nö, das is grammatikalisch schon richtig so!
Ersteigerte SSW entspricht nicht der Beschreibung
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Der Verkäufer hat laut seiner Ablehnungs-eMail gestern die Waffe übrigens im Auftrag von jemandem (einem Sammler) verkauft, der sie auch schon gebraucht gekauft hatte.
Ich denke mal, er ärgert sich inzwischen das getan zu haben - wenn er auch nur ein bisschen Anstand hat, tut er das - und muss nun mit dem eigentlichen Besitzer erstmal 'was klären.
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Es gibt Neuigkeiten, eGun hat gerade geantwortet:
Hallo,
senden Sie an den Verkäufer einen Einschreibebrief mit Rückschein. Setzen Sie eine Frist zur Rücknahme und Rücküberweisung des Kaufbetrages.
Schreiben Sie weiter, sollte die Frist ohne Ergebnis verstreichen, werden
Sie Anzeige wegen Betruges erstatten.Mit freundlichen Grüßen
Ihr eGun - Team -
so was ähnliches hat der verkäufer aber anscheinend schonmal abgezogen: http://www.egun.de/market/item.php?id=2438434 "leichte gebrauchsspuren"
will ned wissen wie die innen ausgesehn hat. da is ja meine gut 20 jahre alte RG800 noch besser erhalten.Trommelmann: denke mal die beschreibung hat ähnlich ausgesehn wie bei der o.g. auktion. wenn ich dann deine fotos sehe kann ich nur sagen das das eine bodenlose frechheit is sowas als "leichte gebrauchsspuren" zu verkaufen. das sind für mein verständnis mind. "gebrauchsspuren" bis "starke gebrauchsspuren". leider is sowas aber immer ne auslegungssache.
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Zitat
Original von Trommelmann
Die PN mit dem Hinweis auf diesen Thread ist grade an ihn rausgegangen.ok, nun abwarten wie er reagiert wenn er sie gelesen hat. du siehst ja wann er zuletzt online war und ob er überhaupt eine pn gelesen hat. ich hoffe du weisst wo man das sieht.
zum thema selbst:
würde mich auch ärgern wenn der text nicht der wahrheit entspricht. hatte ich auch schon einige male. das ärgerlichste war eine seltene erma 75, die ohne gewinde, und die ist ein richtiges sammlerstück.
ich persönlich hätte die rg800 nicht für den preis gekauft, es sei dem sie wäre neu gewesen. es ist ja noch nicht mal die mit der ptb 300.
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Zitat
Original von Trommelmann
Es gibt Neuigkeiten, eGun hat gerade geantwortet:Hallo,
senden Sie an den Verkäufer einen Einschreibebrief mit Rückschein. Setzen Sie eine Frist zur Rücknahme und Rücküberweisung des Kaufbetrages.
Schreiben Sie weiter, sollte die Frist ohne Ergebnis verstreichen, werden
Sie Anzeige wegen Betruges erstatten.Mit freundlichen Grüßen
Ihr eGun - TeamWürde evtl. erst mal noch nicht so schwere Geschütze auffahren...evtl. erst mal versuchen per Mail die Sache zu regeln (evtl. einen Teil des Kaufpreises zurückfordern, oder eben die Rücknahme der Waffe und Rückerstattung des Kaufpreises). Wenn da keine Antworten kommen dann in jedem Fall per Einschreiben weitermachen. Und mit den Betrugsvorwürfen würde ich noch warten, u.U. isser ja ganz kooperativ...
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Zitat
Original von cocacoke
Würde evtl. erst mal noch nicht so schwere Geschütze auffahren...evtl. erst mal versuchen per Mail die Sache zu regelnHat er doch schon versucht steht gleich auf der ersten seite des Threads und der Verkäufer hat abgelehnt den Artikel zurücksunehmen
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Zitat
Original von HW50
Hat er doch schon versucht steht gleich auf der ersten seite des Threads und der Verkäufer hat abgelehnt den Artikel zurücksunehmen
oh sorry..hab die ganze sache hier nur mal überflogen ja dann auf jeden fall auf dem postweg kontaktieren. das macht dann schon bei den meisten eindruck wenn dann das einschreiben ins haus flattert. aber so dreist wie der zu sein scheint wird den das auch wenig kratzen...
