Laserpointer an Waffe (F) <-

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 16.080 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Dezember 2009 um 08:00) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Das Thema was in D verboten ist, ist hier schon millionenfach diskutiert worden.

    Kann den Fred mal ein Mod bitte dicht machen???

    Danke
    Christian

    HW35, HW40, HW45, HW70, RG89, FWB300S, FWB300S Junior, FWB601, Glock FM81, Haenel310, Haenel310Sport, Haenel310, H&K P30, CP99, Pedersoli Le Page Target .44
    coming soon:
    wer in der Demokratie schläft, braucht sich nicht zu wundern, wenn er in der Diktatur aufwacht

  • hallo

    eine frage hätt ich da bezüglich des lasers doch noch

    ich hoff ich werd nich gleich geköpft :lol:

    Es gibt doch laser die man vorne in den lauf steckt um z.b

    zielfernrohre grob einzustellen oder bei einem eingespanntem

    gewehr die ungefähre trefferlage im ziel zu ermitteln ohne einen

    schuss abzugeben , diese laser werden ja auch nicht mit montagen

    am gewehr befestigt sondern nur in den lauf gesteckt.

    Ist sowas auch verboten.

    grüsse


  • Nein, wie Du richtig bemerkt hast, fehlt die für Schusswaffen geeignete Montageeinrichtung. Nur dieses "Bundle" hat das Verbotsmerkmal.

  • Ich fand die Laserpointer deshalb doof weil ich nie wusste was mein RD-Punkt ist als ich gemeinsam mit einem Freund eine Dose mit KK beharkt habe *lol* aber das ist eine andere Story.
    Die Begründung mit der Wilderei ist lächerlich, niemand wird ein Wildtier aus der Hüfte schießen. Speziell auch deshalb weil Laser an Langwaffen aufgrund der größeren Distanzen eher weniger die ballistische Kurve darstellt und zudem verschreckt so etwas das Wild viel schneller.

    Wie auch immer, es steht halt im Gesetz. Genauso wie in Österreich eben die Schalldämpfer verboten sind. Den Sinn versteht kaum jemand, aber es ist eben mal so ..

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von Markus2240
    Diese Zielfernrohr-Justierhilfen sind legal, da sie in den Lauf gesteckt werden und ein Schuß dann nicht mehr möglich ist, bzw. der Lauf aufplatzt.

    Geht man von einer doppelläufigen Waffe oder einem Drilling aus, so könnte man ja in einen Lauf besagte "Laserpatrone" laden, den/ die anderen wie gewohnt. Besser nicht zu lange darüber nachdenken :))

  • Zitat

    Original von Promo
    Die Begründung mit der Wilderei ist lächerlich, niemand wird ein Wildtier aus der Hüfte schießen.

    Erst war die Lampe, dann kam der Laser.
    Ich denke, das Lampenverbot wurde einfach auf die Laser ausgeweitet. Die Gefahr, dass sich jemand einen Laser ans Jagdgewehr baut, ist wohl eher zu vernachlässigen; eine Lampe macht merh Sinn. Gerade weil das Tier im Lichtkegel oft wie paralysiert stehen bleibt und man beste Chancen hat, das Wild zu erlegen.
    Da klappt mit einem Laser wohl eher nicht. ;)

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    ; eine Lampe macht merh Sinn. Gerade weil das Tier im Lichtkegel oft wie paralysiert stehen bleibt und man beste Chancen hat, das Wild zu erlegen.
    Da klappt mit einem Laser wohl eher nicht. ;)


    Jein, die nächtliche Jagd ist verboten, Ausnahme Schwarzwild. 1,5 h vor und nach Sunset ist Schluss.

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Jein, die nächtliche Jagd ist verboten, Ausnahme Schwarzwild. 1,5 h vor und nach Sunset ist Schluss.

    Das stört beim Wildern aber nicht. :)) Ist ja eigentlich sogar von vorteil dann sind die Jäger wenigsten nicht mehr im Wald.

    Es gibt ja sogar eine Sportart mit Lampen am Gewehr.

    Nacht HFT

    Aber leider in D nicht. :(

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

    Einmal editiert, zuletzt von LEP FAN (2. Dezember 2009 um 15:57)

  • Wobei ein Wilderer doch auch einfach eine Taschenlampe in der einen Hand halten kann, mit deren Arm er das Gewehr stützt... :confused2:

    Naja, muss man nicht verstehen. Erinnert mich an das Überholverbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge. Ein Motorrad darf immer überholt werden, anders rum geht das nicht. :evil:

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

    Einmal editiert, zuletzt von Lanam (2. Dezember 2009 um 20:01)

  • Leuchte mal auf eine Wildsau, ich wette fast das Ding bleibt nicht paralysiert stehen ;) .
    Aber das Schwarzwild macht immerhin mittlerweile so viele Probleme dass wohl früher oder später Nachtsicht-Zielfernrohre freigegeben werden müssen um dem ganzen Herr zu werden. Ist zumindest meine Meinung.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Nicht nur das. Der Umgang mit verbotenen Waffen oder verbotenen Gegenständen ist komplett verboten.
    Den Umgang definiert das WaffG:

    (3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

    Somit ist nur angucken straffrei.

    Im Falle eines Laserpointers ist dieser selbst noch kein verbotener Gegenstand nach dem WaffG. Er wird es aber, wenn entweder er mit eine für Waffen gedachte Montargeeinrichtung versehen wird oder er sonst irgendwie an einer (beliebigen) Schusswaffe montiert wird, und sei es nur mit Klebeband.
    Gleiches gilt für Taschenlampen und ähnliches.


    Ich mache mich also auch strafbar wenn ich in Deutschland mit einer Waffe schieße die mit einem Laser ausgerüstet ist, selbst wenn diese jemandem gehört der soetwas besitzen darf und derjenige dabei ist und mir diese Waffe gegeben hat ?

    Fänd ich jetzt ja doof oO

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Der Umgang mit verbotenen Waffen oder verbotenen Gegenständen ist komplett verboten.
    Den Umgang definiert das WaffG:

    (3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

    Was an der Aussage verstehst du nicht?

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Sorry, aber Fragen dieser Art lassen mich immer an meinen kleinen Bruder denken, der ne Auspuffblende die er im Keller gefunden hat, wahlweise an sein Fahrrad oder den Rasenmäher klatscht und sich dann super cool vorkommt! :crazy2:

    (mein kleiner Bruder ist 8 Jahre alt!)