Fragen rund um SSW, KWS und Silvester

Es gibt 103 Antworten in diesem Thema, welches 9.548 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. November 2009 um 16:49) ist von Knuddlbaer.

  • Habe gerade mit der Polizei telofoniert und die schweinebande hat mir mitgeteilt, dass ich 2 bis 3 Monate warten müsste, da sie z.Z leider "im Rückstand" seien. :evil:

  • Zitat

    Original von [RUS] Guard
    Reicht es nicht, in Deutschland gemeldet zu sein oder braucht man zumindest eine doppelte Staatsangehörigkeit (z.B. tschechisch und deutsch)? Ich würde sonst morgen auch im KVR anrufen und fragen, was da los ist.

    Kann nur ich ins WaffG gucken?

    § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis
    ...
    (2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.
    ...

  • Doch, das habe ich auch gelesen. Aber da steht nur, dass man mindestens 5 Jahrelang in der Bundesrepublik gelebt haben muss bzw. dass der Antrag abgelehnt werden kann, wenn man seit weniger als 5 Jahren in der Bundesrepublik gelebt hat (dies musste man auch beim Antrag angeben).
    Dieser Punkt fällt allerdings flach, da meine Freundin seit 1995 in der Bundesrepublik (ununterbrochen) gemeldet ist (bis 2009 in Hamburg, jetzt in München).

    Ich habe aber danach nicht gefragt, sonder ob irgendwo im Gesetz steht, dass die deutsche Staatsbürgerschaft vorausgesetzt ist.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

    Einmal editiert, zuletzt von [RUS] Guard (23. November 2009 um 10:18)

  • Zitat

    Original von [RUS] Guard
    Ich habe aber danach nicht gefragt, sonder ob irgendwo im Gesetz steht, dass die deutsche Staatsbürgerschaft vorausgesetzt ist.


    Nein, das gibt es nicht. Auch Ausländer können unter oben genannter Bedingung waffenrechtliche Erlaubnisse bekommen.

  • Passt jetzt net ganz da zu. Aber ich habe hier mein Antrag auf den Kws liegen.Meine frage: Wenn ich jetzt den Antrag abschicke und die den bearbeiten und mir den Kws nicht ausstellen muss ich dann trotzdem die 50 euro bezahlen? weil ich in meiner Jugend ma aufgefallen bin ?

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Nein, das gibt es nicht. Auch Ausländer können unter oben genannter Bedingung waffenrechtliche Erlaubnisse bekommen.

    Ok, das wollte ich wissen. ich war nämlich etwas verunsichert, weil ich mit katha über PN dadrüber disskutiert hatte, ob das ein Faktor sein könnte.

    Dann muss an was anderes liegen, wie z.B. bei master_adrian, dass sie einfach im Verzug sind, da kurz vor Silvester wahrscheinlich doch mehr leute einen beantragt haben.

    Danke nochmal für deine Hilfe.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Zitat

    Original von [RUS] Guard
    Dann muss an was anderes liegen, wie z.B. bei master_adrian, dass sie einfach im Verzug sind, da kurz vor Silvester wahrscheinlich doch mehr leute einen beantragt haben.

    Danke nochmal für deine Hilfe.


    Nur das der KWS zu Silvester nicht viel nutzt. Das Schießen auf der Straße bleibt nach wie vor verboten. Allenfalls eine Anzeige wegen unerlaubten Führen einer SSW sollte es nicht geben können.

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Nur das der KWS zu Silvester nicht viel nutzt. Das Schießen auf der Straße bleibt nach wie vor verboten. Allenfalls eine Anzeige wegen unerlaubten Führen einer SSW sollte es nicht geben können.

    Ja, das ist mir klar. Aber ich gehe mal davon aus, dass viele in diesem Irrglauben einen KWS beantragt haben. Ich wurde letztes Jahr auch darauf hingewiesen (hatte den Ende Oktober ausgestellt bekommen), dass es am Silvester nicht erlaubt sei. Ich frage mich, was der Sachbearbeiter wohl von mir gedacht hatte :crazy2:.

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    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Zitat

    Original von wolke
    Passt jetzt net ganz da zu. Aber ich habe hier mein Antrag auf den Kws liegen.Meine frage: Wenn ich jetzt den Antrag abschicke und die den bearbeiten und mir den Kws nicht ausstellen muss ich dann trotzdem die 50 euro bezahlen? weil ich in meiner Jugend ma aufgefallen bin ?


    Die Frage ist berechtigt. Denn tatsächlich muss man bis zu 75 % der Gebühren auch bei Versagen der Erlaubnis zahlen. Ob die Ämter dieses auch tatsächlich erheben, ist mir nicht bekannt.

