Eine goldene GPDA 9 von Umarex für schlappe 330 € zugreifen, er hat nur noch 1
Artikel-ID: 3995926
Ich hätte gerne ein paar wunderkerzenaufsätze
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Eine goldene GPDA 9 von Umarex für schlappe 330 € zugreifen, er hat nur noch 1
Artikel-ID: 3995926
Ich hätte gerne ein paar wunderkerzenaufsätze
Ich auch
Ja, an der Beschreibung muss er noch ein bisschen arbeiten, er meint warscheinlich, das er noch Wunderkerzen von Silvester dazu gibt.
Eine goldene GPDA 9 von Umarex für schlappe 330 € zugreifen, er hat nur noch 1
Artikel-ID: 3995926
Immerhin hat er auch ein "schnell lade magazin" einbauen lassen Das klingt sehr teuer.
MfG Kolibri
Da fehlen einem echt die Worte....Mal sehen,was die andere mit Zubehör bringt...
Fragt sich halt immer wer der größere Held ist... Käufer oder Verkäufer? Zu so einem dämlichen Geschäft (wenns den wirklich eins war) gehören ja immer Zwei.
Wovon träumt der Verkäufer denn?
Oder is die Tasche soviel wert???
Man glaubt es kaum!
eGun
Artikel-ID: 4001971
Wovon träumt der Verkäufer denn?
Oder is die Tasche soviel wert???Man glaubt es kaum!
Noch dazu bietet er eigentlich eine RG 6 an. Die wäre in Sammlerkreisen den Preis wert, allerdings passen die Bilder dann nicht.
MfG Kolibri
Selbst mit Original Röhm Verpackung erziehlt man nie im Leben solch einen Preis!
Aber egal,wer die für den Preis kauft is selber schuld
Das hab ich mir auch gedacht als ich die Auktion gestern gesehen hab
Und wieder ein "super günstiger" und noch dazu kastrierter ERMA EGR 66.
Siehe:
Erma 66Ti " Fitz-Special" Titanium Edition !
MfG Kolibri
ja habe ich auch gesehen und den Verkäufer angeschrieben...ich bin der Meinung das die PTB erloschen ist ( Rahmen wurde ja abgesägt) liege ich da Falsch ??
Gruß
Jörg
ja habe ich auch gesehen und den Verkäufer angeschrieben...ich bin der Meinung das die PTB erloschen ist ( Rahmen wurde ja abgesägt) liege ich da Falsch ??
Gruß
Jörg
Ja, es wurde ein waffenrelevantes Bauteil bearbeitet. Der Revolver ist jetzt WBK-pflichtig.
MfG Kolibri
Welches keinen einfluss hat
Ich bin da anderer Meinung.
Das ist doch nur der Abzugsbügel und solange man keine scharfe Muni laden kann ist das in ordnung mit der PTB denke ich.
Z.B. Bei der RG800, RG88 usw kann man den Abzugsbügel ja auch selber ausbauen und tauschen.
Ich denke so wie der Verkäufer das beschrieben hat wurde es von seinem Büma gemacht und der hätte den Revolver ja nicht
mit erloschener PTB an ihm aushändigen dürfen.
Ich denke nicht das es schlimm ist solange Laufsperre und Trommel im Original zustand sind.
Mfg.
Zitat von »Diego01«
ja habe ich auch gesehen und den Verkäufer angeschrieben...ich bin der Meinung das die PTB erloschen ist ( Rahmen wurde ja abgesägt) liege ich da Falsch ??
Gruß
Jörg
Ja, es wurde ein waffenrelevantes Bauteil bearbeitet. Der Revolver ist jetzt WBK-pflichtig.
MfG Kolibri
Ich mach mir gleich ein...WBK-pflichtig
Es wurde lediglich der Abzugsbügel zur Hälfte entfernt!
Sch..ße, hätt` ich die Kohle würde ich mir dat Teil sofort holen!!!
ja dann mach dich mal ein....
Gesetzt sagt : Span abhebende Bearbeitung führt zum erlöschen der PTB... bei einigen Teilen mag das bearbeiten des Abzugsbügels ok sein.
Aber bei dem EGR 66 gehört der Bügel leider zum Rahmen....
Aber macht ihr mal mir käme das Teil nicht ins Haus...
Jörg
Ich bin da anderer Meinung.
Das ist doch nur der Abzugsbügel und solange man keine scharfe Muni laden kann ist das in ordnung mit der PTB denke ich.
Z.B. Bei der RG800, RG88 usw kann man den Abzugsbügel ja auch selber ausbauen und tauschen.Ich denke so wie der Verkäufer das beschrieben hat wurde es von seinem Büma gemacht und der hätte den Revolver ja nicht
mit erloschener PTB an ihm aushändigen dürfen.Ich denke nicht das es schlimm ist solange Laufsperre und Trommel im Original zustand sind.
Mfg.
Die RG 800 funktioniert aber nicht ohne Abzugsbügel. Außerdem ist ein abnehmbarer Bügel kein waffenrelevantes Bauteil.
Wenn den Umbau wirklich von einem BÜMA gemacht wurde hat dieser eventuell auch ein Problem.
Laut Waffengesetz darf kein relevantes Bauteil bearbeitet werden sonst erlischt die PTB-Zulassung und die Waffe ist somit rechtlich einer scharfen gleichgestellt (WBK erforderlich). Der Bügel ist ein fester Bestandteil des Griffstückes und somit ein waffenrelevantes Bauteil.
MfG Kolibri
Mhh ich denke das Teil befindet sich höchstens in einer Grauzone.
Du hast schon Recht das der Bügel ein Bauteil ist aber ich denke das für die PTB nur Laufsperre und Trommel relevant sind.
Die Funktion ist ja noch zu 100% gegeben wenn's so ist wie beschrieben.
Mfg.
Mhh ich denke das Teil befindet sich höchstens in einer Grauzone.
Mfg.
Das Waffengesetz ist in dem Fall recht eindeutig.
Wenn du die Waffe kaufst und keine Vorstrafen hast droht dir lediglich eine Geldbuße und das Vernichten der Waffe. Die Vorbesitzer incl. BÜMA dürften auch Ärger bekommen.
MfG Kolibri