ZitatAlles anzeigenOriginal von Ulrich Eichstädt
Mal sehen, ob die Pressestelle der Polizei Goslar bei unserem kleinen Quiz mitmacht:Guten Tag,
VISIER ist das meistgelesene Waffenmagazin im deutschsprachigen Raum.
Wir berichten seit über 20 Jahren regelmäßig über die Entwicklungen
(auch) im Waffenrecht und über entsprechende Meldungen der
Tagespresse. Daher hier eine offizielle Redaktionsanfrage, deren Antwort
wir gern in der nächsten Ausgabe zitieren würden.Mit Interesse haben wir die Zeitungsmeldungen gelesen über die
Ermittlungen der Polizei Goslar gegen mehrere Personen, die dem Amnestieaufruf
gefolgt sind und illegal bessene Waffen abgegeben haben. Etwa diese
Presserklärung:
http://www.presseportal.de/polizeipresse/…4740f69b23f76a6Da stellt sich allerdings die Frage, ob angesichts der hier erteilten
Ratschläge der entsprechende Paragraph aus dem Waffengesetz überhaupt
bekannt ist.§ 58 Abs. 8 WaffG in der Fassung vom 25. Juli 2009 lautet
(Zitat wie oben, hier gestrichen)
Zitat Ende.Könnten Sie uns daher bitte zitierfähig mitteilen, mit welcher Begründung
dieser hier unterstrichene Teil von der Polizei Goslar nicht beachtet
(oder mißachtet) wird und durch welchen Sachverhalt/Paragraph im
Waffengesetz (oder anderen Gesetzen) dies wieder aufgehoben würde?Mit freundlichen Grüßen / best regards
besser keine illegalen Waffen ab(ge)geben?
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Original von Promo
Tja, auch wenn man meldet so bleibt dann die Frage der Polizei ob man das nicht selber hingeschmissen hat.Wäre ja auch theoretisch möglich - bzw. eine "gute Masche" von Kriminellen: Erst seine Waffe wegwerfen, dann Pol. rufen: "Habe Waffe gefunden". Deshalb sagte ich ja: notfalls ANONYM (Telefonzelle) melden u. verschwinden.
Ich verurteile auch niemanden, der es aus (nicht unbegründeter) Angst nicht meldet. Nur "Nixtun aus Prinzip" finde ich echt zum Kot***. Evtl. nimmt der nächste (pot.) Kriminelle die Waffe einfach mit. (Ich meine jetzt mal nicht "böse" Butterflys und anderes Spielzeug.) Oder Kinder finden etwas und "spielen" mal ein Bißchen damit...mfg
Sascha -
Hier wird von jedem gesagt, man soll nicht wegschauen.
Wenn ich aber für mein ehrliches Handeln in die Tretmühlen irgendwelcher Dorfsheriffs gerate?
Die Blauen statt mich zu loben, das ich ehrlich war, auch noch unangenehme Fragen gestellt bekomme und mich ggfs. eine Strafverfolgungsmassnahme gegen mich selbst auslösen könnte, NEIN, da verzichte ich auf den ganzen Rummel!!Ich habe nichts gesehen, nichts gehört und nichts gesprochen!!!
TTV ist da für mich eher angesagt, lass ein anderer den "Helden" spielen!
Gruss
Thomas
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Grade steh ich von der Glotze auf, in denen einige Fälle angeprangert wurden,
bei denen die Justiz Zeugen übel mitgespielt hat (es ging bis zu 4 Wochen Erzwingungshaft für einen Zeugen bei einem Verkehrsunfall Blechschaden 2.500,-- Euro).Von Sachverständigen wird schon lange gerügt, wie die Gerichte mit Zeugen umspringen. Und aus dem eigenen Erleben, wer diese Erfahrung schon selbst einmal gemacht hat, prägt sich folgenden Kommentar aus dem Strafrecht ein:
Zeuge im Sinne der StPO kann nur sein, wer eine tatsächlich zur Tat gehörende Wahrnehmung gemacht hat und in der Lage ist, diese ordnungsgemäß wiederzugeben.
Lernt diesen Satz auswendig - meine Erfahrung ist, dass ruppige Polizisten nach Aufsagen dieses Stücks Prosa wesentlich freundlicher oder zumindest vorsichtiger werden.
Ansonsten empfehle ich jedem, der etwas sieht oder findet, dass ihn danach mit der Justiz in Verbindung bringen könnte, die 3 Affen. Sieh nix, hör nix, red nix.
