Gaspistolen Laufsperre

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 1.945 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Oktober 2009 um 22:11) ist von Gamo 1200.

  • Früher gab es ja auch 600 Bar Munition.

    Desweiteren hatten SSW Pistolen schon immer recht massive Laufsperren um den benötigten Staudruck zu erzeugen.
    Wie kommst Du zu der Annahme, das es diese früher nicht gab?

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original von Bad.Boy
    Desweiteren hatten SSW Pistolen schon immer recht massive Laufsperren um den benötigten Staudruck zu erzeugen.
    Wie kommst Du zu der Annahme, das es diese früher nicht gab?

    Oh, da gibt es einige Pistolen, die nur eine einfache senkrechte Platte mit freiem Durchblick rechts und links hatten.
    Funktioniert hat es trotzdem, zumindest zur 600bar-Zeit.


    Stefan

  • Das schon.
    Aber das war dann durch einen relativ leichten Schlitten und wie Du schon sagtest eine relativ weiche Schiessfeder bedingt.
    Dann tat die 600 Bar Munition nch ihr übriges.

    Man erinnere sich nur an diese Italo Dessert Eagle, die wohl schon Probleme mit der alten 600Bar Munition hatte und die unzähligen SSWs mit kleiner Laufsprerre die mit moderner 450 Bar Munition nicht mehr wollen.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
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  • Hallo,

    auch mal eine Frage die zwar etwas OT ist, aber funktioniert das Repetieren bei 4 mm Umbauten auch noch "automatisch" oder muss hier von Hand repetiert werden?

    "Pistole Walther PPK, Stahl, Kal.4mm M20. Die Abänderung erfolgte schonend, es wurde nur der Lauf eingeklebt."

  • Zitat

    Original von cpt.bullshot
    auch mal eine Frage die zwar etwas OT ist, aber funktioniert das Repetieren bei 4 mm Umbauten auch noch "automatisch" oder muss hier von Hand repetiert werden?


    Nein, man muss von Hand repetieren.

    Zitat

    Original von cpt.bullshot
    "Pistole Walther PPK, Stahl, Kal.4mm M20. Die Abänderung erfolgte schonend, es wurde nur der Lauf eingeklebt."


    Solche Umbauten vormals scharfer Waffen bleiben WBK- und bedürfnispflichtig.
    Wer nicht gerade eine Sammler-WBK speziell für diese Waffenumbauten hat, dürfte diese nicht mehr erwerben können.

  • Danke erstmal.

    Kann ich denn für meine gpda 9 ptb 772 die alte muntion benutzten obwohl die mehr druck hat oder schadet es der waffe da ja jetzt mehr druckstau is durch neue Laufsperre ?

  • Danke für die Info, Floppyk! WBK war mir klar, aber Bedürfnis bei 4mm neu. Schade, schade...

  • Zitat

    Original von cpt.bullshot
    aber Bedürfnis bei 4mm neu.


    Ist seit dem 1.4. letztes Jahres so. War aber große Diskussion hier. Solltest Du schnell mit der Suche finden.

    In Kurzform:
    Alle Feuerwaffen unter 7,5 Joule WBK-pflchtig. Sind die Waffen als (meist) 4M20 Waffen hergestellt, bleibt es bei der bedürfnisfreiheit. Somit reicht das WSK-Zeugnis zur Beantragung einer WBK.
    Ist die Waffe vormals scharf gewesen und durch Umbau konvertiert worden, so bleibt es bei dem Bedürfnis für das Ursprungskaliber.

  • Zitat

    Original von cpt.bullshot
    Hallo,

    auch mal eine Frage die zwar etwas OT ist, aber funktioniert das Repetieren bei 4 mm Umbauten auch noch "automatisch" oder muss hier von Hand repetiert werden?

    "Pistole Walther PPK, Stahl, Kal.4mm M20. Die Abänderung erfolgte schonend, es wurde nur der Lauf eingeklebt."

    Wenn Du eine Pistole in der Bauart ähnlich einer Walther PPK, im Kal.4mmM20 mit "Repetierfunktion", suchst ...... fällt mir nur die ERMA ERP ein.

    Bei dieser Waffe wird der Schlitten durch betätigen des Abzuges bei der Schussabgabe mit nach Hinten bewegt, also eine "Repetierfunktion" nicht durch Rückstoss, sondern durch die Kraft Deines Abzugfingers.

  • Zitat

    Original von ALFHA1802

    Wenn Du eine Pistole in der Bauart ähnlich einer Walther PPK, im Kal.4mmM20 mit "Repetierfunktion", suchst ...... fällt mir nur die ERMA ERP ein.