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ja, einschreiben, kostet dich 3 EUR aber er kann nicht sagen er wüsste von nix. Ham wir auch mal so gemacht, und das schwere Geschütz is das nicht.
Alle Fakten aufn Tisch, ein paar §§ reinstreuen, bei mir hats geklappt - auch wenn ich wegen dem Streitwert (knapp 100) niemanls einen Anwalt eingeschaltet hätte. Aber so abgebrüht kann ich mir den nicht vorstellen, wenn das Video echt von ihm ist. -
*fackeln anzünd*
*mistgabeln bereitleg*
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Ich habe ihm hier geschrieben (falls er es denn tatsächlich ist) und die Reaktion von eGun per eMail ebenfalls zugeschickt.
Er hat noch alle Möglichkeiten offen, ich aber auch!
Würde mich jedenfalls freuen, wenn ich mich gütlich mit ihm einigen könnte. Wer hat schon Bock auf Zoff.
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Zitat
Aber so abgebrüht kann ich mir den nicht vorstellen, wenn das Video echt von ihm ist.
mir ist vorhin bei seinen bewertungen aufgefallen, dass ich beim ihm schon was gekauft habe. habe eben die alten emails durchgeschaut und hatte einen sehr netten kontakt mit ihm. inhalt der emails ist hervorragend und information ohne anfragen kamen auch.
ich kenne ihn zwar nicht und würde natürlich auch nicht die hand für in ins feuer legen, aber wenn ihr schreibt, dass er im video nett wirkt, dann kann ich bestätigen, dass der emailkontakt auch nett war.
ich fande es nur etwas dreist, ihm vorzuwerfen, dass er den thread gelesen hat, obwohl es dafür keine nachvollziehbare anzeichen gibt. da will ich auch garnicht mehr drüber diskutieren.
klar ärgert das einen, aber mit einbisschen geduld lässt sich sowas aus der welt schaffen.
wie es am einfachsten geht habe ich ja schon 2 mal geschrieben.
und ja, das ist die selbe person, trommelmann kann das selbst rausbekommen wenn er weiss wie. bei interesse, schick mir eine pn.
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Zitat
Original von TomCat74
...wegen dem Streitwert (knapp 100) niemanls einen Anwalt eingeschaltet hätte. ...sei mir bitte nicht böse TomCat74 aber genau auf sowas spekulieren solche Verkäufer meistens.
Und damit kommen leider immer wieder welche durch.NICHT nur bei egun
Wenn niemand mal mit der Faust aufm Tisch haut und sagt so das reicht jetzt aber
werden solche immer weiter und weiter machen.ZitatOriginal von Trommelmann
Wer hat schon Bock auf Zoff.
Natürlich niemandZitatOriginal von Trommelmann
Würde mich jedenfalls freuen, wenn ich mich gütlich mit ihm einigen könnte.
wäre schön hoffentlich hast Du glück *daumdrück* -
Zitat
Original von HW50
sei mir bitte nicht böse TomCat74 aber genau auf sowas spekulieren solche Verkäufer meistens.
Und damit kommen leider immer wieder welche durch.NICHT nur bei egun
Wenn niemand mal mit der Faust aufm Tisch haut und sagt so das reicht jetzt aber
werden solche immer weiter und weiter machen.da hast du natürlich recht. wenn man eine rechtschutz hat, dann ist das aufjedenfall zu machen. aber natürlich erst wenn alles andere gescheitert ist. theoretisch könnte man das schon nach der ersten email machen welche abgestritten wird. man sollte jedoch erst einen "drohbrief" schreiben, manchmal bewirken diese wunder.