Man erspart sich wirklich viel Ärger. In Deutschland schätzt das Gericht den Täter, braucht das Opfer (ohne beide wäre es ja brotlos). Der Zeuge ist ein Depp, den jeder nach belieben durch die Mangel drehen kann. Und wenn man übereifrige Staatsanwälte erwischt, machen die aus dem Zeugen gerne einen Täter (wenn der schon mal so praktisch da ist). -
Zitat
Polizei ermittelt gegen Mann wegen freiwillig abgegebener Waffe
Goslar (ddp-nrd). Nach der freiwilligen Abgabe einer geerbten Pistole bei der Polizei ist ein Mann aus Goslar von den Beamten wegen unerlaubten Führens einer Waffe angezeigt worden.[...]
Quelle -> http://www.dernewsticker.de/news.php?id=152217&i=cftmrg
Hier ist der komplette "Sachverhalt aus SIcht der Polizei":
Zitat
13.11.2009 | 07:58 UhrPOL-GS: Goslar: Freiwillige Waffenabgabe - aber richtig !!
Goslar (ots) - Goslar, 12.11.09Bei der Polizei Goslar musste jetzt wieder eine Strafanzeige gegen einen Goslarer gefertigt werden. Der Mann war zur Polizei gekommen und hatte dem wachhabenden Beamten mit den Worten " So etwas will ich nicht im Haus haben, ich habe zwei Kinder" eine Walther P08 samt Munition auf den Tisch gelegt. Die Waffe stammte aus dem Besitz seines kürzlich verstorbenen Vaters. Für ihn und viele andere völlig unverständlich - auch in so einem Fall sieht das Waffengesetz keine Ausnahmeregelung vor, durch das verbotene Führen der Waffe (hier der Transport zur Polizei) machte er sich strafbar. Wobei er nicht der erste Fall in Goslar ist. Zur Zeit laufen in mindestens sieben gleichartigen Fällen Ermittlungen.
Seit dem Frühjahr wird immer wieder zur freiwilligen Abgabe von Schusswaffen aufgefordert. Der Amoklauf von Winnenden im März 2009 hat dazu geführt, dass die anfangs zögerlich ins Laufen gekommene Aktion nicht nur immer mehr Fürsprecher gefunden hat. Auch immer mehr Waffenbesitzer melden sich und möchten die Schusswaffen loswerden. Bei den bislang abgegebenen Waffen handelt es sich zum größten Teil um Erbfälle, in denen Ehepartner oder Kinder die Waffen bewusst geerbt oder im Nachlass gefunden hätten. Viele hätten einfach Angst oder auch keine Möglichkeit, die Waffen vorschriftsmäßig, also in Sicherheitsschränken, zu lagern. Auch Jäger und Sportschützen, die ihr Hobby nicht mehr aktiv ausüben, geben vermehrt ihre Waffen ab. Was für den Waffenscheininhaber kein Problem darstellt, entpuppt sich für den Unkundigen aber als rechtlicher Fehltritt. Diese dürfen auf gar keinen Fall die gefundene Waffe persönlich zur Entsorgung bringen. Bei den zuständigen Ämtern von Städten und Landkreis sowie bei den Polizeidienststellen sitzen Berechtigte, die nach Absprache die Waffe beim Besitzer/Finder/Erben abholen. Bringt dieser jedoch die Waffe selbst zur Behörde, kann er je nach Waffenart trotz aller öffentlichen Aufrufe zur Waffenabgabe eine Straftat nach dem Waffengesetz begehen, da er nicht zum Führen der Waffe berechtigt ist. Gegen ihn muss die Behörde dann, wie im Falle des Mannes aus Goslar, ein Verfahren einleiten. Deshalb: Wenn Sie eine Waffe abgeben wollen, setzten Sie sich auf jeden Fall vorher mit dem zuständigen Amt oder der Polizei in Verbindung - ein Sachverständiger wird die Waffe bei Ihnen zu Hause begutachten und ggfs. mitnehmen. (ah)
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Goslar
Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitTelefon: 05321/339104
E-Mail: pressestelle@pi-gs.polizei.niedersachsen.deQuelle: http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/56518/1511314/
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Die kriminalisieren tatsächlich die "Abgeber"?! Haben wohl den Knalll nicht gehört....
Bin gespannt, ob und wie die Goslarer B.... auf Ulrichs Anfrage reagieren.
Es gibt doch hier ein paar Juristen - Wie ist "unerlaubtes Verbringen" von "unerlaubtem Führen" zu unterscheiden?
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Gibt es schon eine Reaktion auf die Visier-Anfrage bei der Goslarer Polizei? Ist ja schon 10 Tage her!
