waffenhändler das) verschweißt der Waffenhändler die Verpackung samt Inhalt. Normalerweise mach er einfach Papier drum und verklebt das ganze mit Paketband.

    Achso Abipay : So so etwas lächerlichen wie zu deinem dummen Kommentar sage ich nichts !

    Einmal editiert, zuletzt von florianwupper (27. Dezember 2009 um 20:20)

  • Zitat

    Original von Motorbiker
    Wenns ein Koffer ist, einfach Vorhängeschloß um die Griffe drum klipsen - feddich!

    Karton ist problematisch - aber wenn die Waffe in eine Stahlkassette paßt, geht das auch.

    Auch beliebt: die Alukoffer mit Schloß ausm Baumarkt, darin steckt z.B. meine Softair-Scorpion.

    Oder einfach fragen, ob der BüMa dir beim Verkauf einen Kabelbinder drum amchen kann. Das reicht ebenfalls aus.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

    Einmal editiert, zuletzt von [RUS] Guard (27. Dezember 2009 um 21:20)

  • Zitat

    Original von florianwupper


    In der Regel ( zu mindestens sollte der Waffenhändler das) verschweißt der Waffenhändler die Verpackung samt Inhalt. Normalerweise mach er einfach Papier drum und verklebt das ganze mit Paketband.

    So kenne ich das auch - beim Kauf einer Softair habe ich auch gleich noch
    eine entsprechende Belehrung bekommen, die der Mann sich sogar hat bestätigen lassen.

    Viele Grüße
    Holger