    Das kann man im Abschnitt III, Satz 2 und 3 nachlesen.
    http://bundesrecht.juris.de/waffv_4/anlage_9.html

    Man darf dabei nicht vergessen, dass zumindest jeder Erstantrag einer waffenrechtlichen Erlaubnis auch die Abfrage der Register und die Stellungnahme der örtl. Polizei auslöst. Siehe WaffG § 5, Abs. 5.

  • Zitat

    Original von [RUS] Guard
    Aber ich gehe mal davon aus, dass viele in diesem Irrglauben einen KWS beantragt haben.


    Davon ist auszugehen. Daher erwähne ich das, um den Inhaber vor Ärger zu bewahren. Denn dieser Umstand ist offenbar nicht jedem bekannt.

  • Ja, scheinbar kann man das nicht oft genug erwähnen. Selbst im Forum hier habe ich langsam das gefühl, dass 1 mal pro Thread immer noch nicht ausreicht *lol*.

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    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Da FloppyK schon alle Voraussetzungen zum Erwerb des KWS erwähnt hat, nur noch ein paar kleine Ergänzungen zum Ausfüllen des Antrages:

    - Wenn Waffe gefragt ist = Alle Gas-, Signal-, Schreckschußwaffen mit PTB

    - Wenn Grund gefragt ist = Selbstverteidigung ( und niemals Silvesterschiessen oder dergleichen! )

    - Zu den Fragen nach Sucht, Geisteskrankheiten, Mitgliedschaft bei den Rechten, etc. = Solange nichts behördlich bekannt ist ( z.B. Mitgliedschaft bei NPD oder Die Linken, Einlieferung in Nervenheilanstalt, etc. ),diese Sachverhalte verneinen.

    Dann sollte dem KWS nichts mehr im Weg stehen.

    Zur geführten SSW:

    - Revolver ist funktionssicherer als eine Pistole -> gute Modelle sind HW 37 / 88, 2-zölliger Alfaproj ( Mercury M1, Holek- / Alfa- / etc. -020 ), Röhm RG 59, RG 69, RG 89

    - Wenn Pistole, dann zuverlässig, Hahn mit Sicherheitsrast, nicht zu schwer und wenn Pistole, dann mehr Kapazität an Munition -> Passende Modelle in 9 mm PAK gewertet: 1. Vektor CP 1 2. Röhm RG 96, 3. Röhm Mod. 725, 4. PP-Klone von IWG und Umarex, 5. SIG Sauer P 239 6. Browning GPDA 9, 7. Colt Double Eagle CC......

    Passende Modelle in 8 mm K gewertet: 1. Röhm RG 800, 2. Röhm RG 9 3. Browning GPDA 8 mit PTB 389/2,.......

    Allen, die jetzt empört aufschreien und der Meinung sind, das die RG 88 / HSc 90, die Miami, P 88, P 99, P 22, sowie all die tollen Erma-Pistolen doch besser oder wenigstens genauso gut sind, sei folgendes gesagt:

    - Im Ernstfall bekommt man gerade noch das Allernötigste geregelt, hat einen starken Tunnelblick ( alles wird ausgeblendet bis auf den Gegner ) - in so einer Situation darf keine Sicherung vorhanden sein, die man vergessen kann, und der Wühlemann in Handtasche oder Jackentasche oder das Zurückschlagen der Jacke / Hochziehen des Pullover / T-Shirt, um an die Waffe im Insideholster zu gelangen, könnte das Letzte sein, was ihr noch in eurem Leben macht!

    Waffe aus Holster ziehen-in Anschlag gehen-Schiessen = das ist ein schneller, immer wieder eingeübter Ablauf, den man auch aus dem Tiefschlag gerissen, beherrschen muß, ansonsten verringern sich Chancen auf eigene Unversehrtheit rapide!

    Da CS nur bei ca. 80 % und Pfeffer bei nur ca.90 % der Menschen wirklich wirkt, besteht immer eine gewisse Chance, das der Wirkstoff wirkungslos bleibt. Um dem Entgegenzuwirken, bietet sich bei der SSW geradezu an, abwechselnd CS und Pfeffer zu laden - das ist einer der wichtigen Gründe, weshalb eine geführte SSW sinnvoller als ein Spray sein kann.