Grüße
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Zitat
Original von ruebe42
Wie ist "unerlaubtes Verbringen" von "unerlaubtem Führen" zu unterscheiden?(ohne Jurist zu sein)
"führen" ist das zugriffsbereite befördern
"verbringen" ist der grenzüberschreitende Transport
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Die Köstlichkeit an der geforderten Handhabung der Dinge ist, daß die Beamten gleich mal die Örtlichkeiten in Augenschein nehmen können ( ohne Durchsuchungbescheid, da selber angefordert ), und wenn der Melder oder sonst ein Haushaltsangehöriger die Waffe aus ihrem Versteck, bzw. Aufbewahrungsort entnommen und für die Polizei bereitgelegt hat, steht der unerlaubte Umgang mit einer erwerbspflichtigen oder illegalen waffe im Raum.
Die vom Fund einer Waffe involvierten Gesetze sind dermaßen umfangreich und kompliziert, daß die meisten Laien im Prinzip trotz "Amnestie" schon mit einem Bein im Gefängnis stehen.
Was lernen wir daraus?
- Wenn genügend Waffen abgegeben werden, haben wir in der BRD, wegen der Unwissenheit der Bürger bei der Abgabe, einen eklatanten Anstieg von Straftaten gegen das WaffG., was weitere Verschärfungen und Verbote im WaffG. geradezu erfordert.-Wenn nur sehr wenige oder nach den Veröffentlichungen, was einem ehrlichen Waffenabgeber so alles passiert, gar keine Waffen mehr abgegeben werden, dann können sich unsere Politiker im Januar vor laufender Kamera auf die Brust klopfen und behaupten, daß es so gut wie keine illegalen Waffen mehr in Deutschland gibt, da ja bis Ende Dezember jederman, durch Amnestie straffrei, seinen illegalen Waffenbesitz abgegeben hat.
Ergebnis: Es wurde offensichtlich etwas für die innere Sicherheit getan!
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War ja klar, das die nur böses wollen...
Aber abgesehen von Verschwörungstheorien usw;Ulrich:
Haben die Goslarer nun schon geantwortet?grüße
edit: danke für die definitionen. soll das heißen, das in der Amnestieregelung nur der grenzübertritt nach D straffrei bleibt?
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Zitat
Original von ruebe42
soll das heißen, das in der Amnestieregelung nur der grenzübertritt nach D straffrei bleibt?Nein. Gemeint ist damit, dass auch eine zurückliegende Straftat (wie eben unerlaubtes Erwerben, Verbringen, usw.) nicht geahndet wird.
Sprich: die vor drei Jahren in Österreich gekaufte und nach Deutschland verbrachte SSW ohne PTB kannst Du jetzt straffrei abgeben, obwohl man Dich sonst wegen des Verbringen und des Besitzens bestrafen würde.Das heißt aber nicht, dass jetzt jeder bis zum 31.12. ins Ausland fahren sollte, um sich einzudecken - in dem Falle/ auf frischer Tat ertappt dürfte man sehr wohl bestraft werden.
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ok, geschnallt.
für eine unerlaubte einfuhr würde ich nicht verknackt werden, wohl aber für den transport in der einkaufstasche zur wache.
Ganz schön bescheuerte amnestie....Theoretisch müsste man die waffe also zerlegen und z.b. die munition in einer geldkassette mitnehmen, um tatsächlich straffrei auszugehen und die sherrifs nicht zuhause einzulassen.
Na, dann tun die Goslarer aber ihr bestes, um illegale waffen im umlauf zu halten.
Dann würde ich mich auch nicht trauen, auf die Visier-anfrage zu antworten.Gibts denn aus anderen Kreisen/Regbezirken/Bundesländern ähnliche Meldungen zum Verfahrensweg?
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Zitat
Original von ruebe42
ok, geschnallt.für eine unerlaubte einfuhr würde ich nicht verknackt werden, wohl aber für den transport in der einkaufstasche zur wache.
Ganz schön bescheuerte amnestie....Du würdest zumindest nicht mehr verknackt werden.
Zitat
Gibts denn aus anderen Kreisen/Regbezirken/Bundesländern ähnliche Meldungen zum Verfahrensweg?Nein, was ich bisher gelesen habe, werten die anderen Kommunen die Amnestie als sinnvoll und auch als Erfolg, zur Reduzierung (illegaler) Waffen.
z. B.:
Zitat12.06.2009 | 10:00 Uhr
POL-DH: Zwischenbilanz - Freiwillige Waffenabgabe im Landkreis Diepholz
Diepholz (ots) - Rund 130 abgegebene Waffen und ca. 4500 Schuss Munition - das ist das (Zwischen-) Resultat einer gemeinsamen Presseerklärung der Polizeiinspektion Diepholz, des Landkreises und der Gemeinden Weyhe und Stuhr vom 22.05.2009. Ein Ergebnis, das sich sehen lässt!Quelle: http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/68439/1421434/
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Zitat
Original von 5-atü
Das ist der springende Punkt. Die Behörde muss ein Verfahren einleiten, da es sich bei dem unerlaubten Führen laut WaffG um eine Straftat handelt (Strafverfolgungszwang oder wie das heißt). Wegschauen geht nicht, das ginge höchstens bei Ordnungwidrigkeiten.
