KA-BAR TDI führbar?

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 1.860 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Oktober 2009 um 15:16) ist von LEP FAN.

  • Willst du das? :confused2:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Die Einstufung eines Messers als Waffe ist auch abhängig vom beworbenen Verwendungszweck.

    Und der ist bein TDi leider der einer Back-Up-WAFFE.

    Führen kannst Dus, aber wenn Du erwischt wirst, kanns nach hinten losgehen, aus oben genanntem Grund.


    Ist leider nicht so einfach derzeit...

  • Ich habe mich gefragt, warum es der Händler erst ab 18 verkauft. Wäre es ein Kampfmesser, so wäre es eine Waffe und somit erst ab 18 zu erwerben.
    Aber wie ein richtiges Kampfmesser macht es auf mich nicht den Eindruck.

    BTW: Ist es ein Kampfmesser, so ist es nach dem WaffG eine Waffe und unterliegt somit dem Führverbot nach § 42a.

    Nachtrag: Ob alleine eine Bezeichnung oder Namensgebung ein Messer zum Kampfmesser macht, bin ich überfragt. In erster Linie zählt das Gesamterscheinungsbild.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (7. Oktober 2009 um 13:09)

  • der verwendungszweck ist entscheident, aber dann enden wir wieder wie bei der diskusion saufeder, hirschfänger......

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Zitat

    Original von baumstamm
    der verwendungszweck ist entscheident, .


    eben nicht. Denn sonst dürfte man mit der Angabe "Apfelschälen" als Verwendungszweck ein Kampfmesser führen.

    WaffVwV:

    Zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen z. B. zweiseitig geschliffene Messer, Dolche und
    Säbel. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob das Messer in seiner gesamten Gestaltung
    objektiv dazu bestimmt ist,
    als Waffe die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen
    zu beseitigen oder herabzusetzen

  • sorry, hast recht!
    ich hätte besser geschrieben der bestimmungszweck. !

    Nicht zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen Werkzeuge (z. B. Macheten, Fahrtenmesser),
    Gleiches gilt auch für so genannte Jagdnicker und Hirschfänger. Die als Jagdnicker
    bezeichneten feststehenden Messer mit einseitig geschliffener Klinge und typischer
    Griffform (oft mit Horngriffen) stellen heute übliche Schneidwerkzeuge zum Aufschärfen
    und Abhäuten von Wild dar und sind demnach nicht dazu bestimmt, die Angriffs-
    oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen. Gleiches gilt für Hirschfänger,
    die in der heutigen Zeit allenfalls noch als Bestandteil einer Jagd- oder Forstuniform
    (Zierrat) Verwendung finden.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Zitat

    Original von Floppyk


    eben nicht. Denn sonst dürfte man mit der Angabe "Apfelschälen" als Verwendungszweck ein Kampfmesser führen.

    WaffVwV:

    Zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen z. B. zweiseitig geschliffene Messer, Dolche und
    Säbel. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob das Messer in seiner gesamten Gestaltung
    objektiv dazu bestimmt ist,
    als Waffe die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen
    zu beseitigen oder herabzusetzen

    Ok, also wenn das als SV-Messer gedacht ist, also nicht führbar... :new16:


    Dann hol ich mir doch das Spyderco Terzuola

  • Zitat

    Original von Floppyk


    eben nicht. Denn sonst dürfte man mit der Angabe "Apfelschälen" als Verwendungszweck ein Kampfmesser führen.

    WaffVwV:

    Zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen z. B. zweiseitig geschliffene Messer, Dolche und
    Säbel. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob das Messer in seiner gesamten Gestaltung
    objektiv dazu bestimmt ist,
    als Waffe die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen
    zu beseitigen oder herabzusetzen

    Deswegen hat ein Kollege von mir auf der Arbeit in seinem Auto als Notnagel ein altes Sondenrohr für Gasprobenentnahme. Das Ding ist aus Stahl und liegt ohne Änderung gut in der Hand und auch gut balanciert, und da kann auch keiner was, da ist noch das originale Typenschild "Hartmann&Braun AG Frankfurt/M, Sondenrohr Typ 40" drauf....und da er im Service tätig ist und unsere normalen Außendienst-Serviceheinis keinen Firmenwagen bekommen sondern mit dem privaten PKW fahren wirds da schwer was nachzuweisen, denn das ist im Endeffekt ein Ersatzteil.... ;)

    Eigentlich wollte die Firma das verschrotten weil kaum einer mehr wohl so ein altes Ding hat, der hat sich das abgegriffen aus dem Schrott. Und da es ein Rohr ist kann man das für alles benutzen, notfalls auch um einen Hebel zu verlängern z.B. bei einem Radschlüssel. Da kann übrigens auch keiner was, denn das ist Werkzeug...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Es gibt auch so schöne Radmutternschlüssel zum Ausziehen.
    Perfekt fürs Auto, auch und gerade für ihren gedachten Zweck, weil sehr praktisch.
    Stefan


    Fürs Auto geht das ja OK, aber versuch mal als Fußgänger zu erkären das du besonders Hilfsbereit bist und das Teil nur dabei hast um zu helfen wenn jemand eine Reifenpanne hat.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!