Hallo Experten, für mein Erma-Buch erstelle ich gerade ein Quellenverzeichnis und in diesem Zusammenhang sehe ich mein umfangreiches Archiv durch und scanne Erma-relevante Daten. Dabei ist mir im Frankonia Gesamtkatalog 1971/72 aufgefallen, dass die dort angebotenen SSW's alle als "Waffenscheinpflichtig" deklariert sind.
Folgender Text ist diesbezüglich als Fußnote eingefügt: "Nach dem neuen Waffengesetz sind Start-, Gas-, Alarmpistolen und -revolver, die den Ausschuß nach vorne haben., waffenscheinpflichtig. Der Verkauf ist den gleichen Bedingungen unterworfen wie die Selbstladepistolen und Revolver. Startwaffen, die den Ausschuß nach oben haben, sind erwerbsscheinfrei."
Hat die Politik damals schonmal versucht, uns da was "reinzudrücken" und ist im letzten Moment gescheitert oder habe ich da was verpasst