Warum aber angesichts der sich offenbar häufenden gleich gelagerten Fälle keine diesbezügliche vorübergehende Sonderreglung geschaffen wird (wie die Amnestie selbst - quasi eine Amnestie für illegales Führen in klar definierten Fällen, nämlich Transport zur Abgabe bei der Polizeiwache), ist mir unverständlich.
EDIT: Oh, sehe gerade folgendes:
Zitat
(8) Wer eine am 25. Juli 2009 unerlaubt besessene Waffe bis zum 31. Dezember 2009 unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft. Satz 1 gilt nicht, wenn* 1. vor der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe dem bisherigen Besitzer der Waffe die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist oder
* 2. der Verstoß im Zeitpunkt der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der bisherige Besitzer dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.Ich hab nix gesagt! Da ist sie ja, die Amnestie für unerlaubtes Führen in klar definierten Fällen. Das macht die Strafanzeige gegen die Abgebenden nun vollends unverständlich.
P.S. Es hilft manchmal, sich mal den ganzen Thread durchzulesen ...
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Ich schließe mich ebenfalls an, gibt es von der Polizei schon eine Antwort auf die Anfrage von Visier? Wenn diese in einem Heft (und nicht hier) publiziert werden soll dann wäre zumindest ein kleiner Hinweis nett
Gruß Georg
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Zitat
Original von Tailgunner667
EDIT: Oh, sehe gerade folgendes:
Ich hab nix gesagt! Da ist sie ja, die Amnestie für unerlaubtes Führen in klar definierten Fällen. Das macht die Strafanzeige gegen die Abgebenden nun vollends unverständlich.
P.S. Es hilft manchmal, sich mal den ganzen Thread durchzulesen ...
Übergeben heisst aber nicht hinbringen!
Wäre schon schön zu wissen, ob geantwortet wurde und wenn ja wo das Ergebnis gezeigt wird.
Für oder gegen allgemeines Gezeter..grüße
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Seitdem der private Waffenbesitz für Englands Bürger so gut wie unmöglich gemacht wurde, stieg die verwendung von Schusswaffen bei Verbrechen um 40%.
Handgun crime 'up' despite ban
England fällt mir der ganzen Überwachung und Polizeistaatslegislatur immer schneller in Monarchistische Verhältnisse zurück.
One of the Slaves has a Gun! He has a weapon! Disarm him! Call the Guards!
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Zitat
Original von ruebe42
Ulrich:
Wäre schon schön zu wissen, ob geantwortet wurde und wenn ja wo das Ergebnis gezeigt wird.Sorry, aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen ist dieser Thread bzw. die letzten Postings seit gestern bei mir nicht in der Liste erschienen, war jetzt ein Zufallsfund...
Ja, Goslar hat geantwortet, sehr skurril, steht auch schon einige Zeit auf http://www.visier.de:
http://www.visier.de/artikelaufruf.html?3956
Der Hinweis auf das seltsame "verbringen" statt führen in § 58a. ist uns auch erst jetzt aufgefallen - tatsächlich steckt da viel mehr dahinter. Eigentlich gibt es nämlich keinen Grund, warum jemand aus dem Ausland eine illegale(!) Waffe nach Deutschland "verbringen" sollte und dann unter die Amnestie fiele. Das Wort ist da völlig fehl am Platz. Es steht zu befürchten, dass das an durch alle Gremien geschlüpfter "Freud'scher Fehler" der Gesetzes-Texter war, die statt "führen" eben "verbringen" schrieben. Man darf sich das gar nicht ausmalen, wie leicht so etwas passiert - und erst recht, wie schwer bis unmöglich das nun wäre, die entsprechenden Gremien auf diese Panne aufmerksam zu machen. Ich tippe darauf, daß es so bleibt, weil Innenmysterium, Bundestag und Bundesrat ja keine Fehler machen...
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Ich glaube das mit den verbringen ist so schon richtig.
Angenommen ich habe mir in Österreich ein KK Gewehr gekauf und mit nach Deutschland gebracht.
Dann habe ich ja zwei Tatbestände erfüllt.
1. der unerlaubte Besitz und
2. das unerlaubte verbringen einer Waffe in den Geltungsbereich des Gesetzes.Wenn ich die Waffe jetzt einfach auf den Rücken schnalle und zum Revier bringe habe ich sie zusätzlich ja auch noch unerlaubt geführt und da greift ja die Straffreiheit nicht. Wenn ich die Waffe gesetzeskomform Transportieren würde ist das natürlich was anderes.
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Eine illegal besessene Waffe kannst du m.E. aber nicht gesetzeskonform transportieren.
Stefan
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