Ersteigerte SSW entspricht nicht der Beschreibung

Es gibt 168 Antworten in diesem Thema, welches 11.682 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. August 2010 um 09:54) ist von Lanam.

  • Ich habe eine - laut Beschreibung in der Auktion - 'leicht gebrauchte' SSW ersteigert, die in Wahrheit eine Silvesterhure ist und erhebliche Abnutzung und Gebrauchsspuren aufweist.

    Meines Wissens fällt das unter 'Arglistige Täuschung' und der Verkäufer muss den Artikel zurücknehmen.

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann Tipps geben oder gibt es hier einen älteren Thread zu dem Thema?

    Bier trinken macht Bauch - Bauch bringt Ansehen - Ansehen bringt Geld - für Geld gibt's Bier ... ein echter Teufelskreis :thumbsup:

    Einmal editiert, zuletzt von Trommelmann (7. November 2009 um 19:19)

  • Zitat

    Original von Trommelmann
    Ich habe eine - laut Beschreibung in der Auktion - 'leicht gebrauchte' SSW ersteigert, die in Wahrheit eine Silvesterhure ist und erhebliche Abnutzung und Gebrauchsspuren aufweist.

    Meines Wissens fällt das unter 'Arglistige Täuschung' und der Verkäufer muss den Artikel zurücknehmen.

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann Tipps geben oder gibt es hier einen älteren Thread zu dem Thema?

    Zeig uns doch mal die Auktion.
    Und dann, nach Möglichkeit, ein Bild der Waffe.

    Hast du schonmal versucht mit dem Verkaufer darüber zu sprechen?

  • Bilder werde ich morgen bei Tageslicht machen.

    Die Auktionsnummer schicke ich Dir per PN, ich weiß nicht ob ich das hier so öffentlich darf.

    Bier trinken macht Bauch - Bauch bringt Ansehen - Ansehen bringt Geld - für Geld gibt's Bier ... ein echter Teufelskreis :thumbsup:

  • @xxxnorbertxxx
    Hast ne PN!

    Klar hab ich ihn angeschrieben, er lehnt die Rücknahme natürlich ab.

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  • Zitat

    Original von Trommelmann
    Ich habe eine - laut Beschreibung in der Auktion - 'leicht gebrauchte' SSW ersteigert, die in Wahrheit eine Silvesterhure ist und erhebliche Abnutzung und Gebrauchsspuren aufweist.

    Das es immer noch Idioten gibt, die sowas machen...

    Es ist schlicht und einfach eine falsche Beschreibung, der muss das Teil zurücknehmen.

    Ich würds im Guten probieren erstmal...

    Im blödesten Fall meldet der sich ab und wegen weniger als 100 EUR, oder seins auch 150 EUR, lohnt es sich nicht einen Rechtsanwalt einzuschalten, außer du hast ne Versicherung.

    Aber häng doch mal n Foto an, oder die Adresse!

  • ABER dann die Bilder der Auktion.

    DIESE Bilder waren ja der Grund weswegen Du Waffe gekauft hast.

    Tja...liegt immer im Auge des Betrachters was "Gebrauchspuren" bedeuten/aussagen....

    Um welche Waffe handelt es sich, was hast Du bezahlt?

    Einmal editiert, zuletzt von worlddownfall (7. November 2009 um 19:28)

  • Beweisfotos des nicht der Auktion entsprechenden Zustandes machen, dem Verkäufer unmißverständlich klar machen, daß dies einen Straftatbestand ( wenn es so ist ) darstellt und ihm die Wahl zwischen sofortiger Rückabwicklung oder Strafanzeige lassen. Und ihm eine kurze Frist lassen, bis wann dies seinerseits ( Geld + Porto + Rückporto ) erledigt sein muß.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Beweisfotos des nicht der Auktion entsprechenden Zustandes machen, dem Verkäufer unmißverständlich klar machen, daß dies einen Straftatbestand ( wenn es so ist ) darstellt und ihm die Wahl zwischen sofortiger Rückabwicklung oder Strafanzeige lassen. Und ihm eine kurze Frist lassen, bis wann dies seinerseits ( Geld + Porto + Rückporto ) erledigt sein muß.

    Ja und das unmissverständliche unterstreichst du noch per Einschreiben für ein paar EUR als Brief, den er dann unterzeichnet entgegengenommen hat.

  • Zitat

    Original von Trommelmann
    ... 'leicht gebrauchte' SSW ersteigert,
    .. erhebliche Abnutzung und Gebrauchsspuren ..

    Leicht gebraucht und erhebliche Abnutzungsspuren...
    Ich denke das liegt immmer im Auge des Betrachters.
    Für jemanden der einen Gegenstand zB. Mittel zum Zweck ansieht oder jemand der diese Gegenstände zB. sammelt gelten immer andere Sichtweisen.
    Wer soll entscheiden was gebraucht, leicht gebraucht, erhebliche Abnutzungsspuren oder was auch immer ist. Ein Gutachter ? Bei so einem geringen Sachwert?

    Wenn du dich geprellt fühlst, sprich mit ihm ob er dir entgegenkommt. Wenn dies nicht der Fall ist, hake die Sache ab und sehe es als wieder was dazugelernt an.
    Es lohnt sich nicht wegen ein paar Kröten sich deswegen aufzuregen.

    Einmal editiert, zuletzt von derschlaueded (7. November 2009 um 19:32)

  • Ich habe gerade die PN gelesen.
    Und wenn die Waffe wirklich in einem schlechten Zustand ist,
    dann ist der Auktionstext eine Frechheit.

    Daher hier die Auktionsnummer: 2470085

    Auf meine Verantwortung ;)

  • Ich hatte so einen ähnlichen Fall schonmal, habe das Auktionshaus eingeschaltet und die Sache wurde rückabgewickelt.

    Das Auktionshaus hat damals geschrieben, dass der Verkäufer bei einer definitiv falschen Beschreibung den Tatbestand der 'Arglistigen Täuschung' erfüllt habe und den Artikel zurücknehmen müsse.

    Das hat er damals dann auch ganz schnell gemacht.

    Bier trinken macht Bauch - Bauch bringt Ansehen - Ansehen bringt Geld - für Geld gibt's Bier ... ein echter Teufelskreis :thumbsup:

  • Zitat

    Original von Trommelmann
    Inwiefern?

    Es gibt hier einen User mit dem gleichen Nicknamen.

  • Auf dem Foto sieht die doch ganz passabel aus.
    Ist die innen total verkrustet oder war das Foto uralt?

    ___________________________________________

    Gruß
    Krischan

    Ich möchte im Schlaf sterben wie mein Opa!
    Nicht heulend und schreiend wie sein Beifahrer.