    Und noch etwas Grundsätzliches:
    -Jede geführte SSW, egal ob Revolver oder Pistole, muß mit der zur SV gedachten Munition getestet sein - erst Führen, wenn die Waffe tadellos mit der Munition funktioniert!
    - Und die Waffe muß in einem guten Holster geführt werden, in dem die Waffe nicht herumschlackert, eng am Körper anliegt und bei dem man die Waffe mit einer Bewegung ziehen kann ( Holsterverschluß beim Reingreifen automatisch aufdrücken oder selbsthaltenes Holster ohne Verschluß ), alternativ für leichte Bekleidung bietet sich eine der vielen angebotenen Holster-Bauchtaschen an.
    - Der Bewegungsablauf "Waffe aus Holster ziehen-in Anschlag gehen-schiessen" muß gründlich mit dem Holster in der Strassenbekleidung vorm Spiegel geübt werden ( mit abgeschossener Hülse im Patronenlager zur Schonung des Schlagbolzen ). Selbst wenn der Bewegungsablauf geübt funktioniert, wenn nicht das Abdrücken / Schiessen mit dabei war, werden sehr viele von euch im Ernstfall nicht oder sehr verzögert abdrücken! Das liegt an unserer Erziehung und der doch seltenen Ausnahmesituation, in der wir Schiessen müssen, was uns in der Beurteilung der Lage aber sehr schwer fällt.
    Deshalb muss das automatische Schiessen mittrainiert werden! Und gewöhnt euch Doubletten ( 2 Schüsse dicht aufeinander gefolgt ) an, damit CS und Pfeffer ( Nonivamid ) raus ist, um ein Maximum an Wirkwahrscheinlichkeit zu erreichen.

    Sobald man sicher ist, daß die Wirkstoffe ihre Arbeit machen, sofort Land gewinnen und dabei, wenn möglich, nachladen - es ist immerhin möglich, daß der / die Gegner einem nach kommen, man ein 2. Mal gestellt wird und schiessen muß.

  • Zitat

    Original von Floppyk

    Nein, das gibt es nicht. Auch Ausländer können unter oben genannter Bedingung waffenrechtliche Erlaubnisse bekommen.

    Stimmt. Ein Bekannter von mir ist Waffenhändler mit allen möglichen Erlaubnissen, obwohl er keine deutsche Staatsangehörigkeit hat.

  • ich bilde mir ein mal von einem user gelesen zu haben der sich durch die gesammte bürokratie gewühlt hat um besagte sondererlaubnis zu bekommen, wenn ich mich richtig erinnere zur beerdigung eines mit-schützen. allerdings war das glaube ich salut..ich müsste im entsrpechenden thread nachlesen, find ihn aber nicht mehr...

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Ich habe auch schon einmal eine Truppe von Salut Schützen zu einer Hochzeit erlebt! Das war in Heckenbeck (Bad Gandersheim) in Niedersachsen - am Arsch der Welt. Da standen 10 Mann und haben 3 mal Salut geschossen, als das Brautpaar aus der Kirche kam.
    Damals war ich ncoh klein und hab mir tierisch einen Ast gefreut, dass ich mal Gewehre live gehört habe. Anschließend habe ich ein paar Hülsen eingesammlt. War irgendwas größeres. Die Patronen waren komplett aus dunkelgrünem Hartplastik, hinterher war oben, wo das Geschoss angedeutet war, die spitze aufgepilzt. (Muss wohl einen ziemlichen Mock im Lauf hinterlassen sowas :ngrins:)

    Ob dafür Genehmigung eingeholt wurde, oder ob in dem 200 Seelen Dorf einfach drauf gepfiffen wurde, weil der Dorf Gednarm einer der Schützen war - wer weiß :lol:

  • Zitat

    Original von master_adrian
    Die Patronen waren komplett aus dunkelgrünem Hartplastik, hinterher war oben, wo das Geschoss angedeutet war, die spitze aufgepilzt. (Muss wohl einen ziemlichen Mock im Lauf hinterlassen sowas :ngrins:)

    Das hört sich nach alter BW Manövermunition an. Die fürs G3.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Kann gut sein, dass das 7,62 war. Großes Ding auf jeden fall. Die Hülsen müssten irgendwo rumfliegen. Also die waren wie gesagt aus einem Stück, inklusive projektil welches nur aufgepilzt, nicht abgestoßen wurde.

  • Zitat

    Original von groza


    Das steht doch auch so in dem von dir zitierten Abschnitt, oder? Außerdem steht da noch ein Ausrufungszeichen vor dem = ;)

    Genau, "!=" steht für "ungleich" ;) Pardon, ich ging davon aus, das sei allgemein bekannt :confused2:

    Das durchgestrichene Gleichheitszeichen aus der Zeichentabelle kommt hier als  an... ;)

    Zitat

    Original von katha
    ich bilde mir ein mal von einem user gelesen zu haben der sich durch die gesammte bürokratie gewühlt hat um besagte sondererlaubnis zu bekommen[...]


    Ich hab auch nach einem Eintrag gesucht, den hier mal wer gemacht hat. Wenn ich mich recht erinnere, sagte er aber 50 EUR gezahlt zu haben, eben zum Schießen an Silvester. Solche Genehmigungen sind aber einmalig, d.h. nur ein Mal gültig, danach darf man dann wohl wieder 50 EUR zahlen. Vielleicht findet den Eintrag ja nochmal wer wieder ;)

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E