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Zitat
Original von HW50
[quote]Original von TomCat74
...wegen dem Streitwert (knapp 100) niemanls einen Anwalt eingeschaltet hätte. ...Klar wäre es das Beste!
aber fällt das nicht ins zivilrecht, wenn der Tatbestand der Argl.Täuschung nicht erfüllt ist - und eben das ist da Schwammige hier.
Zivilrecht --> Anwalt; ohne Rechtsschutz musst du so versuchen an dein Geld zu kommen, außer du nimmst die Kosten auf dich. -
Zitat
da hast du natürlich recht. wenn man eine rechtschutz hat, dann ist das aufjedenfall zu machen. aber natürlich erst wenn alles andere gescheitert ist. theoretisch könnte man das schon nach der ersten email machen welche abgestritten wird. man sollte jedoch erst einen "drohbrief" schreiben, manchmal bewirken diese wunder.jep, so seh ich das auch!
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Selbstverständlich nur wenn mann eine Rechtschutz hat ganz klar,
andernfalls wäre es ja zu kostenitensiv da sind 150€ für 3 zeilen Anwaltsbrief garnichts.
.....seit ich bei einem anderen online auktionshaus richtig dreist besch****
wurde hab ich mir eine Rechtschutz geholt und werde diese im fall des falles auch rigoros einsetzen.§§ zitate und "werde ich weitere Shritte einleiten" sowas kann natürlich bei manchen
wunder bewirken wenn er es schwarz auf weiss nach hause geschickt bekommt. -
Ich habe mir auch grade den ganzen Thread durchgelesen.
Meiner Meinung sind der Auktionstext und die gelieferte Ware definitiv nicht gleich. Im Text wird eine
Zitatnur wenige, kaum sichtbare optische Gebrauchsspuren,
beschrieben, aber auf deinen Fotos sind meiner Meinung nach starke Gebrauchsspuren zu erkennen. Meine vorgehensweise wäre folgende, warten, bis sich der Verkäufer dazu nochmal äußert, sollte er sich weigern (ja, ich habe eine Rechtsschutzvers.), die Sache einen Anwalt regeln lassen.
Wie bereits geschrieben, gehen die Meinungen bei sowas, wie Gebrauchsspuren immer auseinander, aber meiner pers. Meinung entspricht der gelieferte Artikel nicht dem beschriebenen.
Ich hoffe für sich, die Sache nimmt noch ein gutes ende und wünsche trotzdem noch einen schönen Sonntag.
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Zitat
Original von HW50
Selbstverständlich nur wenn mann eine Rechtschutz hat ganz klar,
andernfalls wäre es ja zu kostenitensiv da sind 150€ für 3 zeilen Anwaltsbrief garnichts.
.....seit ich bei einem anderen online auktionshaus richtig dreist besch****
wurde hab ich mir eine Rechtschutz geholt und werde diese im fall des falles auch rigoros einsetzen.
:eigentlich gar keine so dumme Idee! Ich hab ne zeitlang recht viel über ebay verkauft, aber glück gehabt, hat jeder bezhalt. Jetzt bin ich da bisserl vorsichtiger.
Hätte ich aber weiterhin vor größere Beträge über e-sowieso.de zu ersteigern, würd ich mir wahrscheinlich auch eine holen...
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Also nach den Bildern...
Ich sehe Waffe wurde gebraucht, ehemaliger Besitzer mochte das Reinigen nicht so....
Man könnte jetzt meinen...dann setze dich noch mal hin und reinige sie mal ordentlich, schon sehe sie Innen wieder toller aus.
Was glaubt ihr was ich schon für versiffte Waren erhalten habe...man könne annehmen Leute reinigen ihre SSW überhaupt nicht.
Gerade bei Abschußbecher kommt mir immer das Grausen.
Im ersten Anblick denkt man "oh mein Gott für die Mülltonne..." dann nach paar Ölkuren glänzte der Becher wieder wie neu.Also Trommelmann...für die Zukunft ....verlange IMMER Bilder vom Innenleben.
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