    Bei dieser Waffe wird der Schlitten durch betätigen des Abzuges bei der Schussabgabe mit nach Hinten bewegt, also eine "Repetierfunktion" nicht durch Rückstoss, sondern durch die Kraft Deines Abzugfingers.

    Es gibt doch auch Feuerschusswaffen mit PTB - ich hatte mal einen Nachbarn der sowas hatte - ich meine in 6mm Flobbert.
    War die nicht Orgi ?

  • Zitat

    Original von Stealh Runner
    Es gibt doch auch Feuerschusswaffen mit PTB - ich hatte mal einen Nachbarn der sowas hatte - ich meine in 6mm Flobbert.
    War die nicht Orgi ?


    Korrekt, jedoch hat das nichts mit der Erlaubnispflicht zu tun. Das PTB ist im Gegensatz zu SSW ein PTB im Quadrat und nicht im Kreis.
    Es gilt der Grundsatz, dass alle Feuerwaffen erlaubnispflichtig sind. Ausnahme stellen lediglich einige Vorderlader und eben die SSW mit PTB im Kreis dar. Der Volständigkeithalber sei auch erwähnt, dass der Röhm Rapid Launcher zwar auch das PTB im Viereck trägt, aber er ist keine Schusswaffe im waffenrechtlichen Sinne.

    Abgebildet mein Weihrauch H4 im Mäusekaliber 4M20. Der kleine Revolver ist trotz :F: ind PTB -Zeichen WBK-pflichtig.

  • Zitat

    Originally posted by Floppyk
    ....Solche Umbauten vormals scharfer Waffen bleiben WBK- und bedürfnispflichtig.
    Wer nicht gerade eine Sammler-WBK speziell für diese Waffenumbauten hat, dürfte diese nicht mehr erwerben können.

    Rein interessehalber: wäre es nicht möglich, so eine Waffe auf die grüne zu bekommen, wenn man bereits eine gleiche Waffe im Ursprungskaliber eingetragen hat (sozusagen, um zu Hause zu üben)?

    Also Sportschütze XY hat z.B. eine Colt 1911A1 im Kaliber .45ACP und möchte die gleiche Waffe nochmal als 4mmM20-Umbau haben, um in seinem Keller zu schiessen und dafür nicht immer mit einem Einstecksystem rumzupopeln.

    Falls das möglich ist, wäre dann ein Eintrag flöten oder zählt das als "Trainingsgerät" nicht auf das Kontingent?

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
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    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

    Einmal editiert, zuletzt von flens69 (15. Oktober 2009 um 13:35)

  • Diese Waffen sind bedürfnisfrei für Inhaber einer WSK bzw. WBK zu erwerben. Sie mindern auch nicht das Kontgent und haben auch nichts mit dem 2/6 Erwerbsstreckungsgebot zu tun.

  • @ Floppy K

    benötige ich dann für solche Waffen einen Voreintrag, oder kann ich mir diese einfach kaufen und eintragen lassen?
    Was ist dann mit dem Munitionserwerb - ist dieser dann bedürfnisabhängig oder nicht?

    Grüße

    Harald

    :F: und:ptb: nur noch sehr wenige - wegen Jagd und GK

    Einmal editiert, zuletzt von Gamo 1200 (15. Oktober 2009 um 14:30)

  • Voreintrag ja und Mintionserwerb natürlich auch.
    Somit kostet auch diese Waffe insgesamt rund 100 € an Gebühren. Muss jeder selbst wissen, ob sich das für so ein "Spielzeug" lohnt.
    Nebenbei sei noch angemerkt, dass die 4M20 Munition teurer als 9 Para ist.

  • Hallo FloppyK,

    ich habe bereits eine 4mm20 und ein UHR Kal. 4mmlang mit Rand, alles mit PTB und F Zeichen alles Erstbesitz aus den 70er.
    Die Mun ist sündhaft teuer. Ich hätte mir ggf. einen Westernrevolver in 4mm lang Randz. gekauft, aber bei den Gebühren.
    Wenn ich Dich richtig verstanden werden die 4mm Kurzwaffen nicht auf das Kontingent angerechnet?

    MFG

    Harald

    :F: und:ptb: nur noch sehr wenige - wegen Jagd und GK

  • Zitat

    Original von Gamo 1200
    Wenn ich Dich richtig verstanden werden die 4mm Kurzwaffen nicht auf das Kontingent angerechnet?


    Nur die unter 7,5 Joule, denn die fallen unter der Regelung:

    Unterabschnitt 3:
    Entbehrlichkeit einzelner Erlaubnisvoraussetzungen
    1.
    Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
    1.1
    Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;