Überteuerte egun-Auktionen

Es gibt 2.418 Antworten in diesem Thema, welches 380.272 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Juni 2024 um 22:53) ist von A3 8PA.

  • Da fehlen einem echt die Worte....Mal sehen,was die andere mit Zubehör bringt...

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Wovon träumt der Verkäufer denn?
    Oder is die Tasche soviel wert???

    Man glaubt es kaum!

    Noch dazu bietet er eigentlich eine RG 6 an. Die wäre in Sammlerkreisen den Preis wert, allerdings passen die Bilder dann nicht.

    MfG Kolibri

    Einmal editiert, zuletzt von Kolibri (28. August 2012 um 09:04)

  • Das hab ich mir auch gedacht als ich die Auktion gestern gesehen hab :huh:

    1x Röhm Rg 3 brüniert-1x Rg 96 brüniert-1x em-gemod.63-1x Röhm Rg 8-1x Röhm Rg 9-1x Record B1S-1x Weihrauch Hw94 brüniert mit Holzgriffschalen-1xRöhm Rg 600-1x Röhm Rg 88 Nickel

  • ja habe ich auch gesehen und den Verkäufer angeschrieben...ich bin der Meinung das die PTB erloschen ist ( Rahmen wurde ja abgesägt) liege ich da Falsch ??
    Gruß
    Jörg

    Ja, es wurde ein waffenrelevantes Bauteil bearbeitet. Der Revolver ist jetzt WBK-pflichtig.

    MfG Kolibri

  • Ich bin da anderer Meinung.
    Das ist doch nur der Abzugsbügel und solange man keine scharfe Muni laden kann ist das in ordnung mit der PTB denke ich.
    Z.B. Bei der RG800, RG88 usw kann man den Abzugsbügel ja auch selber ausbauen und tauschen.

    Ich denke so wie der Verkäufer das beschrieben hat wurde es von seinem Büma gemacht und der hätte den Revolver ja nicht
    mit erloschener PTB an ihm aushändigen dürfen.

    Ich denke nicht das es schlimm ist solange Laufsperre und Trommel im Original zustand sind.

    Mfg.

  • Zitat von »Diego01«



    ja habe ich auch gesehen und den Verkäufer angeschrieben...ich bin der Meinung das die PTB erloschen ist ( Rahmen wurde ja abgesägt) liege ich da Falsch ??
    Gruß
    Jörg


    Ja, es wurde ein waffenrelevantes Bauteil bearbeitet. Der Revolver ist jetzt WBK-pflichtig.

    MfG Kolibri


    Ich mach mir gleich ein...WBK-pflichtig :otfl:
    Es wurde lediglich der Abzugsbügel zur Hälfte entfernt! :laugh:
    Sch..ße, hätt` ich die Kohle würde ich mir dat Teil sofort holen!!!

  • ja dann mach dich mal ein....
    Gesetzt sagt : Span abhebende Bearbeitung führt zum erlöschen der PTB... bei einigen Teilen mag das bearbeiten des Abzugsbügels ok sein.
    Aber bei dem EGR 66 gehört der Bügel leider zum Rahmen....
    Aber macht ihr mal mir käme das Teil nicht ins Haus...
    Jörg

  • Ich bin da anderer Meinung.
    Das ist doch nur der Abzugsbügel und solange man keine scharfe Muni laden kann ist das in ordnung mit der PTB denke ich.
    Z.B. Bei der RG800, RG88 usw kann man den Abzugsbügel ja auch selber ausbauen und tauschen.

    Ich denke so wie der Verkäufer das beschrieben hat wurde es von seinem Büma gemacht und der hätte den Revolver ja nicht
    mit erloschener PTB an ihm aushändigen dürfen.

    Ich denke nicht das es schlimm ist solange Laufsperre und Trommel im Original zustand sind.

    Mfg.

    Die RG 800 funktioniert aber nicht ohne Abzugsbügel. Außerdem ist ein abnehmbarer Bügel kein waffenrelevantes Bauteil.
    Wenn den Umbau wirklich von einem BÜMA gemacht wurde hat dieser eventuell auch ein Problem.
    Laut Waffengesetz darf kein relevantes Bauteil bearbeitet werden sonst erlischt die PTB-Zulassung und die Waffe ist somit rechtlich einer scharfen gleichgestellt (WBK erforderlich). Der Bügel ist ein fester Bestandteil des Griffstückes und somit ein waffenrelevantes Bauteil.

    MfG Kolibri

  • Mhh ich denke das Teil befindet sich höchstens in einer Grauzone.
    Du hast schon Recht das der Bügel ein Bauteil ist aber ich denke das für die PTB nur Laufsperre und Trommel relevant sind.
    Die Funktion ist ja noch zu 100% gegeben wenn's so ist wie beschrieben.

    Mfg.

    Einmal editiert, zuletzt von Plan-B (2. September 2012 um 22:38)

  • Mhh ich denke das Teil befindet sich höchstens in einer Grauzone.

    Mfg.

    Das Waffengesetz ist in dem Fall recht eindeutig.
    Wenn du die Waffe kaufst und keine Vorstrafen hast droht dir lediglich eine Geldbuße und das Vernichten der Waffe. Die Vorbesitzer incl. BÜMA dürften auch Ärger bekommen.

    MfG Kolibri