ZitatOriginal von Mr. Colt
Soll das jetzt heißen dass ich in NRW nicht mit ner SSW ins Kino darf und im schlimmsten Fall meine Zuverlässigkeit verliere?
QUATSCH!
Der Kinobetreiber könnte Dich bestenfalls wegen Hausfriedensbruch anzeigen - eben weil Du Dich nicht an die Hausordnung gehalten hast. Aber ob er damit durchkommt?
Das Kino ist in NRW genauso Privatgrundstück, wie auch in anderen Bundesländern. Warum solltest Du deshalb Deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren? Nur weil Du in einem Kino eine SSW dabei hattest - obwohl irgendein Schreibtischtäter mal für sich interpretierte, dass Kino auch "öffentliche Veranstaltung" sei?
Damit dürften die nicht durchkommen. Vielleicht noch in erster Instanz, aber sicher nicht vor einem Bundesgerichtshof.